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schwarz-rote GTI Rückleuchten, das Blinkergelb wegmachen

meine neuen schwarz-roten Rückleuchten sind endlich angekommen :)

da mir das gelb vom Blinker irgendwie noch zu sehr durchscheint wollte ich mal fragen ob jemand schonmal irgendwie weggemacht hat.

So wie ich das sehe ist da wo die Glühlampe reinkommt eine etwa Filmdosenfürmige gelbe Plastikabdeckung dran welche diesen gelschimmer durchläßt.

Meine Idee war das Ding mit nem Dremel abzuschneiden und dann zu zerkleinern und zu entfernen.

Dann kann man ja sone gelbe chrombedampfte (oder wie die heißen) Blinkerbirne reinmachen damit es wirklich schwarz-rot aussieht.

Die Fragen wären jetzt nur, ob das 1. legal ist, 2. bei ner Kontrolle auffallen würde und 3. ob das Blinklicht dann immernoch gleichmäßig gestreut und reflektiert wird.

1. denke ich mal nein, 2. wohl auch nein. und 3. weiß ich auch nicht.

weiß jemand inwiefern solche Modifizierungen denn legal sind? Weil im prinzip wird an der Funktionsweise und an der Sicherheit ja nichts verändert :)

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12 Antworten

http://kickme.to/g2vr6 schau mal hier rein. der macht so ungefähr das gleich, oder du hackst das gelbe von innen mit einem schraubenzieher kaputt! Aber die Chance, dass das rote glas mit kaputt geht ist hoch...

Würd ich ehrlich gesagt sein lassen, jedenfalls wenns noch legal bleiben soll.

Re: schwarz-rote GTI Rückleuchten, das Blinkergelb wegmachen

 

Zitat:

Original geschrieben von c0sh

1. legal ist, 2. bei ner Kontrolle auffallen würde und 3. ob das Blinklicht dann immernoch gleichmäßig gestreut und reflektiert wird.

1. Nicht legal.

2. Vermutlich fällt es nicht auf.

3. Hängt vom Plastik ab. Wenn es nur färben soll und die Reflexion\Bündelung von was anderem übernommen wird, sollte es keine Probleme geben.

Zitat:

Original geschrieben von M4d.-.M4x

http://kickme.to/g2vr6 schau mal hier rein. der macht so ungefähr das gleich, oder du hackst das gelbe von innen mit einem schraubenzieher kaputt! Aber die Chance, dass das rote glas mit kaputt geht ist hoch...

so ungefähr das gleich ist gut :D

das da ist ungefähr 10x mal krasser als wa sich vorhatte ;)

aja und das rote Glas geht sicher nicht kaputt. da müßte ich schon arg abrutschen ;)

hmm naja ok.

hat das mal sonst schon jemand gemacht und weiß vielleicht wie das nachher von außen auffällig aussieht?

es gibt doch auch schwarz-rote wo der blinker auch nicht gelb ist oder waren die dann eventuell so bearbeitet? weil ich solche schon öfters gesehen habe..

@EvilJogga: 1. ok das hatt eich befürchtet, aber 2. spricht wohl eher dafür das ich es versuchen werde :)

ist ja jetzt keine große Änderung... Wer weiß, Heckscheibenwischer anlegen oder Golf IV Heckklappendämpfer verbauen ist ja vielleicht auch nicht legal und ist dem was ich vorhabe wohl eher gleichzusetzen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von c0sh

@EvilJogga: 1. ok das hatt eich befürchtet, aber 2. spricht wohl eher dafür das ich es versuchen werde :)

ist ja jetzt keine große Änderung... Wer weiß, Heckscheibenwischer anlegen oder Golf IV Heckklappendämpfer verbauen ist ja vielleicht auch nicht legal und ist dem was ich vorhabe wohl eher gleichzusetzen. ;)

Der Heckscheibenwischer ist meines Wissens beim Golf nicht vorgeschrieben. Du könntest dir vermutlich, so du 2 Außenspiegel hast, die Heckscheibe durch ein Blech ersetzen.

Beide von dir genannten Dinge sind im Straßenverkehr nicht grob sicherheitsrelevant.

Die Beleuchtung ist es schon.

Aber welcher Polizist macht denn die Rückleuchte auf, wenn er die ABE sieht? Er wird dich vielleicht fragen, ob sie auch gelb blinkt und du ihm das zeigen kannst. Tut sie das, wird ihm der Rest wohl egal sein.

naja das wollte ich ja eigentlich damit ausdrücken.

es hat nach wie vor dieselbe funktion nur sieht es etwas anders aus. aber ich merk grad das das ja auch nich wirklich nen argument ist denn für nen anderen kühlergrill braucht man ja auch ne ABE.

obwohl wenn man beim original grill das zeichen rausschneidet und die streben durch welche von nem anderen grll ersetzt bleibt die betriebserlaubnis ja auch bestehen.

also das mit dem legal oder nicht kann wohl nicht so einfach beantwortet werden :)

da ich bisher in 5 jahren eh noch nie angehalten wurde wirds wohl auch demnächst nicht so oft passieren :)

Zitat:

Original geschrieben von c0sh

also das mit dem legal oder nicht kann wohl nicht so einfach beantwortet werden :)

Bei der Sache schon. Jede konstruktive Veränderung an der Lampe lässt die ABE erlöschen.

wenn ich bremsbacken lackiere habe ich die aber auch verändert und bremsen sind auch ein sicherheitsrelevantes teil. erlischt dann auch die ABE?

ja schon ok ich sehs ja ein, ich denke nur das es vom gesetz her nicht erlaubt ist, beim betrieb aber garkeine veränderung entsteht und daher nicht so relevant ist.

Zitat:

Original geschrieben von c0sh

wenn ich bremsbacken lackiere habe ich die aber auch verändert und bremsen sind auch ein sicherheitsrelevantes teil. erlischt dann auch die ABE?

ja schon ok ich sehs ja ein, ich denke nur das es vom gesetz her nicht erlaubt ist, beim betrieb aber garkeine veränderung entsteht und daher nicht so relevant ist.

deswegen sehen meine rückleuchten auch so aus wie sie aussehen ;)

Wann da nur ne gelbe Hutze drüber ist, mach sie weg und werd glücklich :)

Legal isses nicht, weil du damit die Funktion beeinträchtigen könntest.

Wenn du deine Bremsbacken auf der Schleifseite lackierst, dürfte dafür auch die ABE erlöschen ;)

Wenn du den später in der Karosse versinkenden Teil der Rückleuchten lackierst, meckert auch keiner.

Der Unterschied ist der evtl. absehbare Einfluss auf den Betrieb :)

Themenstarteram 18. März 2005 um 6:02

hihi nagut hörn wir mal auf zu diskutieren :)

erstmal schaun wies so aussieht :)

Zitat:

Original geschrieben von c0sh

@EvilJogga: 1. ok das hatt eich befürchtet, aber 2. spricht wohl eher dafür das ich es versuchen werde :)

ist ja jetzt keine große Änderung... Wer weiß, Heckscheibenwischer anlegen oder Golf IV Heckklappendämpfer verbauen ist ja vielleicht auch nicht legal und ist dem was ich vorhabe wohl eher gleichzusetzen. ;)

Falsch. Beide "Umbau"maßnahmen sind legal.

Die Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen hingegen nicht.

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