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Schutzbrief ist gleich Pflicht zu Vertragswerkstatt?

Ford Grand C-Max DXA
Themenstarteram 21. Mai 2019 um 6:39

Hallo zusammen,

ganz kurze Frage:

muss ich bei aktivem Ford Schutzbrief zur Ford Werkstatt zwecks Kundendienst damit der Schutz weiterhin besteht?

Gruss

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20 Antworten
am 21. Mai 2019 um 6:47

jein. Die Inspektion muss nach Vorgabe von Ford durchgeführt werden. Eine freie Werkstatt kann nicht juristisch belastbar belegen dass sie exakt nach Ford-Vorgaben gehandelt hat. Ausserdem gibt es später keine Kulanz. Daher am besten Angebote verschiedener Ford-Werkstätten einholen, ggfs. Öl über Ebay o.ä. kaufen und mitbringen...

Themenstarteram 21. Mai 2019 um 15:55

und wie schauts mit Keramik Bremsbeläge aus? Die wirds ja bei Ford nicht geben also müsste ich in ein Freie Werkstatt. Sind solche Sachen in Ordnung weils nichts mit dem Motor zu tun hat?

am 21. Mai 2019 um 17:02

Zitat:

@twoLeftHands79 schrieb am 21. Mai 2019 um 17:55:08 Uhr:

und wie schauts mit Keramik Bremsbeläge aus? Die wirds ja bei Ford nicht geben also müsste ich in ein Freie Werkstatt. Sind solche Sachen in Ordnung weils nichts mit dem Motor zu tun hat?

Nur von Ford freigegebene Materialen dürfen zum Einsatz kommen, dies sind i.d.R. "Ford-Originalteile".

Ich würde mich im Vorfeld am besten mal bei Ford Köln (dem Versicherungsgeber) erkundigen...

Ich bekam, auf meinen Wunsch, ATE Scheiben mit den Keramikbelägen bei meinem FFH eingebaut.

Da war der damalige Focus noch in der Garantie.

Themenstarteram 21. Mai 2019 um 18:13

Ok, danke.

am 21. Mai 2019 um 19:46

Zitat:

@laserlock schrieb am 21. Mai 2019 um 08:47:32 Uhr:

jein. Die Inspektion muss nach Vorgabe von Ford durchgeführt werden. Eine freie Werkstatt kann nicht juristisch belastbar belegen dass sie exakt nach Ford-Vorgaben gehandelt hat.

Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn die freie Werkstatt die Inspektion während der gesetzlichen Gewährleistung nach Ford-Vorgaben durchgeführt hat, und dies auch anhand ihrer Wartungspläne belegen kann, muss Ford im Streitfall das Gegenteil beweisen.

Im Schutzbrief darf der Händler/Hersteller aber eigene Bedingungen machen, die nicht an den Kaufvertrag / die gesetzliche Gewährleistung gebunden sein. Deswegen da unbedingt auf die genauen Bedingungen achten!

(Bei meinem C-Max [beim Ford-Händler gebraucht gekauft, ursprünglich Werkszulassung], ist eine Garantieverlängerung bis 5 Jahre / 120 tkm dabei, da steht "Das Fahrzeug muß gemäß den Vorschriften des Ford-Serviceheftes gewartet worden sein.")

Zitat:

@laserlock [url=https://www.motor-talk.de/.../...u-vertragswerkstatt-t6624003.html?...]Ausserdem gibt es später keine Kulanz.

Kulanz darf man bei Wartung in der Nicht-Vertragswerkstatt bei keinem Hersteller erwarten.

Zitat:

@laserlock [url=https://www.motor-talk.de/.../...u-vertragswerkstatt-t6624003.html?...]Daher am besten Angebote verschiedener Ford-Werkstätten einholen.

Ja, unbedingt, nach meiner Erfahrung gibt es sehr große Preisunterschiede.

(Bei mir Angebote für die große Inspektion nach 2 Jahren zwischen 300.- und 460.- von Ford-Vertragswerkstätten, meine freie Werkstatt hätte 240.- genommen. [Die 60.- Euro sind mir das Kulanzrisiko nicht wert, deswegen geht mein C-Max die nächsten 3 Jahre noch in die günstige Vertragswerkstatt.])

Zitat:

@laserlock [url=https://www.motor-talk.de/.../...u-vertragswerkstatt-t6624003.html?...] ggfs. Öl über Ebay o.ä. kaufen und mitbringen...

Das kann auch nach hinten losgehen, bei mitgebrachten Teilen darf die Werkstatt die gesetzliche Gewährleistung beschränken. Und viele Werkstätten lehnen den Einbau mitgebrachter Teile aus Haftungsgründen grundsätzlich ab, deswegen vorher unbedingt nachfragen.

am 21. Mai 2019 um 19:50

Zitat:

@twoLeftHands79 schrieb am 21. Mai 2019 um 17:55:08 Uhr:

und wie schauts mit Keramik Bremsbeläge aus? Die wirds ja bei Ford nicht geben also müsste ich in ein Freie Werkstatt. Sind solche Sachen in Ordnung weils nichts mit dem Motor zu tun hat?

Wenn der Hersteller die Bremsbeläge für dein Fahrzeug frei gegeben hat, wird sie auf Wunsch auch die Ford-Vertragswerkstatt einbauen.

am 21. Mai 2019 um 19:59

Zitat:

@Renate1964 schrieb am 21. Mai 2019 um 21:46:33 Uhr:

Zitat:

@laserlock schrieb am 21. Mai 2019 um 08:47:32 Uhr:

jein. Die Inspektion muss nach Vorgabe von Ford durchgeführt werden. Eine freie Werkstatt kann nicht juristisch belastbar belegen dass sie exakt nach Ford-Vorgaben gehandelt hat.

Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn die freie Werkstatt die Inspektion während der gesetzlichen Gewährleistung nach Ford-Vorgaben durchgeführt hat, und dies auch anhand ihrer Wartungspläne belegen kann, muss Ford im Streitfall das Gegenteil beweisen.

Im Schutzbrief darf der Händler/Hersteller aber eigene Bedingungen machen, die nicht an den Kaufvertrag / die gesetzliche Gewährleistung gebunden sein. Deswegen da unbedingt auf die genauen Bedingungen achten!

(Bei meinem C-Max [beim Ford-Händler gebraucht gekauft, ursprünglich Werkszulassung], ist eine Garantieverlängerung bis 5 Jahre / 120 tkm dabei, da steht "Das Fahrzeug muß gemäß den Vorschriften des Ford-Serviceheftes gewartet worden sein.")

Das ist eben nicht so. Bring man den Wagen nicht zu Ford, muss man im Streitfall belegen, dass die freie Werkstatt gemäß Vorgabe von Ford gearbeitet hat. Und dies ist regelmässig nicht duch eine "Checkliste" o.ä. herbeiführbar. Genau dies ist eben der Knackepunkt. Wie will man den nachhaltigen Beleg antreten?

Hingegen sind Zusatzklauseln im Vertrag die gegen geltende Bestimmungen verstoßen nichtig.

Zitat:

@Renate1964 schrieb am 21. Mai 2019 um 21:46:33 Uhr:

Zitat:

@laserlock Ausserdem gibt es später keine Kulanz.

Kulanz darf man bei Wartung in der Nicht-Vertragswerkstatt bei keinem Hersteller erwarten.

Zitat:

@Renate1964 [url=https://www.motor-talk.de/forum/schutzbrief-ist-gleich-pflicht-zu-vertragswerkstatt-t6624003.html#post56377045]schrieb am 21. Mai 2019 um 21:46:33 Uhr

:

Zitat:

@laserlock Daher am besten Angebote verschiedener Ford-Werkstätten einholen.

Ja, unbedingt, nach meiner Erfahrung gibt es sehr große Preisunterschiede. (Bei mir Angebote für die große Inspektion nach 2 Jahren zwischen 300.- und 460.- von Ford-Vertragswerkstätten, meine freie Werkstatt hätte 240.- genommen. [Die 60.- Euro sind mir das Kulanzrisiko nicht wert, deswegen geht mein C-Max die nächsten 3 Jahre noch in die günstige Vertragswerkstatt.])

Zitat:

@Renate1964 [url=https://www.motor-talk.de/forum/schutzbrief-ist-gleich-pflicht-zu-vertragswerkstatt-t6624003.html#post56377045]schrieb am 21. Mai 2019 um 21:46:33 Uhr

:

Zitat:

@laserlock [url=https://www.motor-talk.de/.../...u-vertragswerkstatt-t6624003.html?...] ggfs. Öl über Ebay o.ä. kaufen und mitbringen...

Das kann auch nach hinten losgehen, bei mitgebrachten Teilen darf die Werkstatt die gesetzliche Gewährleistung beschränken. Und viele Werkstätten lehnen den Einbau mitgebrachter Teile aus Haftungsgründen grundsätzlich ab, deswegen vorher unbedingt nachfragen.

Ich habe hier ausschließlich auf das Öl verwiesen. Dies ist - sofern es den Ford-Spezifikationen entspricht - i.d.R. das einzige Mitbringel was zu verwenden ist.

am 21. Mai 2019 um 20:37

Zitat:

@laserlock schrieb am 21. Mai 2019 um 21:59:30 Uhr:

Zitat:

@Renate1964 schrieb am 21. Mai 2019 um 21:46:33 Uhr:

 

Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn die freie Werkstatt die Inspektion während der gesetzlichen Gewährleistung nach Ford-Vorgaben durchgeführt hat, und dies auch anhand ihrer Wartungspläne belegen kann, muss Ford im Streitfall das Gegenteil beweisen.

Im Schutzbrief darf der Händler/Hersteller aber eigene Bedingungen machen, die nicht an den Kaufvertrag / die gesetzliche Gewährleistung gebunden sein. Deswegen da unbedingt auf die genauen Bedingungen achten!

(Bei meinem C-Max [beim Ford-Händler gebraucht gekauft, ursprünglich Werkszulassung], ist eine Garantieverlängerung bis 5 Jahre / 120 tkm dabei, da steht "Das Fahrzeug muß gemäß den Vorschriften des Ford-Serviceheftes gewartet worden sein.")

Das ist eben nicht so. Bring man den Wagen nicht zu Ford, muss man im Streitfall belegen, dass die freie Werkstatt gemäß Vorgabe von Ford gearbeitet hat. Und dies ist regelmässig nicht duch eine "Checkliste" o.ä. herbeiführbar. Genau dies ist eben der Knackepunkt. Wie will man den nachhaltigen Beleg antreten?

Das Thema ist mehrfach bis zum BGH ausgestritten worden - Wenn die ausführende Werkstatt bescheinigt und belegen kann das die Wartung gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wurde, muss bei Gewährleistungsanspruch während der gesetzlichen Gewährleistung der Hersteller beweisen, dass dem nicht so ist (z.B. falsches Öl eingefüllt etc.).

Bei "Garantieverlängerungen", "Schutzbriefen" etc., die nicht Teil des KFZ-Kaufvertrages und der gesetzlichen Gewährleistung sind, können im Kleingedruckten rechtlich abweichende Bedingungen festgelegt werden, wie z.B. die Wartung beim Vertragshändler.

am 21. Mai 2019 um 21:03

Zitat:

@Renate1964 schrieb am 21. Mai 2019 um 22:37:24 Uhr:

 

Das Thema ist mehrfach bis zum BGH ausgestritten worden - Wenn die ausführende Werkstatt bescheinigt und belegen kann das die Wartung gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wurde, muss bei Gewährleistungsanspruch während der gesetzlichen Gewährleistung der Hersteller beweisen, dass dem nicht so ist (z.B. falsches Öl eingefüllt etc.).

Ja Moment mal, von Gewährleistung war hier nicht die Rede. Es geht um die Anschlussgarantie ab dem 25. Monat...

Hier muss ganz klar der Auftraggeber (Kunde) beweisen, dass die freie Werkstatt gemäß Ford-Vorgaben gearbeitet hat. Und dies ist eben nicht dadurch erledigt dass man über ETIS etc. den Wartungsplan erlangt und dann ein paar Häkchen dran macht.

Aber wir können auch gerne noch über die Gewährleistung "reden". Hier gilt bekanntermaßen leider nur in den ersten 6 Monaten die Beweislast zu Gunsten des Kunden. Ab dem 7 Monat ist erneut der Kunde in der Beweislastpflicht.

am 21. Mai 2019 um 21:59

Zitat:

@laserlock schrieb am 21. Mai 2019 um 23:03:40 Uhr:

Zitat:

@Renate1964 schrieb am 21. Mai 2019 um 22:37:24 Uhr:

 

Das Thema ist mehrfach bis zum BGH ausgestritten worden - Wenn die ausführende Werkstatt bescheinigt und belegen kann das die Wartung gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wurde, muss bei Gewährleistungsanspruch während der gesetzlichen Gewährleistung der Hersteller beweisen, dass dem nicht so ist (z.B. falsches Öl eingefüllt etc.).

Ja Moment mal, von Gewährleistung war hier nicht die Rede.

Ich habe nur von der gesetzlichen Gewährleistung geschrieben.

 

Zitat:

@laserlock Es geht um die Anschlussgarantie ab dem 25. Monat...

Garantien sind ein weites Feld, da kann der Garantiegeber die Leistungen und Voraussetzungen relativ frei festlegen.

Zitat:

@laserlock [url=https://www.motor-talk.de/forum/schutzbrief-ist-gleich-pflicht-zu-vertragswerkstatt-t6624003.html#post56377614]schrieb am 21. Mai 2019 um 23:03:40 Uhr

:

Zitat:

Hier muss ganz klar der Auftraggeber (Kunde) beweisen, dass die freie Werkstatt gemäß Ford-Vorgaben gearbeitet hat.

Der Kunde lässt von der ausführenden Werkstatt bescheinigen und belegen, das die Wartung gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wurde.

Und wenn das ein Innungsbetrieb ist, reicht das den Gerichten. Wenn der Hersteller anderer Meinung ist, darf er gerne das Verfahren weiter führen, und einen Gutachter bestellen.

Zitat:

@laserlock schrieb am 21. Mai 2019 um 23:03:40 Uhr:

Zitat:

Aber wir können auch gerne noch über die Gewährleistung "reden". Hier gilt bekanntermaßen leider nur in den ersten 6 Monaten die Beweislast zu Gunsten des Kunden. Ab dem 7 Monat ist erneut der Kunde in der Beweislastpflicht.

So einfach ist das auch nicht, zu § 476 BGB gibt es ziemlich widersprüchliche Urteile.

Auch der EuGH hat sich mit der Mangelvermutung bereits mehrfach befasst, kannst ja mal nach "Grundursache" und "Mangelsympton" suchen.

Aber bei den üblichen Streitwerten bei einem gebrauchtem PKW wird selten einer das Verfahren bis zum BGH oder weiter treiben wollen, deswegen während der gesetzlichen Gewährleistung das Auto brav beim Vertragshändler warten lassen, und dann überlegen ob die xx Euro Ersparnis pro Jahr den eventuellen Ärger bei Garantie/Kulanz wert sind.

Wie schon weiter vorne schon geschrieben, bei mir macht der Unterschied zwischen Ford-Vertragshändler und freier Werkstatt bei der 2-Jahres-Inspektion 60.- Euro aus, deswegen wird meiner die nächsten Inspektionen auch bei diesem Vertragshändler bekommen, auch wenn ich hoffentlich die Ford-Garantieverlängerung nie in Anspruch nehmen muss.

So, nun mal zwei Knackpunkte mit denen Ford im Zweifel belegen kann ob die Freie die Inspektion nach ihren Vorgaben ausgeführt hat.

1. Der Wartungsplan wird anhand der VIN erstellt

2. Es muß zeitnah zur Inspekion bei Ford geprüft werden ob Serviceaktionen oder Rückrufe anstehen

In beiden Fällen muss die VIN des zu wartenden Autos eingegeben werden und damit hat Ford entweder den Abruf der Daten in seinem System oder eben nicht und wenn nicht stellt sich die Frage wie die Werkstatt nach Vorschrift gearbeitet haben will.

Da diese Abfragen kostenpflichtig sind verzichten viele Freien schlicht auf eine Abfrage und nutzen Wartungspläne die mehr oder weniger Aktuell sind.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 14:18

Hier steht alles drin was den Ausschluss betrifft. Nicht mal die Wischerblätter darf man selber ersetzen, tssss..

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am 26. Mai 2019 um 14:29

Zitat:

@twoLeftHands79 schrieb am 26. Mai 2019 um 16:18:46 Uhr:

Hier steht alles drin was den Ausschluss betrifft. Nicht mal die Wischerblätter darf man selber ersetzen, tssss..

Ist ja auch klar. Die Anschlussversicherung soll beiden Seiten diesen. Dem Kunden hinsichtlich Absicherung und Ford hinsichtlich seiner Filialen.

Daher ist eine Flat-Finanzierung nicht verkehrt. Hier sind 3 Inspektionen inbegriffen - somit die 4 Jahre abgedeckt. Damit fährt man komplett sorgenfrei.

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