Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?

Hallo,

ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.

Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.

Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.

Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. Januar 2018 um 13:06:06 Uhr:


...
diese Einschätzung trifft der Beamte aufgrund seiner eigenen Feststellungen am Unfallort, den Aussagen der Beteiligten und Zeugen sowie den Beschädigungen an den Fahrzeugen und den Unfallspuren (soweit vorhanden).

Irgend jemand muss ja vorab schon mal entscheiden, wer der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft als Unfallverursacher genannt wird und wer wäre da prädestinierter als der Polizeibeamte vor Ort, der alles live sieht (außer dem Unfall selber)?

Hallo,
danke für deine Rückmeldung.

Das sehe ich insgesamt ja auch durchaus genauso wie du (und wollte es eigentlich nur nochmal aus "erster Hand" hören - wenn ich das hier mal so sagen darf).

Mir ist der Unterschied zwischen OWi/Strafrecht und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen durchaus klar, so ist das jetzt nicht.

Wenn allerdings der Beamte vor Ort einen Unfallverursacher benennt (was ja völlig ok ist!) - gleichzeitig das aber keine Schuldzuweisung darstellt - kann ich es zumindest nachvollziehen, dass man da ins Grübeln kommt.

LG
Bernd

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 15:53:37 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 15:47:25 Uhr:



ich möchte nur einen teil in der werkstatt reparieren lassen.

Dann wird es ohne Gutachten nicht gehen, wenn du den kompletten Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen willst.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 15:53:37 Uhr:



Zitat:

bmw e46 320i, bj 04 , 183.000km

ich habe nur haftpflicht


ok, dann keine Abrechnung nach Quotenvorrecht möglich

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 15:53:37 Uhr:



Zitat:

ob die ansprüche gestellt wurden, weiß ich leider nicht


Das ist nicht ganz unwichtig. Da die Haftungsfrage zumindest strittig ist, solltest du schon im eigenen Interesse deine Versicherung kontaktieren - natürlich mit der klaren Aussage, dass dich deiner Ansicht nach kein Verschulden trifft. Bei mir hat sich mal ein Unfallgegner mit seiner Anspruchstellung bei meiner Versicherung reingeritten. Da hat er nämlich angegeben, die Spur gewechselt zu haben. Meine Versicherung hat ihm gegenüber abgelehnt und mir das Anspruchsschreiben als Beweis für meine Ansprüche zur Verfügung gestellt. Und schon waren die fehlenden 50% von seiner Versicherung bezahlt.....

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 15:53:37 Uhr:



Zitat:

es gibt einen zeugen der an der straße stand und meine aussage bestätigt


Gibt es nur diesen einen Zeugen oder noch andere?

es gibt nur einen zeugen, mehr leider nicht. meine versicherung weiß bescheid und wird dies auch abwehren. ich habe nun einen gutachter angerufen. empfohlen von meinem bekanntenkreis. er hat auch gesagt, im schlimmsten fall, würden wir uns wohl einig werden. von daher ist dies nun erledigt für mich. ich kann halt nur hoffen, dass die frau zur vernunft kommt...

wenn morgen das gutachten erstellt wird, möchte ich wenigstens eine neue stoßstange verbauen lassen, damit ich wieder vorwärts komme.

Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 16:49:36 Uhr:


… ich habe nun einen gutachter angerufen. empfohlen von meinem bekanntenkreis. er hat auch gesagt, im schlimmsten fall, würden wir uns wohl einig werden. …

Natürlich werdet ihr euch einig: Er schreibt eine Rechnung und du zahlst sie. Kann es sein, das du dir die Situation gerade schönredest?

Ein Gutachten ist erst nötig, wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. Sonst kannst du genausogut die Summe aus einem Kostenvoranschlag geltend machen. Aber das wurde ja schon oft genug gesagt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Januar 2018 um 11:55:05 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. Januar 2018 um 10:46:43 Uhr:


Mit der Regelung hat man - IMHO zurecht - verhindert dass sich der Geschädigte zu Unrecht Geld einsacken kann dass ihm gar nicht zusteht. Bei tatsächlicher Reparatur müsste er die MwSt. auch (über die Werkstatt) an den Staat bezahlen, warum soll er sich das Geld bei fiktiver Abrechnung einsacken dürfen?

Auch Du liegst mit Deiner Meinung leider völlig daneben.
Die von der Lobby der Versicherungswirtschaft durchgesetzte Änderung des § 249 in Bezug auf die MwSt. ist eine Enteignung der Geschädigten in Milliardenhöhe, ausschließlich zu Gunsten der Versicherungen.
Ich habe hier im Forum eine Beispielrechnung gefunden, die dies gut verdeutlicht:

So sieht "gerechter" Schadensersatz tatsächlich aus.

Der Gesetzgeber hat also 2002 auf jahrelanges Drängen der Versicherungswirtschaft hin, eine systemwidrige Gesetzesänderung durchgeführt, die Millionen Geschädigte, zu Gunsten der Versicherungen, enteignet.

Sorry,

ich habe Buchführung und Abschluß als Wahlpflichtfach nur an einer TH gelernt und dann wenig Anwendung dafür gehabt, aber verstanden habe ich sie trotzdem, denke ich.

Eine 'Firma = Versicherung fordert von ihren Kunden die MWSt und müßte sie an den Staat abführen. Weil sie aber selbst Ausgaben hat und dabei MWSt bezahlen muß, kann sie diese gezahlten Steuern (= Vorsteuer) dagegenrechnen. Sie zahlt also weniger direkt an da Finanzamt.

Wenn eine Versicherung alle eingenommene MWSt für Reparaturen, Schadensersatz, Büroartikel etc wieder ausgibt, zahlt sie keine MWSt direkt an das Finanzamt.

Entschädigt sie auf Gutachterbasis, ist sie nach § 249 verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das FA abzuführen. Der Staat kassiert, der Geschädigte geht leer aus.

Möglicherweise war es den Versicherungen ein Dorn im Auge, daß die Geschädigten mit der Entschädigung sich einen frohen Tag machten. Da läßt man sich eben seine Gesetze machen.

Ich war inzwischen bei mehreren Zusammenkünften mit Abgeordneten, die im Sinne der Interessenvertretung beeinflußt wurden.
Was daneben noch an Beeinflußung "üblich ist" kenne ich nur vom Hörensagen. Aber ich war überrascht, wie offen Architekten auf ihrer Tagung über dieses grundsätzliche Problem der "Kontaktpflege" redeten. Als "Architekt" genieße ich davon auch.

Die Landwirte bekommen übrigens für ihre Produkte, die sie verkaufen, die MWSt bezahlt ohne sie ans FA abführen zu müssen. Auch eine Sonderegelung im Steuerrecht.

schrauber

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Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 17:14:09 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 16:49:36 Uhr:


… ich habe nun einen gutachter angerufen. empfohlen von meinem bekanntenkreis. er hat auch gesagt, im schlimmsten fall, würden wir uns wohl einig werden. …

Natürlich werdet ihr euch einig: Er schreibt eine Rechnung und du zahlst sie. Kann es sein, das du dir die Situation gerade schönredest?

Ein Gutachten ist erst nötig, wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. Sonst kannst du genausogut die Summe aus einem Kostenvoranschlag geltend machen. Aber das wurde ja schon oft genug gesagt.

was rede ich mir schön? wieso ich ein gutachten erstellen muss, habe ich auch mehrmals gesagt. das thema mit dem gutachten ist nun durch...

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 17:14:09 Uhr:



Natürlich werdet ihr euch einig: Er schreibt eine Rechnung und du zahlst sie. Kann es sein, das du dir die Situation gerade schönredest?

Ein Gutachten ist erst nötig, wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. Sonst kannst du genausogut die Summe aus einem Kostenvoranschlag geltend machen. Aber das wurde ja schon oft genug gesagt.

Der TE meint einen Gutachter für den Unfallhergang, nicht für den entstandenen Schaden. Weil die Schuldfrage ungeklärt ist.
Wieso hackt ihr da immer mit Schaden, KV und Versicherung rum...?

Ist das jetzt so schwer zu verstehen?

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 4. Januar 2018 um 18:36:47 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 17:14:09 Uhr:



Natürlich werdet ihr euch einig: Er schreibt eine Rechnung und du zahlst sie. Kann es sein, das du dir die Situation gerade schönredest?

Ein Gutachten ist erst nötig, wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. Sonst kannst du genausogut die Summe aus einem Kostenvoranschlag geltend machen. Aber das wurde ja schon oft genug gesagt.

Der TE meint einen Gutachter für den Unfallhergang, nicht für den entstandenen Schaden. Weil die Schuldfrage ungeklärt ist.
Wieso hackt ihr da immer mit Schaden, KV und Versicherung rum...?

Ist das jetzt so schwer zu verstehen?

Der TE schrieb auf Seite 2:
"nein es geht um den schadenwert. wie oben beschrieben, muss ich ab 1000€ ein gutachten erstellen"

TE, viele deiner Fragen hier kann und sollte dein RA beantworten, und zwar - im Unterschied zu uns Foristen hier! - korrekt und verbindlich.

Bitte nimm das, was du hier liest, bestenfalls als Anregung. Und lass deinen RA für dich arbeiten, dafür ist er da.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. Januar 2018 um 20:45:47 Uhr:


TE, viele deiner Fragen hier kann und sollte dein RA beantworten, und zwar - im Unterschied zu uns Foristen hier! - korrekt und verbindlich.

Bitte nimm das, was du hier liest, bestenfalls als Anregung. Und lass deinen RA für dich arbeiten, dafür ist er da.

ich nehme dies auch als anregung. und bin auch für jede antwort sehr dankbar

Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 16:49:36 Uhr:


es gibt nur einen zeugen, mehr leider nicht.

Wenn der deine Version bestätigt, ist das doch perfekt! Du hast hoffentlich den Namen und die Anschrift?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 23:08:07 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 16:49:36 Uhr:


es gibt nur einen zeugen, mehr leider nicht.

Wenn der deine Version bestätigt, ist das doch perfekt! Du hast hoffentlich den Namen und die Anschrift?

ja habe ich

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 4. Januar 2018 um 18:07:21 Uhr:


Entschädigt sie auf Gutachterbasis, ist sie nach § 249 verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das FA abzuführen. Der Staat kassiert, der Geschädigte geht leer aus.

Den §249 mal gelesen? Wo steht das?

der gutachter kam nun und gibt mir zu 100% recht! die skizze stimmt mit dem schaden nicht überein. der gutachter hat nun bei der polizei angerufen und einen termin vereinbart. ein unfallbericht kann auch korrigiert werden, sagt mein gutachter.

Es bleibt undurchsichtig … der Gutachter sollte doch die Schadensumme feststellen und nicht den Unfallhergang?

  • Wie kann er dir dann "zu 100 % Recht" geben?
  • Wie kann er anhand eines Schadens einen Unfallhergang beurteilen, der bei beiden geschilderten Versionen (ich fuhr auf der mittleren spur, die dame neben mir und zog auf einmal aus dem nichts auf meine spur und beschädigte meine stoßstange samt kotflügel. die dame meint aber, sie war auf der mitte und ich auf der linken spur und ich fuhr dann trotzdem geradeaus...) zum gleichen Schadenbild führt?
  • Seit wann vereinbaren Gutachter Termine mit der Polizei?
  • Seit wann wird ein Unfallbericht aufgrund eines Schadenshöhegutachtens korrigiert?
  • Seit wann wird ein Unfallbericht überhaupt korrigiert?

😕

editiert - twindance/MT-Moderation

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