Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?

Hallo,

ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.

Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.

Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.

Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.

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Etwas ausführlicher ausgedrückt: eine polizeiliche Ermittlungsakte fängt nach dem Deckblatt meist mit dem "Unfallbericht" (Protokoll) an. Ergeben sich im Laufe der Ermittlungen Erkenntnisse, die Anlass zu einer anderen Einschätzung geben, dann erfolgt die Änderung der Sichtweise im Wege des Aktenvermerkes. Anlass können u.a. Angaben eines Sachverständigen sein, die die Kompatibilität von Schadensbildern betreffen. Die die das Wissen und das Können dazu beruflich mitbringen, können aus den konkreten Schäden eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen bestimmten Geschehensablauf rekonstruieren. Das ist Alltag. Es gibt Sachverständige, die ihren Job ernst nehmen und bei entsprechenden Gründen sich auch mal aktiv an die Polizei wenden. Das war so, ist so und bleibt hoffentlich auch so.

Da bringst du ein paar Dinge durcheinander.

Bei einem Unfall mit nur Blechschaden und ohne Verletzte gibt es keine polizeiliche Ermittlungsakte, weil es von Seiten der Polizei nichts zu ermitteln gibt. Die Polizei nimmt den Unfall auf und fertig. Nachträglich geändert wird hier überhaupt nichts, genauso wenig wird der Unfallbericht um ein Schadenshöhegutachten ergänzt. Aus einem Gutachten über die Schadenshöhe lässt sich auch niemals ein Hergang ableiten, weil eben nur diese eine unfallbeteiligte Fahrzeug untersucht wurde und nicht beide.

Wird ein Gutachten zum Schadenshergang erstellt, dann wird dieses von offizieller Seite in Auftrag gegeben (nicht von einem Unfallbeteiligten) und kann dann Teil einer Ermittlungsakte werden, die es aber beim Blechschaden mit 1000 € Summe nicht gibt. Dabei wird aber niemals ein "Unfallbericht korrigiert", wie der TE meint.

Nein, ich bin kein "Durcheinanderbringer" sondern ein "Richtigsortierer". Mit der Praxis solcher Vorgänge bin ich bestens vertraut. Du offenbar nicht. 😉

Ah ja, bei jedem Blechschaden wird also eine Ermittlungsakte angelegt … selten so gelacht. Die "Praxis solcher Vorgänge" beziehst du wohl aus dem Privatfernsehen, sonst kämst du nicht zu derart realitätsfernen Aussagen.
Damit überhaupt eine Ermittlungsakte angelegt wird, muss zwingend eine Strafanzeige oder ein Strafantrag vorausgehen. Was das mit einem Blechschaden zu tun hat, kannst du sicher aus deiner "Praxis solcher Vorgänge" erklären.

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Nein, auch da liegst Du ganz falsch. Lass bitte diese dümmlichen Äußerungen sein.

Dann wird also deiner Meinung nach bei jeder Unfallaufnahme und bei jedem Blechschaden eine Ermittlungsakte angelegt … bei allem Verständnis, aber das ist derart albern, falsch und realitätsfremd, dass mir meine Zeit echt zu schade ist, auf solche Hirngespinste einzugehen.

Wieso - du machst es doch gerade?

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Januar 2018 um 13:11:55 Uhr:


Dann wird also deiner Meinung nach bei jeder Unfallaufnahme und bei jedem Blechschaden eine Ermittlungsakte angelegt … bei allem Verständnis, aber das ist derart albern, falsch und realitätsfremd, dass mir meine Zeit echt zu schade ist, auf solche Hirngespinste einzugehen.

du liegst mit allem falsch. denkst du die polizisten machen keine fehler? der gutachter hat schon mal ein unfallbericht korrigieren lassen!!!! die skizze passt0 mit dem schaden überein. ich weiß nicht was du daran nicht verstehen willst?

Na dann, träumt weiter von "korrigierten Berichten", wo der Unfallhergang aufgrund eines Gutachtens über eine Schadenshöhe nachträglich verändert wurde und sich in einer Ermittlungsakte über einen Blechschaden befinden. Da gibt es nichts mehr zu verstehen … großes Kino, die Lachtränen trocknen langsam.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Januar 2018 um 23:03:00 Uhr:


Na dann, träumt weiter von "korrigierten Berichten", wo der Unfallhergang aufgrund eines Gutachtens über eine Schadenshöhe nachträglich verändert wurde und sich in einer Ermittlungsakte über einen Blechschaden befinden. Da gibt es nichts mehr zu verstehen … großes Kino, die Lachtränen trocknen langsam.

wer redet hier von einer schadenshöhe? die skizze passt nicht zum schaden. du willst es einfach nicht verstehen. aber gut, ich diskutiere auch nicht mehr. falls ich neue infos habe, halte ich euch auf dem laufenden

Du selbst redest von Schadenhöhe, ich darf dich zitieren: "nein es geht um den schadenwert. wie oben beschrieben, muss ich ab 1000€ ein gutachten erstellen."

Ein Gutachten wie deines, bei dem nur 1 Auto begutachtet wurde, kann keinen Schadenhergang feststellen, bei dem 2 Autos beteiligt waren. Vor allem dann nicht, wenn das Unfallgeschehen beider Schilderungen gleich war, mit dem einzigen Unterschied, dass es auf verschiedenen Fahrspuren stattgefunden haben soll. Da bin nicht ich derjenige, der was nicht versteht. Du kannst ja das Gutachtne mit geschwärzten Daten hochladen, dann kann man dir das erklären.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Januar 2018 um 07:54:00 Uhr:


Du selbst redest von Schadenhöhe, ich darf dich zitieren: "nein es geht um den schadenwert. wie oben beschrieben, muss ich ab 1000€ ein gutachten erstellen."

Ein Gutachten wie deines, bei dem nur 1 Auto begutachtet wurde, kann keinen Schadenhergang feststellen, bei dem 2 Autos beteiligt waren. Vor allem dann nicht, wenn das Unfallgeschehen beider Schilderungen gleich war, mit dem einzigen Unterschied, dass es auf verschiedenen Fahrspuren stattgefunden haben soll. Da bin nicht ich derjenige, der was nicht versteht. Du kannst ja das Gutachtne mit geschwärzten Daten hochladen, dann kann man dir das erklären.

du brauchst mir nichts zu erklären. du hast einfach keine ahnung. mit dir möchte ich auch nicht mehr diskutieren.

Dann zeig doch mal das Gutachten und lass und schauen, wer keine Ahnung hat.

Der TE hat bereits mitgeteilt, dass er darüber nicht diskutieren muss. Damit hat er Recht.

Die Restfrage wurde per PN geklärt und hier könnte gerne ein Schloß ran.

Thanks ...

Bist du der TE oder ein Moderator, dass du entscheiden kannst, wann hier ein Schloss drankommt?

Wenn "die Restfrage" (was auch immer das sein mag) geklärt wurde, kann der TE ja gern die Lösung öffentlich posten, er hat die Frage ja auch öffentlich gestellt.

Ist aber leider oft so in Foren: Wenn gemerkt wird, dass man falsch liegt bzw. Unhaltbares behauptet, wird schnell versucht, den thread zu schließen. Billige Masche, sonst nix.

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