Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?

Hallo,

ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.

Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.

Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.

Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.

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Zitat:

@schrauber10 schrieb am 4. Januar 2018 um 07:49:23 Uhr:


Ich vermute, es geht hier um ein Gutachten zur Schuldfrage. Das ist sicher aufwendiger und teurer als das übliche Gutachtem zum verbeulten Blech für 300 €.

Die große Frage ist aber, ob ein Gutachter nach entsprechend langer Zeit und aufgeräumter Unfallstelle überhaupt noch etwas überzeugendes sagen kann.

schrauber

nein es geht um den schadenwert. wie oben beschrieben, muss ich ab 1000€ ein gutachten erstellen.

Das Gutachten zur Rekonstruktion wird dann im Laufe des Gerichtsverfahren eingeholt. Sofern die Schäden nicht eh eine eindeutige Sprache sprechen bzw. die Parteien sich auf eine Lösung einigen.

Du kannst ja bei ein zwei Sachverständigenbüros anrufen und erkundigen, was ein Gutachten kosten würde, dann bist du dir wenigstens sicher um wieviel Geld es geht oder bei deiner RSV anrufen und fragen ob diese Kosten übernommen werden.

Ein Gutachten zum Blech kann auch eine Werkstatt erstellen. Dann nennt man es Kostenvoranschlag.

Das ist dann ohne Bilder und große Beschreibung und bestimmt kostenlos wenn man später dort reparieren läßt.
Die Gutachter müssen sowieso gelegentlich bei den Werkstätten nach dem Preisen fragen und sich selbst schlau machen. Schließlich geben sie ja Gutachten für viele Modelle ab während die Werkstätten ihre Modelle genau kennen.

Sowohl der Kostenvoranschlag als auch das Gutachten können in Zweifel gezogen werden. Eine sehr günstige Versicherung in Nürnberg wird das "garantiert" tun. Bei Raiffeisen soll es so etwas auch schon gegeben haben. Von der Allianz kenne ich das nicht wenn der Betrag überschaubar ist.

Wenn man sich einen Gutachter nimmt, muß es nicht der Gutachter der gegnerischen Versicherung sein. Den kann wegen Besorgnis der Befangenheit immer ablehnen und sollte es auch tun.

Aber wozu braucht man ein Gutachten zum Blech?
Wenn man auf Gutacherkosten abrechnet kassiert heute Schäuble die sonst fällige MWSt. Das war eine Glanztat der SPD sich auf Kosten des Geschädigten zu bereichern. Dann sollen die kleinen Leute den Schaden nicht mehr selbst reparieren und von der ersparten MWSt in die Südsee fahren.

Mein Prof. erläuterte uns einst, daß der Geschädigte mit der Entschädigung nach eigener Wahl frei verfügen kann. Das war einmal!!

An den Infoständen der Parteien haben die Genossen diese Glanztat der SPD glatt abgestritten.
Wer es nachlesen will: § 249 des BGB, aus dem Kopf

schrauber

.

Versicherungen haben in der Regel auch Tarife mit Bindungen an eine Versicherungsvertragswerksatt. Bei der eigenen Versicherung mal nach einer solchen Werkstatt im Umkreis anfragen. Deren Kostenvoranschlag wird dann wohl akzeptiert und nicht angezweifelt (kein Gefälligkeitskostenanschlag).

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Zitat:

@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 06:35:36 Uhr:


es macht mir halt sorgen, dass die polizei nicht meiner meinung waren.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Die Polizei spricht kein Recht oder legt die Schuld fest. Die Polizei darf nur Fakten sammeln und eventuelle Bussgelder aussprechen. Schliesslich muss bei einem Unfall mindestens eine Vorschrift der STVO verletzt worden sein. Da aber der erste Satz der STVO auf Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme lautet, kann man nicht pauschal sagen, wer nun die Schuld trägt.
Wenn ich richtig gelesen habe, gibts auch einen Zeugen ? Dessen Aussage wird sehr wahrscheinlich zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Ich hoffe mal, dass die Aussage auch von der Polizei aufgenommen wurde ?

Was steht denn im Unfallbericht unter 01?

Falls Sie einen Unfallbericht erhalten haben: die unter "01" eingetragene Person gilt im Regelfall als Unfallverursacher solange nicht separat vermerkt wird, dass die "Vergabe der Ordnungsnummer aufgrund unklarer Sachlage ohne Verursacherzuweisung erfolgt".

Ist Ihr Unfallgegner dort kommentarlos als 01 geführt, spricht dies zunächst für Sie.

So läuft das mit den Gutachterkosten

http://...-sachverstaendige-koeln.de/.../

Zitat:

@reigns schrieb am 3. Januar 2018 um 18:37:57 Uhr:


… Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. …

Nur weil der Anwalt ein Gutachten sehen will, heißt das nicht, dass auch die Versicherung eines braucht. Bei so einem trivialen Schaden (Stoßstange und Kotflügel) reicht zur Feststellung der Schadenhöhe ein Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt völlig aus, die weiß nämlich genauso gut wie der Gutachter, was alles ersetzt werden muss. Ein Gutachter zerlegt ja das Auto nicht, sondern schaut auch nur in seiner Software nach, was zu ersetzen ist.

Zitat:

@reigns schrieb am 3. Januar 2018 um 18:37:57 Uhr:


Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.

Was sagt der Anwalt denn zur Schuldfrage und zu deinen Chancen?

Bei ~1000€ würde ich bei deiner Schilderung einen Gutachter suchen der dir dafür ein kostengünstiges Kurzgutachten fertigt. Sofern es keine "alte Karre" ist wo ggf. noch Wiederbeschaffungs- und Restwert zu ermitteln sind.

Aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit eines Gutachtens vs. Kostenvoranschlages ist in deinem Interesse wie der Anwalt schon sagte ein (Kurz-)Gutachten die bessere Wahl.

Dass Schäuble die MwSt. bei fiktiver Abrechnung kassiert ist wohl eher aus dem Parteiprogramm der Möchtegernalternativen, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Sie wird gar nicht gezahlt, es sei denn das Anfallen der MwSt. kann durch Rechnung nachgewiesen werden. Mit der Regelung hat man - IMHO zurecht - verhindert dass sich der Geschädigte zu Unrecht Geld einsacken kann dass ihm gar nicht zusteht. Bei tatsächlicher Reparatur müsste er die MwSt. auch (über die Werkstatt) an den Staat bezahlen, warum soll er sich das Geld bei fiktiver Abrechnung einsacken dürfen?

Zitat:

@uhu110 schrieb am 3. Januar 2018 um 21:25:41 Uhr:


Hallo, reigns,

schildere doch einmal den Unfallhergang, wie er sich Deiner Ansicht nach zugetragen hat, denn ohne diese Informationen ist alles ein Stochern im Kaffeesatz.

Hallo, Nomon,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 3. Januar 2018 um 21:25:41 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 3. Januar 2018 um 20:07:59 Uhr:


Die Polizei äußert sich vermutlich eher vor dem Hintergrund von Bußgeld-Tatbeständen, denn das ist ihre Aufgabe. Zivilrechtlich haben die nach meiner Erfahrung nicht mehr Wissen als jeder andere Laie.

Punkt 1 trifft uneingeschränkt zu.

Punkt 2 nicht ganz, denn wenn ein Polizeibeamter seine Erfahrungen im Bereich Unfallaufnahme gesammelt hat, wird er automatisch auch so einiges aus dem zivilrechtlichen Bereich mitbekommen, manchmal sogar mehr als so mancher Rechtsanwalt.

Nichtsdestotrotz sollte man sich als Polizeibeamter immer hüten, bzgl. der zivilrechtlichen Schuldzuweisung eindeutig Stellung zu nehmen, denn dafür gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten und den Versicherungen fällt immer wieder etwas neues ein, um sich vor der Zahlung zu drücken.

Viele Grüße,

Uhu110

Vor welchem Hintergrund trifft der Polizeibeamte vor Ort bei der Unfallaufnahme eigentlich die Entscheidung, wer bei der Unfallmeldung die "01" bekommt und somit (zumindest für das Bußgeld) als Verursacher gilt?

Das ist doch idR immer ein guter Hinweis darauf, auch die "Schuld" an dem Unfall zu tragen - denn warum sollte ich sonst ein Bußgeld zahlen, wenn ich an dem Unfall gar nicht schuld bin?

Das Gutachten wird zur Feststellung der Schadenshöhe benötigt wie ich das verstanden hab.
Wenn die Streitfrage vor Gericht geklärt werden soll, muss der/die Unfallgegner/in ja Deine Versicherung verklagen, die dann das Unfallgutachten übernimmt.
Warum wartest Du denn nicht einfach ab ? Dein Fahrzeug scheint ja noch fahrbereit zu sein und der Schaden betrifft nach deiner Schilderung nur die Optik.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. Januar 2018 um 10:46:43 Uhr:


Mit der Regelung hat man - IMHO zurecht - verhindert dass sich der Geschädigte zu Unrecht Geld einsacken kann dass ihm gar nicht zusteht. Bei tatsächlicher Reparatur müsste er die MwSt. auch (über die Werkstatt) an den Staat bezahlen, warum soll er sich das Geld bei fiktiver Abrechnung einsacken dürfen?

Auch Du liegst mit Deiner Meinung leider völlig daneben.

Die von der Lobby der Versicherungswirtschaft durchgesetzte Änderung des § 249 in Bezug auf die MwSt. ist eine Enteignung der Geschädigten in Milliardenhöhe, ausschließlich zu Gunsten der Versicherungen.

Ich habe hier im Forum eine Beispielrechnung gefunden, die dies gut verdeutlicht:

Zitat:

Herr Mustermann kauft sich eine teure Uhr für € 10.000,-. Dazu kommt noch die MwSt. von € 1.900,-.
Als er aus dem Geschäft kommt, wird er von einem Radfahrer angefahren, die neue Uhr wird völlig zerstört. Reparieren geht nicht und Herr M. möchte nun keine Uhr mehr und kauft für die € 10.000,-, die er von der Versicherung bekommen hat ein Motorrad. Natürlich ist in den € 10.000,- wieder MwSt. enthalten. Die ersten € 1.900,- sind weg. Leider passiert Herrn M. wieder ein unverschuldeter Unfall, bei dem sein Motorrad zerstört wird. So geht es noch einige mal mit anderen Gegenständen weiter, er hat ja die "Dispositionsfreiheit", immer zahlt Herr M. die MwSt., bekommt sie aber nicht ersetzt.
Am Ende sind die ursprünglichen € 11.900,- komplett weg, der Staat hat immer seine MwSt. bekommen und die Versicherung hat, zu Lasten des geschädigten Herrn M., € 10.000,- gespart!

So sieht "gerechter" Schadensersatz tatsächlich aus.

Der Gesetzgeber hat also 2002 auf jahrelanges Drängen der Versicherungswirtschaft hin, eine systemwidrige Gesetzesänderung durchgeführt, die Millionen Geschädigte, zu Gunsten der Versicherungen, enteignet.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Januar 2018 um 11:55:05 Uhr:


Auch Du liegst mit Deiner Meinung leider völlig daneben.

Nö, dein Beispiel ist gut dafür geeignet.

Der Herr Mustermann kauf sich die Uhr. Am Tag drauf wird sie kaputt gemacht. Er könnte sich problemlos eine neue Uhr kaufen, diese dann verkaufen, bekommt die Märchensteuer bezahlt und kauft sich dann das Motorrrad. Hätte er die Uhr von Privat am Tag nach dem Kauf weiterverkauft hätte er im Leben nicht den vollen Kaufpreis inkl. MwSt. dafür bekommen. Ergo hätte er sich wenn er die volle Summe dafür eingestrichen hätte bereichert indem er den Versicherungsschaden für ein gutes Tauschgeschäft genutzt hätte, nicht aber für den Schadenersatz.

Wenn man mal ehrlich ist: Selbst ohne MwSt. ist das was da bei fiktiver Abrechnung läuft in den meisten Fällen eigentlich Bereicherung - gedeckt von der aktuellen Rechtsprechung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 10:38:31 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 3. Januar 2018 um 18:37:57 Uhr:


… Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. …

Nur weil der Anwalt ein Gutachten sehen will, heißt das nicht, dass auch die Versicherung eines braucht. Bei so einem trivialen Schaden (Stoßstange und Kotflügel) reicht zur Feststellung der Schadenhöhe ein Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt völlig aus, die weiß nämlich genauso gut wie der Gutachter, was alles ersetzt werden muss. Ein Gutachter zerlegt ja das Auto nicht, sondern schaut auch nur in seiner Software nach, was zu ersetzen ist.

So sehe ich das auch, zumindest unter der Vorraussetzung du möchtest den Schaden reparieren lassen und nicht fiktiv abrechnen.

Zur Schuldfrage: Hast du Fotos gemacht, wie die Autos standen nach der Kollision? So müsste es dich möglich sein, die Behauptung der Gegnerin dahingehend zu entkräften, dass du von der Linksabbiegerspur nach rechts rausgezogen bist. Das müsste ja dann ein völlig anderes Bild sein, wenn du sagst, ich war auf der mittleren Geradeausspur und Sie ist mir von links reingefahren. Und hoffentlich hast du die Daten vom Zeugen, wenn der sagt, es war nicht deine Schuld, dann müsste er ja gesehen haben, wer da von wo hin wechselt und somit der Aussage der Dame ebenso entkräften.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. Januar 2018 um 03:49:19 Uhr:


Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. Januar 2018 um 03:49:19 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2018 um 03:01:37 Uhr:


Das wird jeder Anwalt wahrheitsgemäß beantworten und dann sollte man auf sein Bauchgefühl hören.

ich habe schon so manchen Anwalt kennengelernt, der von sich behauptet hat, er hätte Ahnung und dann einsehen musste, dass es doch nicht so war.

Besser ist es, sich schon mal im Vorfeld, solange man noch keinen Anwalt braucht, im privaten Umfeld Informationen einzuholen und dann auszuloten, wer im Bedarfsfall der geeignete wäre.

Viele Grüße,

Uhu110

Sich schon vorsorglich umzuhören, das ist sicher nicht verkehrt. Sofern ein Anwalt auf eine diesbezüglich gestellte Frage die Unwahrheit sagt, macht er sich ggf. schadenersatzpflichtig. Dies wird für gewöhnlich penibel vermieden. Es mag auch mal ein faules Ei dabei sein. Aber das gibt es z.B. auf Behördenseiten ja ebenfalls schon mal.

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