Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?
Hallo,
ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.
Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.
Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.
Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.
92 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. Januar 2018 um 12:02:57 Uhr:
Der Herr Mustermann kauf sich die Uhr. Am Tag drauf wird sie kaputt gemacht. Er könnte sich problemlos eine neue Uhr kaufen, diese dann verkaufen, bekommt die Märchensteuer bezahlt und kauft sich dann das Motorrrad. Hätte er die Uhr von Privat am Tag nach dem Kauf weiterverkauft hätte er im Leben nicht den vollen Kaufpreis inkl. MwSt. dafür bekommen. Ergo hätte er sich wenn er die volle Summe dafür eingestrichen hätte bereichert indem er den Versicherungsschaden für ein gutes Tauschgeschäft genutzt hätte, nicht aber für den Schadenersatz.
Wenn man mal ehrlich ist: Selbst ohne MwSt. ist das was da bei fiktiver Abrechnung läuft in den meisten Fällen eigentlich Bereicherung - gedeckt von der aktuellen Rechtsprechung.
Du wirfst hier einiges durcheinander und vergleichst Äpfel mit Birnen.
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich freiwillig Handlungen entscheide, oder durch das Fehlverhalten eines Anderen dazu gezwungen werde. Dabei wirfst Du einige grundlegende Inhalte des Schadensersatzrechts, wie z.B. die Dispositionsfreiheit, völlig über Bord!
Der Vermögensschaden ist vollständig auszugleichen und zwar in Geld und nicht als Naturalersatz. So sagt es das Gesetz. Und dazu würde, systemkonform, auch die MwSt. gehören.
Hallo, Bernd_Clio,
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Januar 2018 um 11:01:15 Uhr:
Vor welchem Hintergrund trifft der Polizeibeamte vor Ort bei der Unfallaufnahme eigentlich die Entscheidung, wer bei der Unfallmeldung die "01" bekommt und somit (zumindest für das Bußgeld) als Verursacher gilt?Das ist doch idR immer ein guter Hinweis darauf, auch die "Schuld" an dem Unfall zu tragen - denn warum sollte ich sonst ein Bußgeld zahlen, wenn ich an dem Unfall gar nicht schuld bin?
diese Einschätzung trifft der Beamte aufgrund seiner eigenen Feststellungen am Unfallort, den Aussagen der Beteiligten und Zeugen sowie den Beschädigungen an den Fahrzeugen und den Unfallspuren (soweit vorhanden).
Irgend jemand muss ja vorab schon mal entscheiden, wer der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft als Unfallverursacher genannt wird und wer wäre da prädestinierter als der Polizeibeamte vor Ort, der alles live sieht (außer dem Unfall selber)?
Hallo, berlin-paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2018 um 12:11:50 Uhr:
Sofern ein Anwalt auf eine diesbezüglich gestellte Frage die Unwahrheit sagt, macht er sich ggf. schadenersatzpflichtig. Dies wird für gewöhnlich penibel vermieden. Es mag auch mal ein faules Ei dabei sein. Aber das gibt es z.B. auf Behördenseiten ja ebenfalls schon mal.
das Problem ist, dass der Anwalt ja nicht die Unwahrheit sagt, wenn er selber von seiner Kompetenz überzeugt ist, dann aber vor Gericht versagt, weil er sich doch nicht so gut auskennt (dementsprechende Beispiele habe ich z. B. des Öfteren bei Laserverhandlungen festgestellt).
Wenn Du mit den faulen Eiern Inkompetenz meinst, hast Du recht, denn die gibt es überall, in allen Bereichen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@rrwraith schrieb am 4. Januar 2018 um 12:21:55 Uhr:
Du wirfst hier einiges durcheinander und vergleichst Äpfel mit Birnen.
Nö. Erstmal geht es nur um meine Meinung, nicht um eine Aussage zur Gesetzeslage:
Auch wenn ich freiwillige Handlungen (kauf Motorrad statt Uhr) eingehe ist es auch da meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt sich durch ein Schadenereignis zu bereichern. Die Dispositionsfreiheit ist davon unberührt, kann mir ja keiner Vorschreiben was ich zu tun und zu lassen habe. IMHO bleibt es dabei dass meiner Meinung nach ein besser gestellt sein durch ein Schadenereignis wie auch immer eine Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit ist.
Beim Auto kommt dazu der IMHO eigentlich immer notwendige Vergleich zum Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei einem Kratzer in der Stoßstange der ggf. 2000€ Instandsetzung kosten würde, das Auto aber wenn ich es unrepariert verkaufe nur 500€ weniger Wert ist ist der entstandene Schaden entweder zu beheben = Reparatur oder der finanzielle Schaden = 500€ auszugleichen. Die Rechtslage führt hier aber mit Reparaturkosten netto schon dazu dass man sich - was eigentlich rechtlich unzulässig wäre - legal bereichern darf. Warum wird hierzulande wohl so viel fiktiv abgerechnet?
Unabhängig davon: Schadenersatzrecht hält sich zum Glück nicht an Meinungen sondern an der Lage der Gesetze und der Rechtsprechung.
Selbstverständlich hast Du das Recht auf Deine falsche Meinung... 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@rrwraith schrieb am 4. Januar 2018 um 11:55:05 Uhr:
… Ich habe hier im Forum eine Beispielrechnung gefunden, die dies gut verdeutlicht:
Du solltest dich ein wenig schlau machen, bevor du solche Unwahrheiten glaubst und auch noch verbreitest. Die MwSt kann duchaus auch ohne Ersatzbeschaffung und bei fiktiver Abrechnung bezahlt werden.
Zitat:
https://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...
@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 13:21:50 Uhr:
Du solltest dich ein wenig schlau machen, bevor du solche Unwahrheiten glaubst und auch noch verbreitest.
Ich glaube nicht, ich weiß...
Zitat:
Die MwSt kann duchaus auch ohne Ersatzbeschaffung und bei fiktiver Abrechnung bezahlt werden.
Klär uns bitte auf, ich bin gespannt...
Da du scheinbar keinen Zugang zur Fachliteratur hast, hier ein paar Hinweise dazu: https://verkehrslexikon.de/Module/TotalschadenUSt.php
Lesen und verstehen musst du aber schon selbst 😉
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Januar 2018 um 14:00:04 Uhr:
Da du scheinbar keinen Zugang zur Fachliteratur hast, hier ein paar Hinweise dazu: https://verkehrslexikon.de/Module/TotalschadenUSt.php
Lesen und verstehen musst du aber schon selbst 😉
Hä?
Völlig am Thema vorbei, aber manche glauben halt, bei Allem mitreden zu müssen, obwohl sie keinerlei Ahnung von der Thematik haben.
Ist aber leider nicht zu ändern... 🙁
Na, nur weil du die inhalte nicht verstehst und die Urteile dazu in den sieben Minuten gar nicht gelesen haben kannst, musst du deine eigene Unwissenheit nicht auf andere projizieren. Bleib einfach bei deiner Meinung, mir persönlich ist das ja völlig gal.
bitte bleibt beim Thema. Ich wollte heute beim Anwalt anrufen und nochmal fragen. Die nette Dame am Telefon meint aber, dass das Gutachten auch die Rechtsschutzversicherung bezahlen könnte. Leider war der Anwalt nicht im Hause.
tsts, hier wird ja ein völlig unwichtiger Scheiß diskutiert, der mit der Ausgangsfrage nicht das Geringste zu tun hat.
Für den TE ist wichtig, dass er ein Gutachten zum Unfallhergang bräuchte, weil das hier offenbar streitig ist. Für die Schadenshöhe ist es kaum bedeutsam, schätze ich. Denn dafür ist - wie hier schon erwähnt wurde - ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Ich zweifle jedoch aufgrund der Schilderung des TE daran, dass man jetzt im Nachhinein noch mittels Gutachten zu einem vernünftigen Ergebnis für die Frage des Unfallhergangs - und damit zur Grundlage für die Beurteilung der zivilrechtlichen Schuldfrage - gelangen kann.
Um das beweisen zu können, gewinnen - wie ebenfalls bereits angemerkt - die Zeugenaussage der Passantin, die (ggf. gegebene Unglaubwürdigkeit der) Aussage des Unfallgegners und womöglich irgendwelche Beweise durch die Polizeibeamten an Bedeutung. Letzteres, wenn die Polizei den exakten Ort der Kollission bezeugen kann (per Aussage oder sogar per Foto). Das müsste sie eigentlich protokolliert haben, denn ohne Hinweise darauf kann sie auch ein Bußgeld nur auf äußerst wackelige Füße stellen. Zwar ist richtig, dass zumindest stets einer falsch gehandelt haben muss, aber wer diese Person ist, muss ja objektiviert werden. Deshalb wäre in Deinem Fall interessant zu wissen, weshalb die Polizei von der "Schuld" der einen unfallbeteiligten Person und der "Unschuld" der anderen ausgeht.
Für ein Bußgeld muss Dir der Staat eine zumindest fahrlässig begangene "Fehlhandlung" nachweisen (was im von Dir beschriebenen Fall nicht möglich sein wird). Wenn Du dagegen beim Unfallgegner (bzw. seiner Versicherung) Forderungen auf Schadenersatz der an Deinem Fahrzeug beschädigten Teile durchsetzen willst, musst Du beweisen können, dass der andere Fahrer daran die Schuld oder zumindest eine Mitschuld trägt (was für Dich schwieriger ist als gegen das Bußgeld erfolgversprechend vorzugehen). Diese völlig unterschiedlichen Perspektiven meinte ich übrigens eingangs. Nur weil ein Bußgeld ausgesprochen wird, ist damit nicht bewiesen, dass der andere auch zivilrechtlich die Schuld zu übernehmen hat, wenngleich dies einander nicht ausschließt.
Es gibt Konstallationen, bei der die (zivilrechtlich) entscheidende Frage im Nachhinein nicht geklärt werden kann und ein Bußgeld zurecht ausgesprochen wurde. Dann kann die Unfallverursachung auf beide zu 50 % verteilt werden, was aber immerhin besser ist, als wenn man selbst 100 % zu tragen hat. Womöglich kann man dann die Reparaur selbst bezahlen und muss nicht die Versicherung in Anspruch nehmen usw.
Aber sag mal, für diese Fragen hast Du doch einen Anwalt?!
Zitat:
@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 15:00:25 Uhr:
bitte bleibt beim Thema.
Gerne.
Bitte beantworte die nachfolgenden Fragen:
- soll der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert werden?
- Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Wie alt ist es?
- besteht eine Vollkaskoversicherung?
- hat die Unfallverursacherin Ansprüche bei deiner Versicherung angemeldet?
- welche Zeugen gibt es und was genau haben sie zum Unfallhergang ausgesagt?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 4. Januar 2018 um 15:32:36 Uhr:
Zitat:
@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 15:00:25 Uhr:
bitte bleibt beim Thema.
Gerne.
Bitte beantworte die nachfolgenden Fragen:
- soll der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert werden?
- Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Wie alt ist es?
- besteht eine Vollkaskoversicherung?
- hat die Unfallverursacherin Ansprüche bei deiner Versicherung angemeldet?
- welche Zeugen gibt es und was genau haben sie zum Unfallhergang ausgesagt?
ich möchte nur einen teil in der werkstatt reparieren lassen.
bmw e46 320i, bj 04 , 183.000km
ich habe nur haftpflicht
ob die ansprüche gestellt wurden, weiß ich leider nicht
es gibt einen zeugen der an der straße stand und meine aussage bestätigt
Zitat:
@reigns schrieb am 4. Januar 2018 um 15:47:25 Uhr:
ich möchte nur einen teil in der werkstatt reparieren lassen.
Dann wird es ohne Gutachten nicht gehen, wenn du den kompletten Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen willst.
Zitat:
bmw e46 320i, bj 04 , 183.000km
ich habe nur haftpflicht
ok, dann keine Abrechnung nach Quotenvorrecht möglich
Zitat:
ob die ansprüche gestellt wurden, weiß ich leider nicht
Das ist nicht ganz unwichtig. Da die Haftungsfrage zumindest strittig ist, solltest du schon im eigenen Interesse deine Versicherung kontaktieren - natürlich mit der klaren Aussage, dass dich deiner Ansicht nach kein Verschulden trifft. Bei mir hat sich mal ein Unfallgegner mit seiner Anspruchstellung bei meiner Versicherung reingeritten. Da hat er nämlich angegeben, die Spur gewechselt zu haben. Meine Versicherung hat ihm gegenüber abgelehnt und mir das Anspruchsschreiben als Beweis für meine Ansprüche zur Verfügung gestellt. Und schon waren die fehlenden 50% von seiner Versicherung bezahlt.....
Zitat:
es gibt einen zeugen der an der straße stand und meine aussage bestätigt
Gibt es nur diesen einen Zeugen oder noch andere?
Es ist Dein Recht, nur einen Teil des Schadens reparieren zu lassen und eine Werkstatt selbst zu wählen. Der Nettobetrag (und der durch Rechnung über die Unfallreparatur nachgewiesene Betrag Umsatzsteuer) Deines Schadens wird zu dem Anteil von der gegnerischen Versicherung getragen, wie von der Schuld des Unfallgegners auszugehen ist.