Schuldfrage Links abbiegen

Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:

Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.

Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.

Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?

PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.

In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.

Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.

Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.

Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.

135 weitere Antworten
135 Antworten

Wenn ich Richter wäre, würde ich so urteilen: "TE hat keine Schuld, weil er hier nicht mit einem Überholmanöver rechnen mußte."

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn ich Richter wäre, würde ich so urteilen: "TE hat keine Schuld, weil er hier nicht mit einem Überholmanöver rechnen mußte."

Ein Glück bist du kein Richter und wirst auch nie einer sein. 🙂

Frohe Weihnachten.

Wär noch interessant, warum du das offensichtlich anders siehst, obwohl der Motorradfahrer ein blinkendes Auto in einem Überholverbot überholt.

Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther


Wär noch interessant, warum du das offensichtlich anders siehst, obwohl der Motorradfahrer ein blinkendes Auto in einem Überholverbot überholt.

Weil der Fehler eines Anderen niemals dazu führt, dass die eigenen Fehler ungestraft bleiben.

Wurde aber auf den letzten sechs Seiten ausführlichst dargestellt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther


Wär noch interessant, warum du das offensichtlich anders siehst, obwohl der Motorradfahrer ein blinkendes Auto in einem Überholverbot überholt.
Weil der Fehler eines Anderen niemals dazu führt, dass die eigenen Fehler ungestraft bleiben.

Wurde aber auf den letzten sechs Seiten ausführlichst dargestellt.

So siehts aus.

Einfachstes Szenario:

Da der Mopedfahrer sowieso drin hängt, soll er doch einfach behaupten der TE habe aus seiner Sicht absolut keinen Fehler gemacht. Das ganze sei unabwendbar gewesen. Wäre für alle Beteiligten das sinnvollste. Für den Mopedfahrer springt doch ohnehin in keinem Fall Geld raus. 😉

Richtig?

Das kann man dann auch schön außergerichtlich klären. Zusammensetzen, Unfallbeschreibung formulieren. 😎

Einzig wenn der TE niederschreibt er habe sich NICHT vergewissert, dass links frei war und sei dann rasant einfach rausgezogen, kann man ihm da eine Mitschuld geben. 😉

Präzedenzfälle? Die mögen grundsätzlich gelten, aber mit etwas Eifallsreichtum. 😰

Womöglich haben sich die zwei auch ganz ohne Versicherung und Gericht geeinigt. Einzig bei einem Firmen-/Neu-/oder Leasingwagen wäre das so nicht möglich. Aber auch wenn wir hier alle dicke Karren und Firmenwagen fahren, hier im V&S Forum, wahrscheinlicher ist bei einem Durchschnittsalter von über 10 Jahren dann doch eine Tür vom Schrott als Ultima Ratio. 😉

Wer weiß, wer weiß. Aber schön, dass man zu kaum einer Information locker sieben Seiten zusammen bekommt. 🙂

Wenn man nur die Fakten nimmt und sämtliche nicht gerichtsverwertbare, persönlichen Beurteilungen und Bewertungen einfach mal weglässt...(so sollte eigentliche jede Zeugenaussage sein)....steht doch eines fest.....

Überholverbot, "nach links" blinkendes Fahrzeug rechtswidrig überholt....Unfall/Schadenereigniss...😉

Warum sollte der Abbiegende schuld sein? Einzig, weil er mit der Dummheit anderer vielleicht zu sorglos umgegangen war? Glaube in diesem Fall nicht...!

😎

Bitte unbedingt den Ausgang der "Sache" posten, bitte!

P.S. Bei Personenschäden steht das im öffentlichen Interesse! Eigentlich nix mit einigen etc. ...!
Wie deutlich soll ein Fahrzeug seine Abbiegeabsicht denn zeigen, außer mit dem "Blinker"....zusätzlich mit was , bitte....sehe einige Beschreibungen und Rechtsempfinden als sehr praxisfremd an! Da bin ich froh, dass diese User keine Richter sind und hoffe darauf auch nicht werden!

Frage: Wo liegt das Fehlverhalten/der Fehler des TE"s....gerichtsverwertbar bitte. Keine Glaskugel-Modus-Aussagen oder ähnliches....der Hinweis auf "Schulterblick" kann vernachlässigt werden, wenn ein Motorrad in genau jenen Moment einfach nicht zu sehen/da war!
Warum ist der nicht mit der nötigen Sorgfalt rechts vorbei?

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Frage: Wo liegt das Fehlverhalten/der Fehler des TE"s....gerichtsverwertbar bitte.

er hat schlichtweg die im straßenverkehr erforderliche sorgfalt außer acht gelassen...was ihm ohne mit der wimper zu zucken direkt schonmal bis zu 25% teilschuld die sich aus der betriebsgefahr ergeben einbringen kann!

...das argument "ich hab kein motorrad gesehen - also kann auch keines da gewesen sein" zieht nicht, denn dann kann es ja auch nicht in die seite gefahren sein, wenn es angeblich nicht da war!

Eben. Sprich das ist eigentlich ein Freifahrschein für alles. "Oh der hat mir die Vorfahrt genommen, den habe ich nicht gesehen." "Hier ist kein Zebrastreifen, den hab ich nicht gesehen." etc.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn ich Richter wäre, würde ich so urteilen: "TE hat keine Schuld, weil er hier nicht mit einem Überholmanöver rechnen mußte."

Doch, man muß immer und überall damit rechnen das noch was kommt, gerade wenn noch reichlich platz (auch wenn es die gegenfahrbahn ist) links von einem ist.

Der TE ist links abgebogen und das ist der punkt, dazu gehört auch wenn der motorradfahrer da nicht hätte sein dürfen etwas mehr beobachtung, keine ahnung warum das hier einige nicht verstehen wollen.

Ungestraft kommt der TE aus der sache defintiv nicht raus, das ergebniss werden wir hier aber nie erfahren da der thread dann wenn das urteil gefallen ist irgendwo in der versenkung verschwunden ist und sich keiner mehr dran erinnert.

Gruss
Maik

Naja, mal sehen, ob alljene das auch noch so sehen, wenn obwohl sie alles "richtig" gemacht haben und trotsdem zur Kasse gebeten werden, weil sich jemand anderes grob fahrlässig bis idiotisch benommen hat.

"Jawohl Herr Richter, ich habe mich ordendlich eingeordnet,habe geblinkt, habe in den Spiegel geschaut, war alles frei, es war Überholverbot, ich bin abgebogen und als ich schon fast in der Einmündung verschwunden war donnert mir da einer in die Seite rein.
Aber sicherlich übernehme ich gerne eine Mithaftung und werde voller Überzeugung meinen Schaden selbst tragen."

Es ist völlig irrelevant ob wir uns in so einer Situation gleich agieren würden oder nicht. Mag sein das wir in solchen Situation ähnlich fahrlässig (ich sprech vom Schulterblich) vorgehen würden, nur das macht es nicht richtiger Mustafa.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Es ist völlig irrelevant ob wir uns in so einer Situation gleich agieren würden oder nicht. Mag sein das wir in solchen Situation ähnlich fahrlässig (ich sprech vom Schulterblich) vorgehen würden, nur das macht es nicht richtiger Mustafa.

Nicknamen hier zu verhunzen wird nicht gerne gesehen und zeugt nicht gerade von fairnes.

Zitat:

Mit dem Schulterblick rsp. dem Seitenblick ist der Blick eines Fahrers über die Schulter gemeint, um den nachkommenden Verkehr, der sich im so genannten toten Winkel befindet, zu erkennen.

Laut der Schiderung des TE hätte hier auch kein Schulterblick etwas genutzt, der tote Winkel war leer.

Zitat:

Ich biege ab.

 

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

Wieso Verhunzen? Wieso soll das nicht fair sein?
Ich werd ja auch regelmässig als Raucher und Trinker wegen meinem Avatar diskreditiert.

Nicht fair ist dass du meine "Verhunzung" in den Fokus setzt und den Inhalt meines Posts ignorierst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen