Schuldfrage Links abbiegen
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.
Gruss
Maik
Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.
Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.
Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.
Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.
135 Antworten
Vor allem kann ein Motorrad in einer Zeit eine Geschwindigkeit aufnehmen, die einen Schulterblick sowieso nutzlos macht...
Aber hier wird ja wieder mit zweierlei Maß gemessen... Die Motorradfahrer glauben ja, durch die überlegene Beschleunigungsfähigkeit können sie sich alles erlauben... Und wenns dann knallt, und die überleben es noch, dann wird die Schuld wieder beim Autofahrer gesucht, auch wenn man sich selbst über alle Regeln hinweggesetzt hat. Erbärmlich!
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Das hat nichts mit Zweifeln am Rechtsstaat sondern damit zu tun, daß heutzutage niemand mehr Verantwortung für sein Tun und Lassen übernehmen will. Konkret: Im absoluten Überholverbot überholt = Schuld haben.Und nicht jein, vielleicht, man könnte auch, man müsste auch, andererseits, u.s.w. ....
Dann soll der TE einfach die Verantwortung dafür übernehmen, dass er den Schulterblick vergessen hat (Spiegel ist wahrscheinlich auch nur eine reine Schutzbehauptung) und die Teilschuld an diesem Unfall eingestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Vor allem kann ein Motorrad in einer Zeit eine Geschwindigkeit aufnehmen, die einen Schulterblick sowieso nutzlos macht...
Aber hier wird ja wieder mit zweierlei Maß gemessen... Die Motorradfahrer glauben ja, durch die überlegene Beschleunigungsfähigkeit können sie sich alles erlauben... Und wenns dann knallt, und die überleben es noch, dann wird die Schuld wieder beim Autofahrer gesucht, auch wenn man sich selbst über alle Regeln hinweggesetzt hat. Erbärmlich!
Jo Motorradfahrer sind echt schlimm. Lasst sie uns alle durchs Dorf treiben. Vor allem jetzt im Winter, da wimmelt es nur so von diesen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hallo Lutz, man kann das überholen auf der AB, dort ist das überholen erlaubt nicht mit den überholen im Überholverbot vergleichen.Zitat:
Original geschrieben von lutz_125i
Hallo zusammen,wie kann man in einer solchen Situation (und grundsätzlich) ohne Schulterblick abbiegen? Überholverbot heißt nicht, dass ich nicht überholt werde. Wie bekannt, wird mit Verboten im Straßenverkehr großzügig und nach eigenem Ermessen umgegangen. Beim Abbiegen/Spurwechsel Spiegel im Auge haben, Schulterblick. Ich erlebe es täglich auf der Autobahn, wie ohne Schulterblick die Spur gewechselt wird, geht halt i.d.R. gut.
Das es natürlich auch Unfälle gibt, wo nichts dergleichen hilft, ist auch klar. War das hier auch so? Kann abschließend keiner beurteilen. Aber grundsätzlich immer Spiegel/Schulterblick. Vielleicht wird der eine oder andere durch diese Unfallschilderung und anschließende Diskussion daran erinnert und macht es wieder einma, dann hätten wir alle gewonnen...
Gruß
Lutz
Fährst Du auch an jede Kreuzung, wo Du Grün hast, langsam ran, weil es ja sein könnte das jemand das Rot missachtet ?
Fährst Du in jeder Kurve langsam, weil Dir ja in der Kurve jemand trotz Überholverbot entgegen kommen könnte ?
Fährst Du auf der Landstraße an jede Einmündung ganz langsam heran, wenn Du siehst das sich dieser auf der Nebenstraße jemand nähert ? Er könnte Deine Vorfahrt missachten. Ok mit dem Motorrad mache ich das, bin auf alles gefasst, auf dem Bike wird man gerne übersehen.
Es gibt einen Vertrauensgrundsatz, ohne diesen würde der Verkehr still stehen.
Hallo,
bitte nicht missverstehen. Ich bin für zügiges Fahren, den Vertrauensgrundsatz und in bestimmten Situationen mit den Fehlern anderer rechnen (widerspricht sich nicht, oder? Muss ich selber gerade noch einmal überlegen). Auf der AB überholen ist eine andere Baustelle, klar.
Ich wollte grundsätzlich noch mal für den Schulterblick sensibilisieren.
Gruß
Lutz