Schuldfrage Links abbiegen

Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:

Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.

Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.

Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?

PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.

In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.

Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.

Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.

Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Na da bin ich ja beruhigt.
Leider bist Du aber nicht die Bohne auf die Kernaussage meines Posts eingegangen.
Warum wohl ?

Könnte daran liegen, dass ich Manitoba Star geantwortet hab und nicht dir. Dreht sich nicht alles um dich. 😁

Achso, das war die Antwort...allerdings auch am Thema das ich Dich gefragt habe zu 100 % vorbei.

Bist Du schon in Dich gegangen und hast Du überlegt wie oft Du unbewusst den Vertrauensgrundsatz anwendest?

Oder stehst Du noch immer an der grünen Ampel und hälst den Verkehr auf ? Es könnte ja einer bei Rot fahren und Du hast dann einen Unfall.

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