Schuldfrage Links abbiegen
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.
Gruss
Maik
Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.
Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.
Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.
Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Wieso Verhunzen? Wieso soll das nicht fair sein?
Ich werd ja auch regelmässig als Raucher und Trinker wegen meinem Avatar diskreditiert.
Aber nicht von mir !
Nein das stimmt.
Ich meine das es doch völlig egal ist, das hängt man halt hinten dran.
MagirusDeutzUlm verhunzt sogar seinen Avatar mit seinem Usernamen 😁
So, und jetzt versuch ich mal BTT zu kommen.
... ... ...
Es ist in der Tat mal wieder kurz vor Zwölf.....und für diesen Thread auch!
Bitte nicht wieder so lange provozieren bis ein Moderator erzieherisch tätig werden muss! 😉
Fairness im Forum; bitte! 🙄
Zitat:
Ein Glück bist du kein Richter und wirst auch nie einer sein. 🙂
Frohe Weihnachten.
Begründe deinen dilettantischen Versuch auf Provokation doch bitte. Muß jeder mit jedem Schwachsinn von anderen rechnen? Ich denke eher nicht.
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Mein persönliches Rechtsempfinden kann damit auch nicht so ganz klar damit kommen!
Warten wir es mal ab! 😉
Der zuständige Richter ist seinem Gewissen und dem gültigen Recht und Gesetz unterstellt.
Bin gespannt...🙂
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Muß jeder mit jedem Schwachsinn von anderen rechnen? Ich denke eher nicht.
Doch und genau das ist der punkt den hier der TE nicht berücksichtigt hat, deshalb ist es ja zum unfall gekommen ;-).
Gruss
Maik
Mit der Dummheit, oder fairerweise, mit Fehlern anderer VT muss man rechnen, ja. Aber nicht grenzenlos und unbestimmt...! 😎
Das könnte der Knackpunkt sein....abwarten halt...wie die Urteilsbegründung ausfällt!
Wenn mir demnächst jemand die Vorfahrt nimmt und ich in den reindonner, hätte ich damit rechnen müssen? Das sah das Gericht kürzlich im Fall meiner Mutter ganz anders.
Wer alles unternimmt einen Unfall zu vermeiden....z.B. nicht eine Vorfahrt erzwingt..sondern bremst etc. ...kommt grundsätzlich sauber aus der Sache!
Aber jeder Fall ist ein Einzelfall und muss auch erneut so gesehen und erneut so beurteilt werden!
Das nächste mal versagen einem LKW die Bremsen und er weicht in den freien Gegenverkehr aus. Der TE denkt, ihn darf ja gar keiner überholen und braucht nicht schauen. Zack ist es passiert.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Das nächste mal versagen einem LKW die Bremsen und er weicht in den freien Gegenverkehr aus. Der TE denkt, ihn darf ja gar keiner überholen und braucht nicht schauen. Zack ist es passiert.
Jetzt vergleichen wir also einen unvorhersehbaren technischen Defekt mit einem groben Regelverstoß.
Warum müssen wir das machen ?
Weil es sonst keinen nachvollziehbaren, sinnvollen Vergleich gibt !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Jetzt vergleichen wir also einen unvorhersehbaren technischen Defekt mit einem groben Regelverstoß.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Das nächste mal versagen einem LKW die Bremsen und er weicht in den freien Gegenverkehr aus. Der TE denkt, ihn darf ja gar keiner überholen und braucht nicht schauen. Zack ist es passiert.Warum müssen wir das machen ?
Weil es sonst keinen nachvollziehbaren, sinnvollen Vergleich gibt !
Vielleicht hatte der Moppedfahrer auch einen Deffekt, oder ist jemand anderem ausgewichen. Fakt ist nunmal, dass man schauen muss, sonst trägt man eine Mitschuld. Sollte auch nur exemplarisch sein, weil es nicht immer nur ein Motorradfahrer sein muss, der gegen Regeln verstösst. Wäre es ein LKW gewesen und nicht geschaut worden, wäre uns wahrscheinlich dieser Thread erspart geblieben. Denk mal drüber nach.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Vielleicht hatte der Moppedfahrer auch einen Deffekt, oder ist jemand anderem ausgewichen. Fakt ist nunmal, dass man schauen muss, sonst trägt man eine Mitschuld. Sollte auch nur exemplarisch sein, weil es nicht immer nur ein Motorradfahrer sein muss, der gegen Regeln verstösst. Wäre es ein LKW gewesen und nicht geschaut worden, wäre uns wahrscheinlich dieser Thread erspart geblieben. Denk mal drüber nach.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Jetzt vergleichen wir also einen unvorhersehbaren technischen Defekt mit einem groben Regelverstoß.
Warum müssen wir das machen ?
Weil es sonst keinen nachvollziehbaren, sinnvollen Vergleich gibt !
Ach komm!
Vielleicht ist der Motorradfahrer auch 230 gefahren !!!
Wäre es so gewesen wie Du versuchst darzustellen hätte es der Biker auch bei Unfallaufnahme angegeben und der TE wüsste davon.
Und Dein exemplarisches Beispiel bringt uns auch nicht weiter, man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten absichern, aber man sollte drauf vertrauen dürfen das sich alle halbwegs an die Regeln halten und nicht andere durch groben Unfug gefährden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ach komm!Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Vielleicht hatte der Moppedfahrer auch einen Deffekt, oder ist jemand anderem ausgewichen. Fakt ist nunmal, dass man schauen muss, sonst trägt man eine Mitschuld. Sollte auch nur exemplarisch sein, weil es nicht immer nur ein Motorradfahrer sein muss, der gegen Regeln verstösst. Wäre es ein LKW gewesen und nicht geschaut worden, wäre uns wahrscheinlich dieser Thread erspart geblieben. Denk mal drüber nach.
Vielleicht ist der Motorradfahrer auch 230 gefahren !!!
Wäre es so gewesen wie Du versuchst darzustellen hätte es der Biker auch bei Unfallaufnahme angegeben und der TE wüsste davon.Und Dein exemplarisches Beispiel bringt uns auch nicht weiter, man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten absichern, aber man sollte drauf vertrauen dürfen das sich alle halbwegs an die Regeln halten und nicht andere durch groben Unfug gefährden.
Nein darauf sollte man eben nicht vertrauen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt vor allem für den Straßenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nein darauf sollte man eben nicht vertrauen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt vor allem für den Straßenverkehr.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ach komm!
Vielleicht ist der Motorradfahrer auch 230 gefahren !!!
Wäre es so gewesen wie Du versuchst darzustellen hätte es der Biker auch bei Unfallaufnahme angegeben und der TE wüsste davon.Und Dein exemplarisches Beispiel bringt uns auch nicht weiter, man kann sich nicht gegen alle Eventualitäten absichern, aber man sollte drauf vertrauen dürfen das sich alle halbwegs an die Regeln halten und nicht andere durch groben Unfug gefährden.
Wir drehen uns im Kreis, ich habe Dir schon aufgezeigt das man im Straßenverkehr auf viele Dinge vertrauen muss und es auch automatisch macht. Ansonsten würde man einfach nicht von der Stelle kommen bzw. eine gefährliche Verkehrsbremse darstellen.
Es gibt den Vetrauensgrundsatz und das ist auch gut so.