Schriftzug
Hi ich will meinen Schriftzug an der Heckklappe und den Heckscheibenwischer entfernen. Kann mir jemand erklären wie das am besten geht?
Claudia
18 Antworten
@Tecci6N
Das entfernen des hinteren Wischers kann dir der TÜV nicht verbieten, weil es keine Vorschriften gibt, die besagen, dass ein Heckscheibenwischer vorhanden sein muss ... er kann dir allerdings ein defektes Wischerblatt als Mangel aufschreiben, denn (un)sinniger Weise besagt eine unserer vielen Vorschriften, das alles was am Kraftfahrzeug montiert ist, auch funktionieren muss - unabhängig davon, ob es nun vorgeschrieben ist oder nicht ...
Ich hatte, als ich meinen Triumph zur Vollabnahme brachte, nämlich ein ähnliches Problem - damals ging es um die seitlichen Positionsleuchten, die zum damaligen Zeitpunkt hier in D noch nicht erlaubt waren, welche mein Triumph aber schon serienmässig (dank US-Ausführung) besass.
Ich hab dem Prüfer damals auch vorgeschlagen, dass ich einfach schnell die Stecker ziehen und falls erforderlich die Birnen zusätzlich noch entfernen würde ... der aber erklärte mir, dass das an dem "Problem" laut den Vorschriften nichts ändern würde ... ich hab dann lediglich wählen können zwischen einem "Mangel" und einer "Abnahme per Sondergenehmigung" - netterweise hat er mir damals sogar diese Vorschrift gezeigt (die er selbst für unlogisch hielt).
*edit*
apopro Heckscheibenwischer - ein Audi A2 hat hinten auch keinen Heckscheibenwischer 😉
*edit*
[ iLLuSioN ]
Zitat:
Original geschrieben von [ iLLuSioN ]
Das entfernen des hinteren Wischers kann dir der TÜV nicht verbieten, weil es keine Vorschriften gibt, die besagen, dass ein Heckscheibenwischer vorhanden sein muss ...[ iLLuSioN ]
Genau das wollte ich doch nur hören *hihi*
Danke für die Antwort!
Gruß Tecci
Ach ja: @all, denen ich es noch nicht gewünscht habe: ein gutes Neues!!
Hab auch mal ne Frage, sind die Schutzleisten an der Seite auch geklebt oder gesteckt. Habe einen 98er Polo 6N?????
sind geklebt!
Paul