Schriftzug in 3.Bremsleuchte erlaubt?

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Ich hab letzten Sommer nen Polo gesehen, der in der 3. Bremsleuchte oben nen Schriftzug drinne hatte, und zwar POLO, also sodass beim bremsen das POLO leuchtet. Wollte das dann auch sofort haben ^^ naja und neulich auf ner HP hab ich sowas wieder gesehen...und jetzt wollt ich mal wissen, ob sowas überhaupt erlaubt ist, oder ob ich da eventuell Problemchen mit den lieben Kollegen bekommen könnte...

18 Antworten

Wie schon oft genug gesagt on z.B. Thommen ist das Bekleben von Leuchteinrichtungen die nach außen abstrahlen nicht erlaubt. Auch wenn nur ein Schriftzug im Weg ist, ist es Vorschrift das Fahrzeuge ab Baujahr XXXX Serienmäßig mit 3. Bremsleuchte ausgestattet sein müssen, das nur zu dem Argument hier das viele alte Autos noch mit 2 Bremsleuchten fahren. Die 3. Bremsleuchte ist auf jeden Fall ein guter Beitrag zur Verkehrssicherheit da man unabhängig von den anderen Bremslichtern ganz klar erkennen kann das das Fahrzeug bremst. Denn manche Leute bekommen es ja leider nicht mal hin eine 2 Faden Glühlampe richtigrum reinzudrehen, so ist dann der Helle Faden Schlußlicht und der dunkle das Bremslicht, und das bringt es dann auch. Wer jetzt immer noch gegenargumentiert, der sollte mal mit der Idee einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und ihm deine Idee mitteilen, der sagt dann schon das Wort zum Sonntag. 😉

MfG Samy

hm k 🙁
geb mich geschlagen, ihr habt gewonnen...

Mit dieser Entscheidung tut du dir selbst nur was gutes...

löl süß wie hier alle besorgt sind 🙂 so macht das spass hehe

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