Schrauben IM Wohnraum....
Hallo, ich bin noch ganz neu hier, habe aber gleich schon eine Frage. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.
Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird. Seit Winteranfang wird doch auch noch eine Suzuki zerlegt.
Nun hat mein Mann gefallen am Schrauben im Wohnraum gefunden. Hat natürlich was...im Winter warm, im Sommer kühl, Küche, WC...alles vor Ort und man exakt dann schrauben, wenn man Zeit hat, da man nicht erst irgendwo hinfahren muss.
Da der Raum recht groß ist, hatten wir die Idee, langfristig eine Wand zu ziehen, mit Tür und somit aus einem zwei für sich abgeschlossene Räume zu schaffen. Außerdem würden wir die jetzige Außentür gerne durch ein Rolltor ersetzen.
Mal abgesehen vom baulichen...darf man im Haus überhaupt schrauben? Braucht man da eine Gehnemigung oder ähnliches?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 10. Juni 2017 um 23:25:44 Uhr:
Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.
Sowas dämliches hab ich selten gelesen ^^
Wenn man die Hintergründe dazu nicht kennt, sollte man mit solchen Aussagen besser etwas zurückhaltend sein.
Mein Mann ist krank (Verletzung der HWS nach Tumorentfernung im Spinalkanal), war zuvor leidenschaftlicher Motorradfahrer. Seit der OP ist vieles nur noch eingeschränkt möglich...so auch das Motorradfahren. Vereinzelte Kurzstrecken gehen...ja...aber selbst danach hat er Kopf-und Nackenprobleme. Er hatte sich stark zurückgezogen....von allen. Und dann hab ich versucht ihn zu motivieren, in dem ich gesagt habe, mach doch...ist doch Platz. So nahm es dann seinen Lauf. Und er fand tatsächlich Gefallen daran. Und hatte wieder eine Aufgabe, die ihm Spaß macht. Erfolgserlebnisse.
Und jaaa...ich würde ihm immer wieder die Möglichkeit geben und es unterstützen und das hat nichts damit zu tun, das ich mich genötigt fühle "ja" zu sagen um ihn zu halten....
66 Antworten
Im eigenen Haus würde ich da auch keinen Aufstand machen.
Tragende Wände sollte man von Nichttragenden Unterscheiden können und ein Sturz am rechten Ort hilft viel.
Mich persönlich würde die Aussicht auf verdunstende Kohlenwasserstoffe in der Innenraumluft mehr beunruhigen als irgendwelche Ordnungsbehörden.
Die Bauordnung Berin lässt sich als pdf herunterladen, gültig in der Fassung ab 1.1.2017. Dabei wurde vereinfacht, dass z.B. Garagen genehmigungsfreie Bauten sind.
Für Brandschutzbestimmungen ist immer die Menge an brennbaren Materialien maßgebend. Für Wohnräume liegt die maximale Menge an Benzin, die gelagert werden darf, bei 20 Liter. Die meisten Motorräder haben einen kleineren Tank.
Man sollte seine Gebäudeversicherung aber nicht vergessen, nicht dass die im Falle des Falles grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wenn man ein Moped mit 15 Litern Sprit im Tank in die Bude stellt und die Versicherung davon ausgeht, dass sich dort lediglich Wohnräume befinden.
Zitat:
@kandidatnr2 [url=https://www.motor-talk.de/.../schrauben-im-wohnraum-t6057329.html?...]Für Wohnräume liegt die maximale Menge an Benzin, die gelagert werden darf, bei 20 Liter. Die meisten Motorräder haben einen kleineren Tank.
Im Vergleich dazu NRW:
Kraftfahrzeuge dürfen nicht in anderen Räumen als Garagen abgestellt werden,
wenn die Tanks aller Fahrzeuge zusammen mehr als 12 L Fassungsvermögen haben.
Weiterer Kraftstoff darf nicht in diesem Raum gelagert werden. (§§ 140 SBauVo)
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..ich habe immer in der heimischen Küche geschraubt.
Großer Vorteil, durch die Bodenfliesen, konnte ich gut das Öl, etc. wegwischen 🙂
Der Backofen war ideal für die Trocknung nach dem lackieren, etc.
Tja, bis ich dann heiratete, dann wars vorbei mit dem Schrauben inne Küche 😁 😁
Will sagen, sofern mann das Öl, etc. auffangen kann, spricht nix gegen das Schrauben
im "Wohnraum"..
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 13. Juni 2017 um 17:39:08 Uhr:
..ich habe immer in der heimischen Küche geschraubt.
Großer Vorteil, durch die Bodenfliesen, konnte ich gut das Öl, etc. wegwischen 🙂
..........
Ja, die Fliesen kriegt man schon wieder hin, aber wie sieht es mit deinen Fugen aus, die saugen sich doch voll.
Tipp => Oel ganzflächig in der Küche verteilen, dann sieht das serienmässig aus.😉😁
Und im Winter (wenn irgendwann verheiratet) das Motorrad in der Wohnung stehen lassen, ist dann ein Möbelstück, und das muss die Holde putzen.🙂
In Baden-Württemberg heißt das Garagenverordnung. Deren interessanten § 15 kenne ich jetzt auch.
Das ist ein sehr interessantes Thema und hat auch mir auch viel gebracht.
Mit größtenteils sehr guten Beiträgen, damit meine ich die sachdienlichen.
All denen, die sich da Mühe bzw. ihr Wissen weiter gegeben haben, ein fettes Danke.
Gut, dass die Welt nicht den Paragraphenreitern gehört - die nützlichen Hinweise kamen von denen, die praktische Hinweise zum Bau der Werkstatt gaben und ansonsten empfohlen haben den ganz normalen menschlichen Verstand beim Basten einzuschalten.
Und ansonsten niemand fragen, einfach bauen und feddich.
Als sehr nützlich betrachte ich vor allem die Beiträge von demogantis, muhmann oder hoinzi , denn es ist kein Fehler, baurechtliche Vorschriften zu kennen, wenn man innerhalb des Hauses -auch privat- an Motorrädern schraubt.
Darin sehe ich keine Paragrafenreiterei, da kennt sich einfach mal jemand richtig gut aus.
Den "ganz normalen, menschlichen Verstand" definiert letztlich jeder für sich und fast jeder glaubt auch, darüber zu verfügen. Dass das eben nicht so ist, weiß man, wenn man morgens die Zeitung aufschlägt. Etwas in dieser Art wurde mir unlängst hier sogar vorgeworfen. Auch daraus habe ich Konsequenzen gezogen, indem ich für niemand anderen mehr irgendwelche - auch nur kleinere - Instandsetzungen mache.
Ich Schadenfall, da hat Hoinzi völlig Recht, wird genau nachgefragt und dann ist es wichtig, gegen keine Vorschriften verstoßen zu haben, egal wie lebensfremd sie auf den ersten Blick erscheinen.
In der Regel baute ich Tanks immer ab, wenn ich ein Motorrad auf meine Hebebühne stellte, aber eben nicht immer. Wenn ich die Vorschrift richtig interpretiere, kommt es auch auf das "Fassungsvermögen" des Tanks an und nicht auf den tatsächlichen Inhalt.
Der Tank meiner XT 600 Z fasst mehr als 20 Liter. Auch der der F 800 GS fasst mehr als 12, so einfach ausbauen geht da gar nicht.
Das ist alles gut zu wissen. Daher galt mein Dank auch und vor allem denjenigen, die auch die rechtlichen Vorschriften kennen und das weiter geben. Das fand ich nützlicher als "einfach machen und nicht fragen"
Wobei auch unterschieden werden sollte, ob es sich um wohnraum oder nicht handelt...?!
Zitat:
@Papstpower schrieb am 14. Juni 2017 um 09:43:25 Uhr:
Wobei auch unterschieden werden sollte, ob es sich um wohnraum oder nicht handelt...?!
In BaWü nicht.
"Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen"
Von "Wohnraum" ist keine Rede.
Hier nachzulesen.
Das Ganze ist offensichtlich gar nicht so "ohne", wie einige hier wohl meinen. Und ich habe so eine böse Nachbarin.
Die arbeitet auch noch auf dem Rathaus. Also werde ich da Einiges ändern, vor allem, was die Einsicht von außen betrifft. Aber auch die Lagerung von Sprit, Lacken und Lösungsmitteln/Chemikalien.
Feuerlöscher habe ich zwei à 10 kg
Nur, um das klarzustellen, dass ich ein bisschen aus der BauO erzählt habe, heisst nicht, dass ich so paragraphentreu bin.
Ich wasche mein Auto in der Einfahrt, ich führe in der Einfahrt, der Garage oder in Garten Wartungsarbeiten an Motorrad durch, ich Nähe sonntags den Rasen, arbeite im Haus an Elektro- und Wasserleitungen usw.
Ich wollte eigentlich nur Karlos Aussage richtig stellen, weil das, was er da in den Raum gestellt hat, einen viel zu hohen Aufwand bedeutet hätte.
Was die Feuerlöscher angeht, würde ich sehr darauf achten, dass das Schaumlöscher sind.
Pulver ist in Innenräumen eine unglaubliche Schweinerei.
Nach dem Einsatz eines Pulverlöschers kann man die meisten Elektrogeräte wegschmeissen, das das Pulver die elektronischen Bauteile beschädigt.
Da ist der Pulverschaden nachher manchmal größer als der Brandschaden.
Garagenverordnung §15 https://dejure.org/gesetze/GaVO/15.html Besten Dank Sammler.
Finde ich jetzt auch interessant. Es gibt da wohl schon Möglichkeiten Räume zu nutzen, z.B. zur Instandsetzung wenn entweder die eine ODER andere Vorgabe erfüllt ist. Hilfreich ist da wohl im Zweifelsfalle, den Kraftstoff aus dem Tank abzulassen.
Gilt aber für BaWü und nicht in der per Loseblatt veröffentlichten Fassung von 1973.
Ich habe ein altes Bauernhaus, erbaut noch im 19. Jhdt. Wenn es hier zu einem Brandausbruch kommt, ist alles verloren.
Ich habe Rauchmelder auf jeder Etage, ein CO-Warngerät in der Nähe des Kaminofens und insgesamt 4 Schaumlöscher, einen in der 1. und einen in der zweiten Etage im Wohnbereich, zwei im EG, das unbewohnt ist, meine Werkstatt, die Waschküche, Speisekammer, Heizöllager und Teilelager beinhaltet.
Zwischen Paragrafenreiterei und nützlichen Hinweisen von Rechtskundigen sehe ich einen Riesenunterschied.
Manche Dinge muss man einfach wissen, um nicht blauäugig ins Verderben zu laufen. Eine feuerhemmende Tür baue ich jetzt auch ein. Die Holztür fliegt raus und ich werde - letztlich dank dieses threads - noch weitere Maßnahen ergreifen und Dinge ändern.
Dass die Deckenkonstruktion aus Balken, verputzten Strohmatten und Holzdielenboden einem Feuer Widerstand bietet, glaube ich weniger. Daneben lagern noch 4500 Liter Heizöl.
Wozu die feuerhemmende Tür, wenn der Rest drum herum einfach abbrennt?
Ich würde bei diesen alten Gebäuden eher auf Rettungs-/Fluchtwege achten und Szenarien entwickeln, wie man aus gefangenen Räumen herauskommt, wenn das Treppenhaus brennt.
Da könnte ein verankertes Seil am Fenster sehr viel hilfreicher sein.