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Schrauben IM Wohnraum....

Hallo, ich bin noch ganz neu hier, habe aber gleich schon eine Frage. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.
Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird. Seit Winteranfang wird doch auch noch eine Suzuki zerlegt.
Nun hat mein Mann gefallen am Schrauben im Wohnraum gefunden. Hat natürlich was...im Winter warm, im Sommer kühl, Küche, WC...alles vor Ort und man exakt dann schrauben, wenn man Zeit hat, da man nicht erst irgendwo hinfahren muss.
Da der Raum recht groß ist, hatten wir die Idee, langfristig eine Wand zu ziehen, mit Tür und somit aus einem zwei für sich abgeschlossene Räume zu schaffen. Außerdem würden wir die jetzige Außentür gerne durch ein Rolltor ersetzen.
Mal abgesehen vom baulichen...darf man im Haus überhaupt schrauben? Braucht man da eine Gehnemigung oder ähnliches?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 10. Juni 2017 um 23:25:44 Uhr:


Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.

Sowas dämliches hab ich selten gelesen ^^

Wenn man die Hintergründe dazu nicht kennt, sollte man mit solchen Aussagen besser etwas zurückhaltend sein.

Mein Mann ist krank (Verletzung der HWS nach Tumorentfernung im Spinalkanal), war zuvor leidenschaftlicher Motorradfahrer. Seit der OP ist vieles nur noch eingeschränkt möglich...so auch das Motorradfahren. Vereinzelte Kurzstrecken gehen...ja...aber selbst danach hat er Kopf-und Nackenprobleme. Er hatte sich stark zurückgezogen....von allen. Und dann hab ich versucht ihn zu motivieren, in dem ich gesagt habe, mach doch...ist doch Platz. So nahm es dann seinen Lauf. Und er fand tatsächlich Gefallen daran. Und hatte wieder eine Aufgabe, die ihm Spaß macht. Erfolgserlebnisse.
Und jaaa...ich würde ihm immer wieder die Möglichkeit geben und es unterstützen und das hat nichts damit zu tun, das ich mich genötigt fühle "ja" zu sagen um ihn zu halten....

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Zitat:

@Demogantis schrieb am 11. Juni 2017 um 04:39:09 Uhr:



Zitat:

@Jules79 schrieb am 9. Juni 2017 um 22:34:52 Uhr:


Und zwar haben wir unten im Haus eine ehemalige Gewerbefläche (Büro/Labor), welche die letzten Jahre alt Küche/Esszimmer/Wohnraum genutzt wird.

Eine Änderung der Nutzung ist im Baurecht grundsätzlich genehmigungspflichtet.
Ohne genehmigten Nutzungsänderungsantrag kann man z.B. eine Gewerbefläche
nicht als Wohnraum nutzen und im weiterem dann auch nicht als (private) Werkstatt.
Daher kann ich nur den Gang zum zuständigen Bauamt empfehlen, um die rechtliche
Grundlage zu schaffen und um keine "Angriffsfläche" zu bieten.

Grundsätzlich sollte man auch mit pauschalen Äußerungen vorsichtig sein,
dass das Schrauben am eigenen Motorrad im Wohnzimmer Privatsache und
damit erlaubt sei. Rechtlich könnte es eine Zweckentfremdung sein und weitere
Rechtsvorschriften berühren, mit teuren Konsequenzen.

Ein gutes Beispiel ist hier auch die Garage, welche baurechtlich zum Unterstellen
eines Kraftfahrzeuges gedacht ist. Mache ich dort gelegentlich Wartungsarbeiten
und kleinere Reparaturen, könnte dies noch rechtlich abgedeckt sein.
Zerlege ich aber meine Maschine, um z.B. eine Restauration vorzunehmen,
dann kann dies baurechtlich eine Zweckentfremdung und damit eine
illegale Nutzung sein. Hat man dann noch einen bösen Nachbarn, wird
es eine sehr teure Restauration.

Da das Baurecht Ländersache ist, kann in Hamburg erlaubt sein,
was in Bayern verboten ist!

Genau das mit den Garagen hatte ich nämlich vor kurzem gelesen. Daher auch meine Frage.

Na, offiziell ist zur Zeit unten mein Büro und meine Teeküche....dadurch zu rechtfertigen, das wir oben eine weitere Küche haben. Somit wurde die gewerbliche Nutzung nichg unterbrochen ^^

Dann müssen wir uns direkt bei den Behörden mal schlau machen. Notfslls müssen wir es gewerblich anmelden ^^

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 10. Juni 2017 um 23:25:44 Uhr:


Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.

Sowas dämliches hab ich selten gelesen ^^

Wenn man die Hintergründe dazu nicht kennt, sollte man mit solchen Aussagen besser etwas zurückhaltend sein.

Mein Mann ist krank (Verletzung der HWS nach Tumorentfernung im Spinalkanal), war zuvor leidenschaftlicher Motorradfahrer. Seit der OP ist vieles nur noch eingeschränkt möglich...so auch das Motorradfahren. Vereinzelte Kurzstrecken gehen...ja...aber selbst danach hat er Kopf-und Nackenprobleme. Er hatte sich stark zurückgezogen....von allen. Und dann hab ich versucht ihn zu motivieren, in dem ich gesagt habe, mach doch...ist doch Platz. So nahm es dann seinen Lauf. Und er fand tatsächlich Gefallen daran. Und hatte wieder eine Aufgabe, die ihm Spaß macht. Erfolgserlebnisse.
Und jaaa...ich würde ihm immer wieder die Möglichkeit geben und es unterstützen und das hat nichts damit zu tun, das ich mich genötigt fühle "ja" zu sagen um ihn zu halten....

Zitat:

@Jules79 schrieb am 11. Juni 2017 um 13:29:17 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 10. Juni 2017 um 23:25:44 Uhr:


Hier fragt ja die Frau, ob ihr Mann im Haus schrauben darf. Und bei dieser Frage kann es nur eine Antwort geben: Ja, er darf und die Frau hat ihn zu unterstützen und seine Wünsche zu erfüllen. Sonst ist er weg und sucht sich was Jüngeres und Hübscheres, denn andere Mütter haben auch noch schöne Töchter.

Sowas dämliches hab ich selten gelesen ^^

Wenn man die Hintergründe dazu nicht kennt, sollte man mit solchen Aussagen besser etwas zurückhaltend sein.

Mein Mann ist krank (Verletzung der HWS nach Tumorentfernung im Spinalkanal), war zuvor leidenschaftlicher Motorradfahrer. Seit der OP ist vieles nur noch eingeschränkt möglich...so auch das Motorradfahren. Vereinzelte Kurzstrecken gehen...ja...aber selbst danach hat er Kopf-und Nackenprobleme. Er hatte sich stark zurückgezogen....von allen. Und dann hab ich versucht ihn zu motivieren, in dem ich gesagt habe, mach doch...ist doch Platz. So nahm es dann seinen Lauf. Und er fand tatsächlich Gefallen daran. Und hatte wieder eine Aufgabe, die ihm Spaß macht. Erfolgserlebnisse.
Und jaaa...ich würde ihm immer wieder die Möglichkeit geben und es unterstützen und das hat nichts damit zu tun, das ich mich genötigt fühle "ja" zu sagen um ihn zu halten....

Ups, ... dann sag ich mal "sorry". Tut mir leid.

Es wurde ja bereits hier auf die Landesbauordnung, Flächennutzungsplan, etc. mehrfach hingewiesen.
Somit auch alles wichtige eigentlich schon gesagt.

An meinem Wohnort in NRW gilt also die Landesbauordnung NRW.
Solche Vorschriftenwerke werden in der Regel ca. 2 mal im Jahr ergänzt und geändert und sind ein loses Blattwerk, welches ständigem Austausch bedarf. Man hat ja sonst nichts zu tun bei den Landtagen und Behörden. Hier ist der Wingenverlag (in Essen) mit dem Vertrieb beschäftigt. Ich sage das nur, damit man auch eine Vorstellung davon hat, dass die Vorschriften eben nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind und wenn man nicht aktuell eingelesen ist, sich lieber kundig machen sollte, denn:

"Nichtwissen schützt nicht vor Strafe!" (ich könnte da Politiker aufzählen, welche blechen mussten!)

Räume mit Fahrzeugen sind durch eine "SCHLEUSE" von Wohnungen abzutrennen, lt. LBauO NRW. Und das im Interesse der Bewohner. Alles andere ist einfach nur Leichtsinnigkeit nach meiner unmaßgeblichen Meinung. Auch Moppedschrauberei im Wohnbereich, wenn eben die Voraussetzungen für die Sicherheit missachtet werden, egal was die Vorschriften besagen.
Für eine Abtrennung zwecks Schleuse auch die Wand nach Brandschutzrichtlinie beachten und entsprechende FH-Türen einbauen.

Was andere Schrauber privat machen, darf keine Richtlinie für eigene Entscheidungen sein.
Auch ein Irrtum: Böden ohne Unterkellerung sind nicht immer für jegliche Belastungen ausgelegt. Manchmal ist darunter auch ein sog. "verlorener Keller mit 50cm Tiefe", unterhalb des Bodens und nur ein Ringfundament unter dem Außenmauerwerk mit frostfreier Gründung, und da es ein "Anbau" ist: wurde es bei der Gründung auch abgetreppt oder Hauptbau auch ohne Keller?
Es geht ja nicht allein um eine "problemlose" Leichtbau-Trennwand (wobei diese auch im Anschluß entsprechend ausgeführt werden muss), sondern darum, wenn sich die Moppeds mal ansammeln sollten und richtige Lasten darstellen. Nicht zuletzt: woraus besteht die Deckenunterseite des Flachdaches?

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Zitat:

Ups, ... dann sag ich mal "sorry". Tut mir leid.

Entschuldigung angenommen ^^

Ich denke dein nächster Schritt sollte Richtung Architekt und Co. gehen, der kann dir dann sagen wie was wo möglich ist und kennt sich normalerweise auch mit den Vorschriften der Behörden aus

Zitat:

@cyborg11 schrieb am 11. Juni 2017 um 14:58:59 Uhr:


Ich denke dein nächster Schritt sollte Richtung Architekt und Co. gehen, der kann dir dann sagen wie was wo möglich ist und kennt sich normalerweise auch mit den Vorschriften der Behörden aus

... wobei ich weiter oben mir den Hinweis erlaubt hatte: einen aus dem Bekanntenkreis, nicht ohne Hintergrund. Zum einen ist es nicht unbedingt in jedem Bundesland auch ein "Titel" mit Eintragung bei der Kammer (also muss ein Stempel der Kammer mit Mitglieds-Nr. nachweisbar sein), was aber trotz aller Nachweise nichts über eine korrekte Arbeitsweise auch aussagt (sondern in der Regel nur über das Vorhandensein einer Haftungsversicherung - aber auch nicht immer - wenn eben nicht bezahlt).

Dein Hinweis ist aber sonst richtig.

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 11. Juni 2017 um 14:05:53 Uhr:


Räume mit Fahrzeugen sind durch eine "SCHLEUSE" von Wohnungen abzutrennen, lt. LBauO NRW. Und das im Interesse der Bewohner. Alles andere ist einfach nur Leichtsinnigkeit nach meiner unmaßgeblichen Meinung. Auch Moppedschrauberei im Wohnbereich, wenn eben die Voraussetzungen für die Sicherheit missachtet werden, egal was die Vorschriften besagen.
Für eine Abtrennung zwecks Schleuse auch die Wand nach Brandschutzrichtlinie beachten und entsprechende FH-Türen einbauen.

Schleuse?
Das ist Unsinn. Bestenfalls ein brandschutztechnischer Abschluss. Also eine Brandschutztür. Ich schätze, Wände in F90, Türen in T30. Falls überhaupt etwas gefordert ist.
Weshalb du eine Schleuse bauen willst, verstehe ich nicht. Macht auch garkeinen Sinn.
Zeig mal die Stelle in der Bauordnung, auf die du dich beziehst.

Geht es überhaupt um einen Bau in NRW?

Lasst mal die Kirche im Dorf. Man muss unterscheiden zwischen "basteln" oder einer wirklichen Fahrzeugwerkstatt oder einer Garage. Jeder Modellbauer kann Flugzeuge mit Benzinmotoren im Wohnzimmer basteln. Das Problem ist immer das Laufen lassen der Motoren und die Belüftung des Raumes. Einen Motor kann man gut auf dem Küchentisch zerlegen und auch wieder zusammen bauen. Starten würde ich ihn allerdings draußen.

Genau so. Wenn ich das richtig verstehe möchte die TE, dass ihr Mann die Möglichkeit hat an seinem Motorrad hobbymässig zu schrauben, es war nicht die Rede davon, eine gewerbliche Werkstatt zu betreiben. Eine dicht schliessende Tür zum Wohnbereich wäre vielleicht aus Geruchs- und Geräuschgrunden ganz angenehm und das sollte es gewesen sein. Jeder Fussboden sollte die 200-250 kg eines durchschnittlichen Moppeds tragen können, da hat manche Schrankwand mehr Leergewicht.

Karlo hat mit der Bauordnung angefangen und leider Blödsinn geschrieben.

Für den Zweck der TE muss man die Kirche im Dorf lassen.
Trockenbauwand zum Nachbarraum und je nach geplanten Arbeiten und eventueller Rückrüstmöglichkeit des Raumes ein einigermaßen öldichter Boden (PVC) o.ä..
Habe ich ja vorher schon geschrieben.

Wenn an der Stelle, an der das Tor hin soll, schonmal eine Tür war, ist da ein Türsturz drin. Dann kann man da einfach ein Tor einbauen. Das ist dann kein Problem.

Da würde ich dann auch nirgendwo nachfragen sondern einfach machen. Ist dann ja kein Eingriff in die Statik mehr.

Zitat:

@muhmann schrieb am 12. Juni 2017 um 19:30:19 Uhr:


Karlo hat mit der Bauordnung angefangen und leider Blödsinn geschrieben.

Für den Zweck der TE muss man die Kirche im Dorf lassen.
Trockenbauwand zum Nachbarraum und je nach geplanten Arbeiten und eventueller Rückrüstmöglichkeit des Raumes ein einigermaßen öldichter Boden (PVC) o.ä..
Habe ich ja vorher schon geschrieben.

Wenn an der Stelle, an der das Tor hin soll, schonmal eine Tür war, ist da ein Türsturz drin. Dann kann man da einfach ein Tor einbauen. Das ist dann kein Problem.

Da würde ich dann auch nirgendwo nachfragen sondern einfach machen. Ist dann ja kein Eingriff in die Statik mehr.

Mir ist leider keine Bauordnung bekannt, welche überhaupt von Bastel in privaten Räumen etwas beinhaltet. Mir ist auch keine Bauordnung bekannt, welche einen Unterschied macht zwischen irgendwelchen Fahrzeugen.
Mir ist noch nicht einmal eine gültige neue Bauordnung bekannt. Aus dem Geschäft bin ich länger raus.
Dafür sind mir aber die Verhaltensweisen der lieben Mitmenschen bekannt. Und darum geht es mehr oder weniger. Also um die Vorbeugung, angeschwärzt zu werden. Oder aber, und damit wichtiger, sich selbst Schaden zuzufügen. Dann ist es nie schlecht sich kundig zu machen, worauf ich hingewiesen habe.

MEINE ALTE BauO NW aus der 21. Ergänzungslieferung zum Bauordnungsrecht von 1991 (da waren vielleicht einige noch nicht geboren), dort unter GarVO, dort unter §19 "Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen!" gibt es interessante Hinweise.

Aber wen interessiert es, zumal ich ja nicht auf dem Laufenden bin? Vielleicht gibt es diese §§ schon nicht mehr? Das sagte ich aber bereits.
Natürlich kann man Schleuse weg lassen. Auch vor Toiletten 😁
Dicht schließende Türen wären angebracht (nach Abs. 2, Nr.3), und es gilt vielleicht immer noch: Fassungsvermögen des Fahrzeugtankes nicht mehr als 12 Liter (Abs.2 Nr.1.).

Ich mache keine Vorschriften, sondern erlaube mir nur Hinweise. Vorschriftenbücher kann sich ja jeder selbst kaufen, aber auch finden und lesen, was zutreffend ist?

Sicherlich könnte man auch einfach machen, denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Aber ist man damit gut beraten?

Solange sich niemand beschwert, es zu keinem Schaden kommt und es auch nicht so offensichtlich ist, kann auch ein Bauamt vieles "tolerieren". Solange ich meine Gartenhütte hinters Haus setze, interessiert sich das Bauamt nicht dafür, auch wenn Hütte etwas größer ist als eigentlich erlaubt oder Mindestabstände nicht eingehalten werden. Solange sich kein Nachbar beschwert, passiert da auch nichts. Setze ich das Ding aber einfach in den Vorgarten, gibt es richtig Ärger!

Das Bauamt ist folglich wie ein schlafender Wachhund, an dem man sich langsam vorbeischleichen kann. Wird er aber wach, weil du zu laut bist, hast du seine ungeteilte Aufmerksamkeit und nur die Wenigsten kommen dann ohne Blessuren davon.

Allerdings sollte man sich vor dem Gang zum Bauamt auch sicher sein, dass man keine relevanten Altlasten hat. Nicht das z.B. jener Gebäudeteil, für welchen man eine Nutzungsänderung beantragt, baurechtlich gar nicht existiert, da noch zu Opas Zeiten ohne Genehmigung errichtet.

@ Karlo:
In der BauO NRW kommt das Wort Schleuse genau zweimal vor.
Nicht einmal im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Fall.

Deine Garagenverordnung gibt es seit 2009 nicht mehr. Seit dem sind Garagen in der SBauVO geregelt.
Hier reicht ein feuerhemmender Abschluss.

Man wird sich wohl an den Bestimmungen für Kleingaragen orientieren dürfen.

Selbst, wenn man den geplanten Raum als Werkstatt auslegt, wird das ganze brandschutztechnisch nicht anspruchsvoller. Dann sollte nur ein Feuerlöscher vor Ort sein, was ohnehin sinnvoll ist.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen sind übrigens frei im Netz verfügbar.
Der Verweis auf Gesetze und Verordnungen aus grauer Vorzeit hilft in aller Regel nicht weiter.

Zitat:

@muhmann schrieb am 13. Juni 2017 um 07:09:05 Uhr:


@ Karlo:
In der BauO NRW kommt das Wort Schleuse genau zweimal vor.
Nicht einmal im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Fall.

Deine Garagenverordnung gibt es seit 2009 nicht mehr. Seit dem sind Garagen in der SBauVO geregelt.
Hier reicht ein feuerhemmender Abschluss.

Man wird sich wohl an den Bestimmungen für Kleingaragen orientieren dürfen.

Selbst, wenn man den geplanten Raum als Werkstatt auslegt, wird das ganze brandschutztechnisch nicht anspruchsvoller. Dann sollte nur ein Feuerlöscher vor Ort sein, was ohnehin sinnvoll ist.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen sind übrigens frei im Netz verfügbar.
Der Verweis auf Gesetze und Verordnungen aus grauer Vorzeit hilft in aller Regel nicht weiter.

Ist ja sehr interessant (danke für den Hinweis/Tipp), dass die BauO (von welchem Bundesland? Alle Bundes-Länder?) frei im Netz stehen, denn das hat immer viel Aufwand, Zeit und Geld gekostet, diese Loseblattsammlung auf den neuesten Stand zu halten und sich die Neuerungen auch zu merken. Ich habe dazu keine Suchmaschine bisher bemüht. Werde es mal nachholen, weil ich einfach neugierig bin.

Es sollten ja die Vorschriften seit Anno Tobak vereinfacht werden und eben vieles ohne Antragstellung ermöglicht werden (manchmal mit der Einschränkung, dass es von "Fachleuten" gegengezeichnet ist). Versprochen wurde es immer, aber heraus kamen oft nur Kleinkramregelungen im Detail. Schön wenn es sich durchgesetzt hat. So hat das Internet auch mal was gutes bei der Gesetzgebung bewirkt, wenn es wirklich "frei verfügbar" auch für den Bürger ist, wie zuvor in der Papierform gegen Gebühr, dann auch hoffentlich kostenlos. Schaun wer mal.

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