Schraube im Reifen 22": Runflat oder nicht?

BMW X5

Liebes Forum,

super ärgerlich: 10 Monate vor Leasing-Ende und bei 40tkm auf der Uhr meldete mein 50d Druckverlust am vorderen linken Reifen. Hab ich erst nicht geglaubt, denn die RDS spinnen seit Anbeginn, bzw meldet iDrive oft zu wenig Druck, obwohl die Anzeige in Bar innerhalb der Toleranz ist.

Nun hab ich tatsächlich ne schöne Schraube im Reifen vorne, Continental 275/35 R 22 YXL, ein Traum. Kann mir jemand von euch sagen, ob es sich um einen Runflat-Reifen handelt? Ich kann keine derartige Abkürzung irgendwo auf dem Reifen finden.

Wahrscheinlich keine große Sache für euch, Danke im Voraus & viele Grüße, C.

PS. Wann kommt denn nun das Facelift G05? Auf der einen Seite würde ich ungern den gleichen Wagen nochmal als 50i oder M bestellen, auf der anderen Seite kriege ich Angst, wenn das, was von einem X8 gezeigt wird, auch auf den X5 überspringt ;-)

45 Antworten

Anders als die Felgen sind die Reifen Verschleissteile. Verschleissteile müssen lediglich nach Service-/Inspektionsvorgaben erneuert werden (wie z.B. Bremsen) und bei Rückgabe die gesetzlichen Anforderungen (für Reifen: Mindestprofiltiefe, Verkehrssicherheit) erfüllen.

@Seitenairbag Auszug aus den Leasing Geschäftsbedingungen der BMW Leasing:

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Eine Schraube/Mutter im Reifen der repariert wurde ist dann *normale Abnutzung* ?
Da steht sogar drin, daß Reparaturen nur von:
Fällige Wartungs und Reparaturarbeiten hat der Leasingnehmer unverzüglich durch einen
vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen

Begibt man sich da nicht auf ganz dünnes Eis?

Nein, denn der reparierte Reifen ist nach der Reparatur ja wieder mängelfrei - ähnlich einem Kotflügel mit Kratzer, der fachmännisch ausgebessert wird.

Zitat:

@Seitenairbag schrieb am 13. April 2021 um 14:11:03 Uhr:


Nein, denn der reparierte Reifen ist nach der Reparatur ja wieder mängelfrei - ähnlich einem Kotflügel mit Kratzer, der fachmännisch ausgebessert wird.

Ok ich hab eine andere Sichtweise und würde mit so einem Reifen nur noch das
Nötigste fahren.
Übrigens, wenn man bei BMW Reifen kauft dann sind die kostenlos versichert und
man bekommt in so einem Fall Ersatz, hat bei uns auch schon wunderbar in so
einem Fall geklappt.
Aber man darf eine Reifenreparatur bei Rückgabe nicht verschweigen?

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Ja, das darf man, da der Reifen bei der Rückgabe mangelfrei ist.

Die BMW-Reifenversicherung zahlt übrigens nur in den ersten 12 Monaten einen neuen Reifen, danach bleibt man auf einem Teil der Kosten (zwischen 25% und 100%) sitzen. Wer seine Reifen sowieso beim BMW-Händler kauft, freut sich über die kostenlos inkludierte Versicherung. Verglichen zum Reifenkauf online zahlt man beim Kauf über den BMW-Händler jedoch auch nach Anrechnung des Wertes der Reifenversicherung in fast allen Fällen drauf.

Zitat:

@pokibeans schrieb am 13. April 2021 um 08:01:44 Uhr:


@harald335i ja dann kaufe dir doch bei einem fast neuen Reifen einen neuen wenn ein Nagel/Schraube drin ist...wie lächerlich ist das denn bitte. Das ist eine Standardreparatur bei jedem Hersteller. Und das hält auch bis Max Geschwindigkeit und hat nix mit Gewicht etc zu tun.

Ich kaufe mir nicht einen, sondern einen kompletten Satz, an diesen Gummiteilen hängt mein Leben,
es ist die einzige Verbindung zur Straße. Und wer sowas reparieren lassen will, bitte schön, kein Problem, ich hoffe nur, ich begegne solchen Spar-Weltmeistern nicht auf der Bahn.
Das ist nämlich eine Entscheidung, die auch andere betrifft. Und jetzt viel Vergnügen mit dem geflickten Reifen.

Ich weiß ja nicht wie die Gesetze momentan sind und will es auch überhaupt nicht raus finden.

Hatte an meinem damalige E70 auch eine Spax in der Lauffläche und zwei Reifendealer hatten es aus rechtlichen Gründen abgelehnt diesen zu vulkanisieren. Hatte dann meinen Freundlichen gefragt und auch der sah keine Möglichkeit einer Reparatur wegen der hohen Geschwindigkeitsfreigabe.

Aber im Nachgang fand ich diese Entscheidung richtig und würde nie wieder auf die Idee kommen an einem Reifen, dem ich mein Leben anvertraue, rumzuflicken.

Wer sein Fahrzeug zum Leasingende zurück gibt, sollte wenigsten ehrlich zum Händler sein. Spätestens dann könnte ein neuer Reifen fällig werden.

Es soll ja auch Porschebesitzer geben die haben kein Geld mehr für den Sprit. Hauptsache so eine Karre steht vor der Tür. (Das war jetzt sarkastisch gemeint)

Zitat:

@harald335i schrieb am 13. April 2021 um 16:51:39 Uhr:



Ich kaufe mir nicht einen, sondern einen kompletten Satz, an diesen Gummiteilen hängt mein Leben,
es ist die einzige Verbindung zur Straße. Und wer sowas reparieren lassen will, bitte schön, kein Problem, ich hoffe nur, ich begegne solchen Spar-Weltmeistern nicht auf der Bahn.
Das ist nämlich eine Entscheidung, die auch andere betrifft. Und jetzt viel Vergnügen mit dem geflickten Reifen.

Ich geb Dir zu 100% Recht *Daumen hoch*

Zitat:

@X5 Heizerin schrieb am 13. April 2021 um 10:31:25 Uhr:


Finde es mehr als unverantwortlich diesen Reifen flicken zu wollen und ein
ordentlicher Reifenhändler würde das auch nicht machen!
Möchtest Du der Jenige sein dem der Reifen um die Ohren fliegt und damit
Menschenleben gefährden?
Bei dem Geschwindigkeitsindex darf ein Reifen GARNICHT geflickt werden!

Wem das zu teuer ist der sollte ein günstigeres Auto mit kleineren Rädern kaufen!!!

DAS GEHT GARNICHT!

Kein Reifenhändler würde einen Reifen an dieser Stelle flicken. Das ist sehr weit außen.

Danke für die lebhafte Diskussion, ich sehe es genau so, ein Flicken (bzw. Reparatur wie auch immer) ist mir auch zu gefährlich, ich habe heute allerdings erstmal nur einen neuen Reifen bestellt und schaue mal, wie das funktioniert. LG, C.

Ganz schlechte Lösung bei einem Fahrzeug mit xDrive.

Hahahaha ich kann echt nicht glauben was hier mancher für einen Blödsinn erzählt! Ich war erst vor 1 Monat bei BMW wegen genau dieser Sache. Habe vorhin nochmal bei meinem BMW Service Kontakt angerufen, also hört doch auf solches Unwissen und Lügen zu erzählen. Wenn ein Fremdkörper in der Lauffläche im Reifen steckt ohne dessen Struktur zu beeinträchtigen (keine Risse oder Ausfransen) und eine vorgegebene Größe nicht überschreitet dann ist der Goldstandard die Reparatur durch einführen eines Gummipfropfen welcher durch vulkanisieren mit dem Reifen verbunden wird. Das geht auch bei Runflat Reifen und schränkt weder Komfort noch Sicherheit in irgendeiner Weise ein, egal bei welcher Geschwindigkeit, Fahrbahnbeschaffenheit oder Fahrverhalten. Wenn das nicht garantiert werden kann aufgrund von der Art oder Ort der Beschädigung wird BMW den Reifen nicht reparieren.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. April 2021 um 19:51:38 Uhr:


Ganz schlechte Lösung bei einem Fahrzeug mit xDrive.

ach, wenn das Verteilergetriebe Geräusche macht merkt man das schon.

Es ist immer wieder Interessant das von "Reifen flicken" gesprochen wird. Gegen eine fachgerechte Reifenreparatur ist nichts einzuwenden, auch wenn es ein "Y" Reifen ist. Natürlich sollte da nur geschultes Personal ran, und keine Hinterhofwerkstatt.

Ich würde das auch nicht bei jeder Wald und Wiesen Werkstatt machen lassen aber wenn BMW den repariert dann ist dass alles safe...Nur einen einzelnen Reifen zu kaufen geht nur wenn die Profiltiefe der restlichen Reifen minimal geringer ist. Würde da auch erst BMW fragen bevor ich das machen würde...

Das Problem ist, dass der zulässige Reparaturbereich bei Reifen mit Speedindex V und höher schmaler wird und sich auf die Mitte der Lauffläche konzentriert. Die gezeigte Position der Schraube im vorliegenden Fall wäre z.B. für einen T-Reifen noch innerhalb des zulässigen Bereichs aber für einen Y-Reifen definitiv außerhalb - jedenfalls laut den Vorgaben eines bekannten Herstellers solcher Reparatursets.
Eine Reparartur entgegen den Empfehlungen oder Vorgaben des Herstellers dieses Produkts ist in jedem Falle problematisch. Zusätzlich wird eigentlich auch gefordert, dass der Reifenhersteller die Unbedenklichkeit einer Reparatur dieses Reifenmodells bestätigen muss. Das ist jedoch eine Grauzone, denn man könnte argumentieren, dass der Reifenhersteller andererseits versäumt hätte ein Reparaturverbot für sein Reifenmodell öffentlich bekannt zu machen, wenn es denn ein solches gäbe.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich halte generell eine fachgerechte Instandsetzung eines Reifens für völlig legitim und unbedenklich. Dafür spricht auch meine persönliche Erfahrung, die gängige Praxis und der Stand der Technik. Im vorliegenden Fall ist in Verbindung mit einem Y-Reifen aber die Schadenstelle zu weit am Rand der Lauffläche und eine Reparatur würde den Empfehlungen des Herstellers des Reparaturmaterials zuwider laufen.

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