ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schramme beim Einparken verursacht

Schramme beim Einparken verursacht

Themenstarteram 5. März 2018 um 18:22

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert. Heute früh habe ich versucht seitwärts zu parken und dabei den Wagen hinter mir gestreift; wobei ich sagen muss, dass ich das nicht mt Sicherheit sagen kann. Jedenfalls habe ich aber einen Zettel dagelassen, diesen in eine Folie gelegt und unter die Windschutzscheibe geklemmt. Ich habe auch gewartet; niemand ist gekommen. Ich bin dann zur Arbeit und irgendwie hatte ich ein weiterhin ein schlechtes Gewissen und hab mal bei meinem Bruder gefragt, ob das so ok ist und er teilte mir mit, dass ich die Polizei benachrichtigen müsste. Also hab ich das ca 4 std nach dem Vorfall auch getan. Ich bin hin, hab den Hergang geschildert; die haben meine Personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass sie sich bei dem womöglich Beschädigten melden werden und außerdem muss geschaut werden, ob das nun Fahrerflucht durch mich gewesen ist, weil ich nicht direkt die Prüfung Polizei gerufen. Ich wusste nicht, dass man das muss und nahm an, dass der Zettel ausreicht. Nun weiß ich ja, dass Unwissenheit nicht schützen muss. Aber zur Polizei bin ich ca 4 Stunden später ja gegangen, um bei dem/der Beschädigten Wiedergutmachung machen zu können. Nun hat sie mich vorhin angerufen und teilte mir mit, sie sei mir dankbar, dass ich so ehrlich bin und dass sie das so nicht kennt und bereit ist, das außergerichtlich zu klären. Die Polizei wird sich definitiv bei ihr melden. Wenn sie nun sagt, dass sie keine Anzeige erstatten möchte, muss ich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen? Ich bin ja bereit, für den Schaden aufzukommen!!! Ich hab mich scheinbar ja nicht ganz richtig verhalten, weil ich die Polizei nicht gleich gerufen habe. Nun habe ich echt Panik und Sorge vor dem was mir blühen könnte. Ich hatte sowas noch nie und echt Bammel. Kann mich jemand bitte aufklären? Danke schonmal ! ??

Beste Antwort im Thema

Ab ungefähr dem 20. Posting läuft der Thread dann aus dem Ruder...

Dann kommen immer Leute, die mit ihren eigenen Leben nicht klar kommen.

Lass die Beschimpfungen nicht an Dich ran.

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Ich hätte gewartet und wenn niemand (der Geschädigte) gekommen wäre die Polizei gerufen. Das wäre korrekt gewesen. Alles andere ist Fahrerflucht. Da kann auch mal ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Juristisch könnte ab der 24. Stunde ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Ja das stimmt. Aber um was geht es hier eigentlich?

Jemand hat einem Dritten einen Schaden zugefügt und ist bereit dafür gerade zu stehen. Die beiden sind sich sogar einig. Und genau darum geht es!

Und die Polizei klagt eh (zu Recht) wegen Unterbesezung und Überlastung!

Alle weiteren Gesetzesverfeinerungen wurden vorgenommen, um Strolchen jede Ausrede zu nehmen.

Das Schlimme ist, dass wir uns immer weiter von dem Entfernen was wir eigentlich wollen und uns im reinen Regelwerk "verlaufen", den Blick für das Wesentliche verlieren.

:D ich überlege noch immer wie das Seitwärtseinparken ohne Schramme funktionieren soll :confused:

am 9. März 2018 um 13:45

Gerade mal hier hineingeschaut. Ihr seid ja immer noch nicht fertig. :) :) :)

Zitat:

@uhu110 schrieb am 5. März 2018 um 23:42:16 Uhr:

...

Für die Zukunft: Sollte Dir noch mal so ein Unfall passieren, bei dem der Fahrer bzw. Halter nicht erreichbar ist, dann bitte die Polizei über die 110 informieren (bei der Leitstelle wird dieser Anruf automatisch dokumentiert) und mit dem Beamten zusammen absprechen, wie weiter zu verfahren ist.

...

Traurig aber wohl wahr. Wegen Schrammen muss in Deutschland der Notruf gewählt werden. So weit ist es in dem Land schon mit der Bürokratie :mad:.

Dass man das nicht anders hinkriegt, z.B. über eine telefonische Meldung beim Verband der Kfz-Haftpflichtversicherer o.ä. Man flüchtet ja nicht, wenn man es dort melden würde. Dann wird der Kontakt zwischen Schädiger und Geschädigtem hergestellt und das weitere Procdere ist analog zu anderen Unfällen. Sprich, wenn man sich so einigt, geht es eben ohne Einreichung bei der Versicherung.

 

 

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 09. März 2018 um 14:19:48 Uhr:

?? ich überlege noch immer wie das Seitwärtseinparken ohne Schramme funktionieren soll ??

Einfach kein anderes Auto o.ä. beim Einparken berühren. So mache ich es zumindest.

Verblüffend einfach! :cool:

am 9. März 2018 um 14:19

Seitwaerts einparken macht man mit Handbremse. Kann doch jeder ;)

 

 

:D

Sowas kann passieren, evtl. aufgrund von Hektik. Ich habe mal mein Auto kaputt gemacht, obwohl Platz ohne Ende. Allerdings sah der Pfeiler danach nicht anders aus wie vorher.

Ich bin nur der Meinung, dass man wissen sollte, dass die Polizei zu benachrichtigen ist. Kurze Suche auf dem Smartphone gibt das auch sicher zurück.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. März 2018 um 15:00:37 Uhr:

Dass man das nicht anders hinkriegt, z.B. über eine telefonische Meldung beim Verband der Kfz-Haftpflichtversicherer o.ä. Man flüchtet ja nicht, wenn man es dort melden würde. Dann wird der Kontakt zwischen Schädiger und Geschädigtem hergestellt und das weitere Procdere ist analog zu anderen Unfällen. Sprich, wenn man sich so einigt, geht es eben ohne Einreichung bei der Versicherung.

Theoretisch denkbar, praktisch bekommst Du vom Zentralruf aber keine Halterdaten sondern nur die Versicherung. Die Zulassungsstelle nennt Dir den Halter, aber sicher nicht spontan am Telefon. Also bleibt einem nur der Anruf bei der Polizei, die bekommen den Halter raus.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. März 2018 um 15:45:00 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. März 2018 um 15:00:37 Uhr:

Dass man das nicht anders hinkriegt, z.B. über eine telefonische Meldung beim Verband der Kfz-Haftpflichtversicherer o.ä. Man flüchtet ja nicht, wenn man es dort melden würde. Dann wird der Kontakt zwischen Schädiger und Geschädigtem hergestellt und das weitere Procdere ist analog zu anderen Unfällen. Sprich, wenn man sich so einigt, geht es eben ohne Einreichung bei der Versicherung.

Theoretisch denkbar, praktisch bekommst Du vom Zentralruf aber keine Halterdaten sondern nur die Versicherung. Die Zulassungsstelle nennt Dir den Halter, aber sicher nicht spontan am Telefon. Also bleibt einem nur der Anruf bei der Polizei, die bekommen den Halter raus.

Umgekehrt: Ich gebe da meine Daten an und dazu das Kennzeichen des von mir beschädigten KFZ, dazu noch den Ort des Geschehens. Die Leiten das nun entweder selber weiter oder der andere ruft ebenfalls da an und fragt, ob zu diesem Kennzeichen eine Schadensmeldung vorliegt. Ließe sich bestimmt so machen, dass das auch vom Datenschutz her passt.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 09. Mär. 2018 um 15:35:40 Uhr:

Ich bin nur der Meinung, dass man wissen sollte, dass die Polizei zu benachrichtigen ist.

Das ja. Aber

Zitat:

Kurze Suche auf dem Smartphone gibt das auch sicher zurück.

ist irgendwie unpraktikabel. Ich habe gerade mit meinem Einkaufswagen einen anderen gestriffen. Ich habe auf dem Smartphone eine Suche gestartet aber irgendwie nix passendes dazu gefunden. Wann startet man denn nun eine "kurze Suche"? Wenn man's weiss jedenfalls nicht. Wenn man nicht damit rechnet jedoch auch nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schramme beim Einparken verursacht