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Schramme beim Einparken verursacht

Themenstarteram 5. März 2018 um 18:22

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert. Heute früh habe ich versucht seitwärts zu parken und dabei den Wagen hinter mir gestreift; wobei ich sagen muss, dass ich das nicht mt Sicherheit sagen kann. Jedenfalls habe ich aber einen Zettel dagelassen, diesen in eine Folie gelegt und unter die Windschutzscheibe geklemmt. Ich habe auch gewartet; niemand ist gekommen. Ich bin dann zur Arbeit und irgendwie hatte ich ein weiterhin ein schlechtes Gewissen und hab mal bei meinem Bruder gefragt, ob das so ok ist und er teilte mir mit, dass ich die Polizei benachrichtigen müsste. Also hab ich das ca 4 std nach dem Vorfall auch getan. Ich bin hin, hab den Hergang geschildert; die haben meine Personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass sie sich bei dem womöglich Beschädigten melden werden und außerdem muss geschaut werden, ob das nun Fahrerflucht durch mich gewesen ist, weil ich nicht direkt die Prüfung Polizei gerufen. Ich wusste nicht, dass man das muss und nahm an, dass der Zettel ausreicht. Nun weiß ich ja, dass Unwissenheit nicht schützen muss. Aber zur Polizei bin ich ca 4 Stunden später ja gegangen, um bei dem/der Beschädigten Wiedergutmachung machen zu können. Nun hat sie mich vorhin angerufen und teilte mir mit, sie sei mir dankbar, dass ich so ehrlich bin und dass sie das so nicht kennt und bereit ist, das außergerichtlich zu klären. Die Polizei wird sich definitiv bei ihr melden. Wenn sie nun sagt, dass sie keine Anzeige erstatten möchte, muss ich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen? Ich bin ja bereit, für den Schaden aufzukommen!!! Ich hab mich scheinbar ja nicht ganz richtig verhalten, weil ich die Polizei nicht gleich gerufen habe. Nun habe ich echt Panik und Sorge vor dem was mir blühen könnte. Ich hatte sowas noch nie und echt Bammel. Kann mich jemand bitte aufklären? Danke schonmal ! ??

Beste Antwort im Thema

Ab ungefähr dem 20. Posting läuft der Thread dann aus dem Ruder...

Dann kommen immer Leute, die mit ihren eigenen Leben nicht klar kommen.

Lass die Beschimpfungen nicht an Dich ran.

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Ob die Geschädigte eine Anzeige erstattet oder nicht, ist vollkommen egal. Wäre ein Offizialdelikt.

In der Praxis wird da aber meistens nichts kommen, auch wenn du etwas verspätet Meldung gemacht hast.

Du hast halt 4 STD lang die Polizeiwache gesucht, Dein Handyakku war leer und öffentliche Fernsprecher gibt es de facto ja nicht mehr.

Ich glaube nicht, dass da was nach kommt - und wenn, dann hast Du oben schon mal ein paar gute Argumente warum das definitiv keine Fahrerflucht gewesen ist.

Du kannst doch nichts dafür, dass die Polizei in 3 D Lagen untergebracht ist...

Themenstarteram 5. März 2018 um 18:39

Danke für eure Antworten. Die Polizeibeamtin hat halt mehrfach gesagt, dass ich die Polizei direkt benachrichtigen müsste und aus Unwissenheit hab ich das nicht gemacht und erst 4 Stunden später die Polizei aufgesucht. Als das Wort Fahrerflucht gefallen ist, hab ich einen Schrecken bekommen. Niemals würd ich außerdem wollen, dass die Dame auf den Kosten sitzen bleibt, aber ich hab eben auch Panik vor womöglich ein Konsequenzen. Hätte nie Ärger mit der Polizei, daher bin ich was panisch und auch sonst echt schnell aus der Ruhe zu bringen. Meint ihr, dass ich wirklich nicht mit etwas rechnen muss? Also strafrechtlich oder so?

am 5. März 2018 um 18:43

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2018 um 19:27:36 Uhr:

Ob die Geschädigte eine Anzeige erstattet oder nicht, ist vollkommen egal. Wäre ein Offizialdelikt.

In der Praxis wird da aber meistens nichts kommen, auch wenn du etwas verspätet Meldung gemacht hast.

Guckstu § 142 StGB! Die Meldung erfolgte hier nach dem Entfernen vom Unfallort nicht unverzüglich. Verfahren dieser Art werden von Staatsanwaltschaften allerdings in der Regel gegen eine dreistellige Geldauflage eingestellt, wenn die Meldung nachgeholt wurde und der Täter von der Polizei - im Zeitpunkt der Meldung - noch nicht ermittelt worden war.

Es sollte also nicht allzuviel "passieren". ;)

Das Referendariat wird nicht zufällig in ReWi oder Pädagogik angestrebt/absolviert?

Themenstarteram 5. März 2018 um 18:48

Zitat:

@Referendarin schrieb am 5. März 2018 um 19:39:15 Uhr:

Danke für eure Antworten. Die Polizeibeamtin hat halt mehrfach gesagt, dass ich die Polizei direkt benachrichtigen müsste und aus Unwissenheit hab ich das nicht gemacht und erst 4 Stunden später die Polizei aufgesucht. Als das Wort Fahrerflucht gefallen ist, hab ich einen Schrecken bekommen. Niemals würd ich außerdem wollen, dass die Dame auf den Kosten sitzen bleibt, aber ich hab eben auch Panik vor womöglich ein Konsequenzen. Hätte nie Ärger mit der Polizei, daher bin ich was panisch und auch sonst echt schnell aus der Ruhe zu bringen. Meint ihr, dass ich wirklich nicht mit etwas rechnen muss? Also strafrechtlich oder so?

Danke für deine Antwort.

Die dreistellige Summe muss ich in dem Fall begleichen? Weißt du das zufällig?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2018 um 19:46:11 Uhr:

Das Referendariat wird nicht zufällig in ReWi oder Pädagogik angestrebt/absolviert?

Pädagogik - Theologie...:D

(sorry);)

Themenstarteram 5. März 2018 um 18:49

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2018 um 19:46:11 Uhr:

Das Referendariat wird nicht zufällig in ReWi oder Pädagogik angestrebt/absolviert?

Ich bin Lehramtsanwärterin, ich mache mein Referendariat im Bereich der Pädagogik.

Dann fasse ich es mal in kurze Worte:

1. bloß nicht in Aufregung versetzen lassen ... niemals

2. das war keine Unfallflucht im Rechtssinne

3. am Ende bezahlt Deine Haftpflichtversicherung den etwaigen Schaden beim Unfallgegner

4. Du solltest einen Anwalt zumindest für eine Beratung konsultieren, bevor Du mit deiner Versicherung, der Polizei oder dem Unfallgegner weiter kommunizierst

Ist nur gut gemeint.

Na ja, Unfallflucht im Rechtssinne ist es schon, da nach Ablauf der Wartefrist nicht unverzüglich die Polizei informiert wurde. Aber wie steht es so schön in § 142 StGB:

4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Und genau das ist der Grund, warum m.M.n. hier nichts kommen wird.

Leider hast Du dich schon selbst belastet. Mache den fehler bitte nicht wieder. Aber Du kannst bei der Polizei anrufen und denen die Einigung mit der Gegnerin mitteilen. Am Besten gibst Du Namen ubnd Telefonnummer der Halterin gleich mirt. Der Beamte wird wahrscheinlich wieder blöd quatschen aber wenn Du Glück hast, dann stellt der Sachbearbeiter nach Rückfrage mit der Geschädigten den Fall ein.

Habe ich schon erlebt (Ich war Geschädigter) und habe um Einstellung des Verfahrens gebeten.

Peter, das ist die Langversion. :)

Vor ein paar Jahren bin ich auch mal beim Ausparken ziemlich grob gegen ein Auto gerammelt. Habe nur meine Telefonnummer unter den Wischer geklemmt und bin abgepfiffen. Abends meldete sich der Besitzer, ein Polizist :D. Er bedankte sich und verzichtete auf jeglichen Schadenersatz (alte Karre).

Somit habe ich ja doch umgehend (schriftlich) die Polizei informiert :cool:

@Referendarin

Rechne mal damit, dass das Verfahren eingestellt wird, unter Umständen unter einer Geldauflage, die du zahlen musst. Mehr wird wahrscheinlich nicht passieren.

Es ist ein Unding, dass die Unfallflucht immer mehr zunimmt, um sich der Verantwortung zu entziehen. Genau das war ja bei dir nicht der Fall, denn du hast nachweislich Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Du hast dich aus Unwissenheit falsch verhalten. Daher ist keine harte Strafe angebracht.

Der zweite Zweck einer Strafe ist, dass man den Fehler nicht wieder begeht. Diese Gefahr besteht bei dir aber auch ohne Strafe nicht, weil du jetzt weißt, dass du in solch einem Fall die Polizei rufen musst und das als verantwortungsbewusste Person zukünftig auch machen wirst.

Wenn das Verfahren widererwarten nicht eingestellt wird, kannst du wie oben argumentieren und spätestens vor Gericht wird dann das Verfahren (eventuell unter einer Geldauflage) eingestellt.

Denke aber erstmal positiv. Ich habe als Führerscheinneuling den gleichen Fehler begangen wie du, nur habe ich mich nicht nachträglich bei der Polizei gemeldet. Mein Pech war allerdings, dass das beschädigte Fahrzeug einem Staatsanwalt gehörte. Der hat mich dann auch angerufen und mir mitgeteilt, dass er es toll findet, dass ich nicht einfach weggefahren bin und er mir nur mitteilen will, dass ich mich hätte bei der Polizei melden müssen. Den Kratzer oder kleine Beule an seinem alten Auto wollte er nicht einmal bezahlt haben.

Dieses Beispiel zeigt, dass auch Beamten verständnisvolle Menschen sind, also sei optimistisch.

 

Gruß

Uwe

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