Schramme beim Einparken verursacht
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert. Heute früh habe ich versucht seitwärts zu parken und dabei den Wagen hinter mir gestreift; wobei ich sagen muss, dass ich das nicht mt Sicherheit sagen kann. Jedenfalls habe ich aber einen Zettel dagelassen, diesen in eine Folie gelegt und unter die Windschutzscheibe geklemmt. Ich habe auch gewartet; niemand ist gekommen. Ich bin dann zur Arbeit und irgendwie hatte ich ein weiterhin ein schlechtes Gewissen und hab mal bei meinem Bruder gefragt, ob das so ok ist und er teilte mir mit, dass ich die Polizei benachrichtigen müsste. Also hab ich das ca 4 std nach dem Vorfall auch getan. Ich bin hin, hab den Hergang geschildert; die haben meine Personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass sie sich bei dem womöglich Beschädigten melden werden und außerdem muss geschaut werden, ob das nun Fahrerflucht durch mich gewesen ist, weil ich nicht direkt die Prüfung Polizei gerufen. Ich wusste nicht, dass man das muss und nahm an, dass der Zettel ausreicht. Nun weiß ich ja, dass Unwissenheit nicht schützen muss. Aber zur Polizei bin ich ca 4 Stunden später ja gegangen, um bei dem/der Beschädigten Wiedergutmachung machen zu können. Nun hat sie mich vorhin angerufen und teilte mir mit, sie sei mir dankbar, dass ich so ehrlich bin und dass sie das so nicht kennt und bereit ist, das außergerichtlich zu klären. Die Polizei wird sich definitiv bei ihr melden. Wenn sie nun sagt, dass sie keine Anzeige erstatten möchte, muss ich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen? Ich bin ja bereit, für den Schaden aufzukommen!!! Ich hab mich scheinbar ja nicht ganz richtig verhalten, weil ich die Polizei nicht gleich gerufen habe. Nun habe ich echt Panik und Sorge vor dem was mir blühen könnte. Ich hatte sowas noch nie und echt Bammel. Kann mich jemand bitte aufklären? Danke schonmal ! ??
Beste Antwort im Thema
Ab ungefähr dem 20. Posting läuft der Thread dann aus dem Ruder...
Dann kommen immer Leute, die mit ihren eigenen Leben nicht klar kommen.
Lass die Beschimpfungen nicht an Dich ran.
41 Antworten
Ich finde es gut das du nicht wie es Standart ist, einfach gegangen bist. Informiere deine Versicherung darueber was passiert ist. Der Rest laeuft dann von selbst. Irgendwan kommt der Kostenvoranschlag der Gegnerin. Dann kannst entscheiden ob du den Schaden selbst zahlst oder ob die Versicherung das machen soll. Von der Polizei kommt meiner Meinung nach nix.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. März 2018 um 20:12:36 Uhr:
Peter, das ist die Langversion. 🙂
Ich weiß, aber trotz weiblich u n d Lehramtsstudentin habe ich keine Vorurteile 😛.
Ich würde mal so sagen. Männliche Betonbauer-Azubis, Pizzabäcker und Investmentbanker bauen im Durchschnitt bestimmt mehr Mist im Straßenverkehr als Lehramtsanwärterinnen. Ich vermute sogar, fast alle anderen Berufsgruppen sind statistisch stärker vertreten als angehende Lehrerinnen.
Insofern ist die "andeutende" Bezugnahme auf den Beruf der TEin schon etwas komisch und sagt eher was über denjenigen, von dem sie kommt. Haben wir vielleicht eine kleine Traumatisierung ...? 😎
Herzlichen Dank für eure Antworten; jetzt bin ich nicht mehr ganz so gestresst. Dies verdanke ich natürlich euch auch den einzelnen Erfahrungsberichten und den positiv gestimmten Beiträgen.
Mir ist nur nicht ganz klar, was mein Beruf mit alldem zu tun haben könnte. 🙂
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Das ist der manchmal "wüste" Humor hier bei MotorTalk - denk Dir einfach nichts dabei und lach drüber.
(Nebenbei: eine Referendarin sollte kein Themenstarter sein...😉)
(Die gibt es auch als "in" am Ende im Angebot😁)
Fast möchte ich zustimmen, aber nicht "wüste", sondern Humor gehört in Anführungsstriche. Ich bin weder Lehramtsanwärter, noch weiblich, und hab trotzdem schon diverse Schrammen an meine Autos/Motorräder gefahren. Nobody is perfect und mein Name ist nicht "Nobody".
Zitat:
@Referendarin [url=https://www.motor-talk.de/.../...inparken-verursacht-t6289006.html?...]
Danke für deine Antwort.
Die dreistellige Summe muss ich in dem Fall begleichen? Weißt du das zufällig?
Jepp, Kohle gegen Strafverzicht.
Zitat:
@Referendarin schrieb am 5. März 2018 um 19:48:27 Uhr:
Die dreistellige Summe muss ich in dem Fall begleichen? Weißt du das zufällig?
Nein, man wird dir das überweisen. Sozusagen als Taschengeld.
... komische Frage, oder?
Ich frage mich aber, wie man ernsthaft sagen kann, dass man nicht weiß, dass man sich nicht ohne Information der Polizei entfernen darf. Das ist doch triviales Wissen mit Bezug zum Führerschein. Lernt man eigentlich nix beim Führerschein machen über sowas?
Ab ungefähr dem 20. Posting läuft der Thread dann aus dem Ruder...
Dann kommen immer Leute, die mit ihren eigenen Leben nicht klar kommen.
Lass die Beschimpfungen nicht an Dich ran.
Zitat:
@tomold schrieb am 5. März 2018 um 22:39:42 Uhr:
Ab ungefähr dem 20. Posting läuft der Thread dann aus dem Ruder...Dann kommen immer Leute, die mit ihren eigenen Leben nicht klar kommen.
Lass die Beschimpfungen nicht an Dich ran.
Das werde ich nicht. Ich bedanke mich an dieser Stelle für alle konstruktiven Beiträge. 🙂
Hallo, Referendarin,
Zitat:
@Referendarin schrieb am 5. März 2018 um 19:48:27 Uhr:
Die dreistellige Summe muss ich in dem Fall begleichen? Weißt du das zufällig?
diese Summe musst Du überweisen,
wennder Vorgang an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und
wennder Staatsanwalt der Ansicht ist, dass in Deinem Fall eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im dreistelligen Bereich richtig ist.
In Deinem Fall ist es nicht ausgeschlossen, dass der sachbearbeitende Polizeibeamte direkt Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt aufnimmt und bei diesem anfragt, ob hier überhaupt eine Unfallanzeige geschrieben werden soll.
Für Dich spricht hier, dass Du gewartet hast, dass Du Deine Daten sogar noch vor Witterungseinflüssen geschützt am Fahrzeug hinterlassen hast und dass die Geschädigte diese offenbar ohne Mitteilung der Polizei gefunden hat und gar kein Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Aus diesem Grund würde es mich nicht im Geringsten wundern, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren, sollte es tatsächlich zu einer Unfallanzeige kommen, komplett einstellt, ohne Auflagen.
Für die Zukunft: Sollte Dir noch mal so ein Unfall passieren, bei dem der Fahrer bzw. Halter nicht erreichbar ist, dann bitte die Polizei über die 110 informieren (bei der Leitstelle wird dieser Anruf automatisch dokumentiert) und mit dem Beamten zusammen absprechen, wie weiter zu verfahren ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Auch dir vielen Dank für deine ausführlichen Hinweise. In jedem Fall weiß ich’s nun besser. Diese werde ich künftig beherzigen wobei ich hoffe, dass das nicht wieder geschieht.
Hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, Auto touchiert, Zettel angebracht. Der Unterschied war das ich direkt zur Polizei bin, also dort ca. 30min. späte war.
Der Polizist hat mich (freundlich, wirklich, keine Ironie! 😁) darauf hingewiesen das mein Verhalten nicht korrekt war und ich hätte warten müssen. Er meinte ich hätt ein Problem wenn, vor meinem Eintreffen bei der Polizei der Schaden angezeigt worden wäre, dann hätten sie wegen der Fahrerflucht ermitteln müssen. So hätte ich Glück gehabt.
Habe dann vom Polizisten den Namen des Halters und sogar eine Telefonnummer bekommen (ob das korrekt war, Datenschutz und so?) und mich dann umgehend beim Halter gemeldet.
Mein erstes Posting hat sich mit dem Vorposter überschnitten.
Nimm die Info von meinem Vorposter und übernehme die Rolle des Sachbearbeiters. Nun gehst du gemäß meines Postings vor.
Damit könntest du dem Sachbearbeiter in die Lage versetzen, dass ganze unter den Tisch fallen5zu lassen. Ich würde es versuchen.
Berichte5nal.
Viele Grüße
Markus
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 5. März 2018 um 22:32:45 Uhr:
[...] Lernt man eigentlich nix beim Führerschein machen über sowas?
Hast Du denn nie einen gemacht?