Schon wieder H7 Xenon Thread

Opel Vectra B

Hi,
leider greife ich dieses thema schon wieder auf, weil ich bei dieser auktion etwas skeptisch bin.
ich hab mich mit dem kollegen unterhalten zwecks xenon umrüstung und da meinte er, ein bekannter wäre tüv-mäßig so unterwegs wie ich ( alles muß korrekt sein ) und hätte die gekauft.
die teile wären absolut klasse und er selbst hat sie jetzt im a3 drinne.
dort seien sie auch super, er hatte vorher wie ich die phillips blue vision und meint, es wäre ein wesentliche verbesserung.

nur wie kann das sein, wenn da steht :
} Produziert 130/110 Watt Leistung
dass die zugelassen sind ?

an was könnte ich bzw. ein polizist das erkennen ?
eg nummer oder sowas ?

cu frosti

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


hab den verkäufer angeschrieben, weil ich sie gerne zurückgeben würde. die eine packung nimmt er zurück, weil noch verschlossen, nur die anderen wohl nicht, was mir nicht ganz einleuchtet. denn rückgaberecht ist rückgaberecht, auch bei benutzten artikeln, oder ?

Ich glaube nicht, dass das Rückgaberecht

uneingeschränkt

bei Artikeln gilt, welche bei Inbetriebnahme Verschleiss unterworfen sind. Auch nicht, wenn man das "nur zum Testen" macht. Der Verkäufer könnte sie vielleicht mit Abschlag zurücknehmen, aber das wird sich für Dich wohl kaum rechnen. Immerhin kann er mit dem Artikel nichts mehr anfangen - oder soll er das Leuchtobst als Gebrauchtware verscherbeln und darauf sitzenbleiben, dass Du sie ausprobiert hast!?

Insofern kann ich zumindest Dir kaum zustimmen, dass "Rückgaberecht Rückgaberecht" ist. Da muss man sich vorher schlau machen.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich es gelinde gesagt "dreist" finde, nach den ganzen Warnungen hier auch noch den Verkäufer abzocken zu wollen.

Kannst ja mal bei Deinem Händler um die Ecke fragen, ob Du H7-Glühlampen mal "probeleuchten" darfst. Aber ich würde den Kopf einziehen bei der Reaktion auf so eine blöde Frage... 😉

Zitat:

Original geschrieben von andy_112


finde nur ich keine infos zu den "X-treme Power" auf der philips-seite?

Hallo,

Also auf der "normalen" Philips Homepage findet man nichts, die X-Treme Power haben eine eigene Homepage. Aber ich bin grad zu blöd diese wieder zu finen.

Bin noch am Suchen...

MfG
Tobias

Hallo,

Endlich Gefunden: Philips X-Treme Power Homepage
(oben kann man dann die Sprache auf Deutsch stellen)

MfG
Tobias

sorry, aber den verkäufer will ich nicht abzocken. ich bin es einfach nur gewohnt sachen auch mal zurückgeben zu dürfen, obwohl ich von diesem recht verdammt selten gebrauch mache, daher wohl auch die unwissenheit.

auch, wenn hier gesagt wurde, daß mir die kaum einer empfiehlt hat das in keinster weise was damit zu tun, daß ich sie mir trotzdem geholt habe und wieder zurückgeben will.
is doch total uninteressant, ob ein artikel schlecht ist und man ihn dann trotzdem zurückgeben will.

recht hast du mit benutzt, aber das trifft wohl auf so ziemlich alles zu, was man kauft und rückgaberecht hat. das ist ein problem des verkäufers und nicht meins, wenn es ein rückgaberecht gibt.

egal was man kauft, die verpackung wird wohl von kaum einem so auf gemacht ( ist auch selten überhaupt möglich ), daß die verpackung wieder so zugemacht werden kann, daß sie wie neu aussieht.
nur weil ich die lampen "ausprobiert" habe, kann man nicht von leuchtobst sprechen.
es gibt leider keine klare reglung, was man zurück geben kann und was nicht.

ich rege mich ja auch nicht drüber auf, ich wollte es nur wissen wie der sachverhalt ist, aber abzocken will ich ihn nicht.

cu frosti

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Entschuldigung, aber es geht doch nicht darum, wie Du die Verpackung aufmachst, sondern darum, was mit der Ware geschieht!
Ich jedenfalls erwarte von einem Händler unbenutzte Neuware, wenn ich solche erworben habe, auch bei so Billig-Verarscher-Zeug, und keine von einem anderen Kunden befingerte Ware. Und ich denke, dass wird bei den meisten so sein.

Das Problem mit "benutzt" ist auch nicht Problem des Verkäufers - ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man sich so eine "nach-mir-die-Sintflut"-Haltung aneignen kann. Klamotten anprobieren, gut. Eine Taschenlampe mal mit einer Batterie bestücken und einschalten, um zu sehen, ob sie der Erwartung entspricht, gut. Ein Lenkrad bestellen und mal probemontieren (also nicht richtig entgültig fest), um zu sehen, wie's ausschaut, auch gut. Eine Felge mal auf die Achse leicht anschrauben, um zu sehen, wie sie am Fahrzeug aussieht, auch in Ordnung.

Aber eine Glühlampe "mal eben" probefahren, also verschleissen, und dann zurückgeben? No way! Genauso wenig würde ich, wäre ich Händler, eine Felge ohne Wertminderung zurücknehmen, wenn sie "mal kurz probegefahren" wurde, oder Klamotten, wenn sie "mal einen Abend probegetragen" wurden.

Merkwürdige Einstellung, die Du da an den Tag legst.

Das Rückgaberecht wurde ganz klar geschaffen, um dem Kunden rechtlich abgesichert die Möglichkeit zu geben, Ware in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, bevor er sie entgültig erwirbt (was ihm ja sonst im Versandhandel unmöglich wäre), und nicht, um sie auszuprobieren und abzunutzen und dann bei Nichtgefallen wieder zurückzugeben. Eine Festplatte z.B. kannst Du selbstverständlich an Deinen PC anschliessen und ausprobieren, ob das BIOS sie erkennt und ob sie vom System erkannt wird. Aber dann probeformatieren, Daten draufschaufeln und mal ein Wochenende richtig benutzen? Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzes!

Wenn da so wenig Feingefühl in der Bevölkerung vorhanden ist, wie Du es hier beschreibst, dann ist es auch kein Wunder, dass die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der meisten Firmen in Deutschland so grottenschlecht sind und sich nur auf gesetzlichen Druck hin verbessern. Mit dieser Mentalität muss eine Firma wie Land's End, die im Ausland lebenslange Garantie auf alle Artikel gibt, ja pleite gehen...

Insofern kann ich in Deinem Fall den Händler zu 100% verstehen - gebrauchte und abgenutzte Ware (und um die handelt es sich bei einer gebrauchten Glühlampe) würde ich, wäre ich Händler, keineswegs ohne Abschlag zurücknehmen!

Du hast recht, dass es keine klare Regelung gibt, aber wollte man für jeden käuflich erwerbbaren Artikel eine Regel aufstellen, müsste man für das notwendige Papier wohl den kompletten Regenwald abholzen. Bei Verschleiss -> Wertminderung, das ist jedenfalls immer schon so, z.B. auch, wenn Du ein Auto wg. dauerhafter Mängel zur Wandlung wieder beim Händler zurückgibst. Du kannst nicht 5000km fahren, dann (zu Recht) feststellen, dass Dein Auto erhebliche Mängel hat, und alle Kosten zu 100% ersetzt bekommen, ohne die Wertminderung durch die gefahrenen Km abgezogen zu bekommen.

wertminderung bei einer glühlampe ?
ich darf mir die ware bestellen, aber nicht benutzen, nur dann habe ich ein recht es umzutauschen 😕

ich habe doch geschrieben, daß ich das nicht unbedingt so vor habe, sondern nur wissen will, wie sowas abläuft, da ja auch nicht wirklich sowas verhaftet ist.

ich behalte sie einfach, dann hab ich was für deutschland getan, o.k. ?

egal ob ich mir einen camcorder bestelle, ausprobiere oder wieder zurück schicke oder mir wäsche bei einem online versandhandel kaufe, habe ich genauso mein rückgaberecht und bei wäsche nehmen wir als härtefall gleich mal unterhosen oder so.

da kann man auch nicht davon ausgehen, daß die noch keiner anhatte und unbenutzt sind.

die werden dann in der wäscherei aufbereitet und bei den lampen könnte es mir doch auch egal sein, wie es bewerkstelligt wird.

ich will dir nur klar zeigen, daß es keinen offensichtlichen grund dafür gibt, die teile nicht zurückschicken zu dürfen.

ich trete sie auch in die tonne oder verkauf sie hier, für leute, die sich dafür interessieren und ausprobieren wollen. das habe ich auch geschrieben, daß ich das geld auch investiere. ich heule hier nicht rum, daß ich mein geld unbedingt zurück will, weil ich es unrechtens finde 😉

cu frosti

Och Leute ist doch ganz einfach...

BGB §357 Absatz 3!

Dort steht:

Zitat:

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Aha. Wenn ich diesen verworrenen Absatz also richtig verstehe, habe ich Unrecht und frosti hat recht? Gut, wieder was gelernt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dirk11


Aha. Wenn ich diesen verworrenen Absatz also richtig verstehe, habe ich Unrecht und frosti hat recht? Gut, wieder was gelernt 😉

So siehts aus.😁

naja, recht haben und recht bekommen kann ich jetzt wieder anders auslegen.
obwohl der verkäufer ja meinte, er nimmt die ungebrauchten zurück, hatte ich nur gefragt, ob denn nicht ein generelles rückgaberecht existiert und wohin ich die dinger schicken soll und wie.
letzteres hab ich jetzt schon 2mal gemacht und bekomm einfach keine antwort mehr.

also fall für die tonne bzw. wiederverkauf 🙁

naja, war ja kalkuliertes risiko 🙂

heute kamen die x-treme. da is mir dann sofort aufgefallen, wie weiß die mtec´s wirklich waren, selbst die supi philips x-treme sind gelblicher, was aber einer nassen fahrbahn bestimmt entgegen kommt.
bin jetzt noch nicht nachts gefahren, mir is nur beim anmachen aufgefallen, daß wohl die leuchtweitenregulierung ( was anderes dürfte nicht so geräusche bim licht machen ) sehr viel krach gemacht hat, obwohl ich es nur angemacht habe und nicht verstellt.
irgendwann gabs ruhe, dann hab ich mal nach unten geregelt und da hörte es nicht mehr auf krach zu machen, habs dann einfach wieder auf die höchste stufe gestellt und gut war.
verstellt hat sich dabei aber der scheinwerfer trotzdem, also funktionieren tut das wohl noch.
mich interessiert nur, warum da so ein krach kommt, obwohl ich "nur" die birnen gewechselt habe.
stellt sich das von selbst wieder ein ?
bei dem einbau der mtec´s war das auch kurz zu hören, aber nicht so pervers wie bei den philips.

cu frosti

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