ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schon abgefahren Aussenspiegel nochmal touchiert

Schon abgefahren Aussenspiegel nochmal touchiert

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 8:13

Moin,

meiner Frau ist heute auf dem Weg zur Arbeit folgendes passiert:

Sie ist in der Stadt auf einer größeren Straße gefahren, als es plötzlich einen Knall/Rumms gab.

Sie hat nicht gewußt, was los ist, angehalten und geschaut. Am Straßenrand stand ein Mann, der gerade mit der Polizei telefoniert hatte, weil er mit seinem Auto den Aussenspiegel eines geparkten Fahrzeugs am Straßenrand angefahren hatte.

Meine Frau muß dann den schon halb abgefahrenen Spiegel auch noch leicht berührt haben, jedenfalls sind an ihrem rechten Aussenspiegel Schleifspuren zu erkennen. Doll kann es nicht gewesen sein, der Spiegel ist bis auf die Spuren intakt.

Sie ist dann zur Arbeit gefahren, nachdem sie mit dem Mann (dem ersten, der den Spuiegel erwischt hat) gesprochen hat und hat es mir erzählt.

Ich habe ihr gesagt, sie soll es auf jeden Fall der Polizei melden, es könnte sonst als Unfallflucht ausgelegt werden.

Wie ist das ansonsten zu werten? Den Schaden am Spiegel hat ja schon der andere verursacht, sie hat nur den beschädigten Spiegel nochmal erwischt. Ist dann der haftbar, der ihn als erstes erwischt hat oder sind beide haftbar? Kaputt war er da ja schon, also ein weiterer Schaden ist durch meine Frau nicht entstanden.

Ähnliche Themen
21 Antworten

Deine Frau hat also nur mit dem ersten Unfallverursacher gesprochen der laut eigener Aussage gerade mit der Polizei telefoniert hat. Sie hatte also weder mit der Polizei, noch mit dem Geschädigten Kontakt und ist dann weggefahren....

Wenn dir 2 Personen auf die Nase hauen ist die zweite dann unschuldig weil die erste schon den Schaden verursacht hat? Dass sie beim erneuten Anfahren den Schaden vergrößert hat, ist euch nicht in den Sinn gekommen?

Wie schafft man auf einer größeren Straße einen bereits abgefahrenen Spiegel erneut abzufahren? Das ist ja abgefahren :D . Der müsste auf jeden Fall runter hängen oder abgeknickt sein und somit weniger als zuvor in den Verkehr hineinragen

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 8:31

Sie hat jetzt bei der Polizei angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die wußten auch schon, um was es geht, da der erste das gemeldet hatte.

Sie haben ihr dann gesagt, die Sache wäre erledigt.

Wie das passiert ist, weiß ich nicht, ich war ja nicht dabei. Sie hat mir nur gesagt, wo es ungefähr passiert ist. Das mit der größeren Straße habe ich daraus hergeleitet, kann aber auch eine Nebenstraße gewesen sein, das weiß ich nicht genau.

Da Deine Frau sich bei der Polizei gemeldet hat und ihr die Angelegenheit mitgeteilt hat (ihren Namen und

Anschrift nebst Kennzeichen von Ihrem Auto und des geschädigten Autos gemeldet hat), dürfte eine Unfall-

flucht o.ä. nicht vorliegen. Ob diese Meldung telefonisch reicht ? Besser wäre bei der Polizeistation persönlich

zu erscheinen und die Unterrichtung dort vorzunehmen.

Weiterhin würde ich sofort die zuständige KFZ-Haftpflicht Mitteilung machen, wo dann eine Schadennummer

erteilt wird.

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 8:48

Ich kann nur wiedergeben, was sie ihr bei der Polizei am Telefon gesagt haben: Die Sache ist bereits geklärt, sie braucht deswegen nicht vorbeikommen.

Dass ich ihr gesagt habe, sie soll sich bei der Polizei melden, schrieb ich ja bereits ganz zu Anfang schon.

Mir ging es eher darum, ob ihre Versicherung da irgendwie in Anspruch genommen werden kann, wenn sie einen bereits kaputten Aussenspiegel touchiert. Kaputt ist ja nunmal kaputt. Ein Austausch ist dann ja schon durch den Kontakt mit dem vorherigen Auto erforderlich. Kaputter geht ja nicht.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 10. Januar 2023 um 09:43:57 Uhr:

Da Deine Frau sich bei der Polizei gemeldet hat und ihr die Angelegenheit mitgeteilt hat (ihren Namen und

Anschrift nebst Kennzeichen von Ihrem Auto und des geschädigten Autos gemeldet hat), dürfte eine Unfall-

flucht o.ä. nicht vorliegen. Ob diese Meldung telefonisch reicht ? Besser wäre bei der Polizeistation persönlich

zu erscheinen und die Unterrichtung dort vorzunehmen.

Weiterhin würde ich sofort die zuständige KFZ-Haftpflicht Mitteilung machen, wo dann eine Schadennummer

erteilt wird.

Ich mache mal den formalen Moralapostel:

Das ist nicht ganz korrekt.

Sobald man sich vom Unfallort entfernt OHNE sich mit dem GESCHÄDIGTEN bzw. der Polizei geeinigt zu haben macht man sich der Fahrerflucht strafbar.

Auch ein nachträgliches melden auf der Polizeiwache oder per Telefon ändert nichts. Es kann aber Strafmildernd gelten, wenn man es macht, wenn kein erheblicher Schaden entstanden ist (im Netz wird immer wieder 1.300 EUR genannt). Liegt der Schaden darüber ist es formal Fahrerflucht.

Hängt am Ende an der Stimmung des Polizisten und bestimmt der Gesamtsituation aber rein formal musst du vor Ort stehen bleiben, den Geschädigten ausfinding machen, mit ihm einigen (am besten schriftlich) oder die Polizei rufen und deren Anweisung befolgen.

Hier ein Link: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/

Zum Fall:

Die Versicherung wird einen Gutachter beauftragen. Da wird bspw. geprüft ob beim zweiten Schaden noch weitere Bereiche in Mitleidenschaft gezogen wurden. Ist dem so so müsste deine Frau bzw. die Versicherung die Differenz begleichen. Kaputter im Sinne, dass noch weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen werden können, gibt es da schon ;)

Es kann aber auch sein, dass man zum Schluß kommt, dass in der Tat keine zusätzliche Beschädigung außer der zu reparienenden Teile aus dem ersten Vorfall instand gesetzt werden müssen. Da kann der Verursacher in der Tat ohne weitere Kosten davonkommen (außer dem Schaden am eigenen Auto).

Das ist zum Beispiel auch das Risiko, wenn man sich den Schaden von einem Unfall auszahlen lässt und man später genau am gleichen Bauteil einen erneuten Schaden hat. Wenn man dann nicht per Rechnung (Materialkosten) und/oder Gutachten nachweisen kann, dass man es selbst repariert hat, dann kann einem die Versicherung die Begleichung des Schadens verweigern (oder auch reduzieren).

Link: https://unfall-re.de/.../

am 10. Januar 2023 um 11:36

Zitat:

@real_Base schrieb am 10. Januar 2023 um 12:12:23 Uhr:

 

Es kann aber auch sein, dass man zum Schluß kommt, dass in der Tat keine zusätzliche Beschädigung außer der zu reparienenden Teile aus dem ersten Vorfall instand gesetzt werden müssen. Da kann der Verursacher in der Tat ohne weitere Kosten davonkommen (außer dem Schaden am eigenen Auto).

.....

es könnte aber auch sein, dass erst der schon beschädigte Spiegel Ursache für den zweiten Unfal war, weil er überstand oder spontan herunter gefallen ist und deshalb das 3. Fahrzeug beschädigt hat.....

:D

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 11:43

Ich danke euch für eure Hilfe. Ich gehe davon aus, dass in der Sache nichts weiter nachkommt und es sich mit dem Telefonat mit der Polizei erledigt hat.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 10. Januar 2023 um 12:43:17 Uhr:

Ich danke euch für eure Hilfe. Ich gehe davon aus, dass in der Sache nichts weiter nachkommt und es sich mit dem Telefonat mit der Polizei erledigt hat.

Wenn die Meldung bei der Polizei von ihr als ausreichend erachtet wurde. In jedem Fall würde ich mir das

Datum der Meldung und vor allen den Namen des Polizisten, der die Angelegenheit wegen der Meldung als

erledigt betrachtet hat, notieren.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 10. Januar 2023 um 12:43:17 Uhr:

Ich danke euch für eure Hilfe. Ich gehe davon aus, dass in der Sache nichts weiter nachkommt und es sich mit dem Telefonat mit der Polizei erledigt hat.

Genau so sehe ich das auch!

Ich würde da ab jetzt sofort die Füße stillhalten und das Ganze sofort vergessen.

Da kommt nichts mehr - und Du musst jetzt auch keine schlafenden Hunde aufwecken....

Thema durch!

real base, du hast ja im Grunde recht ! Aber wenn der Geschädigte nicht anzutreffen oder zu ergreifen ist. Dann bleibt nur, ein >Stück Papier hinter den. Scheibenwischer mit meiner Kontaktadresse und Telefonnummer, zu klemmen, woraus hervorgeht, daß den Wagen beschädigt habe. Dieses Papier kann aber wegwehen oder entwendet werden, so daß es

wichtig ist, daß ich sofort die zuständige Polizeiwache anfahre und eine entsprechende Meldung mache. Mir ist dieses schon so häufiger passiert.

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 12:34

Sie hat ja jetzt die telefonische Meldung bei der Polizei gemacht und alle notwendigen Daten angegeben. Der Polizei hat es so gereicht. Die kannten den Sachverhalt auch schon, so dass der, der zuerst gegengefahren ist, wohl tatsächlich die Polizei informiert hat.

Wenn also wider Erwarten noch was sein sollte, hat die Polizei ja die notwendigen Daten von ihr und kann sie kontaktieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schon abgefahren Aussenspiegel nochmal touchiert