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Schneeketten: ja/nein?

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 20:35

Hallo,

 

Ich fahre auf einem Opel Astra J 5T folgende Felgen im Winter:

KBA 48491

Reifen sind 215/60/R16

Jetzt soll es bald in die Berge gehen, also dachte ich, vielleicht wären Schneeketten angebracht. Gutachten sagt aber scheinbar nein, wenn ich das alles richtig interpretiere.

In der Spalte "Reifenbezogene Auflagen und

Hinweise" steht "A12 - A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig."

Leider ist bei mir auch kein Ausnahmetatbestand A11/13/91 vermerkt.

 

Bedeutet das nun tatsächlich, dass ich keine Schneeketten fahren darf? Natürlich bin ich des Lesens und Verstehens mächtig, allein so Recht glauben kann ich es noch nicht.

 

Was wären denn die Folgen, wenn ich dann doch jetzt Schneeketten aufziehen würde? Also technisch und ggf. rechtlich?

Kann da was kaputt gehen an Felge, Rathaus, oder gar Antriebsstrang?

Habe ich schlichtweg Pech gehabt und hätte direkt eine andere Reifengröße wählen müssen?

 

Reiseziel ist Österreich. Jetzt weiß ich leider nicht, ob dort wo wir explizit hinfahren Schneeketten überhaupt von Nöten sind, aber ich will auch nicht unbedingt erst vor Ort feststellen, dass ich eigentlich welche bräuchte.

Beste Antwort im Thema

Passt nicht weil der untere Federteller vorne (Federbein) zu nahe am Reifen ist.

Ich habe auf meinem Astra J ST 2,0 CDTI die gleiche Situation:

Auf den montierten WR 225/50 R17 dürfen keine Schneeketten gefahren werden. Ein Blick ins Radhaus zeigt deutlich warum.

215/60 R16 hat in guter Näherung den gleichen Durchmesser wie 235/45 R18 (meine Sommerbereifung). Da ist noch weniger Platz als bei meinen Winterschlappen.

Ist also keine Willkür oder nicht geprüft: Es geht schlicht und ergreifend nicht.

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Ich möchte allen Motortalkern nicht auf den Keks gehen, sondern dem TE meine eigenen Erfahrungen mit vielen Schneeketten im Bergland vermitteln.

Es ist so, dass herkömmliche Schneeketten in Kreuzkette oder Y- Kette über die Flanken des Reifens reichen, um fest zu sitzen. Hinter dem Rad findet oft ein Ring aus einem Stahlseil Verwendung, welcher mit den Enden und Haken verbunden wird.

z.B. Video https://www.youtube.com/watch?v=gVawkZ3Dp5I

Nach dem Einsatz ist es manchmal schwierig, vereiste Ketten mit kalten Händen zu lösen und ich bin schon manchmal verzweifelt, dass ich ein Rad demontiert habe, ging leichter... An den Außenseiten je nach Technologie der Ketten haben diese eine Spannvorrichtung. Diese "Überhänge" beschädigen im Einsatz die Felgen, da sie oft (bauartbedingt) in den Bereich der Felgen hineinreichen. Radinnenseite wie außen, obwohl innen fast wichtiger ist. (siehe Bild) Dies könnte man mit Protektoren verhindern, die aber noch mehr Platz benötigen.

Zudem stehen an den Flaken die Ketten über den Reifen über, was die Einlenkbarkeit und Achsverschränkung bei voller Einfederung behindern kann. Das prüft ein Prüfer und gibt es keine ausreichende Freigängigkeit wird die Zulassung nicht gewährt. Fertig. Dass heist nicht, dass es nicht doch mit einigen Umbauten (Federwegsbegrenzer, Lenkeinschlagswinkelbegrenzer) funktionieren könnte. Es ist nur so nicht zulässig, oder man erwirkt eine Einzelabnahme zum Erlangen der Zulässigkeit. Das ist bestimmt teuer. Das Auto im Originalzustand mit diesen Felgen aber nicht.

Der Typ erklärt das schön im Video (ist leider englisch und hier mit breiteren Reifen, was dem aber mit Ketten gleich kommt): https://youtu.be/Uiccgh2GXzs so versteht man auch die technischen Gründe zum Versagen der Zulässigkeit.

Es gibt einige Hersteller im Premiumsegment, die seit einigen Jahren andere Technologien zum Grip bei Glätte haben und deren Ketten nicht über die Reifenflanken überstehen. So Rud Centrax, Thule K-Summit, Maggi Trak und ein paar andere. Ich habe diesen Kettentyp von Rud selbst in sehr engen Radhaus und möchte sie nicht mehr missen. Funktionieren prima ohne lästige Montage und Demontage. Schleifen und kratzen kann damit nichts. Sie kosten erheblich mehr, sind aber diesen Preis wert.

Aufgrund der Bauart erschließt sich mir nicht ganz, ob die Zulässigkeit der Ketten in A11, A12 und A13 diese Ketten auch beinhaltet. Laut meinem technischen Verständnis nicht. Auskünfte kann aber ein TÜV-Prüfer geben.

Die Website des Herstellers schreibt:

http://www.rud.com/.../fragen-und-antworten.html

Zitat:

Kann ich meine Kette auf Alurädern verwenden?

Speziell für die Verwendung von Alurädern hat RUD eigene Modelle entwickelt.

- RUD-comfort CENTRAX

Weitere Modelle sind mit dem Felgenschutz RUD-protectAR nachrüstbar.

- RUD-matic CLASSIC

Video Montage: https://www.youtube.com/watch?v=P001Gom1oNQ

Video zur Freigängigkeit: https://www.youtube.com/watch?v=MnfM02iPenU

Ich kann diesen Kettentyp sehr empfehlen, besonderns bei Fahrzeugen mit engen Radhäusern. Absolut abraten würde ich von Schneesocken und dem ganzen Gedöns. Sie haben ohnehin keine Ö-Zulassung und wenn man einmal schneller in eine Kurve geht fliegt die Socke einfach vom Reifen ab, weil sie keine Querbeschleunigung verkraften können. Als Anfahrhilfe auf Eis funktionieren sie https://youtu.be/-u1Pxq3GbYk , im Tiefschnee aber sehr hinderlich. Da sind gute Winterreifen besser. Alles selbst getestet.

Mit allen Ketten Höchstgeschwindigkeit bis 50km/h beachten!

Freigaengigkeit-rud

Guter Beitrag :)

Themenstarteram 4. Februar 2018 um 15:22

Vielen Dank für die doch noch erschienenen konstruktiven Beiträge!

 

@romanusko, Die von dir genannten Modelle werde ich mir mal genauer ansehen. Vom Konzept her habe ich diese bisher nicht wahrgenommen, Oder ignoriert, da ich dachte das wäre "Schrott"

 

@WolfgangN-63 ich werde meinen Wagen mal nach den von dir genannten Entstellen untersuchen. Danke!

 

Erschrecke nicht beim Preis. Aber sie sind es wirklich wert. In Sek drauf und genau so schnell wieder ab. Kannst auch in Kleinanzeigen schauen, ob jemand die Größe als gebraucht verklingelt. Aber darauf achten, dass alle Dinge vollzählig sind.

Bis Ferleiten wirst du niemals Ketten brauchen.

Schau dir das mal an: https://www.youtube.com/watch?v=Jj3QNopQ_X0

Zitat:

@romanusko schrieb am 4. Februar 2018 um 14:44:23 Uhr:

 

Aufgrund der Bauart erschließt sich mir nicht ganz, ob die Zulässigkeit der Ketten in A11, A12 und A13 diese Ketten auch beinhaltet. Laut meinem technischen Verständnis nicht. Auskünfte kann aber ein TÜV-Prüfer geben.

Hiho

den Anruf beim TÜV kann der TE sich sparen ..

1: weil der ja seine eigen Erfahrungen machen will

2: wird es nicht legaler nur weil der TE jetz RUD Ketten draufmacht auf seine aktuele Bereifung ( das Gutachten/ABE zur Rad/Reifenkombi lässt da keinen Spielraum ...,Auflage : Schneekette NICHT erlaubt )..ob die RUD Ketten jetz Lila Blau Grün oder Gelb sind änder Nichts an der Zulässigkeit

3: der TE könnte auf ne andere Reifengrösse wechseln und hätte dann keinen AUflagen zur Schneekettenbenutztung ( das Gutachten zur Rad/Reifenkombi gibt dies Möglichkeit vor )

 

Gruss Dirk

Themenstarteram 4. Februar 2018 um 19:38

Zitat:

@dtgr schrieb am 04. Feb. 2018 um 20:25:20 Uhr:

1: weil der ja seine eigen Erfahrungen machen will

2: wird es nicht legaler nur weil der TE jetz RUD Ketten draufmacht auf seine aktuele Bereifung ( das Gutachten/ABE zur Rad/Reifenkombi lässt da keinen Spielraum ...,Auflage : Schneekette NICHT erlaubt )..ob die RUD Ketten jetz Lila Blau Grün oder Gelb sind änder Nichts an der Zulässigkeit

Zu eins: noch jemand, der es nicht verstehen will.

Zu zwei: doch, im Rahmen einer Einzelabnahme ist quasi alles möglich. Zumindest in der Theorie. Den Weg zum TÜV würde ich mir aber in der Tat sparen.

Tja, was auch immer Du da machst, aber Ketten sollten man da wohl dabei haben.

Also Ketten, die auch sicher passen!

Tausch das Zeugs um und Kauf dir bei ebay/amazon die passenden.

Mit Expressversand hast Du die spätestens Dienstag zu Hause.

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Februar 2018 um 21:35:46 Uhr:

 

Bedeutet das nun tatsächlich, dass ich keine Schneeketten fahren darf? Natürlich bin ich des Lesens und Verstehens mächtig, allein so Recht glauben kann ich es noch nicht.

Was wären denn die Folgen, wenn ich dann doch jetzt Schneeketten aufziehen würde? Also technisch und ggf. rechtlich?

Kann da was kaputt gehen an Felge, Rathaus, oder gar Antriebsstrang?

Habe ich schlichtweg Pech gehabt und hätte direkt eine andere Reifengröße wählen müssen?

Hiho

Punkt 1 scheint doch zu stimmen ....(Zitat : Ich habe ziemlich gute Erfahrungen gemacht im Leben einige Dinge erst zu hinterfragen und nach entsprechender Evaluation und Abwägung mich auch mal über etwas hinweg zu setzen. ) Zitat Ende

 

Rechtlich : Fahren ohne BE bei Verwendung von Schneeketten (egal welcher Hersteller und oder Kettenausführung 8/10 mm Glieder oder ART der Befestigung )

Technisch : erhebliche Beschädigungen an Karosserie und oder Antriebstriebstrang bzw Bremsteilen

Kein TÜVER wird dir Schneeketten freigeben mit ner 19.2 Abnahme wenn der Felgenhersteller die Verwendung untersagt

Gruss Dirk

Hallo,

ich würde einfach bei der Unterkunft nachfragen, ob man für die Zufahrt zwingend Ketten braucht. Wenn deine Unterkunft an der B 107 (Großglocknerstraße) liegt, brauchst Du bis zur Mautstelle definitiv keine Ketten. Es könnte allenfalls für die unmittelbare Zufahrt zur Unterkunft erforderlich sein, wenn die weiter oben am Berg liegen sollte.

Im Extremfall wird dich der Vermieter aber an der Straße abholen können, oder Du nimmst Dir ein Taxi für das letzte Stück zur Unterkunft.

Gruß Rainer

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