Schneeflocken-Tempolimit gilt auch ohne Schnee

Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.

Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:01:00 Uhr:


...
Himmel, manchmal frage ich mich ernsthaft was in der Fahrschule schief gelaufen ist und sinne über einen Preis, eine Auszeichnung nach wie: "Der goldene Führerschein mit Zitrone" oder so ...
...

Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick 😉.

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Zitat:

@Diedicke1300

Man liest es überall anders

Die richterliche Begründung mag manchen Autofahrer verwundern: Das Zusatzschild mit der Schneeflocke weise lediglich darauf hin, dass das Tempolimit Gefahren im Winter bannen soll. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden.

Nun, steht doch da, "Gefahren im Winter"! Also im Sommer hinfällig.

N. T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:16:54 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300

Man liest es überall anders

Die richterliche Begründung mag manchen Autofahrer verwundern: Das Zusatzschild mit der Schneeflocke weise lediglich darauf hin, dass das Tempolimit Gefahren im Winter bannen soll. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden.

[/quote

Nun, steht doch da, "Gefahren im Winter"! Also im Sommer hinfällig.

N. T.

Nimm mal das nächste Zitat, das unterstrichene.
So habe ich es auch im DLF gehört.

Wozu dann überhaupt irgendwelche Zusatzschilder, wenn die Tempobegrenzung in jeder Situation gilt ? Nur das Schild mit der -60- drin und fertig. Aber nein, man pappt noch vollkommen sinnlose andere dran, um den geneigten Autofahrer richtig zu verwirren.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:24:20 Uhr:


Wozu dann überhaupt irgendwelche Zusatzschilder, wenn die Tempobegrenzung in jeder Situation gilt ? Nur das Schild mit der -60- drin und fertig. Aber nein, man pappt noch vollkommen sinnlose andere dran, um den geneigten Autofahrer richtig zu verwirren.

Es ist schon verwirrend, aber wenn man drüber nachdenkt nachvollziehbar. Im Winter ist es dort mehr als normal wichtig die zGH einzuhalten.

Ist für mich auch neu.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:27:21 Uhr:


Es ist schon verwirrend, aber wenn man drüber nachdenkt nachvollziehbar. Im Winter ist es dort mehr als normal wichtig die zGH einzuhalten.

Ist für mich auch neu.

Man kann also neuerdings die Tempobegrenzungen in wichtig und weniger wichtig unterteilen ? Gibts dann auch einen Nachlass in der Strafe, wenn ich die 60 km/h bei 30°C im Schatten überschreite ?

Ist ja schliesslich nicht so schlimm, als wenn ich dort bei minus 15° C durchfahre ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:30:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:27:21 Uhr:


Es ist schon verwirrend, aber wenn man drüber nachdenkt nachvollziehbar. Im Winter ist es dort mehr als normal wichtig die zGH einzuhalten.

Ist für mich auch neu.

Man kann also neuerdings die Tempobegrenzungen in wichtig und weniger wichtig unterteilen ? Gibts dann auch einen Nachlass in der Strafe, wenn ich die 60 km/h bei 30°C im Schatten überschreite ?
Ist ja schliesslich nicht so schlimm, als wenn ich dort bei minus 15° C durchfahre ?

Da auf einer Brücke sehr schnell Raureif bzw. überfrohrene Nässe zuschlägt ist es nun mal bei winterlichen Verhältnissen wichtiger die zHG einzuhalten als bei 30 Grad.

So meine Interpretation, ich habe mir das nicht ausgedacht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:37:27 Uhr:


Da auf einer Brücke sehr schnell Raureif bzw. überfrohrene Nässe zuschlägt ist es nun mal bei winterlichen Verhältnissen wichtiger die zHG einzuhalten als bei 30 Grad.
So meine Interpretation, ich habe mir das nicht ausgedacht.

Das sollte man mal auf einen Anhörungsbogen schreiben. Ein Tempolimit als Kann-Bestimmung.

Normalerweise sollte man dem Richter dieses Urteil dreimal um die Ohren hauen.

Der ist mit Sicherheit Radfahrer oder Fussgänger aus Leidenschaft. Von Tuten und Blasen keine Ahnung, aber in der Materie rumpfuschen.

Wieso Kann-Bestimmung? Das Tempolimit gilt immer und die Schneeflocke ist lediglich als Erklärung hinzugefügt, warum auf einer an sich freien Strecke auf einmal ein TL herrscht.

Ich bin regelmäßig froh um solche Erklärungen, seit ich einmal im Februar bei 12 °C plus und Sonnenschein (!!!) am Anfang eines Waldstücks wegen Glatteis beinahe mit der kompletten Familie gegen die Bäume gerauscht wäre.

Habe zur Schneeflockenlimit heute auf dem Nachhauseweg im Radio gehört. Es gibt hierzu (Zusatzzeichen dient lediglich zur Sensibilisierung des VT bei winterlichen Verhältnissen) wohl eine richterliche Entscheidung. Mal sehen wann und ob das Urteil gegen den Autofahrer rechtskräftig ist. Ich kann soviel Dummheit seitens des Gerichtes nur als Schildbürgerstreich werten. "Dummheit" deswegen, weil so eine hanebüchen-hemdsärmelige Entscheidung dem Bürger absolut nicht vermittelt werden kann. Jeder lernt in der Fahrschule, daß ein Zusatzschild sich auf das darüber befindliche Zeichen bezieht.
Wenn das Urteil so tatsächlich Bestand hat, können die Schneeflockenschilder mit einem Stückpreis von knapp 54 Euro (brutto, bei einem Stück, ohne Montage) abgebaut werden. Oder, was ich nach mannigfaltigen Erfahrungen mit Bürokraten in Deutschland für wahrscheinlicher halte, an einem weiteren Pfosten als eigenständiges Schild neu aufgestellt werden.

Wieso schraubt man, um die gewollte Aussage der Schneeflocke zu bekräftigen, diese nicht ÜBER das TL-Schild? Oder montiert die "Schneeflocke im roten Dreieck"?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:24:20 Uhr:


Wozu dann überhaupt irgendwelche Zusatzschilder, wenn die Tempobegrenzung in jeder Situation gilt ? Nur das Schild mit der -60- drin und fertig. Aber nein, man pappt noch vollkommen sinnlose andere dran, um den geneigten Autofahrer richtig zu verwirren.

Nein, so kann man das nicht sehen. Wie schon geschrieben, zeigt die Schilderkombination an, dass man eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten darf

und

dass mit Glätte zu rechnen ist. Das heißt, die angegebene Geschwindigkeit ist das absolute Maximum, vielleicht muss man aber wegen Glätte sogar noch langsamer fahren.

Das ist eben vom Sinn her ganz anders als die Kombination "80 km/h bei Nässe". Da ist der Zusatz die Bedingung für die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ehrlich gesagt, wäre ich nie auf die Idee gekommen, das anders zu sehen. Insofern wundert mich doch die Verwunderung über das eingangs verlinkte Urteil. Klar, wenn irgendwo zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Baustellenschild verbunden ist, dann gilt die Begrenzung nur bis zum Ende der Baustelle. Aber das Ende der Baustelle sieht man. Die Glätte sieht man nicht immer. Es ist eine zusätzliche Warnung.

Jetzt gehts los.
Der / Die Richter haben scheinbar einen großen Leeraum im Kopf.
Wie behindert kann man denn sein?!

Unglaublich

Du hättest in der Fahrschule besser aufpassen sollen, dann müsstest du jetzt nicht ausfallend werden.

Die STVO sagt doch in §39,8:

Zitat:

(8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb“ und „Reiter“ und Sinnbilder mit folgender Bedeutung angeordnet sein:

- Schnee- oder Eisglätte

Wenn die Witterrungsbedingungen nun einmal keine Schnee- oder Eisglätte zulassen, ist das Schild unsinnig. Man müsste es entweder auf die Wintermonate beschränken oder in den Sommermonaten abbauen.

Geht es eigentlich um dieses Schild oder um dieses Schild?
Ich hätte angenommen um ersteres, aber auf dem Bild ist letzteres abgebildet.

Gruß Metalhead

Um ersteres, siehe Ausgangspost.

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