Schmorschäden am Fahrzeug durch nebenstehendes brennendes Fahrzeug

Hallo,
folgendes Problem.
Habe einen corsa b eco 1998 baujahr, 1.012V
keine besondere aussatung lackierte stoßstangen lackierte spiegel, alufelgen, 211 tausend km gelaufen tüv bis mai 2018.
letzte nacht wurde durch brandstfitung das auto neben mir angezündet das ist zur hälfte abgebrannt, hat an meinem fahrzeug aber schmorschäden hinterlassen.
hinten links großflächig schwarz, dann stoßstange hinen links halb weg alles kantig und radkasten auch etwas weg hinterer linker reifen platt, alufelge ruß.,hinteres linkes beleuchtungsglas geshcmolzen.
nun habe ich das der vers, gemeldet vom anderen fahrzeughalter polizei kripo etc vor ort.
gegnerische vers. sagt dass es kasko schäden sind, da ja der andere fahrzeughalter ja nix dafür kann das sein auto angezündet wurde,meine vers, aber mein das is blödsinn, er ist halter und das fahrzeug ist verschert und das fahrzeug hat an meinem einen schaden gemacht auch wären schmorschäden eh kein kaskofall.
nun warte ich darauf das antworz von der vers. kommt und ein gutachter vielleicht vor ort ist.
ich würde das ja gerne reaprieren und teils lackieren lassen. habe ihn günstig bekommen bissle was gemacht und egentlich nun zufrieden.
habe aber angst dass die sagen repa lohn sich nicht und bekomme nur einen restwert dafür bekomme ich doch kein neues auto das was ich dann so vorstelle.
wie könnte so der rest oder wiederbeschaffungswert denn ausschauen so grob anhand meiner genannten daten.wäre mies wenn wir dann mit minusgeschäft rausgehen obwohl wir dann die opfer/geshcädigten sind.

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt doch selbst entscheiden, was ihr tut.
Von der Versicherung gibt's den Widerbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.
Dass das nicht reicht, um ein besseres Fahrzeug zu kaufen sollte klar sein und die Gesetze sind wie sie sind, also müßt ihr sehen, wie ihr das geregelt bekommt.

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Bei erfolgter Reparatur bzw. Teilekauf kann man natürlich die dabei entstandene Mehrwertsteuer bis zum Betrag, der im Gutachten genannt ist, geltend machen. Im Beispiel meines Vorposters, also die 95€

doppelt

Zitat: Bei 500€ Auszahlung an privat, kommen nur 405€ an, da 95€ Mehrwertsteuer durch die Dienstleistung entstehen würden.

Prozentrechnung scheint nicht Deine Stärke zu sein!

ja gut auch noch gut.
aber ich warte ab was er schreibt in seinem bericht er schickt ihn mir ja per mail.
er meinte auhc was ich soll fragen ob ich den wagen schon abmelden kann oder nicht,ich will ihn ja garnicht abmelden ich will ihn mir ja hübsch machen.

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aber ich warte ab was er schreibt in seinem bericht er schickt ihn mir ja per mail.
er meinte auhc was ich soll fragen ob ich den wagen schon abmelden kann oder nicht,ich will ihn ja garnicht abmelden ich will ihn mir ja hübsch machen.

Zitat:

@ASTRAFFahrer schrieb am 18. Mai 2017 um 22:17:18 Uhr:


...

und ob die brandstiftung aleine nun wirklich nur die ursache des übergreifens war oder doch die maschinen die im auto waren noch mehr schaden dann angerichtet haben wird sicher der gutachter der gegnerischen versicherung klären denn soviel ich wieß macht er beruflich viel gartenarbeit und hatte maschinen im auto heckenschere und so.wenn die lso benzinbetrieben gewesen sein sollte....
das weiß nämlich glaube noch nicht mal einer.

ist die Brandstiftung eigentlich klar erwiesen?
sollte ja feststellbar sein ob ein Auto von innen oder von aussen zu brennen anfängt

Werkstatt mal nach Kostenvoranschlag fragen, und was ein Ersatz kosten könnte. Ist denn das Gutachten so erklärbar bzw. richtig?

Zitat:

@comd schrieb am 19. Mai 2017 um 11:35:35 Uhr:


Zitat: Bei 500€ Auszahlung an privat, kommen nur 405€ an, da 95€ Mehrwertsteuer durch die Dienstleistung entstehen würden.

Prozentrechnung scheint nicht Deine Stärke zu sein!

Passiert wenn man es unterwegs macht *sorry* x) ...bei 500€ Brutto sind es natürlich ~420€ Netto

Nö, bei fiktiver Abrechnung dieses wirtschaftlichen Totalschadens ist der WBW steuerneutral.

ja da brandbeschleuniger und eben auch kohle neben dem reifen vom brennenden fahrzeug lag und da in der nachte inige brandserien waren ist dies schon klar erkennbar.

@bitboy: naja wir machen das wenn nicht in werkstatt al ne stoßstange und beleuchtungsglas tauschen das kann man ja sleber und wie wir das mi der lackgeschichte machen ist eine andere geschichte ein kostenvoranschlag bringt mir ja nix wenn der wagen eh als totalschaden erwiesen ist.

das gutachten wird noch direk verfasst denke nächste woche is dies fertig wenn cih das habe füge ich dieses gerne hier an.
meine versicherung meinte dann noch dann wenn das gutachten vorliegt kann man darüber nochmal sprechen was der wert und so betrifft.

Naja, wenn der Gutachter 500€ rein schreibt, wird das n bisschen schwierig für 500€ nen Corsa B zu kaufen, am Stück.
Ich würde mal sagen, 800-1300€ müssen da schon drin stehen.

Wenn du aber wieder n vergleichbaren B Corsa kaufst und du kriegst keinen für 500€, dann musst du der Versicherung und dem dahinter stehendem SV der n falsches Gutachten geschrieben hat, aufn Sack treten.
Idr. sagt man denen beim Gutachten schon, dass man wieder einen kaufen will und dafür Betrag X wohl braucht, wenn das vertretbar ist, schreibt der Gutachter das rein und gut ist. Auch mit der Versicherung kann man verhandeln, wenn der Sachverständige sich verhauen hat, oder muss eben ein zweites Gutachten in Auftrag geben und anfangen sich zu Streiten. Restwert ist ja kein Problem, gibt n Angebot aus der RW Börse, anrufen, Termin zur Abholung vereinbaren, abmelden und abholen lassen, Geld kassieren, fertig. Anderen Corsa kaufen und der Versicherung den Kaufpreis mitteilen.

Bei solchen Fahrzeugen steht idr. im Gutachten dass die MWST auf Grund des Fahrzeugalters und dem Umstand dass solche Fahrzeuge in der Regel nur noch privat gehandelt werden nicht in Ansatz gebracht werden kann, n Unterschied gibts da im Brutto/Netto nicht.

ja aber wir wollen den ja eder abmelden noch verkaufen noch nen neuen kaufen.
da der schaden reparabel ist.
allerdings habe ich das em gutachter so nicht gesagt sondern gesagt das ich für das geld wohl kaum einen gleichwertigen bekomme.
man muss abwarten was im gutachten steht ich kann es ja dann hier anhängen wennich das habe meine vers. sagte ja man kann noch drüber reden dann.

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