Schmorschäden am Fahrzeug durch nebenstehendes brennendes Fahrzeug

Hallo,
folgendes Problem.
Habe einen corsa b eco 1998 baujahr, 1.012V
keine besondere aussatung lackierte stoßstangen lackierte spiegel, alufelgen, 211 tausend km gelaufen tüv bis mai 2018.
letzte nacht wurde durch brandstfitung das auto neben mir angezündet das ist zur hälfte abgebrannt, hat an meinem fahrzeug aber schmorschäden hinterlassen.
hinten links großflächig schwarz, dann stoßstange hinen links halb weg alles kantig und radkasten auch etwas weg hinterer linker reifen platt, alufelge ruß.,hinteres linkes beleuchtungsglas geshcmolzen.
nun habe ich das der vers, gemeldet vom anderen fahrzeughalter polizei kripo etc vor ort.
gegnerische vers. sagt dass es kasko schäden sind, da ja der andere fahrzeughalter ja nix dafür kann das sein auto angezündet wurde,meine vers, aber mein das is blödsinn, er ist halter und das fahrzeug ist verschert und das fahrzeug hat an meinem einen schaden gemacht auch wären schmorschäden eh kein kaskofall.
nun warte ich darauf das antworz von der vers. kommt und ein gutachter vielleicht vor ort ist.
ich würde das ja gerne reaprieren und teils lackieren lassen. habe ihn günstig bekommen bissle was gemacht und egentlich nun zufrieden.
habe aber angst dass die sagen repa lohn sich nicht und bekomme nur einen restwert dafür bekomme ich doch kein neues auto das was ich dann so vorstelle.
wie könnte so der rest oder wiederbeschaffungswert denn ausschauen so grob anhand meiner genannten daten.wäre mies wenn wir dann mit minusgeschäft rausgehen obwohl wir dann die opfer/geshcädigten sind.

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt doch selbst entscheiden, was ihr tut.
Von der Versicherung gibt's den Widerbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.
Dass das nicht reicht, um ein besseres Fahrzeug zu kaufen sollte klar sein und die Gesetze sind wie sie sind, also müßt ihr sehen, wie ihr das geregelt bekommt.

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Zitat:

@ASTRAFFahrer schrieb am 18. Mai 2017 um 11:57:11 Uhr:


wieso muss denn meine vers.für den schaden gerade stehen wenn es von einem anderen fahrzeug verursacht wurde egal ob schuld oder nicht.

Es wurde ja nicht vom anderen Fahrzeug verursacht, sondern vom Brandstifter der den Brand gelegt hat.

das schon aber den schaden an meinem auto kam ja vom nebensehendem auto da ist es laut meiner vers. egal wer den brand gelegt ha.
fakt ist halr das sein fahrzeug meines beschädigt hat:-)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Mai 2017 um 12:27:52 Uhr:


Glaube mal nicht, das die Haftpflicht dies bezahlt. Die zahlen nur Schäden beim Gebrauch (z.B Fahren, Aus- und Einsteigen, Be- und Entladen)
Seine eigene TK könnte so was bezahlen, wenn die AKB es beinhaltet und er eine hätte
z.B
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden
sind mitversichert

naja laut meiner vers, versichert man eben sein fahrzeug. und wenn es einen schaden am anderen verursacht dann muss es haften. das geld für den gezahlten schaden könnte er ja dann vom verursacher wieder zurück fordern so wurde mir gesagt wenn man die dann auch finde:-(
ist ja auch nicht anders wenn du den abstellst ziehst handbremse an und die löst sich keiner da und fährt ins andere auto kann man ja auch nicht sagen, ach da war ja keiner drin.
denn mein schaden ist ja von seinem fahrzeug ausgegangen egal ob das feuer geleg wurde oder so enstanden ist und meine vers. hatte extra mit eigener schadensabteilung telefonier die hatten das s mitgeteilt demnach solle jede andere vers. das auch so sehen.
und ich denke mit den schmor und senkschäden ist auch von vers. zu vers. unterschiedlich

neinesistnichtegalwiederbrandentstandenist.das beantwortetdirverbindlicheinfachanwalt.

weristdenn"deineversicherung"? derunwissendefuzziumdieckeoderdieauskunftdesversicherers.

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zum Gebrauch gehört auch ein ordnungsgemäßes Abstellen, wenn er die Handbremse nicht anzieht und es rollt weg, zahlt die HP. Hier sehe ich kein fahrlässiges Handeln.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Mai 2017 um 12:42:12 Uhr:


zum Gebrauch gehört auch ein ordnungsgemäßes Abstellen, wenn er die Handbremse nicht anzieht und es rollt weg, zahlt die HP. Hier sehe ich kein fahrlässiges Handeln.

Darum geht es ja gar nicht. Wenn das Auto einen Schaden anrichtet, weil es eben ein Auto ist (darum geht es; auch wenn es sich "von alleine" aufgrund eines Defekts oder Fehlbedienung entzündet hätte), haftet der Halter (bzw. seine Versicherung). So jedenfalls mein Wissen bis jetzt.

Nur eine Zeitung - aber die sieht das auch so.
http://www.zeit.de/auto/2011-08/brandanschlag-auto-versicherung

Eine Rechtsanwalt auch
http://www.frag-einen-anwalt.de/...d-durch-Brandstiftung--f181284.html

Und natürlich das entscheidende
§ 100 VVG: „Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren."

PS: Konnte meine Tastatur reparieren.

Das Auto hat keinen Schaden angerichtet, der aus dem Gebrauch des Fahrzeuges resultiert.

Sieht jeder wohl anders.
Die versicherung wo ich versichert bin sagt eben dass immer die haftpflicht vom fahrzeug greifen muss, dessen auto den schaden eines anderen autos angerichtet hat.
denn ich habe ja durch sein fahrzeug einen schaden erlitten und nicht von dem brand generell.
wir werden schauen was raus kommt, ist aber dennoch nicht fair das man als geschädgiter dann sizen gelassen wird denn nich jeder kann sich z.b eine tk leisten und ist dann angearscht wenn er von jemanden anderen wie in unsere fall dann das nachsehen hat.
die steine wie auf den fotos zu sehen sind ja auch beshcädigt und dem vermieter des plazes da privatparkplatz möchte sicher auch den schaden bezahlt bekommen da kann man auch nich sagen ach macht ihre teilkasko.

Zitat:

@ASTRAFFahrer schrieb am 18. Mai 2017 um 12:59:50 Uhr:


Die Versicherung, wo ich versichert bin, sagt eben, dass immer die Haftpflicht vom Fahrzeug greifen muss, dessen Auto den Schaden eines anderen Autos angerichtet hat.

(Rechtschreibkorrekturen von mir).

Deine Versicherung hat ja Recht. Sie irrt aber, dass der Fahrer oder sein Auto den Schaden verursacht hätten. Das war ein Brandstifter, hast du jedenfalls so geschrieben.

Es wäre nicht fair, jemanden zur Haftung für einen Schaden zu zwingen, den er in keiner Weise verursacht hat.

Deine krude Logik wäre: "Weil ich mir die (Teil-)Kasko spare, sollen andere das halt bezahlen, auch wenn sie nichts damit zu tun haben". Pech, wenn das nächste Mal eine unversicherte Mülltonne in Brand gesetzt wird. Lieber doch die eigene TK.

Der Vermieter erhält seinen Schaden ersetzt, wenn er seine Forderungen gegen den Brandstifter durchsetzen kann (üblicherweise ist er versichert; in manchen Bundesländern Pflicht).

Es gibt keine staatliche Versicherung gegen Vandalismus welcher Art immer. Du hast völlig Recht - wenn es einen trifft, kann es den Ruin bedeuten, wenn man sich nicht selbst abgesichert hat (von Blitzschlag über Brandstiftung bis zur Flutkatastrophe).

Falls du je den Schaden aus der Haftpflicht des verbrannten Autos ersetzt bekommst, bitte posten. Wir lernen alle gern was über Neuerungen.

Ja das stimmt auch so wie du sagst wegen dem brandstifter allerdings könnte ja der jenige dessen fahrzeug den schaden versucht hat den schaden auch rückfordern.
nein, der parkplatzbetreiber ist nicht gegen schäden von anderen versichert wenn es um umweltverschmutzung und verunreinigung geht.
wir haben mietvertrag für den stellplatz und dort steht auch das man diesen ordenlich und pfleglich zu behandeln hat.
es gibt aber leider eben noch viele versicherer die ein so altes auto garnicht mehr gegen teilkasko versichern dann guckt man auch blöd aus der wäsche:-(
Ich kann nur das wiedergeben was meine versicherung mir direkt von der schadensabteilung gesagt hat.
man geht eben einen vertrag für das auto ein und haftet eben für die schäden die von dem fahrzeug am anderen enstehen auch wenn man nicht für den brand in der sache schuld war, in dem sinne hat aber das fahrzeug gebrannt und hat meines beschädigt und nicht die hand oder das auto von dem brandstifter in dem sinne.

Auf jeden Fall werde ich auf dem laufenden halten was so rausgekommen ist und wie lange die ganze Geschichte dauert.

Sieh es positiv: selbst wenn irgendeine Versicherung einspringen würde: Der Schaden dürfte weit über 1000€ liegen.

Der Wiederbeschaffungswert vermutlichnirgendwo zwischen 500 und 1500. Davon müsste man noch den Restwert deines jetzigen Wagens abziehen. Dein Schaden wird also nur irgendwo bei um die 1000€ liegen. Das kann und muss man wohl als Lehrgeld abstempeln beim nächsten Wagen dann eine TK abzuschließen. Wie hier schon geschrieben wurde: was wäre denn, wenn ein Gebüsch gebrannt hätte? Dann stündest du auch ohne alles da. Damit muss man nunmal rechnen, wenn man die TK weglässt.

Vielleicht hat man ja Glück und der Brandstifter kann ermittelt werden. Dann kann man immerhin sein Geld einfordern/klagen und einen Titel erwirken. Wenn man noch mehr Glück hat, ist letzterer auch irgendwann vollstreckbar.

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Mai 2017 um 13:53:06 Uhr:


..... beim nächsten Wagen dann eine TK abzuschließen.

Das ist leichter gesagt als getan, wie hier bei der TE Baujahr ´98.
Meine Tochter hat auch ein Auto mit Bj. 2002, da wurde von Seiten der Versicherung auch der Wunsch nach einer TK abgelehnt.

Also ich hatte bisher nie Probleme auch bei älteren Baujahren eine TK abzuschließen. Ich bin aber zB auch nie bei einem Direktversicherer vorstellig geworden. Natürlich kann und möchte ich nicht ausschließen, dass du/ihr Recht habt.

Achtung das folgende ist meine persönliche Meinung. Da lasse ich auch nicht mit mir diskutieren:
Ein Auto ist in meinen Augen ein Luxusobjekt. Wer wenig Geld hat fährt halt ein altes Auto. Wenn man dieses nun nicht TK versichern kann, sollte man sich schon Gedanken machen, dass man im Zweifel auch TK-Schäden selbst tragen kann. Und in meinen Augen sollte jeder, der Auto fährt, sich auch die 500€-1000€ leisten können um den Wagen im Zweifelsfall dann auch zu ersetzen. Hat er nichtmal diese 500€ frage ich mich wie derjenige sonst bspw. Wartung/Instandhaltung/Sicherheit oder steigende Treibstoffkosten stemmen will.
Dieserjenige sollte an sonsten man an ÖPNV denken. Da muss man sich um Kasko, Haftpflicht dann keine Gedanken machen.

Obiges ist meine Meinung. Am Ende des Tages muss es jeder selber wissen.

Nur mal als Anmerkung:

Im Winter und Frühjahr gab es hier in der Gegend eine Reihe von Vandalismusschäden an über 100(!) PKW´s und Anhängern, wo die Scheiben eingeschlagen, Spiegel abgetreten und Planen aufgeschlitzt worden waren.

Vor ein paar Wochen wurden die beiden Täter gefasst, zwei 18- und 19-jährige Arbeitslose ohne Schulabschluss, die aus Frust über ihr verkorkstes Leben anderen vorsätzlich Schaden zufügen wollten. Gesamtschaden mehrere 100 tEuro, vermutlich knapp unter 500 tEuro.

Wer da keine TK hatte, hatte einfach Pech, denn auch bei einem Titel gegen die beiden für 30 Jahre kann man sich das eher auf´s Klo hängen. Und da muss man sich auch nicht wundern, wenn die Versicherungsbeiträge steigen.

Fazit: Man kann sich nicht immer im Leben gegen alles und jeden ver- und absichern, ein Restrisiko bleibt immer. Aber gerade wir Deutschen haben in jeglicher Hinsicht eine Vollkasko-Mentalität. Daher ist es kein Wundern, dass bei einer Umfrage unter Studenten mehr als 50% gerne Beamte werden wollen.

In diesem Sinne hier noch etwas zur Lektüre: https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Und hier das ganze Urteil des BGH zum Nachlesen (BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06): http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Und hier der entscheidende Satz:

Zitat:

Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Park-platz abgestellten Kraftfahrzeuges verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.

Wobei im Fall des Vandalismus eine TK ebensoviel genützt hätte, wie keine. Vandalismus ist VK.

Echt 500.000€? Das wären ja beinahe 5.000 pro Fahrzeug im Schnitt.
Wer bei diesem "Schadenspotential" keine VK abschließt muss ja entweder ausreichend Geldreserven haben, oder hat halt Pech gehabt.

Schade, dass solcher Abschaum nie wirklich für das, was sie tun zur Rechenschaft gezogen werden.
Irgendeine beliebige Bewährungsstrafe geht solchem Klientel doch ohnehin am Poppes vorbei.

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