Schlüssel weg, was tun ?

BMW 3er E90

Als ich heute mit meinem e46 einkaufen war, hatte ich auch den Schlüssel von meinem e90 in dem Pulli dabei.
Beim rein gehen in den Laden ist ein junger anscheinend angetrunkener Mann gegen mich gelaufen, was ich erst nicht beachtet habe.... doch als ich wider im Auto war bemerkte ich das der Schlüssel des e90 nicht mehr da war.

Ich habe in meinem e46 mittlerweile alles auf den Kopf gestellt, sogar den Fahrersitz ausgebaut! keine Spur vom Autoschlüssel.....

Wie geht man in der Situation vor?
Bei der Versicherung melden muss ich in meinem Fall nehme ich an nichts, da ich nur eine Haft-pflicht auf den e90 habe.

ich gehe morgen in dem Laden vorbei, vllt habe ich es doch fallen lassen und jemand hat es an der Kasse abgegeben... sehr unwahrscheinlich, aber die Hoffnung ist noch da.
Oder vllt. haben die Überwachungskameras an den man etwas sehen kann.

Wie komme ich an einen neuen Schlüssel?

und da ich die Befürchtung habe dass mein Schlüssel gesollten wurde, habe ich natürlich die Befürchtung das mein Auto, oder Teile der Innenausstattung eines morgens weg sein können....
Kann man bei BMW das Auto so Umprogrammieren, dass der alte Schlüssel nicht mehr funktioniert, bzw. gesperrt wird?

Und was kostet mich ein neuer Schlüssel?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Ich hatte es schon mal genau geschrieben in einem anderen Thread:

Also ich hab mir jetzt mal die Orginalrechnung geholt. 😉

Mit Märchensteuer habe ich 295 € bezahlt.

 

Dabei ist das irgendwie getrennt aufgeschlüsselt gewesen:

 

Funkfernbedinung : 217€

Einsteckschlüssel: 31€

 

Für die Initialisierung und Ausprogrammierung hat er 4 Arbeitseinheiten a 10,90€ gelistet - also mit MwSt ca. 50€. Allerdings hat er mir die erlassen - sprich 100% Rabatt. Ich kann Dir aber nicht sagen, warum oder wovon der Rabatt abhängt.

Ohne Komfortzugang - kostet die Funkfernbedinung meiner Erinnerung nach 30€ weniger.

======================

Wie gesagt der alte Schlüssel wird gesperrt - für Beantragung des neuen Schlüssels bei BMW wird von Deinem Perso eine Kopie gemacht.

Gruss MIc 🙂

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Da war das Späßle bei meinem Benz damals aber günstiger. Hab ich zwar auch 180 Euro gelöhnt, aber inklusive alles... 😉

....Mercedes Benz Schlüssel auf die Theke gelegt..aber noch die Fahrradklammern an der Hose...

War früher mal der Fauxpas in der Diskothek. ..
Mittlerweile werden auch BMW -Schlüssel genommen 😛😁

So! Habe es hinter mir. 🙂

Es ist alles genau so, wie "mickym2"es beschrieben hat, abgelaufen.

Fahrzeugtest durchführen inkl. sperren Schlüssel: 40.60€
Einschubschlüssel: 29.23€
Funkfernbedienung: 141.41€
-------------------------------------------
Gesamt 211.24€
+MwSt = 251.38€

Also schön auf den Schlüssel aufpassen!😁

Da ich noch Gück im Unglück hatte und wie es sich herausgestellt hat, einen Bekannten dort habe - Hat er mir den kompletten Fehlerspeicher ausgelesen und ausgedrückt.

Danke für eure Hilfe und Rat.

...und was hat die KFZ- Versicherung gesagt?

Übrigens gibt es auch Hausratversicherung die bei Schlüsselverlust was übernehmen. ... . 😁

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 13. September 2015 um 01:56:44 Uhr:


...und was hat die KFZ- Versicherung gesagt?

Übrigens gibt es auch Hausratversicherung die bei Schlüsselverlust was übernehmen. ... . 😁

Teilkasko Zuschlag kostet 324€ jährlich, oder 27€ monatlich, bei einer Selbstbeteiligung von 150€. Eig. nicht teuer, aber nüchtern betrachtet kostet z.B.: Neue Frontscheibe inkl. Montage bei 🙂 knapp 500€, bei meinem Sohn in der freien Werkstadt noch weniger.

Deswegen habe ich mich doch dagegen entschieden. 🙂

Hehe das ist mir neu 😁

Mfg Odenthaller

Weder Voll-, noch Teilkasko...? das ist ne Ansage... 😉

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 15. September 2015 um 13:29:27 Uhr:


Weder Voll-, noch Teilkasko...? das ist ne Ansage... 😉

was meinst du damit? 😁

Ich denke schon das man die KFZ-Versicherung informieren sollte wenn ein Schlüssel verlustig gegangen ist.
Und da weise ich nun zum 3. Mal drauf hin.😁

Zitat:

@Odenthaller schrieb am 15. September 2015 um 14:07:18 Uhr:



Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 15. September 2015 um 13:29:27 Uhr:


Weder Voll-, noch Teilkasko...? das ist ne Ansage... 😉
was meinst du damit? 😁

Also wenn ich das richtig verstanden habe, reden wir von einem BMW E90 mit einem Restwert von knapp 10.000 Euro. Oder? Geht ja nicht nur um nen Frontschadenfall, sondern um das gesamte Leistungsspektrum der Teilkasko, wie Einbruchdiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Wildschäden, Marderschäden, Teilersatz bei Unfall oder Vandalismus (die Glasteile betreffend) usw... Frontscheibe ist ja nun nicht der einzige Punkt, der von einer Teilkasko abgesichert wird.

Die paar Tacken mehr im Jahr bei 150 Euro SB sind doch lächerlich gegen einen geklauten Felgensatz, einem geklauten Navi oder den Airbags. Also Existenzgründern, die sogar bei sinnvollen Versicherungen sparen würden, zeige ich dann auch mal den Vogel... 😁

Beziehe ich jetzt natürlich nicht auf Dich persönlich, eher allgemein. Wenn Du dererlei Schäden auf einer Pobacke wegsteckst und diese Dir relativ egal sind - dann ist's ja okay... 😛

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 15. September 2015 um 14:10:07 Uhr:


Ich denke schon das man die KFZ-Versicherung informieren sollte wenn ein Schlüssel verlustig gegangen ist.
Und da weise ich nun zum 3. Mal drauf hin.😁
Berechtigterweise...

, da man diesen Verpflichtungspassus in fast jeder Versicherungsvereinbarung finden wird. Macht aber natürlich nur Sinn, wenn man überhaupt Teil- oder Vollkasko hat, ansonsten bleibt es ja schadenfrei... 😛

Wieso muss die Versicherung informiert werden, wenn der verlorene Schlüssel defacto nutzlos ist, da man damit das Auto nicht mehr fahren kann? Oder meint ihr, dass wegen dem enthaltenen Notschlüssel der Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs noch möglich ist?
Aber selbst wenn, würde sich dann ja für die Versicherung nichts ändern - meines Wissens ist man nicht verpflichtet (und war das auch in der Vergangenheit ohne elektr. Wegfahrsperre nicht) alle Schlösser am Wagen auszutauschen.

Gruss Mic 🙂

Angenommen der Wagen wird unerlaubt ausgeliehen vom Schlüsselfinder. ..und damit wird ein Haftpflichtversicherungsschaden verursacht. ..und der VN kann nicht beweisen das er es nicht war. ..
Da glaubt ihm doch keiner die Story mit dem damals verlorenen Schlüssel. ..
Oder?

..weil es im Regelfall so ist. Punkt... 😉

Ansonsten gilt grobe Fahrlässigkeit, die durch den Ausschluss grober Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag (falls vorhanden) nicht umfasst ist.

Die Wegfahrsperre an sich ist nicht das Problem, allein der Zugang zum Fahrzeug wäre hier entscheidend. Aber wie gesagt, ist auch nur von Interesse, wenn überhaupt eine VK oder TK besteht.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 15. September 2015 um 14:10:07 Uhr:


Ich denke schon das man die KFZ-Versicherung informieren sollte wenn ein Schlüssel verlustig gegangen ist.
Und da weise ich nun zum 3. Mal drauf hin.😁

ah sooo.. sorry, habe es falsch verstanden! 😁

Die wurden von mir sicherlich informiert!
Zu Sicherheit habe ich denen Kopie der werkstadts-Rechnung per e-Mail zugesandt. Was jedoch laut der Dame am Telefon eig. nicht nötig währe, weil ich nur die Haftpflicht Versicherung habe. Der Schlüssel ist ja gesperrt worden, wodurch keiner unbefugt mit dem Wagen unterwegs sein kann.

Wenn ich allerdings eine Teil- bzw. Voll-Kasko hätte, währe der Schritt allerdings pflicht.

Mfg Odenthaller

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 15. September 2015 um 14:22:28 Uhr:


Angenommen derWagen wird unerlaubt ausgeliehen vom Schlüsselfinder. ..und damit wird ein Haftpflichtversicherungsschaden verursacht. ..und der VN kann nicht beweisen das er es nicht war. ..
Da glaubt ihm doch keiner die Story mit dem damals verlorenen Schlüssel. ..
Oder?

Das geht nicht - der verlorene Schlüssel wird beim Auto abgemeldet und ist funktionslos. Es können nur max. 2 Schlüssel für das Auto aktiv sein. So wurde es mir erklärt.

Gruss Mic 🙂

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