Schlüssel gestohlen bei Einbruch, Unfall mit PKW, Schlüssel angeblich nicht gut aufbewahrt
Bei einem Kollegen wurde eingebrochen und unter anderem aus der (abgeschlossenen) Kommode im Schlafzimmer der Autoschlüssel gestohlen.
Der oder die Einbrecher sind mit dem Fahrzeug gefahren und haben 100km entfernt einen Unfall mit hohem Sachschaden gebaut und sind abgehauen.
Von Seiten der Polizei ist klar dass es definitiv so war da der Besitzer des Fahrzeuges ein glaubhaftes Alibi hat.
Nun weigert sich die VK-Versicherung den Schaden zu zahlen und behauptet der Schlüssel sei nicht genug sicher verwahrt gewesen. Selbst bei kurzer Abwesenheit müsste der Schlüssel sicher verwahrt werden.
Die Frage: Wie "sicher" muss ein Autoschlüssel aufbewahrt werden? Reicht eine abgeschlossene Schublade in einem EFH das nach neuestem Sicherheitsstandart geschützt ist nicht aus? Muss der Schlüssel in den Tresor bzw. muss dafür extra ein Tresor angeschafft werden?
Beste Antwort im Thema
@ Christian Ha
Reichen dir die Angaben des TE inzwischen oder unterstellst du ihm immer noch, dass er Wichtiges verschweigt? Ich halte nichts davon, Fragenstellern von vornherein Unredlichkeit zu unterstellen. Beurteilt den Sachverhalt, den er geschildert hat und kommt nicht mit "wenn" und "aber"!
41 Antworten
Zitat:
@lemonshark schrieb am 22. Dezember 2015 um 09:46:45 Uhr:
Das hier könnte helfen:https://www.iww.de/ppa/quellenmaterial/id/21269
Super Danke 🙂
Da war ja der Key sogar unverschlossen in einem "öffentlich zugänglichen Bereich". Der Herr scheint wohl Pech zu haben dass man ihm seine PKW stiehlt oder abfackelt....
Da wird der Anwalt im neuen Jahr wieder seinen Spass haben. Der wird noch reich dank der Versicherungen.
Was ich mir überlegt habe:
Evtl. muss die VK den Schaden ja nicht alleine tragen, da ja der Einbruch durch eine Sicherheitslücke im HomeControlSystem verursacht wurde, welche es den Einbrechern ermöglichte ohne phsikalische Gewalt die Türen zu öffnen. Die entsprechende Firma muss ja auch Schadenersatz leisten da ihnen das Verschulden nachgewiesen wurde.
Theoretisch könnte doch die VK-Ver. hier noch Kosten geltend machen da der Diebstahl ja erst durch den Fehler dieser Firma verursacht wurde.
Wenn das Haus nicht abgeschlossen war, dann muss keine Versicherung zahlen. Kann mir nicht Vorstellen dass eine Schublade ausreichen sollte, wenn die Haustür offen bleibt.
Zitat:
@Sugar03 schrieb am 23. Dezember 2015 um 01:23:51 Uhr:
Wenn das Haus nicht abgeschlossen war, dann muss keine Versicherung zahlen. Kann mir nicht Vorstellen dass eine Schublade ausreichen sollte, wenn die Haustür offen bleibt.
Das Haus war ja verschlossen, wurde aber elektronisch geöffnet (Bus-System), also gehackt.
Also war es nicht sicher verschlossen. Sonst hätte man es ja nicht öffnen können.
M.E. kein Fall für die VK.
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Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. Dezember 2015 um 07:45:19 Uhr:
Also war es nicht sicher verschlossen. Sonst hätte man es ja nicht öffnen können.M.E. kein Fall für die VK.
Das wäre dann bei jedem Einbruch der Fall. Wurde geöffnet, egal wie, also nicht sicher verschlossen. Ob elektronisch oder mechanisch gesichert ist doch egal. Für mich ist das ein Fall für die VK, da von grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Aufbewahrung des Schlüssels keine Rede sein kann.
Meine Meinung.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Dezember 2015 um 08:42:30 Uhr:
Das wäre dann bei jedem Einbruch der Fall. Wurde geöffnet, egal wie, also nicht sicher verschlossen. Ob elektronisch oder mechanisch gesichert ist doch egal. Für mich ist das ein Fall für die VK, da von grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Aufbewahrung des Schlüssels keine Rede sein kann.Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. Dezember 2015 um 07:45:19 Uhr:
Also war es nicht sicher verschlossen. Sonst hätte man es ja nicht öffnen können.M.E. kein Fall für die VK.
Meine Meinung.
Sorry, hier fehlt eindeutig die Logik.
Das Fahrzeug wurde entwendet.
Folglich handelt es sich eindeutig, wie Norbert5 bereits kommentiert hat, um einen TK Schaden, auch wenn der Dieb das Fahrzeug durch Unfall schrottet.
Wäre es ein VK oder TK Schaden wenn sich das Fahrzeug gar nicht mehr angefunden hätte?
Grüße von Klaus
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 22. Dezember 2015 um 09:26:47 Uhr:
@ Christian HaReichen dir die Angaben des TE inzwischen oder unterstellst du ihm immer noch, dass er Wichtiges verschweigt? Ich halte nichts davon, Fragenstellern von vornherein Unredlichkeit zu unterstellen. Beurteilt den Sachverhalt, den er geschildert hat und kommt nicht mit "wenn" und "aber"!
Ich glaube hier wurden ein paar Postings gelöscht.
Schau dir einfach mal die anderen Themen an, die vom TE erstellt wurden,
Dann weißt du, was auch von diesem hier zu halten sind.
Handelt sich wohl eher um ein schönes Weihnachtsmärchen 😁
Das Problem ist anscheinend:
Diestahl = Auto weg = TK
Unfall mit dem Fahrzeug = HF + VK (für eigenen Schaden). Fahrer unbekannt = Halter schuld <- denkt die Vers.
Ich habe über Google auch keine Infos zu diesem unglaublichen Geschehen entdecken können. Mords Sachschaden, aber auf ner Autobahn noch nen Tracker ausbauen können und flüchten...eher mal nö...
Das hat der Roboter-Rasenmäher gemacht und Cyborgs öffneten das Haus mit parapsychologischen Kräften. Sachen gibt's.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2015 um 15:26:47 Uhr:
Ich habe über Google auch keine Infos zu diesem unglaublichen Geschehen entdecken können. Mords Sachschaden, aber auf ner Autobahn noch nen Tracker ausbauen können und flüchten...eher mal nö...
Der Tracker wurde schon in der Garage raus gerissen. Lag dort. Wurde von der Werkstatt nicht gut versteckt.
Mords Sachschaden geht schnell. Ein Mietkunde ist gestern mit seinem/meinem WoMo an einem Dachvorsprung hängen geblieben. Ein "Kratzer" für 34.000EUR gem. Gutachter (Aufbau total verzogen, von aussen wirklich nur ein 50cm langer "Kratzer mit Loch am Ende" zu sehen. Und das kommt nicht in der Zeitung und da frag ich auch nix im Forum da die Vers. schon der Regulierung zugestimmt hat, wir verhandeln nur noch über wirtsch. Totalschaden.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 23. Dezember 2015 um 14:10:22 Uhr:
Das Problem ist anscheinend:Diestahl = Auto weg = TK
Unfall mit dem Fahrzeug = HF + VK (für eigenen Schaden). Fahrer unbekannt = Halter schuld <- denkt die Vers.
Wenn so die Versicherung schon argumentiert ist es wohl tatsächlich ein Fall für den Anwalt.
Die versicherte Gefahr Diebstahl hat sich zweifelsohne verwirklicht.
Durch diese ist (in einem ausreichend kausalen Zusammenhang) ein Schaden am Fahrzeug entstanden.
Zweifels ohne wäre der Schaden am Fahrzeug auch ein VK Schaden.
Dem steht aber eine Regulierung über die TK nichts entgegen.
Es können sich auch zwei Gefahren gleichzeitig verwirklichen.
Interessant wäre es noch, ob die Versicherung garnicht erst an den Diebstahl (TK-Schaden) glaubt. Dann wäre die Sichtweise halbwegs erklärbar.
Vielleicht schaut man zunächst in die Versicherungsbedingungen, bevor man den Ratschlag erteilt, einen Anwalt aufzusuchen.
Einem anderen Beitrag zufolge, kommt der TE aus der Schweiz und hat auch einen Bekannten bei einer Schweizer Versicherung. Und was die Schweizer nun in ihre Versicherungsbedingungen schreiben, wissen in diesem Forum wohl die wenigsten.
@Tecci6N
Bei deiner Gonge-Suche hättest du die Schweiz nicht ausschließen sollen
😎
Zitat:
@xAKBx schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:41:54 Uhr:
@Tecci6N
Bei deiner Gonge-Suche hättest du die Schweiz nicht ausschließen sollen😎
Zitat des TE:
Anfang November,
A1 kurz vor Köln, schwarzer A8.
😛