Schloss der AHK läßt sich nicht mehr öffnen - was tun ?
Konkret: Der Schlüssel geht gar nicht mehr ins Schloss der AHK,
also läßt sich das Schloss nicht öffnen,
also läßt sich die AHK nicht abnehmen.
Was tun?
Wie bekomme ich dieses kleine Schloss wieder "gängig"?
(es geht um einen Marco Polo EZ 2018)
27 Antworten
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 25. März 2021 um 11:06:30 Uhr:
Zitat:
@Spooner187 schrieb am 25. März 2021 um 10:22:25 Uhr:
Das mit dem Wartungsaufwand der Werkstatt und da gebe ich dir vollkommen recht. Aber man sollte wissen dass eine abnehmbare Anhängerkupplung laut Gesetzesregelung bei nicht Gebrauch sowieso abgenommen werden muss!! Mal angenommen ihr haltet in einem Stoppschild und euch ballert einer hinten drauf habt ihr automatisch Teilschuld wenn die Anhängerkupplung noch drauf ist...
Also nur so zur InfoDas war einmal und wurde wieder gekippt. Das hatten sich die Versicherungen fein ausgedacht, um sich mal wieder drücken zu können. Es gibt keinen Unterschied zu einer fest angebauten und der Aufwand ständig an und abzunehmen, steht in keinem Verhältnis. Man stelle sich vor, den einen Anhänger gerade abgestellt zu haben und ist auf dem Weg zur Baustelle, um den nächsten Anhänger abzuholen. Jedes Mal an und abzubauen ist einfach unnötige Zeit.
- - -
Danke, das macht Sinn!
Gruss
forsyth1
Zitat:
@Spooner187 schrieb am 25. März 2021 um 10:22:25 Uhr:
Aber man sollte wissen dass eine abnehmbare Anhängerkupplung laut Gesetzesregelung bei nicht Gebrauch sowieso abgenommen werden muss!! Mal angenommen ihr haltet in einem Stoppschild und euch ballert einer hinten drauf habt ihr automatisch Teilschuld wenn die Anhängerkupplung noch drauf ist...
Also nur so zur Info
Zu einem guten Teil eine weit verbreitete urban legend. Fakt ist, dass es bis heute keine gesetzliche Vorschrift dafür gibt. Anders ist es, wenn diese Forderung explizit in den Fahrzeugpapieren auferlegt ist - z.B. weil das Kennzeichen mit AHK nicht mehr richtig lesbar ist (was bei der V-Klasse nicht der Fall ist). Ansonsten ist jeder Unfall ein Individualfall - und bezüglich einer nicht abgenommenen AHK und einen womöglich dadurch vergrößerten Schaden gibt es meines Wissens nach bis heute kein Gerichtsurteil.
Hab den Artikel auch gerade gelesen und entschuldige meine Unwissenheit… Zudem muss ich aber sagen dass man sich gewaltigen Versicherungsaufwand und längere Werkstattaufenthalte sparen könne wenn man das blöde Ding einfach abnimmt (sei es drum die verrostete Anhängerkupplung abzunehmen oder einen Unfallschaden instandsetzen zu lassen)
Trotzdem danke für deinen Hinweis
Je nach Unfallkonstellation kann eine verbaute AHK auch Eigenschaden mindern. Bei der AHK habe ich ein fettes Rohr unterm Stoßfänger und nicht den einfachen Biegeträger. Das kann die Heckklappe und das Heckabschlussblech retten. Beides wird deutlich teurer und kann Schweißarbeiten bedeuten.
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Ich persönlich fand die AHK (bei uns ist sie fest verbaut) anfangs auch nachteilig, weil Laternenparker in der Stadt und bis dato keine Verwendung für eine AHK. Ich hatte sogar überlegt sie abzuschrauben. Inzwischen habe ich aber drei Dinge gelernt: Erstens: beim Einparken stört sie doch gar nicht so sehr, da die AHK nur "in der Mitte" ist - die äußeren Ränder der Stoßstange spielen eine viel größere Rolle beim Rangieren. Zweitens eignet sich die AHK in Verbindung mit der Rückfahrkamera gut zum millimetergenauen anvisieren des hinter mir stehenden Autos. Drittens bietet die AHK so eine Art Abstandhalter, das schont im Zweifel den Lack der Stoßstange.
Zitat:
@Spooner187 schrieb am 25. März 2021 um 10:22:25 Uhr:
Das mit dem Wartungsaufwand der Werkstatt und da gebe ich dir vollkommen recht. Aber man sollte wissen dass eine abnehmbare Anhängerkupplung laut Gesetzesregelung bei nicht Gebrauch sowieso abgenommen werden muss!! Mal angenommen ihr haltet in einem Stoppschild und euch ballert einer hinten drauf habt ihr automatisch Teilschuld wenn die Anhängerkupplung noch drauf ist...
Also nur so zur Info
Das ist leider falsch. Eine gesetzliche Regelung, die einen zum Abbau verpflichtet, gibt es nicht! Das gilt höchstens, wenn es in den Fahrzeugpapieren explizit vermerkt ist. Eine Teilschuld kann einem aber dennoch zugeschrieben werden, wenn dadurch der Schaden des Unfallgegners vergrößert wurde.
dafür wird der eigene schaden deutlich kleiner, wenn einer (nicht zu heftig) auffährt ;-)
und die andere seite muss erstmal nachweisen, dass es grob fahrlässig und schadenerhöhend war, die AHK an diesem tag nicht abzunehmen, denn wie beschrieben, gibt es keine pflicht dahingehend.
m.e. nicht möglich und ich kenne auch kein dahingehendes Urteil. allenfalls bei vollkasko, wenn man beim zurücksetzen etwas mit der AHK beschädigt, könnte ich es mir am ende vielleicht vorstellen (aber auch da kaum), keinesfalls, wenn einer draufrauscht.
@utokai: Bist du aus dem Raum DO? Hier gibt es einen super Spezi, der das bestimmt günstig hinbekommt.
. Meine versagte auch den Dienst am Schloss. Der Schlüssel ging gar nicht mehr ins Schloss. Da ich eh in der Werkstatt war habe ich mal nachgefragt. Ich bekam jetzt leider keine Antwort welches Mittel sie nehmen aber nach 5 Minuten funktionierte es wieder mit der Rückmeldung, dass nur die Schiebe Klappe geklemmt hat und nicht weit genug auf gemacht hat. Jetzt funktioniert sie wieder einwandfrei. Ich hatte vorher auch mit Graphit und anderen Mitteln rumprobiert da ich dachte es liegt am Schloss. Probiere mal ob du die Schutzklappe mit einem Schraubenzieher zur Seite schieben kannst. Vielleicht liegt es bei dir ja auch daran.
Diese Klappe ist tatsächlich etwas hakig. Vermute auch eher diese als Ursache als den Dreck im Schloss.
Danke für die Tipps hier!
Richtig, diese kleine Klappe war recht schwergängig (verdreckt?), aber die Nachhilfe mit einem kleinen Schraubenzieher war erfolgreich. Nun ist der Schlüssel zwar im Schloss - läßt sich aber (noch?) nicht drehen.
Ich lass das Lösungszeugs (weiß gerade den Namen nicht) mal noch was einwirken und hoffe, dass das Schloß dann später auch wieder gängig ist.
Jemand schrieb hier von einer Schutzkappe (vermutlich eben um diese kleine Klappe vor Verschmutzung zu schützen), diese kann ich aber nicht finden, weiß jemand, welches Teil das richtige ist ?
https://www.westfalia-automotive.com/.../
Müsste ja das schwarze kleine flache rechts sein ?
Und wozu dient ist das grössere rote Teil links ?
Die fehlende Schutzkappe ist der Grund für die Verschmutzung des Schlosses. Die rote Abdeckung links (in Serie Schwarz) wird anstelle der AHK in den Grundträger eingesteckt zum Schutz dieser Fläche bei Nicht-Nutzung der AHK.
Gruß
Befner
Bei uns war die Kappe auf dem Schloss. Dass Auto ist mit Kupplung nur wenig gefahren und stand ansonsten in der Garage.
Trotzdem war die Klappe verklemmt.
Das Schloss war bei uns ja dann in Ordnung. Die Kupplung ließ sich auch ohne Probleme lösen.