Schließbestätigung bom Schlüssel

Audi A6 C7/4G

Moin,

mich würde mal interessieren, ob der Schlüssel (kein Komfortschlüssel) anzeigt, ob das Fahrzeug verschlossen wurde. Geht Euch das auch manchmal so: Ihr steigt aus, schließt ab, verschwindet um die Ecke und denkt Euch "Ist das Auto abgeschlossen?".

Beim 4F habe ich einfach nochmal auf "Verriegeln" gedrückt. Wenn die LED dann langsam blinkte, war alles OK. Wenn die LED hektisch und schnell hintereinander blinkte, sollte man schleunigst umdrehen. :-)

Habs heute mal ausprobiert, bei mir blinkt die LED aber nur einmal wenn ich drauf drücke.

Ist nur ne Kleinigkeit, aber offenbar gibts diese Funktion nicht mehr?!?

VG
Krümel

23 Antworten

Heda,

Zitat:

Keine Rede davon das "akustisch" = für die Ohren nicht erlaubt ist.. 😉

genau das ist der Punkt.

Es definiert was zulässig ist.

Und da dort akustisch nicht erscheint -> nicht zulässig.

Gruß
Gubor

Zitat:

Original geschrieben von Grishhur


Heda,

Zitat:

Original geschrieben von Grishhur



Zitat:

Keine Rede davon das "akustisch" = für die Ohren nicht erlaubt ist.. 😉

genau das ist der Punkt.
Es definiert was zulässig ist.
Und da dort akustisch nicht erscheint -> nicht zulässig.

Gruß
Gubor

ich bin da eher für die Ausschluß Theorie...

Heda,

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles


ich bin da eher für die Ausschluß Theorie...

jupp 😉

Gruß
Gubor

Zitat:

Original geschrieben von Grishhur


Heda,

Zitat:

Original geschrieben von Grishhur



Zitat:

Original geschrieben von combatmiles


ich bin da eher für die Ausschluß Theorie...
jupp 😉

Gruß
Gubor

ich meinte es muss für mich definitiv drinstehen: "piep verboten"...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles



Zitat:

Original geschrieben von Grishhur


Heda,

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles



Zitat:

Original geschrieben von Grishhur



jupp 😉

Gruß
Gubor

ich meinte es muss für mich definitiv drinstehen: "piep verboten"...

Der Meinung bin ich aber auch.

Nur weil etwas irgendwo nicht aufgeführt ist ist es doch nicht gleichzeitig verboten.

Wieso sollte das "piep" verboten sein?
Dann müsste die DWA ja auch verboten sein!

Selbst der strenge TÜV bei dem ich war hat nix gesagt.

Heda,

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Wieso sollte das "piep" verboten sein?

Die StVZO ist effektiv eine Positivliste, sprich, sie definiert was zulässig ist.

Daher steht da auch nicht drin, das ist verboten und das ist verboten usw. usw..

Nur impliziert das nicht, das alles Unerwähnte somit erlaubt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Dann müsste die DWA ja auch verboten sein!

Wieso sollte die DWA verboten sein?

In der 74/61/EWG ist das zulässige Alarmgeräusch hinsichtlich Art, Frequenzbereich, Dauer und Lautstärke beschrieben.

Für den Alarm ist das Signal sowohl akustisch wie auch optisch spezifiziert, für den Zustandswechsel nur optisch.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Selbst der strenge TÜV bei dem ich war hat nix gesagt.

Wurde bei meinem Vorgängerfahrzeug auch nicht bemängelt.

Es wurden auch Fahrzeuge mit abgeschaltetem Gurtwarner erfolgreich geprüft, wo der Fahrzeughersteller darauf hinweist, das mit dem Abschalten des Gurtwarners die ABE erlischt...

Gruß
Gubor

Das mit der "Positivliste" wusste ich nicht, aber kann's nachvollziehen.

Für das akustische Signal für das ent- bzw. Schärfen der DWA nimmt er ja den Frequenzbereich und die Lautstärke der DWA. Ausserdem ist es für den Fahrer eine zusätzliche Sicherheit, wenn er den Wagen verschliesst. Da zahlt sonst keine Versicherung, wenn der Wagen nicht vorschriftsmässig verschlossen wurde. 😉

Gruss

M.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Da zahlt sonst keine Versicherung, wenn der Wagen nicht vorschriftsmässig verschlossen wurde. 😉

Oder der Wagen wird von der Polizei/Ordnungsamt sichergestellt um weiteren Schaden vom Besitzer abzuwenden. Die Abschlepprechnung ist dann auch nicht billig.

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