Schleifen an der Bremse ohne zu bremsen! HILFEEEE

Volvo V70 2 (S)

Hallo liebe Volvo-Freunde,
 
auf dem weg nach Hause nach einem schönen Urlaub in nord-Deutschland erlebten meine Freundin und ich einen Riesenschreck. Nach einem Überholvorgang bei 130km/h auf der Autobahn gab es erst ein Riesenknall von hinten, dann starke Schleifgeräusche, und extreme Verzögerung der V70 (140PS/BJ 3/2002, 109000km) infolge von blockierten Rädern an der Hinterachse und ein beinahe Auffahrunfall auf der rechten Spur den ein hinter uns fahrende LKW-Profi nur mit Mühe verhindern konnte. Das ganze passierte ca. 200 km von Zuhause. ADAC angerufen, und Wagen zu Volvo geschleppt.
 
Sieht so aus als hätten die Bremsbacken der Handbremse sich gelöst, sich dann in den Bremstrommel eingekeilt bis sie endlich das ganze zum 'explodieren' brachten und dann durch umherfliegende Teile die Aufhängung und Radlager beschädigten.
 
So etwas habe ich noch nie erlebt. Es gab keine Vorwarnung, und keine verdächtige Geräusche. Wagen ist regelmässig bei Volvo gewartet. Als Finne bin ich an den relativ guten Ruf von Volvo gewöhnt, aber dieser Fall macht mich doch sehr unsicher. Kann das auch jederzeit anderen passieren?
 
Aus den früheren Beiträgen kann ich sehen, dass dies kein Einzelfall ist. Ich füge einen Foto das von Volvo-Mechanikern gemacht wurden, bei und freue mich über Kommentare.
 
🙁

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen.

Heute kam Post vom KBA, Abteilung Technik, als Antwort auf mein Schreiben vom 08.02.2010.
Darin wird mir für die Unterlagen gedankt, und folgendes mitgeteilt (sinngemäß):

- Beim Volvo V70, S60 und S80 können sich die Beläge der Handbremse lösen.
- Das KBA untersucht bereits seit einiger Zeit Mängel an der Handbremse der Modelle V70, S60 und S80.
- Der Bearbeiter erhielt verschiedentlich Mitteilungen von betroffenen Fahrzeughaltern, die den aufgetretenen Mangel detailliert beschrieben haben.
- Die Untersuchungen stehen kurz vor dem Abschluss.
- Das KBA wird eine abschließende Bewertung vornehmen und entscheiden, ob vom Fahrzeughersteller weitere Maßnahmen nach dem GPSG eingeleitet werden müssen.
- Nach Abschluss der Untersuchungen erhalte ich Nachricht und werde gebeten, mich so lange zu gedulden.
- Das Schreiben ist unter einem Aktenzeichen registriert.

Es sieht so aus, als ob man es ernst nimmt.

Auf die Maßnahmen dürfen wir gespannt sein. Ich habe die Maßnahme ja schon selbst eingeleitet. Fragt sich nur, wie lange es hält.

Gruß von Raimund.

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Hallo bildeve bleib ruhig ,bisste nicht.
Ich habe schon vor ein paar Seiten oben dazu was geschrieben, die KFZ-Prüfstelle sind die einzigen die so einen Test machen. In jeder Fahrschule wird gelehrt, Farzeug anhalten ,Motor aus , Feststellbremse ziehen. fertig! oder hat sich bei der Führerscheinprüfung heute was geändert ?
Die TÜV oder Dekra Prüfer oder wie sie alle heissen ,können keine plausible Antwort geben warum aus dem Fahrbetrieb die Feststellbremse gezogen oder bei einigen Fahrzeugen getreten wird 🙄
Man kann die Wirkungsweise der Feststellbremse auch auf andere Art und Weise Prüfen
( Schiefe Ebene ) 😁
aber das wäre ja zu einfach!!!
Grüße Spaltfix

Zitat:

Original geschrieben von spaltfix


Man kann die Wirkungsweise der Feststellbremse auch auf andere Art und Weise Prüfen
( Schiefe Ebene ) 😁
aber das wäre ja zu einfach!!!
Grüße Spaltfix

Jo, das wäre wohl wirklich zu einfach, denn:

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§41 Bremsen und Unterlegkeile
(1) Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit 2 voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. Können mehr als 2 Räder gebremst werden, so dürfen gemeinsame Bremsflächen und (ganz oder teilweise) gemeinsame mechanische Übertragungseinrichtungen benutzt werden; diese müssen jedoch so gebaut sein, daß beim Bruch eines Teils noch mindestens 2 Räder, die nicht auf derselben Seite liegen, gebremst werden können. Alle Bremsflächen müssen auf zwangsläufig mit den Rädern verbundene, nicht auskuppelbare Teile wirken. Ein Teil der Bremsfläche muß unmittelbar auf die Räder wirken oder auf Bestandteile, die mit den Rädern ohne Zwischenschaltung von Ketten oder Getriebeteilen verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn die Getriebeteile (nicht Ketten) so beschaffen sind, daß ihr Versagen nicht anzunehmen und für jedes in Frage kommende Rad eine besondere Bremsfläche vorhanden ist. Die Bremsen müssen leicht nachstellbar sein oder eine selbsttätige Nachstelleinrichtung haben.

(1a) Absatz 1 Satz 2 bis 6 gilt nicht für Bremsanlagen von Kraftfahrzeugen, bei denen die Bremswirkung ganz oder teilweise durch die Druckdifferenz im hydrostatischen Kreislauf (hydrostatische Bremswirkung) erzeugt wird.

(2) Bei einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen genügt eine Bremse (Betriebsbremse), die so beschaffen sein muß, daß beim Bruch eines Teils der Bremsanlage noch mindestens ein Rad gebremst werden kann. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 250 kg und wird das Fahrzeug von Fußgängern an Holmen geführt, so ist keine Bremsanlage erforderlich; werden solche Fahrzeuge mit einer weiteren Achse verbunden und vom Sitz aus gefahren, so genügt eine an der Zug- oder Arbeitsmaschine oder an dem einachsigen Anhänger befindliche Bremse nach § 65, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt.

(3) Bei Gleiskettenfahrzeugen, bei denen nur die beiden Antriebsräder der Laufketten gebremst werden, dürfen gemeinsame Bremsflächen für die Betriebsbremse und für die Feststellbremse benutzt werden, wenn mindestens 70 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fahrzeugs auf dem Kettenlaufwerk ruht und die Bremsen so beschaffen sind, daß der Zustand der Bremsbeläge von außen leicht überprüft werden kann. Hierbei dürfen auch die Bremsnocken, die Nockenwellen mit Hebel oder ähnliche Übertragungsteile für beide Bremsen gemeinsam benutzt werden.

(4) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² erreicht werden; bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h genügt jedoch eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s².

(4a) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden funktionsfähigen Teil der Bremsanlage oder mit der anderen Bremsanlage des Kraftfahrzeugs nach Absatz 1 Satz 1 mindestens 44 vom Hundert der in Absatz 4 vorgeschriebenen Bremswirkung zu erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.

(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrenen Steigung am Abrollen verhindern können. Mit der Feststellbremse muß eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s² erreicht werden.

Hallo Männer,

ist es nicht peinlich, wenn man von einer Frau vorgeführt wird?? 😁 😁

Ciao,
Eric
diskutiert erst garnicht in Threads mit, wo ELK_EN schreibt 😛

Liebe Leute es gibt Schlimmeres.
Titel: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Abkürzung: StVZO
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
FNA: 9232-1
Ursprüngliche Fassung vom: 13. November 1937
(RGBl. I S. 1215)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1938
bzw. 1. April 1938
Neubekanntmachung vom: 28. September 1988
(BGBl. I S. 1793)
Letzte Änderung durch: Art. 3 VO vom 21. April 2009
(BGBl. I S. 872, 885 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 29. April 2009
(Art. 6 VO vom 21. April 2009)

Diejenigen die das Verfasst haben ;haben ihre Zugtiere erschossen damit das Fuhrwerk stehen blieb.
Ich benütze die 2. Bremsanlage jedenfalls nur zum Parken -wer damit sein Fahrzeug bremsen will soll es gerne versuchen.

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Zitat:

Original geschrieben von spaltfix


...Diejenigen die das Verfasst haben ;haben ihre Zugtiere erschossen damit das Fuhrwerk stehen blieb.
Ich benütze die 2. Bremsanlage jedenfalls nur zum Parken -wer damit sein Fahrzeug bremsen will soll es gerne versuchen.

Das stammt aus der Zeit, wo die Bremsanlagen noch deutlich unzuverlässiger waren. Und weil das heute so selten vorkommt, gibts in letzter Zeit mal wieder öfter die Meldungen, daß jemand nicht anhalten konnte, weil das Bremspedal nicht funktionierte. Diese Helden müssen dann mittels Polizeifahrzeug in die Leitplanken geschoben werden o.ä.

Und weil technische Defekte heutzutage so selten sind, regen sich manche extrem darüber auf, DASS sie vorkommen.

Gruß

Markus
... würde gern den Handbremshebel in der Mitte behalten (auch bei Automatikfahrzeugen)...

Habe mal eine technische Frage an alle Bremsbelagwechsler. Hat Euer Elch nach dem Belagwechsel auch so beschissen "Hand"gebremst? Die Wirkung ist echt grottenschlecht. Sicher müssen die ein wenig einschleifen, aber wer weiß wie lange das dauert? Danke für die Info!!

Schöne Grüße Lejockel

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch


...
... würde gern den Handbremshebel in der Mitte behalten (auch bei Automatikfahrzeugen)...
...

JA, die mit dem Fuß zu betätigende XC90 Feststellbremse überzeugt mich nicht und hat mir bisher nur deshalb kein Ungemach bereitet - weil ich momentan ein Automatikfahrzeug habe.

Als ich mal einen A4 mit elektronischer Festellbremse aber mit ohne Anfahrhilfe und Automatik an unserer recht steilen Garagenabfahrt zurüksetzten mußte - holla die Waldfee - da bin ich aber richtig ins rotieren gekommen als das (verschlossene) Garagentor pro Anfahrversuch in 5 cm Etappen immer näher kam, richtigerweise - der A4 dem Tore.

Mit einer gescheiten "Handbremse" wäre das erheblich entspannter gewesen.

(sorry für OT)

Gruß aus EN

----OT------

ich frage mich halt nur, wie es Generationen von Mercedes-Fahrern gemacht haben, denn sowohl im W123 und W124 gab es ja nur die mechanisch mit dem Fuss zu bedienende Feststellbremse, die sich beim Zug des Knopfes schlagartig gelöst hat...

-----OT-----

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5


----OT------

ich frage mich halt nur, wie es Generationen von Mercedes-Fahrern gemacht haben, denn sowohl im W123 und W124 gab es ja nur die mechanisch mit dem Fuss zu bedienende Feststellbremse, die sich beim Zug des Knopfes schlagartig gelöst hat...

-----OT-----

Keine Ahnung, ich hab nie Mercedes gefahren (oder wenn, dann nur zur Probefahrt und das dann nie getestet).

Zitat:

Original geschrieben von calagodXC707


Mit einer gescheiten "Handbremse" wäre das erheblich entspannter gewesen.

Gescheite Handbremse heute:

- elektronisch mit Knopf in der Mittelkonsole

- wird mit einem Fingerzug aktviert

- deaktiviert sich selbst beim Anfahren (beim RRS aber nur, wenn auch die Tür zu ist 😁)

- Anfahren am Berg damit: erste Sahne

- leitet bei gewolltem Ziehen während der Fahrt (als etwas gezogen halten) eine komplette Notbremsung des Fahrzeugs ein - dann aber als richtigen ANKER (zumindest im RRS 😁)

Ich will keinen Hebel mehr!

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


Gescheite Handbremse heute:
- elektronisch mit Knopf in der Mittelkonsole
- wird mit einem Fingerzug aktviert
- deaktiviert sich selbst beim Anfahren (beim RRS aber nur, wenn auch die Tür zu ist 😁)
- Anfahren am Berg damit: erste Sahne
- leitet bei gewolltem Ziehen während der Fahrt (als etwas gezogen halten) eine komplette Notbremsung des Fahrzeugs ein - dann aber als richtigen ANKER (zumindest im RRS 😁)

Ich will keinen Hebel mehr!

So weit die Theorie. Ist sicher akzeptabel, solange alles funktioniert.

Aber warum sollte man die gewollt während der Fahrt ziehen? Weil die Betriebsbremse nicht funktioniert? Dann funktioniert bei der automatischen Notbremsung aber garantiert auch irgendwas nicht, von Anker keine Spur ...

Nö, solange die Autohersteller nicht einmal in der Lage sind, Handbremsen zu bauen, deren Beläge nicht nach Lust und Laune abfallen, ist mir eine mechanische Handbremse deutlich lieber. ;-)
Gerne elektronische Komfortfunktionen, gerne elektronische Helfer wie ABS und ESP. Aber die Grundfunktionen Lenken/Bremsen hätte ich gerne mechanisch/hydraulisch.
Bei einer elektronischen Handbremse fallen mir zu viele Szenarien ein, wo ich nicht losfahren kann, weil die Bremse angezogen bleibt oder wo gar die Bremse meint, eine Notbremsung machen zu müssen, weil ich gerade einen telefonierenden Radfahrer überhole.

Grüße
Martin

Heute früh hat es meinen "R" erwischt. Hinten rechts gab es beim Anfahren einen Knall und das Rad blockierte. Die Volvo Assistance kam erstmalig bei mir zum Einsatz...

Zitat:

Original geschrieben von stelo


Heute früh hat es meinen "R" erwischt. Hinten rechts gab es beim Anfahren einen Knall und das Rad blockierte. Die Volvo Assistance kam erstmalig bei mir zum Einsatz...

Hoffentlich nicht viel passiert! 🙂

Gibt es denn eigentlich keine Aftermarket Teile, die besser sind?

Hab gestern auch mal vorsorglich die Handbremsbeläge getauscht.
Die alten (ATE) waren in einem top Zustand (Laufleistung unbekannt), die neuen sind ebenfalls ATE-Backen.

Meinen Händler habe ich auf diesen Fred verwiesen, nachdem es erst hieß: Kulanz ist nicht. Daraufhin hat er einen Kulanzantrag gestellt... da bin ich ja mal gespannt.

I´ll keep ya informed 😁

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