Schleichender Kühlmittelverlust
Hallo,
beim meinem GT 220i (EZ 04/2016) gibt's einen schleichenden Kühllmittelverlust:
- Bei km 6.000 war der Stand auf Minimum. Erste Nachbesserung: Werkstatt hat "abgedrückt", aber nichts gefunden. Daher wurde nur Kühlmittel aufgefüllt und ich mit "weiter beobachten" entlassen.
- Bei km 16.000 habe ich selbst ca. 250 ml bis auf Maximum aufgefüllt und den nächsten Werkstatttermin ausgemacht.
- Bei km 17.800 zweite Nachbesserung: Kühlmittelbehälter mit Deckel wurde getauscht und wieder auf Maximum aufgefüllt.
- Jetzt bei km 19.300 ist der Stand schon wieder 1 mm unter Maximum.
Der Kühlmittelverlust ist also sehr gering - nur ca. 20-25 ml auf 1.000 km.
Ich habe meiner Werkstatt jetzt erstmal eine Frist gesetzt für die dritte Nachbesserung (wobei ja die erste nicht wirklich eine Nachbesserung war).
Problem hier ist, dass bei jedem Nachbesserungsversuch bis zum sicheren (!) Nachweis der Nicht-Behebung des Fehlers aufgrund des wirklich geringen Kühlmittelverlustes locker ein paar Monate ins Land gehen können. Es gibt ja schließlich schon "natürliche" Schwankungen des Kühlmittelpegels aufgrund der Außentemperatur. Und irgendwann ist dann halt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und damit die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes vorbei. Das möchte ich natürlich vermeiden.
Und bei Kühlmittelverlust hört bei mir definitiv der Spaß auf. Das ist ja ein geschlossenes System, und die Kühlflüssigkeit muss ja irgendwo hin. Ich habe jedenfalls keine Lust, in ein paar Jahren einen Motorschaden zu haben, weil das Wasser irgendwo unbemerkt in den Motor tröpfelt.
Irgendwelche Ideen, was das sein könnte? Ist zwar eigentlich Aufgabe der Werkstatt, das herauszufinden. Aber bis jetzt haben die ja auch nur rumprobiert.
Besten Dank schon mal vorab.
Viele Grüße
Schmidt32
Beste Antwort im Thema
Ich hatte ja versprochen, mich nochmal zu melden:
Seit gestern steht mein alter Gran Tourer (EZ 04/2016) wieder beim Händler und ein neuer in meiner Garage. Rückabwicklung des Kaufvertrags ging relativ problemlos, ohne Anwalt, auch wenn das Autohaus bei bestimmten Fragen (km-Pauschale, Zinsen) zunächst anderer Meinung war als ich.
Gekostet hat mich diese Rückabwicklung knapp 21 Cent pro gefahrenem Kilometer. Finde ich OK. Die geringen Kosten entstehen vor allem dadurch, weil es auf den neuen GT satte 5% mehr Rabatt gab als auf den alten, was die zwischenzeitlichen Preiserhöhungen von BMW aufgefangen hat.
Auf der Haben-Seite stehen beim neuen:
- Neues Navi (sehr, sehr nett)
- Isofix am Beifahrersitz (brauch' ich nicht)
- Elektrische Hecklappe (jetzt bei den "Lines" dabei, hätte ich aber nicht genommen, da wieder etwas, das kaputt gehen kann)
Zudem konnte ich aufgrund der gesammelten Erfahrungen das neue Fahrzeug noch besser auf meine Bedürfnisse abstimmen (jetzt z.B. mit M-Lenkrad und Aktivlenkung).
Demgegenüber stehen folgende Entfeinerungen (was ich bis jetzt entdeckt habe):
- Wegfall des Fachs in der Mittelarmlehne hinten
- Wegfall des Netzes im Kofferraum über dem tiefen Ablagefach links
- Wegfall des AUX-In-Anschlusses neben dem USB-Anschluss
- Keine Chromspange mehr am Autoschlüssel
Wirklich "kleinlich" fand ich bestimmte Änderungen der Preisliste seitens BMW:
- Größerer Tank: 50,- (vorher Serie beim 220i)
- 12V-Steckdose im Beifahrerfußraum: 20,- (vorher Serie)
Ich hatte den alten Gran Tourer rund 1 3/4 Jahre und war bis auf den Kühlwasserverlust wirklich zufrieden (und ich bin von Berufs wegen pingelig). Mit bestimmten, nie behobenen Fehlern hatte ich mich arrangiert (siehe mein Thread zum Bordsteinautomatik-Problem), weshalb ich ja wieder einen Gran Tourer bestellt habe. Ich hoffe mal, der neue bleibt mir länger erhalten 🙂
Viele Grüße
Schmidt32
P.S.: Weil ich wegen des Beharrens auf meinen Rechten als Kunde hier im Forum schon öfters "Watschen" einstecken musste: Ich nehme lieber meine Rechte in der Gegenwart wahr, anstatt auf Kulanz in der Zukunft zu hoffen. Das muss allerdings jeder mit sich selbst abmachen. Insofern erübrigt sich für mich eine Diskussion über diesen Themenkomplex. Ich habe den obigen Beitrag nur geschrieben, um das Thema hier im Forum (für mich) sauber abzuschließen.
36 Antworten
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. September 2017 um 18:04:54 Uhr:
Wenn du den Schaden innerhalb der Garantie-/Gewährleistungszeit "angemeldet" hast, dann sollte ein Verschlechterung immer noch von der Gewährleistung abgedeckt sein. Soviel ich weiß kommt es auf den Zeitpunkt des Schadernseintrittes an.
Das stimmt leider nicht. Die erweiterte Gewährleistung (also über die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hinaus) gilt bei BMW nur für die Mangelbeseitigung, nicht für die innerhalb der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung mögliche Rückabwicklung.
Zitat:
@Schmidt32 schrieb am 26. September 2017 um 18:38:01 Uhr:
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. September 2017 um 18:04:54 Uhr:
Wenn du den Schaden innerhalb der Garantie-/Gewährleistungszeit "angemeldet" hast, dann sollte ein Verschlechterung immer noch von der Gewährleistung abgedeckt sein. Soviel ich weiß kommt es auf den Zeitpunkt des Schadernseintrittes an.Das stimmt leider nicht. Die erweiterte Gewährleistung (also über die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hinaus) gilt bei BMW nur für die Mangelbeseitigung, nicht für die innerhalb der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung mögliche Rückabwicklung.
Ich habe erkennbar nur die Mängelbeseitigung gemeint. Ein Szenario könnte sein dass die Reparatur nicht erfolgreich war und dadurch möglicherweise ein zusätzlicher Schaden auftritt. Denk an die Lagerschalen... Aber wie wir alle wissen, ist BMW diesbezüglich ja außerordentlich kooperativ, es wäre ja auch nicht gerade imagefördernd wenn der eine Kunde mit viel km mit 40.000 km nach einem Jahr einen neuen Motor bekommt, und der Wenigfahrer mit derselben km-Leistung nach 3 Jahren leer ausgeht 🙁
So, ich hatte ja versprochen zu schreiben, wie es weitergeht:
Ich habe von dem versiegelten Kühlmittelbehälter drei Fotos gemacht (alle angehängt, hinterleuchtet mit einer Taschenlampe). Der Name des Fotos ist jeweils das Aufnahmedatum mit dem Kilometerstand. Die Fotos entstanden alle unter gleichen Bedingungen (Außentemperatur, Aufnahmeort, kalter Motor).
Foto #1:
- Aufgenommen unmittelbar nach dem vierten Nachbesserungsversuch. Kühlmittelstand von mir mit einem kleinen Strich rechts markiert. Den Pfeil links hat die Werkstatt rangeklebt.
Foto #2:
- Aufgenommen einen Monat und 1400 km später. In der Zeit nur Weg zur Arbeit (Autobahn mit Begrenzung auf 100km/h, Landstraße, ganz wenig Stadt). Durchschnittsverbrauch über diese Strecke 7,5 l/100 km (gemessen anhand der Tankrechnung, nicht mit dem Bordcomputer)
Foto #3:
- Aufgenommen ein paar Tage und 1100 km später. Tour über's verlängerte Wochenende. 90% Autobahn. Bahn war frei, also gib ihm 🙂. Durchschnittsverbrauch über diese Strecke 12,0 l/100 km (gemessen anhand der Tankrechnung, nicht mit dem Bordcomputer)
Für mich stellt sich das so dar:
Bei moderater Fahrweise sinkt der Kühlmittelstand kaum (Differenz zwischen Foto #1 und #2), bei verschärfter Gangart deutlich (Differenz zwischen Foto #2 und #3).
Mir reicht es jetzt. Ich habe beim 🙂 den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Auch wenn mich das vermutlich aufgrund der Nutzungsentschädigung für die vielen Kilometer ordentlich Geld kosten wird.
Aber eine Alternative sehe ich nicht mehr: Ein Rückgaberecht habe ich nur bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistung Ende April. Und bis dahin habe ich keine Touren mehr geplant, wo ich lange Strecken ordentlich über die Bahn "heizen" kann. Also selbst wenn die mir jetzt beispielsweise den Motor tauschen würden, könnte ich den Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahme bis dahin nicht mehr sicher feststellen, da ja (wie oben geschrieben) bei moderater Fahrweise nicht viel passiert mit dem Kühlmittelstand.
Ich bin mal gespannt, ob die Rückabwicklung geschmeidig über die Bühne geht, oder ob ich einen Anwalt bemühen muss.
Je nachdem, würde ich mir wieder einen Gran Tourer 220i bestellen. Wenn mein 🙂 (oder BMW) sich aber querstellen, dann wäre BMW bei mir durch: Ein Hersteller, der das Wort MOTOR im Namen führt, sollte schließlich dazu stehen, wenn er Murks verzapft hat. Und das betrifft sowohl das Produkt als auch die aus meiner Sicht "verschwendeten" Nachbesserungsversuche.
Ich melde mich, wenn es was neues gibt. Zwischenzeitlich werde ich hier vermutlich nicht antworten können, da ich momentan zu viele "Freizeitfresser" habe.
Viele Grüße
Schmidt32
Keine Panik: das Ende der Gewährleistung bedeutet nicht Ende der Pflichten des Herstellers. Der Gong rettet zwar den Boxer, wenn er zu Boden gegangen ist, aber das Ende der Gewährleistung zählt nicht wenn es sich um ein Problem handelt, das während dieser Zeit aufgetreten ist. W a n n die das beheben hat nix zu sagen, das bleibt kostenlos.
Das hatte ich gerade mit meinem GolfPlus der seit einem Jahr nicht behobenes Ruckeln hat. Wenn das in der Garantiezeit auftrit,t müssen dir solange reparieren. bis sie es gefunden und behoben haben. Stichtag ist wann du es reklamiert hast.
Also denen die Karre auf den Hof stellen, Ersatzwagen verlangen und gut is. Rückgabe ist zwar möglich, wenn die das nicht in den Griff bekommen, aber du legst ganz schön drauf. Reparieren lassen ist wirklich billiger. Anwalt brauchst du keinen. Aber drohen kannst du ja, kommt eben drauf an wie ernst man das nimmt. Heftiger ist es, wenn man andeutet, das Auto woanders zu ordern und die Werkstatt zu wechseln. Wenn du in einer Kleinstadt wohnst dann ist die Aussage, dass die Werkstatt das nicht hinbekommt auch schon recht unangenehm für die. Mach Druck und schau was passiert.
Mit meinem Golf ist das auch sone Sache aber mit 70.000 auf der Uhr und nach 7 Jahren mach ich das über meine Anschlussgarantie. Hat sich bereits gelohnt, nachdem die 2x am Turbo gearbeitet und eine Kraftstoffpumpe gewechselt habe. Jetzt sind es endoskopisch festgestellte Verkokungen, Motormanagement, (Sch*** - Abgasrückführung und Ölnebel...) und speziell bei Direkteinspritzern beim Einlassventil ein Problem. Mal sehen was die Endoskopie nach Verheizen eines Benzinadditives bringt. Wenns nix bringt, steht die Fuhre eben wieder auf dem Hof, sooooolange bis sie wieder läuft... 😉 Kostet Nerven, aber spart eine Menge Geld 😁
Nachtrag: Ich wage zu bezweifeln, dass ein geringer Verlust an Kühlmittel gravierend genug ist, um das Auto zurückzugeben. Man könnte argumentieren das es dir zuzumuten ist, alle viertel Jahre oder 2000 km mal einen halben Liter Kühlmittel nachzufüllen/ bzw. zu lassen. Zumal es sich ja keine funktionale Einschränkung handelt, das Auto fährt ja einwandfei.
Ich hatte ja versprochen, mich nochmal zu melden:
Seit gestern steht mein alter Gran Tourer (EZ 04/2016) wieder beim Händler und ein neuer in meiner Garage. Rückabwicklung des Kaufvertrags ging relativ problemlos, ohne Anwalt, auch wenn das Autohaus bei bestimmten Fragen (km-Pauschale, Zinsen) zunächst anderer Meinung war als ich.
Gekostet hat mich diese Rückabwicklung knapp 21 Cent pro gefahrenem Kilometer. Finde ich OK. Die geringen Kosten entstehen vor allem dadurch, weil es auf den neuen GT satte 5% mehr Rabatt gab als auf den alten, was die zwischenzeitlichen Preiserhöhungen von BMW aufgefangen hat.
Auf der Haben-Seite stehen beim neuen:
- Neues Navi (sehr, sehr nett)
- Isofix am Beifahrersitz (brauch' ich nicht)
- Elektrische Hecklappe (jetzt bei den "Lines" dabei, hätte ich aber nicht genommen, da wieder etwas, das kaputt gehen kann)
Zudem konnte ich aufgrund der gesammelten Erfahrungen das neue Fahrzeug noch besser auf meine Bedürfnisse abstimmen (jetzt z.B. mit M-Lenkrad und Aktivlenkung).
Demgegenüber stehen folgende Entfeinerungen (was ich bis jetzt entdeckt habe):
- Wegfall des Fachs in der Mittelarmlehne hinten
- Wegfall des Netzes im Kofferraum über dem tiefen Ablagefach links
- Wegfall des AUX-In-Anschlusses neben dem USB-Anschluss
- Keine Chromspange mehr am Autoschlüssel
Wirklich "kleinlich" fand ich bestimmte Änderungen der Preisliste seitens BMW:
- Größerer Tank: 50,- (vorher Serie beim 220i)
- 12V-Steckdose im Beifahrerfußraum: 20,- (vorher Serie)
Ich hatte den alten Gran Tourer rund 1 3/4 Jahre und war bis auf den Kühlwasserverlust wirklich zufrieden (und ich bin von Berufs wegen pingelig). Mit bestimmten, nie behobenen Fehlern hatte ich mich arrangiert (siehe mein Thread zum Bordsteinautomatik-Problem), weshalb ich ja wieder einen Gran Tourer bestellt habe. Ich hoffe mal, der neue bleibt mir länger erhalten 🙂
Viele Grüße
Schmidt32
P.S.: Weil ich wegen des Beharrens auf meinen Rechten als Kunde hier im Forum schon öfters "Watschen" einstecken musste: Ich nehme lieber meine Rechte in der Gegenwart wahr, anstatt auf Kulanz in der Zukunft zu hoffen. Das muss allerdings jeder mit sich selbst abmachen. Insofern erübrigt sich für mich eine Diskussion über diesen Themenkomplex. Ich habe den obigen Beitrag nur geschrieben, um das Thema hier im Forum (für mich) sauber abzuschließen.
Respekt, Du hast alles richtig gemacht. War ja bestimmt nicht einfach sich da durch zubeißen. Viel Spaß und Glück mit dem neuen.
Ja, das war wohl auf mich gemünzt. Tja, ich habe noch keinen Fall gehabt, wo ein Fahrzeug rückabgewickelt werden musste, da bis heute immer alles anstandslos sofort ohne Rückfragen in München repariert wurde, auch wenn es manchmal wirklich teuer für BMW wurde. Gut, als Business-Kunde bei BMW mit Fuhrpark-Status hat man da vielleicht ein bisschen einen anderen Status, als ein Einzelbesitzer. Aber gerade das sehr gute Auskommen mit meiner Niederlassung und einem fairen Geben und Nehmen mit einem Quentchen Verständnis von mir bei Problemen lässt wohl manche Reparatur präventiv etwas umfangreicher und intensiver ausfallen, als gwöhnlich. Somit brauch ich auch keine Rechte wahrnehmen, was viel entspannter ist.