schlechte nachricht an alle die ihre felgen hochglanzpoliert haben!!!
hallo leute war grad beim guten tüv um meinen einarmwischer ein zu tragen!so weit alles ok!
aber der tüv prüfer meinte dadurch, dass ich eine oberflächenbehandlung an meine felgen vorgenommen habe ist ihre betriebserlaubniss erloschen!habt ihr davon schon mal was gehört!er meinet ich könne sie direkt weg werfen!na toll 2 monate arbeit für die katz 🙁🙁🙁!es polieren doch so viele ihre felgenbetten die sind davon auch betroffen!
was sagt ihr dazu ist das tatsächlich so?das einzige was man machen kann ist ein festigkeitsgutachten erstellen lassen was bestimmt nicht billig wird!
50 Antworten
habe sie selbst bei mir zu hause poliert!
zuerst den lack mit 200 schleifpapier abgeschliffen große flachen mit nem rundschleifer und die ecken alle von hand!dann mit nasschleifpapier von 240 körnung bis 1000 hoch!das heißt schleifen schleifen schleifen schleifen biss zur vergasung!
dann mit pilzscheiben und aluminiumvorpolierpaste und ner bormaschiene die ordentlich drehzahl bringt polieren!die ecken mit filzstiften bearbeiten!zum schluss mit aluminumhochglanzpolierpaste und tuchringen fertig hochglanzpolieren!dann müsste es so aussehne wie bei mir wenn du nix falsches gemacht hast!nim am besten 2 maschien zum abwechseln nicht das dir eine durchbrennt!
vorallem brauchst du viel zeit und gedult, ich wollte schon alles verfluchen weils so mühsig war aber nach der ersten felge war ich dann happy als das ergebniss so geil war!
jetzt bin ich schon am überlegn sie zu verkaufen wegn tüv, werd mich aber mal richtig kundig machen!
gruß matze!
bild von nahem
also rein theoretisch, ist das hochglanzpolieren ja eine materialschwächung, aber ich denke kaum, dass es so gravierend iss, dass die felge an festigkeit verliert. mein felgenbett ist auch poliert und war der einzige weg, sie nicht gleich weg zu schmeissen, wegen der ganzen boardsteinkratzer...
álso die blösse würd ich mnir nicht geben, und dir nun die freude an deinen hart erarbeiteten felgen vermiesen zu lassen und würde den tüv wechseln.. aber bloss nicht drauf ansprechen.. einfach hin und sagen willst die eintragen lassen und feddich... zur not fährste zu einem felgenveredler hin und erzählst dem mal die storry.. die haben sogar die möglichkeit die felge auf risse zu röntgen, vielleicht reicht das ja deinem prüfer als festigkeitsgutachten aus ... ansonsten respekt geile arbeit.. habe meine lenkradspeiche auch hochglanzpoliert und weiss was das für ne schweine arbeit ist und bei dir war es wesentlich mehr arbeit... mach weiter so
Mahlzeit!
Ich hab mir die Bilder nicht angesehen,aber es liest sich so das du die Felgen kpl. poliert hast.Vielleicht hat dem Prüfer das nicht gefallen.Es kursierte doch auch schon mal das Gerücht das Felgen nicht komplett verchromt werden dürfen,wegen Blendgefahr!
greetz Arnimon
hi!
Ich gebe jetzt auch mal meinen Senf dazu...:
Grundsätzlich ist es so, das in jedem Gutachten auch eine Oberflächenbeschaffenheit ( Lackierung,Veredlung,Polierung) angegeben ist.
Wenn diese Oberflächenbeschaffenheit verändert wird, entspricht diese Felge nicht mehr dem Gutachten. Rein Theoretisch, natürlich.
Wenn es hart auf hart kommen sollte, könnte Dir der TÜV-Prüfer sogar die Weiterfahrt verweigern, da die felgen in ihrer Beschaffenheit verändert wurden.
Das ist natürlich Theorie, soweit wird es natürlich nie kommen.
Also, grundsätzlich hat der TÜV-Mensch RECHT!
Es ist aber immer Auslegungssache.....!
Geh mal zur Dekra, die sind oft liberaler...!
Martin
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Ich war gerade bei nem Kumpel und hab ihm die Story erzählt. Er hat ne Husqvarna(ne Karre) und hat sich den Rahmen poliert. Als er dann beim Tüv war, gab es das selbe Problem. Der Tüver hat ihm dann nen polierten Rahmen eingetragen. Ist wohl bei Zweirädern so üblich. Der Tüver meinte was von Gefügeveränderung durchs polieren zu ihm.
Such dir eine kleine Werkstatt, die froh ist, wenn Leute zum TÜVen vorbeikommen, dann bekommst du die schon eingetragen. Dann bist du auch auf der sicheren Seite und kannst den Kerl im Fall des Falles verklagen 🙂
Zur Theorie: Beim Schleifen mit der Bohrmaschine wurde das Alu doch bestimmt gut warm... vielleicht sogar richtig heiß??? 🙂 Bei großer Hitzeeinwirkung richten sich die Alu-Moleküle neu aus (Info von einem hauptberuflichen Polierer). Die einen sagen, dass dabei eine Oberflächenhärtung stattfindet, die anderen behaupten, das Material verliere an Festigkeit (Schwachsinn).
Klar ist nur, dass Die Felge vor Salz und Feuchtigkeit geschützt werden muss, da unbehandelte Korrosionsschäden durch Salz das Alu so stark angegriffen wird, dass es zu unreparabelen Schäden kommen kann. Und die reduzieren deine Festigkeit! Pflege ist da Alles!!!
Guten Morgen allerseits!
Das mit Polieren und Verchromen und nicht eintragungsfähig verhält sich folgendermassen:
Theoretisch hat der TÜVer recht!!
Eine Verchromung ist eine Veränderung der Öberflache, auch der Oberfläche des Felgenwerkstoffs.
Diese Veränderung hat zur Folge, dass sich die Spannungsverteilung bei Belastung der Felge verändert.
Das wiederum kann die Felge vorzeitig brechen lassen, da sich zum Beispiel beim Verchromen die Oberfläche verhärtet, Ein Haarriss in der hartem Oberfläche wird schnelle grösser als bei einem duktilen Werkstoff (wie z.B Alu), was wiederum zum Versagen des Bauteils führt.
Polieren der Oberfläche stellt sogar eine Verbesserung der Haltbarkeit dar und kann eine Erhöhung der Biegesteifigkeit (bei Kurvenfahrt zB. um den Faktor 1,3 bewirken, je nach vorheriger Oberflächengüte.
Ich kann hierzu das Buch "Grundlagen der Festigkeitslehre 1" von Issler/Ruos/Häfele empfehlen.
PS: Hersteller, die ihre Felgen verchromt bzw, poliert anbieten, haben dies auch so zertifizieren lassen!!
Und der Salznebeltest ist nur für Felgen, die für den Winterbetrieb zugelassen werden, notwendig!!!
Wie nur für den Winterbetrieb? Es gibt auch Sommerfelgen? Was steht denn da im Fahrzeugschein? Soll das da nach Aussentemp. oder nach Jahreszeit gehen? Und was ist, wenn ich im Sommer in die Berge fahre?
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Wie nur für den Winterbetrieb? Es gibt auch Sommerfelgen? Was steht denn da im Fahrzeugschein? Soll das da nach Aussentemp. oder nach Jahreszeit gehen? Und was ist, wenn ich im Sommer in die Berge fahre?
Haha!!
Soweit mir bekannt ist, ist dieser Test bei Magnesiumfelgen vorgeschrieben, da diese sehr leicht mit Salz reagieren.
Weiterhin muss dieser Test gemacht werden, wenn ein Hersteller seine (Alu-)Felgen als winterfest verkaufen will!
Nicht alle Felgen werden als winterfest verkauft, folglich sind sie durchgefallen oder aber der Hersteller hat diesen Test nicht machen lassen.
Hallo Jungs,
ihr müsst das mal ganz locker mit dem TÜVer sehen.
Selbst wenn sich in der Praxis nichts an der Festigkeit/ Haltbarkeit der Felgen ändert, kann er Dir nichts eintragen, wenn die BE erloschen ist.
Also schimpft nicht so auf den TÜV. Schließlich muß der Prüfer dafür geradestehen, wenn er was einträgt, was eigentlich nicht eintragungsfähig wäre und dann etwas passiert.
MfG
Ja!!
Der TÜVer muss das vor sich verantworten können, aber es gibt auch TÜVer, die Gott spielen wollen!
Die erzählen dir dann, dass gewisse Dinge, wie zB. Unterbodenbeleuchtung, verboten sind und tragen es dir trotz Konformität mit der StVZO nicht ein!!
Nur weil der TÜVer es nicht weiss, ist es nicht verboten!!
hi ich studiere wirtschaftsingenieurwesen und habe in werkstofftechnik gelernt das die oberfläche eine sehr wichtige rolle spielt in sachen festigkeit der materialien
nun ist es aber so das es besser ist wenn man eine möglichst glate oberfläche hat also wäre es ja eine auch technisch gesehen verbesserung das problem für den tüv ist halt das die felge jetzt vom gutachten abweicht
sonst nichts
also such die nen netten kulanten tüv-prüfer und dann läuft das schon geh vorher hin und frag ob ers inträgt und gut ist
wenn nicht gehste zu nem anderen
einmal eingetragen kann dir eh keiner was!!!!
greetz
Zitat:
Original geschrieben von Guatemala261097
Selbst wenn sich in der Praxis nichts an der Festigkeit/ Haltbarkeit der Felgen ändert, kann er Dir nichts eintragen, wenn die BE erloschen ist.
Also schimpft nicht so auf den TÜV. Schließlich muß der Prüfer dafür geradestehen, wenn er was einträgt, was eigentlich nicht eintragungsfähig wäre und dann etwas passiert.
Eben.
Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegen soll. Wenn ein neues Festigkeitsgutachten vorgelegt wird, kann die Sache doch problemlos eingetragen werden.