schlechte nachricht an alle die ihre felgen hochglanzpoliert haben!!!
hallo leute war grad beim guten tüv um meinen einarmwischer ein zu tragen!so weit alles ok!
aber der tüv prüfer meinte dadurch, dass ich eine oberflächenbehandlung an meine felgen vorgenommen habe ist ihre betriebserlaubniss erloschen!habt ihr davon schon mal was gehört!er meinet ich könne sie direkt weg werfen!na toll 2 monate arbeit für die katz 🙁🙁🙁!es polieren doch so viele ihre felgenbetten die sind davon auch betroffen!
was sagt ihr dazu ist das tatsächlich so?das einzige was man machen kann ist ein festigkeitsgutachten erstellen lassen was bestimmt nicht billig wird!
50 Antworten
habs eben erst zuhause gelesen.bin ja davon ausgegangen, dass alles stimmt.ich hoffe mal die stellen mir einen neuen aus, kostenfrei versteht sich.
dürfte ja wohl kein problem sein oder!?jedenfals will ich so nicht rum fahren.
die alte hatte keinen bock mehr weils kurz vor feierabend war, wenigstens stimmt im brief alles.
habs ewig vor mir hergeschoben.
bin letzte woche zum tüv nach HK und der prüfer meinte alles kein problem, bekommst du eingetragen.
nicht dass ihr denk ich war im letzten hinterhof, nein es war der rößte tüv im kreis KH und ich denke mal dass, die sich keine krummen dinger erlauben können.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn es von einem FACHMANN gemacht wird, dann hat dieser in der Regel auch die entsprechenden Prüfeinrichtungen.
Prüfeinrichtung dürfte in diesem fall das Auge + maximal noch ein Mirkoskop sein, ich glaube ja nicht, daß man das zeug ultraschallprüfen muss wg. einer politur, wie gesagt an sonsten müssten sie die felgen ja bei jedem Tüv mitprüfen, da man nie weiss was sich für interne haarrisse schon ausgebildet haben.
matzes!1983
gratuliere, daß du die odyssee überstanden hast 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn es von einem FACHMANN gemacht wird, dann hat dieser in der Regel auch die entsprechenden Prüfeinrichtungen.
Ausserdem sollte der "Fachmann" die entsprechende "Fachkenntnis" haben und fuer verschuldete Fehler auch haften.
Wenn ich einen Fehler bei einer Konstruktion mache, dann gehe ich im schlimmsten Fall ja auch dafuer in den Bau.