Schlammkruste im Öl W210

Mercedes E-Klasse W210

Schlammkruste im Öl W210

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Hallo liebe Leute habe letzte Woche eine E240 T W210 bei Ebay ergattert. Das gute Stück ist bei 120 TKM erste Hand, leider jedoch ohne Scheckheft. Das heist der Erstbesitzer hat angeblich es immer selbst gepflegt.
Wie dem auch sein, wollte ich es bevor ich es nächste Woche zulasse noch einen Ölwechsel vornehmen lassen. Der letzte wurde angeblich bei 90 TKM gemacht.
Als das öl rausgelassen wurde sackte eine 5 cm dicke Schlammkruste ins Motor hinein, es war so schlimm das kein Öl mehr nachgefüllt werden konnte.
Das Auto ist jetzt in der Werkstatt und die wissen auch nicht genau was Sie machen sollen. Ersteinmal wurde der Ventilkopf aufgeschraubt und saubergemacht, nach ca. 2 Stunden konnten ca 8 L Öl nachgegossen werden. Jedoch wurden ersteinmal sämtlich Ölschläuche neu bestellt.

HAT JEMAND ERFAHRUNG mit so etwas? Ist jemanden schon soetwas mal passiert?
Die Werkstatt möchte nach tauschen der Schläche und der Ventildichtungen 2 weitere Ölwechsel vornehmen. In einigen Foren habe ich gelesen das eventuell Motorclean von LM und Mobil1 0w40 für abhilfe sorgen würden.

Bitte schreibt mir eine Antwort, hoffentlich ist es kein Motorschaden...

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900



Zitat:

Original geschrieben von firstaidberlin


...Da ich das Auto vorher anschauen konnte war mir klar. Aber wer macht sich schon die Mühe von Berlin nach Stuttgart um ein Auto sich anzuschauen oder gar dorhin zu fahren und dann dieses Fahrzeug dort von einer niedergelassenen Werkstatt zu überprüfen...
Man oh man...
Ich bin in meinem Leben sicher schon zig tausend Kilometer gefahren um mir Autos anzuschauen. Wahrscheinlich habe ich mir deshalb auch noch nie für teuer Geld so eine Gurke angeschafft.

Geht mir genauso. Um einen gepflegten 210 zu bekommen habe ich mir 14 (oder warens 17?) Wagen angesehen und bin rund 2.500 km gefahren, hat auch etliche Monate gedauert bis ich meinen jetzigen gefunden habe, übrigens fast vor der Haustür. Nach einem Jahr und rd. 25 tkm bis auf Thermostatprobleme und neue Stabis (sind ja wohl beides Verschleißteile beim 210) alles in Ordnung. Die Suche hat sich also wohl gelohnt.

Einen 210 ohne vorherige Inaugenscheinnahme ist Russisches Roulette!

"...Vielleicht solltest Du doch mal zum Anwalt gehen, bevor Du alles reparieren lässt. Bist Du in einer Rechtschutz-Versicherung? Solltest Dich vielleicht mal beraten lassen."

Hallo.

Ich würde erstmal den Verkäufer mit der Diagnose konfrontieren und wenigstens eine teilweise Kostenübernahmen ansprechen und abhängig davon die Empfehlung von "neu2003" in Erwägung ziehen. Die Eigenschaften des angebotenen Fahrzeugs sind doch wohl nicht gegeben. Privatauktion hin oder her.

Grüsse

Wenn du vor hast, dir einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten wegen des von der Beschreibung abweichenden Ist-Zustandes zurückzuholen, dann solltest du auf jeden Fall VORHER mit dem Rechtsbeistand darüber sprechen.

Es reicht ja schon ein Formfehler und deine Chancen sind dahin . Wichtig auch die Ebay-Geschäftsbedingungen! Man kann gegen das Geschäft auch Protest einlegen, wenn du das alles belegen kannst. Wie hat die Zahlung stattgefunden, bar, Überweisung, (PayPal wohl kaum) ... kannst du das belegen?

ZUMINDEST das mit dem fehlenden GKAT ist eine Abweichung von der Beschreibung (schließlich hat das Auto doch am 21.12.07 die AU geschafft!?), und dass die hinteren Fensterheber nicht funktionieren wäre auch eine Erwähnung wert gewesen.

Hallo,
er hat Dich definitiv arglistig getäuscht!
Ganz einfach über ebay ein Auto zu verkaufen, da die meisten Käufer nicht die Zeit haben das Auto genauerer anzuschauen.

Gerade deswegen sollte man warheitsgemäße Angaben machen.
Ich würde es ubern Anwalt regeln, da hast Du gute chancen!

Wandlung Zug um Zug oder Vergleich

Grüße salva

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Zitat:

Original geschrieben von salva1


Hallo,
er hat Dich definitiv arglistig getäuscht!

Der leere Kat und die "bestandene" AU könnte diesbezüglich ein interessanter Ansatzpunkt sein.

Bei allen übrigen Mängel würde ich meine Hoffnung nicht zu hoch ansetzen:

Der Käufer muß dem Verkäufer nachweisen, daß er von den Mängeln wußte. Viel Spaß dabei!

Ebay Autos müssen nicht immer schlechtt sein !

Ich kenne jemanden, der kauft regelmässig Autos bei Ebay.

Sein "Trick" bei vermeintlich "Topgepflegten" Wagen
bei denen er keine Möglichkeit hat, sie vorher anzuschauen:

Er nimmt vorher Kontakt auf zu den Verkäufern, meist telefonisch
und bittet sie, aufgrund dessen, dass er sich den Wagen ja vorher
nicht anschauen kann, nochmal zu bestätigen, dass der Wagen
topgepflegt ist und keine Wartung die nächsten 10.000 km nötig
hat.
Falls alles "in Ordnung" ist, fragt er den Verkäufer, ob er im Falle eines
Nichtzutreffens des beschriebenen Zustandes die Kosten für die
Fahrt bezahlt.
Meistens wird dann aufgelegt !
Was dann soviel heisst wie: Das Auto ist wohl doch nicht so top
gepflegt.
Allerdings hat er mit der Masche schön Leute getroffen, die damit
kein Problem hatten und tatsächlich ein dem beschriebenen Zustand
entsprechendes Auto hatten.
Deswegen, nicht immer so naiv sein und nur aus dem Bauch heraus
kaufen, auch mal ein bisschen Fingerspitzengefühl zeigen.
Was auch sehr hilfreich ist, den Verkäufer zu fragen, ob er bereit
wäre, vom Auto beim TÜV ein Gebrauchtwagencheck zu machen
und sich diese dann zufaxen zu lassen.
Man sollte dann allerdings anbieten, die 70 Euro dem Verkäufer
zu bezahlen.
Mir ging es mal umgekehrt so. Und ich kann euch sagen, die gucken
sich echt alles an.
Hat 45 min gedauert. Im Bericht stand jede Beule, jeder Tropfen Öl im
Motorraum (auch unten) und jede nasse Stelle drin. Wie gut die
Bremsen noch sind, Belagdicke, Stossdämpfer, Infos ohne Ende.
Da ich dem Verkäufer nichts verschwiegen habe, kam somit auch kein
Problem zustande.
Ich sollte natürlich erwähnen, dass der Käufer von Norwegen kam
und keine Lust hatte, wieder zurückzufliegen, falls er belogen worden
wäre.

Micha

Zum Thema "leerer KAT" möchte ich noch erwähnen, dass, wenn das auffällt (Polizei o.ä.), es auf Steuerbetrug bzw Steuerhinterziehung zurück geführt werden kann, denn ein Auto mit leerem KAT ist gleich einem Auto ohne KAT zu behandeln un das würde einen wesentlich höheren Steuersatz bedeuten!!
Also ganz gefähliche Kiste!

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84


Zum Thema "leerer KAT" möchte ich noch erwähnen, dass, wenn das auffällt (Polizei o.ä.), es auf Steuerbetrug bzw Steuerhinterziehung zurück geführt werden kann, denn ein Auto mit leerem KAT ist gleich einem Auto ohne KAT zu behandeln un das würde einen wesentlich höheren Steuersatz bedeuten!!
Leerer Kat:

Wo kein Kläger, auch kein Richter... Mir hat noch keiner in den Kat geschaut. Dies soll natürlich kein Aufruf zum Leerräumen sein. Nein, auf gar keinen Fall. Aber ich denke, dass der TH und Käufer dieser Prachtkiste ganz andere Probleme hat, als sich darüber auch noch Gedanken zu machen. Weiterhin gehört Vorsatz dazu. Und das ist beim TH ja nicht vorhanden. Abschließend ist das Fahrzeug im Moment ja wohl eher nicht in normaler Benutzung.

Zum Auto: Dumm gelaufen. Ich muss aber sagen, dass der TH nicht ganz unschuldig ist und es dem Verkäufer sehr leicht gemacht hat. Ab zum RA und schauen, was sich noch retten lässt.

Zu eBay: Muss nicht alles schlecht sein. Ich habe selbst mal ein Auto dort gekauft. Hab es mir aber vorher 2 Stunden lang angeschaut und es war am Ende der Auktion auch noch ein Schnäppchen. Es kann also auch positiv laufen.

Hallo @firstaidberlin

das ist ja ziemlich dumm für Dich gelaufen. Das Du an den Kauf sehr blauäugig rangegangen bist ist Dir ja schon selber klar geworden.
Ich wünsche Dir erst mal, daß das alles noch im überschaubarem Rahmen für Dich abläuft. Entweder Du entschließt Dich mit allem was dazu gehört gegen den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung vorzugehen oder Du mußt Wohl oder Übel mit dem Fahrzeug irgendwie klar kommen müssen.

Ich halte nichts davon etwas zu beschönigen. Ich will auch keine Hoffnungen wecken, wo ich keine sehe. Deshalb von mir die folgenden Darlegungen und Überlegungen.
Da es ein Kauf von Privat an Privat gewesen ist, kannst Du für die meisten Mängel wohl keine Ersatzansprüche stellen. Da nutzen weder ein Analt noch irgend welche anderen Findigkeiten.
Wer sich etwas eingehender mit dem "Verkaufsrecht" beschäftigt hat, wird zum selben Schluß kommen.

Allerdings schrieb ich ja auch "für die meisten Mängel".
Vom Vertrag zurücktreten bzw. Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises hat der Käufer, wenn dem Wagen eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder er vom Verkäufer arglistig getäuscht wurde.

Ich sehe folgende Möglichkeiten die es Wert sind mal abzuchecken (soganannte ""stillschweigende Eigenschaftszusicherungen"😉:
- evtl. überprüfen lassen, ob der Km-Stand stimmt (ist der nicht irgendwo in der Fahrzeugelektronik abgelegt???)
- Lackdicke überprüfen lassen, ob evtl. doch ein Unfall (der nicht gernannt wurde) vorlag. Dies ist schnell möglich. Es ist eine beliebte ´Masche´, auf einen kleinen Unfallschaden hinzuweisen und einen großen zu verschweigen.
Dies setzt natürlich voraus, daß Du das nachweisen kannst. Dann handelt es sich nämlich um arglistige Täuschung.

Das mit dem Kat würde ich auf keinen Fall hinnehmen. Laß wenn nötig ein Gutachten machen und lasse Dich von jemandem der sich im Recht gut auskennt beraten.
Da er ja schreibt, daß das Fahrzeug faktisch erste Hand ist muß er von dem Kat gewusst haben. Und dies gilt nun mal als ein gravierender und arglistig verschwiegener Mangel.

Sichere Dir alles, was Du kriegen kannst:
- ebay-Angebot komplett ausdrucken und abspeichern
- (eidesstattliche) Erklärungen der Werkstatt, in welchem Zustand das Auto gewesen ist (Kat)
- AU-Gutachten anzweifeln und sich evtl. mit dem Gutachter (Unterschrift unter dem AU-Bericht) in Verbindubng setzen
- sich mit dem Verkäufer vorher unter Zeugen in Verbindung setzen und ihn davon in Kenntnis setzen (arglistige Täuschung)- nichtverschweigen, daß Du Dir Rechtsbeistand nimmst.

Aber stell Dir das alles nicht so einfach vor. Dir sollte bewußt sein, auf was Du Dich da einlässt. Das Ganze kann sich über Monate und Jahre hinziehen in denen Du das Fahrzeug nicht hast und für alles erst mal in Vorleistung gehen mußt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung wird diese (bei positiver Bestätigung) Deine Kosten übernehmen.
Dies will alles sehr wohl überlegt sein.
Eine weitere Möglichkeit wäre, mit dem Verkäufer darüber zu verhandeln, daß er für einen neuen Kat aufkommt.

Hier mal noch etwas Lektüre (auf die Formulierungen achten):
http://www.weblehre.de/aid179.html
http://www.adac.de/.../default.asp?ComponentID=4002&%3B
http://www.test.de/.../
http://www.kloth.biz/htm/ht,ver.htm
http://www.autokauf-und-recht.de/node/343

Wünsche Dir viel Glück.

Gruß
Harald

Mal abwarten, ob der gute Threadersteller sich überhaupt noch mal meldet, nach gut einer Woche Funkstille...

für ein Danke zwischendurch scheint die Zeit ja nicht gereicht zu haben...

In einem anderen Forum hat er auf die gleiche Anfrage auch eine Menge Antworten erhalten, sich aber nie mehr gemeldet. Vermutlich fährt das Auto jetzt nach den Spülungen erst einmal wieder, und jetzt sind die Threads und deren Beteiligte nicht mehr so interessant... 🙁

Im anderen Forum wurde geschrieben: "wenn der Motor dann hochgegangen ist, wird auf die schlechte Qualität von Mercedes geschimpft" 😉

Hallo Liebe Foren Mitglieder, das Motor läuft an sich erstmal wieder. Eine aktuelle Anfrage ergab durch einen Rechtsanwalt, das nichts zu holen ist. Die Familie ist nach Spanien ausgewandert und zwar eine Woche nach dem Verkauf. Ich bin schon richtig Sauer, zumal das Geld über eine lange Zeit angespart wurde, es ist für mich mit Sicherheit nicht einfach nur Kleingeld was man in der Seitentasche hat! Ich wünsche mir das er nie glücklich damit wird. Ich habe das Auto noch nicht angemeldet und zwar aus folgendem Grund das ich event. rechliche Schritte einleiten wollte.
Eine Rechtschutzvers. habe ich leider auch nicht, der Mercedes kam mir jetzt schon für viel teurer als erwartet. Angeblich sollte es ein Schmäppchen sein.

Ich bedanke mich an allen Forenmitglieder für eure Unterstützung und rate davor ab, KAUFT NICHT WAS IHR VORHER DURCHCHEKEN LÄSST. Nur anschauen reicht das auch nicht aus, wirklich immer durchchecken.

Sollten noch Probleme nach der Anmeldung auftreten, werde ich euch kontaktieren.

Na ja, wegen dieses Geschäftes wirst du keinen internationalen Haftbefehl durchsetzen können -- wie du schon schreibst, vergiss es.

Wie geht's dem Motor nach dem Saubermachen?

W 210 Kilometer_Prüfung !
Auch ich hatte ein Fahrzeug ohne Kundendienstheft im Vertrauen akzeptiert.
Der W 210 hat einen Baustein der sich auslesen lässt und somit die Kilometer bestätigt,die tatsächlich gefahren wurden.Vielleicht bekommen Sie damit das Auto wieder los,mein Vorbesitzer war sehr froh das Er das Auto zurücknehmen dutfte.
Gruss Karlheinz2951

Zitat:

Original geschrieben von Karlheinz2951


... Der W 210 hat einen Baustein der sich auslesen lässt und somit die Kilometer bestätigt,die tatsächlich gefahren wurden. ...

Irgend soetwas hatte ich noch im Hinterkopf. 😉

Gruß
Harald

Kennt sich damit jemand aus, ob mann wirklich die kilometer auslesen lassen kann. Hatte ich mal im fernsehen gesehen das einige Autos dies am Zündschlüssel mit integriert haben.

Weiß jemand vielleicht auch wie man den Rüchwärtsgangschalter wechselt. Die Rücklichter brennen nicht auf, gemessen wurde auch schón bekommen kein Saft. Und in der Tachoanzeige kommt immer: licht defekt 🙂) das nervt. Den Schalter habe ich schon besorgt, hat jemand Ahnung davon?

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