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Schlagloch, wer zahlt?

Mercedes C-Klasse S203
Themenstarteram 3. April 2020 um 18:51

Ich bin eben auf einer Wald Straße in eine ziemlich verengte Kurve mit Gegenverkehr gefahren.

Auf dem bild sieht man an dem blauen Pfeil bis wo hin der Asphalt geht.

Auf der anderen Seite ist ein verherrendes Schlagloch. Die Straße weist weder auf verschmutzte Fahrbahn, straßenschäden, noch eine nicht befahrbare Bankette hin.

Der Gegenverkehr kam auf der schmutzigen Seite ich fuhr auf der sauberen (innen) mit den Schlaglöcher. Man erkennt auf dem Bild auch sehr gut wo die Mitte der Straße ist. Die kleinen Schäden mittig der Straße bilden in etwa die Mittellinie. Vor und hinter der Kurve ist die Straße breit genug dass dort zwei traktoren aneinander vorbei kommen.

Der Gegenverkehr kam mir so weit auf meiner Spur entgegen, dass ich auf den Rand fahren musste und durch das Schlagloch, bzw über die ausgespülte Bankette fahren musste.

Ergebnis, zwei geplatze Reifen, zwei zerstörte Felgen, Schlag in der Bremsscheibe und eine Achs- und Spur Vermessung wäre wohl auch angebracht nach dem knall.

Polizei habe ich nicht gerufen, da ich meine hoch schwangere Schwester erst die 500m nach Hause gebracht habe, nach dem sich sich halb zu Tode erschrocken hat und so schon wegen der gesamten Situation zur Zeit total gestresst ist, 3 Wochen vorm geburtstermin.

Lange Rede kurzer Sinn, kann ich ohne Anzeige bei der Polizei den Schaden bei der Gemeinde geltend machen, oder muss ich erst morgen meine kaputten Reifen aufziehen und mich wieder an den schadensort begeben?

Die Stadt, bzw Gemeinde ist ja für den Zustand der Straßen verantwortlich und so viel Dreck auf dem Asphalt, dass sich auf der 5cm dicken erdschicht schon Pflanzen ansiedeln hat nix mit Sicherheit zu tun. Es ist eine Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaft und es gibt dort kein Tempolimit. theoretisch begegnen sich dort Autos mit Geschwindigkeiten bei den ein ausweichen gar nicht möglich ist, ohne dass einer der beteiligten seinen Wagen beschädigt.

Der andere Verkehrsteilnehmer hat das wohl nicht mitbekommen, der hat seine Fahrt nämlich unbeirrt fort geführt. Aber im Grunde genommen ist ja der lausige Zustand der Straße dafür verantwortlich.

Straße a
Straße b
Felgen
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. April 2020 um 10:24

Dafür brauchte es keine geschwindigkeit.

Ich hab die Zehe in dem Loch mit dem inneren felgen Kränzen getroffen. Da zerdrückt es den Reifen bei schrittgeschwindigkeit.

Naja. Aber es gibt Neuigkeiten.. Ich gebe mir die Antwort selbst. Die Gemeinde zahlt.

Und ihr solltet lieber beim nächsten reifenschaden in so einer Situation das gleiche tun wie ich. Und nicht dumm von allgemeinwissen sprechen wenn ihr komplett daneben liegt.

Da bei uns im Kreis die Ämter nun auch samstags für ein paar Stunden telefonisch erreichbar sind, habe ich heute schon soneiniges erreicht.

Wie sich heraus gestellt hat, liegen über den Zustand der Kurve schon seit über einem Jahr Beschwerden vor.

Nach androhen mit dem Anwalt meinte der Herr von der Stadt, dass er sich um den Fall kümmern möchte, und ich solle bitte trotzdem die Polizei informieren.

Ein Streifenwagen kam vorbei, die Beamten haben sich meinen Wagen, die Spuren auf der Straße und die Straße selbst angeschaut und sind zu dem Entschluss gekommen, dass ich richtig gehandelt habe.

Ich weiß, ihr Männer versteht das nicht so mit hoch schwanger sein, aber so ein Schlagloch kann wehen auslösen.

Zudem ist der Schock gesundheitsgefährdent für die schwangere so wie das kind.

Und das weiter fahren (500m) bis zum Wohnort meiner Schwester, sowie das abmontieren der Reifen um den Wagen mit seinen sommerreifen schnell wieder fahrbereit zu machen, war wegen der Schmerzen, die der Schlag bei meiner Schwester ausgelöst hat, auch völlig legitim.

Zudem sind die Polizisten sich einig, der desolate Zustand der Kurve (nicht der Straße) liegt seit Monaten vor, da sich bereits Vegetation auf dem Asphalt bildet. Somit ist die Gemeinde ihren Pflichten nicht nachgekommen.

Die schuldfrage liegt nun nicht mehr zwischen mir und dem zweiten PKW, sondern der Gegenverkehr war ebenfalls den Umständen erlegen.

Nach diesem Entschluss wurde die Straße nun gesperrt und ist wegen straßenschäden nur noch auf eigene Gefahr zu befahren. Bis das tiefbauamt am Montag einen reinungstrupp raus schickt.

Sprich, selbst wenn der Fahrer des anderen PKW angehalten hätte und wir die Polizei informiert hätten, trifft ihn auf grund der unvorhersehbaren Straßenverengung keine Schuld.

Die Fahrbahn in der Kurve ist um 96cm verengt und die hergerichtete Bankette (bis 2,8t) völlig ausgespült.

Und das solche "klagen" in nichts führen ist klar, in meinem Fall wird sich die Gemeinde nämlich überhaupt nicht zur wehr setzen.

 

Ich danke euch trotzdem für eure Mühe, hilfreich war leider nichts davon

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Du zahlst, Frage beantwortet.

Immer dran denken, dies ist kein Rechtsberatungsforum.

Die Strasse ist doch gut, wo du gefahren bist ist ja keine.

Themenstarteram 3. April 2020 um 19:13

Ich müsste wegen des desolaten Zustandes dem Gegenverkehr ausweichen, der meine Fahrbahn als seine ansehen musste, da er auf dem Dreck wohl angeflogen wäre.

Aber trotzdem danke für die mühe. Dann wirds wohl doch ein Fall für die Herren der Polizei

Entweder zur Aufnahme oder wegen der Anzeige zur fahrerflucht

Dann hättest du stehen bleiben müssen und 110 wählen.

Wie bist du eigentlich noch weitergekommen?

Wenn du Rechtsschutz hast solltest du da mal vorsprechen.

Mir ist nicht bekannt das jemals ein Gericht zugunsten des Klägers entschieden hat. Einen Rechtsanwalt aber findest du an jeder Ecke, der dir eine erfolgreiche Klage verspricht und dir dann, so oder so eine Rechnung auf den Tisch legt

 

MfG kheinz.

Wer auf so einer "Strasse" fährt muss seine Geschwindigkeit sehr verringern.

Da du das wohl nicht gemacht hast, (wie schnell warst du eigentlich?), wirst du m.E. gar nichts bekommen und alles selber zahlen müssen.

War es eigentlich schon dunkel?

am 3. April 2020 um 20:16

Mit angepasster Geschwindigkeit von beiden Seiten wäre das so nicht passiert. Schuld 50 / 50. Also zahlst du deinen Schaden selber.

Das kann man auch googeln und alle bis auf die TE haben Recht!

Das ist Allgemeinwissen.

Du kannst zur Polzei gehen. Wenn Du denen dann noch "unwirsch" (höfliche Umschreibung für etwas anderes) kommst, kriegst Du noch eine Anzeige wegen unangepasster Geschwindigkeit.

Und achte einmal darauf, was Du hier vermittelst:

"Ich müsste wegen des desolaten Zustandes dem Gegenverkehr ausweichen, der meine Fahrbahn als seine ansehen musste, da er auf dem Dreck wohl angeflogen wäre."

Lass Dir diese Gesamtaussage mal durch den Kopf gehen. Das ist ein einziger Widerspruch!

Wer auf so einer Straße unterwegs ist, muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und das heißt im Umkehrschluss nichts anderes als ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEIT und nicht Rasen weil keine Geschwindigkeitsbeschränkung da ist. Auf solchen Straßen sind Maximal 100 km/h zulässig und wenn du siehst wie schlecht der Zustand der Straße ist, mal von der Breite der Straße abgesehen, dann musst du einfach den Kopf einschalten und vom Gas gehen. Solche Leute wie du sind dann immer ganz schnell dabei, wenn es um ihr GELIEBTES SCHÄTZCHEN geht, nach dem "wer zahlt mir den Schaden" zu rufen. Auf den Kosten wirst du garantiert sitzen bleiben. Den Weg zur Rennleitung kannst du dir sparen, wenn du deine Geschichte erzählst werden die sich GARANTIERT das Lachen verkneifen müssen. Keine Rechtsschutzversicherung wird dafür die Zusage der Kostenübernahme geben und jeder Seriöse Rechtsanwalt wird dir von einer Klage abraten. Wie schon geschrieben wurde findest du immer jemand der dir sagt das kriegen wir schon hin.

Ich würde zur Polizei gehen und ruhig schildern was passiert ist. Lass aber die Äußerungen das der Gegenverkehr angeflogen gekommen ist oder das du ausweichen musstest.

Einfach den istzustand. Du bist auf einer Straße gefahren und durch das Schlagloch hast du dir ein Schaden am KFZ zugezogen.

Zuvor wurde ich aber noch mal genau schauen ob nicht doch irgendwo eine Beschilderung angebracht ist. Entweder beschädigter Fahrbahnrand oder Defekte Straßenbelag.

Da wäre Anhalten angebracht gewesen, bei den Schäden an den Felgen wird es mit einer Spurvermessung nicht getan sein da hat es sicher mehr erwischt wie Querlenker Spurstange und so weiter.

Bin selber schon in ein Schlagloch gefahren da sahen meine Felgen nicht so aus und es hatte zumindest den Querlenker erwischt aber bin der Meinung das da noch mehr bei mir Faul ist weil je nach Kurve es sich anfühlt als ob ein Vorderrad nicht sauber einlenkt da ich aber sowieso was Neues suche steck ich da kein Geld mehr rein.

Irgendwie komme ich mir da verhohnepiepelt vor.

Das erste Bild zeigt die Straße mit dem Unfallpunkt.

Das zweite Bild ein fehlendes Asphaltstück vom LINKEN Fahrbahnrand.

Da passt doch etliches nicht zusammen.

Hinzu stellt sich die Frage, wo eigentlich die Felge so eingedellt wurde. Rechts des Wegs ist nichts zu sehen.

@GerdTrampler

Brille putzen und noch mal genau hinsehen :) Bild 1 und 2 zeigen schon die gleiche Stelle.

es ist wohl klar, dass die Straße im schlechten Zustand ist und das ist für die heutigen Verhältnisse nicht gerade üblich, aber auch nicht überraschend. Dass ein Wahrnschild fehlt ist richtig. Aber was auch klar ist, die gefahrene Geschwindigkeit muss erheblich gewesen sein. Ich vermute, ein vertieftes Abgelenktsein im Gespräch mit der Schwester und dann die plötzliche Begegnung mit dem Gegenverkehr in dieser Kurve. Aber zwei Worte erklären alles. ... t o t a l g e s t r e s s t !!

Themenstarteram 4. April 2020 um 10:24

Dafür brauchte es keine geschwindigkeit.

Ich hab die Zehe in dem Loch mit dem inneren felgen Kränzen getroffen. Da zerdrückt es den Reifen bei schrittgeschwindigkeit.

Naja. Aber es gibt Neuigkeiten.. Ich gebe mir die Antwort selbst. Die Gemeinde zahlt.

Und ihr solltet lieber beim nächsten reifenschaden in so einer Situation das gleiche tun wie ich. Und nicht dumm von allgemeinwissen sprechen wenn ihr komplett daneben liegt.

Da bei uns im Kreis die Ämter nun auch samstags für ein paar Stunden telefonisch erreichbar sind, habe ich heute schon soneiniges erreicht.

Wie sich heraus gestellt hat, liegen über den Zustand der Kurve schon seit über einem Jahr Beschwerden vor.

Nach androhen mit dem Anwalt meinte der Herr von der Stadt, dass er sich um den Fall kümmern möchte, und ich solle bitte trotzdem die Polizei informieren.

Ein Streifenwagen kam vorbei, die Beamten haben sich meinen Wagen, die Spuren auf der Straße und die Straße selbst angeschaut und sind zu dem Entschluss gekommen, dass ich richtig gehandelt habe.

Ich weiß, ihr Männer versteht das nicht so mit hoch schwanger sein, aber so ein Schlagloch kann wehen auslösen.

Zudem ist der Schock gesundheitsgefährdent für die schwangere so wie das kind.

Und das weiter fahren (500m) bis zum Wohnort meiner Schwester, sowie das abmontieren der Reifen um den Wagen mit seinen sommerreifen schnell wieder fahrbereit zu machen, war wegen der Schmerzen, die der Schlag bei meiner Schwester ausgelöst hat, auch völlig legitim.

Zudem sind die Polizisten sich einig, der desolate Zustand der Kurve (nicht der Straße) liegt seit Monaten vor, da sich bereits Vegetation auf dem Asphalt bildet. Somit ist die Gemeinde ihren Pflichten nicht nachgekommen.

Die schuldfrage liegt nun nicht mehr zwischen mir und dem zweiten PKW, sondern der Gegenverkehr war ebenfalls den Umständen erlegen.

Nach diesem Entschluss wurde die Straße nun gesperrt und ist wegen straßenschäden nur noch auf eigene Gefahr zu befahren. Bis das tiefbauamt am Montag einen reinungstrupp raus schickt.

Sprich, selbst wenn der Fahrer des anderen PKW angehalten hätte und wir die Polizei informiert hätten, trifft ihn auf grund der unvorhersehbaren Straßenverengung keine Schuld.

Die Fahrbahn in der Kurve ist um 96cm verengt und die hergerichtete Bankette (bis 2,8t) völlig ausgespült.

Und das solche "klagen" in nichts führen ist klar, in meinem Fall wird sich die Gemeinde nämlich überhaupt nicht zur wehr setzen.

 

Ich danke euch trotzdem für eure Mühe, hilfreich war leider nichts davon

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