Schilder-Frage
Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.
Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.
Moin,
leider🙁
Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." 😕
Gruss TAlFUN
122 Antworten
Dann hab ich nichts gesagt. :-)
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
DOCH, zumindest in dem angefügten Urteilsspruch wurde einer verknackt, weil er Zitat: " ...als Ortskundiger hätte wissen müssen, dass auf der Strecke eigentlich eine Limitierung ist".
Lies doch einfach mal die Urteilsbegründung im Volltext, oder auch die allgemeine juristische Definition von "ortskundig", dann muss man sich nichts zusammenreimen nur um - ? - sich dann darüber aufzuregen.
Zitat:
Also entweder hat hier einer von uns beiden was nicht wirklich verstanden (ICH weiß auch wer 😉 )
Ich bin bin mir sogar sicher, dass hier einer etwas nicht verstanden hat, weil er es nicht vollständig gelesen hat, und ich weiß auch wer das ist.
Zitat:
DAS da oben Geschriebene hast Du jetzt nicht wirklich ernst gemeint oder? Bitte nicht 😉
DAS da oben Geschriebene entspricht genau Deiner Argumentation, das diese Schlussfolgerung völliger Schwachsinn ist - stimmt.
Zitat:
DEIN Vergleich mit dem Mord: Jeder (vielleicht auch Du) kennt das StGB.
Das mit dem Streckenverbot steht in der StVO.
Zitat:
Wenn nicht, sollte man es kennen, denn man kann da nachlesen, dass Mord verboten ist und was einen Mord ausmacht. OK? OK.
Ja, Du bist auf dem völlig richtigen Weg.
Zitat:
Dass es ein solches Gesetzbuch gibt ist allgmein bekannt und wenn nicht, schützt das vor Strafe nicht, da es zu Deinen Staatsbürgerlichen Pflichten zählt, diese Gesetzeslage zu kennen.
Was dann aber bei einem Autofahrer mit der StVO völlig anders ist?
Zitat:
Komme ich nun aus einer Einmündung und biege in eine Straße ein, in der in die andere Richtung 100m weiter so ein Schild steht, habe ich leider NIE die Möglichkeit gehabt, dieses Schild zu sehen, kann also auch nicht wissen, dass da aktuell eine Limitierung gegeben ist.
Deshalb bleibst Du auch üblicherweise straffrei.
§11 Abs. 2 OWIG einfach mal lesen, ist eigentlich nicht missverständlich formuliert.
Zitat:
Nun verlangt ein Richter aber von mir als Ortskundigem, dass ich mich über den nicht bekannten Streckenabschnitt und dessen Limitierung trotzdem jederzeit informiere.
Falsch, das ist von Dir nur ausgedacht.
Mach Dich kundig, was "Ortskenntnis" bedeutet, dann wirst Du bemerken, dass niemand verlangt, dass Du keine haben musst, sondern dass der Nachweis besteht, dass Du eine hast.
"Ortskenntnis" ist ein objektiv nachweisbarer Fakt und keine Spekulation aus allgemeiner Bürgerpflicht. Dass Du dich über Deine Fantasiekonstrukte aufregst - steht Dir frei. Aber eine Schuldzuweisung Deiner überbordenden Fantasie dem Gesetzgeber zuzuweisen - er könnte darauf reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Mach Dich kundig, was "Ortskenntnis" bedeutet, dann wirst Du bemerken, dass niemand verlangt, dass Du keine haben musst, sondern dass der Nachweis besteht, dass Du eine hast."Ortskenntnis" ist ein objektiv nachweisbarer Fakt und keine Spekulation aus allgemeiner Bürgerpflicht.
Das ist doch grober Blödsinn. Niemand kann objektiv nachweisen ob ich Schilder-Standorte auswendig lerne. Das ist zwar für gesetzliche Rechtsprechung nicht nötig, aber deswegen noch lange nicht zu rechtfertigen oder zu verteidigen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
..., aber deswegen noch lange nicht zu rechtfertigen oder zu verteidigen.
Wieso geht es nicht ohne persönliche Zuweisung?
Wie kommst Du auf das schmale Brett der Unterstellung, dass jemand, der einen Sachstand beschreibt, auch diesen Sachstand gut findet?
Oder nur weil auf einen Sachstand hingewiesen wird, dieser Sachstand existiert?
Glaubst Du, oder andere hier, wenn man nur mich und meine "Gesinnungsgenossen" ausreichend überzeugen würde, würde es etwas an diesem Sachstand verändern?
Da werden einfach mal existierende Rechtsvorschriften denjenigen persönlich zugewiesen, die davon berichten und schon ist das eigentliche Problem geklärt?
Du willst als Erwachsener im 21ten Jahrhundert angesehen werden, dann denke und verhalte Dich auch so und nicht, als wenn Du noch 30.000 Jahre Zeit hättest, bis Du dich mit Feuer auseinandersetzen müsstest.
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Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass nach einer Kreuzung die vorher gültige Höchstgeschwindigkeit weitergilt, dann habe ich ein Problem.
Eine Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften (aber am Ortsrand) wo 70 km/h erlaubt ist. Dann kommt ein Kreisverkehr mit vier Ein-/Ausfahrten. Eine Ausfahrt führt ins Dorf, eine zu einer Firma und die anderen beiden führen auf die Bundesstraße.
Nach dem Kreisverkehr wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben, was nach dem Urteil von Hamm bedeuten würde, dass ich die nächsten 10 Kilometer bis zum nächsten Ortsschild (das die Geschwindigkeit regelt) nur 70 fahren dürfte. Viele tuen dies auch. Aber nur die ersten 1000 Meter.
Die Verkehrsbehörde ist hier doch eindeutig davon ausgegangen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Kreisverkehr aufgehoben wird.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Glaubst Du, oder andere hier, wenn man nur mich und meine "Gesinnungsgenossen" ausreichend überzeugen würde, würde es etwas an diesem Sachstand verändern?
Definitiv ja. Am grünen Blechpfeil hält auch praktisch niemand an, am Stoppschild kommen ebenfalls die wenigsten tatsächlich zum vollständigen Stillstand, die reguläre Geschwindigkeit beträgt zHG+10km/h, einspurige Fahrzeuge fahren seit jeher an der Ampel nach vorn, in Gartenanlagen geht es nicht darum vom Fahrrad abzusteigen sondern langsam und vorsichtig zu fahren und so weiter und so fort.
Wenn man unrechte Gesetze verteidigt und als rechtens darstellt, dann trägt man zu ihrer Festigung bei. Fakt. Korrekt wäre, auf den etwaigen Sachstand kurz hinzuweisen und danach die vernünftige, richtige Handlungsweise zu beschreiben an die sich möglichst alle halten sollten.
Eure vehemente Verteidigung dieses Blödsinns mit gesetzlichen aber hanebüchenen Argumenten macht für alle Beteiligten die Situation nur schlechter.
Für mich ist eine Einmündung oder Kreuzung gleichbedeutend mit der Aufhebung aller Streckenverbote. Das gilt analog auch für Auffahrten auf der BAB. Daß das nach der Gesetzeslage anders ist, mag sein, interessiert mich aber genausowenig wie jeden anderen Bundesbürger, der sich noch einen rudimentären Rest von gesundem Menschenverstand bewahrt hat. Aber immerhin macht dieses Beispiel auch dem letzten naiven Träumer anschaulich, daß ein Zusammenhang zwischen gesetzlichen Vorschriften und Vernunft nicht existiert.
Bedauerlich ist nur die geistige Onanie einiger besonders eifriger Erbsenzähler und Korinthenkacker, die sich tatsächlich nicht entblöden diesen hirnverbrannten Schwachsinn auch noch zu verteidigen. Muß das denn wirklich sein?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Bedauerlich ist nur die geistige Onanie einiger besonders eifriger Erbsenzähler und Korinthenkacker, die sich tatsächlich nicht entblöden diesen hirnverbrannten Schwachsinn auch noch zu verteidigen. Muß das denn wirklich sein?
Wer hat das denn hier verteidigt oder findet es sogar gut?
Einfach nur Beleidigungen hin zuknallen, ist nur bei Tourette-Syndrom nachvollziehbar.
Uga-uga Denkweise hat auch nichts mit der Ausdrucksfähigkeit zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wer hat das denn hier verteidigt oder findet es sogar gut?
Also ich glaube du stehst darauf, bist Richter, und die ganzen Gerichtsurteile, das Ortskundige sich daran halten müssen ist von dir. Immerhin ist es fackt, das Ortskundige sich kaum an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, weil sie ja die Gefahrenstellen kennen. Denn sonst würdest du nicht seitenweise darauf rumreiten.
Man kann es ja auch erweitern, und das Argument nehmen, das auf der Gegenfahrbahn ein Tempolimmt herscht, und es somit beidseitig gillt. Hat aber der gegrenverkehr kein Tempolimmit habe ich es nach der Kreuzung auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Einfach nur Beleidigungen hin zuknallen, ist nur bei Tourette-Syndrom nachvollziehbar.
Ups, tut mir wirklich leid, aber von Deiner Erkrankung war mir bisher nichts bekannt. Mittlerweile soll es ja einige vielversprechende Therapiemöglichkeiten geben, so daß ich Deiner baldigen Genesung hoffnungsfroh engegensehe. Bis dahin werde ich Deine Beiträge entsprechend würdigen und mich bei deren Kommentierung zurückhalten. Also, lieber Roadwin, gute Besserung...🙂
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Also ich glaube du stehst darauf, bist Richter, und die ganzen Gerichtsurteile, das Ortskundige sich daran halten müssen ist von dir.
Da bewahrheitet sich doch mal wieder, wo der Glaube hin gehört.
Lies doch einfach den Thread nochmals von vorne, wer hier wann von was berichtet und verlinkt hat und wann und was ich als erstes Posting dazu geschrieben habe.
Wen Du das gemacht hast, dann kannst Du auch gleich zitieren, wo ich geschrieben habe, dass ich das für gut befinde und als richtig im Sinne (m)einer persönlichen Meinung, nicht als juristische Faktendarstellung, reine Sachstandsbeschreibung geschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
uga-uga
Fakten waren das aber nicht.
Also zu dem Threadthema, als Referenz Deines kognitiven Evolutionsstandortes schon.
In deinem zwoten Post wird deine persönliche Meinung sehr sehr deutlich.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Weil keine Notwenigkeit besteht.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.Wenn sich irgendwelche Leute nicht um Vorgaben kümmern
- hier die Fahrzeugführer gegenüber der StVO, und
- die Verwaltungen gegenüber der VwV zur StVO,
dann muss der Gesetzgeber etwas ändern?Nur zum leichteren Verständnis dieser Logik:
Ab wie viel Morde muss das Verbot für Mord entfallen?
Kurz gesagt: "Alles ist in Ordnung so wie es ist. Bestehende Verkehrsregeln im Sinne der allgemeinen Auffassung der Betroffenen zu verändern wäre so, als würde man Mord erlauben."
Tja, sowas bezeichnet man auch als das Pipilotta-Syndrom: "Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt." Ob da ein Zusammenhang mit dem anderen Leiden besteht, kann ich aber nicht sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
In deinem zwoten Post wird deine persönliche Meinung sehr sehr deutlich.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Kurz gesagt: "Alles ist in Ordnung so wie es ist. Bestehende Verkehrsregeln im Sinne der allgemeinen Auffassung der Betroffenen zu verändern wäre so, als würde man Mord erlauben."Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Weil keine Notwenigkeit besteht.
Wenn sich irgendwelche Leute nicht um Vorgaben kümmern
- hier die Fahrzeugführer gegenüber der StVO, und
- die Verwaltungen gegenüber der VwV zur StVO,
dann muss der Gesetzgeber etwas ändern?Nur zum leichteren Verständnis dieser Logik:
Ab wie viel Morde muss das Verbot für Mord entfallen?
Nein, das kann man so nicht sagen.
Wenn die Allgemeinheit etwas "erfindet", was die StVo besser macht bzw. einfacher, so ist es durchaus sinvoll etwas zu ändern.
Bei der Stauregelung auf der BAB hat das ja auch funktioniert.
Damals war es verboten am Stauende das Warnblinklicht einzuschalten, heute ist es Pflicht.
Das ganze mit Straftaten wie Mord zu vergleichen ist absolut lächerlich und unangebracht.