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Schilder-Frage

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 20:24

Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.

Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?

 

 

Beste Antwort im Thema
am 11. Februar 2011 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.

Moin,

leider:(

Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." :confused:

Gruss TAlFUN

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50. Aber sicher werden jetzt gleich wieder die MT-Rechtsgelehrten hier aufschlagen und was anderes behaupten und durch irgendwelche § belegen.

 

 

So long

Ghost

am 11. Februar 2011 um 20:42

50km/h, die 30 werden durch die Kreuzung aufgehoben.

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 20:44

50 praktiziere ich ja auch an dieser Stelle tagtäglich. Aber jetzt hat mir ein Fahrlehrer erzählt, das dem nicht so sein soll.

Wäre schön, wenn mir jemand "Munition" dagegen liefern könnte. ;)

Und zwar möglichst mit Quelle. Das "Kreuzung hebt Tempolimit auf" habe ich nirgendwo in rechtsverbindlicher Form gefunden.

am 11. Februar 2011 um 20:49

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

da staun ich aber jetzt auch nicht schlecht

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

50km/h, die 30 werden durch die Kreuzung aufgehoben.

So sehe ich das auch, wurde mir auch damals in der Fahrschule so erklärt.:)

 

*Edit* Nach dem Lesen des Links, den mattalf gepostet hat, staune ich da ganz schön.:eek:

 

Gruß Oli

am 11. Februar 2011 um 20:54

Moin:)

Zitat aus dem Link:

Zitat:

Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten.

Eulenspiegel lässt grüssen, also ein ortsansässiger Fahrer wird bestraft und ein ortsunkundiger nicht.

Kein Kommentar :rolleyes:

Gruss TAlFUN

am 11. Februar 2011 um 20:58

So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.

am 11. Februar 2011 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.

Moin,

leider:(

Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." :confused:

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von KKW 20

wurde mir auch damals in der Fahrschule so erklärt.:)

Mir auch, hat ja auch was mit gesundem Menschenverstand zu tun. Aber in diesem Fall ist es wohl wie mit so vielen Dingen in D, eine Juristen-Spielwiese. Da können sich dann die Rechtsgelehrten wieder feiern, wenn sie eine Lücke im Gesetz gefunden haben. Daß der eigentliche Sachverhalt völlig unlogisch ist, interessiert dabei nicht.

 

So long

Ghost

Und gerade im Bereich Straßenverkehr, gab es die letzten Jahre umheimlich viele merkwürdige Rechtssprechungen, z.B. dort wo es Radfahrer betrifft. Man könnte manchmal meinen die stehen auf der roten Liste der bedrohten Arten.

 

Gruß Oli

Diese Streckenverbotsthematik ist aber eigentlich eine ganz altbekannte Sache. Und da bezweifeln echt noch einige, dass Recht und Gesetz verschiedene Sachen sind.

Ich handhabe Kreuzungen und Einmündungen als Aufhebung.

am 11. Februar 2011 um 21:48

Irgendwie taucht diese Frage mit schöner Regelmäßigkeit hier auf und mit der gleichen Regelmäßigkeit geht ein Raunen durch die Reihen… :D

Das Gesez ist voller Fehler, damit meine ich jetzt nicht falsch geschriebene Wärter, sondern wirkliche Fehler.

Kann gut sein, das bei einem Paragraphen das Schild weiter zählt, und bei einem anderen nicht. Ich habe in der Fahrschule gelernt, das die Geschwindigleitsbegrenzung an einer Kreuzung, oder einer (Autobahn-)Auffahrt endet. Die Schilder "Ende Tempolimmit" stehen am Ende der Auffahrt, damit das Limmit bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens gillt, und der verkehr leichter auf die Autobahn fahren kann.

Interessant ist hier der Umstand: Die Straße wurde ja durch eine vorfahrtsberechtigte Strasse unterbrochen. Es könnte also sein, das dadurch die 30er Limitierung doch aufgehoben wird.

Aus eigener Erfahrung weis ich, daß ein Kreisverkehr die Limitierung aufhebt, selbst wenn man auf der 'Strecke' im Prinzip geradeaus fährt, weil man vom Kreis in die Strasse ja abbiegen muss.

Auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse heben Kreuzungen und Einmündungen eine Limitierung nicht auf, so daß (je nachdem von wo man gekommen ist) für verschiedene Verkehrsteilnehmer verschiedene Tempolimits gelten... Erklärt wohl die vielen "30 Schleicher in 50er Zone"-Threads ;)

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