Schilder-Frage
Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.
Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.
Moin,
leider🙁
Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." 😕
Gruss TAlFUN
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Welches Deiner Meinung nach durch die Kreuzung seine Gültigikeit verloren haben soll. Ergo bestünde zwischen der Kreuzung und der Wiederholung eine Lücke, innerhalb der das Streckenverbot nicht gilt. 😛Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das Vorschriftszeichen ist nur eine Wiederholung des Verkehrszeichens vor der Kreuzung. 😉
Da sind sie wieder, die beiden sich unterscheidenen Gesetze. Vom Tempolimmit her braucht man nicht drauf achten, aber von § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot.
Zitat:
Original kopiert aus der STVO
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
Jetzt wird's vollends albern… 🙄
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Jetzt wird's vollends albern… 🙄
Willkommen im Jungel der Gesetze. 😁
Aber keine Panik, das habe ich nur als Beispiel aufgenommen, weil es teilweise zählt. Das unnütze herumfahren innerhalb geschlossener Ortschaften des gleichen Paragraphen kontrolliert ja auch keiner.