Schilder-Frage

Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.

Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.

Moin,

leider🙁

Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." 😕

Gruss TAlFUN

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Zitat:

Original geschrieben von popeye174


...

Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.

So, und jetzt sagt mir nicht, dass ihr das nicht auch total bescheuert findet 😉 DARUM gehts mir doch. Paragraphenreiterei und Regelerotik kann ja jeder als sein Steckenpferd betreiben wie er mag.

Fakt ist, dass ein Streckenlimit gilt, von dem der eine nichts wissen KANN, streng genommen nach aktueller Rechtssprechung sich aber als Ortsansässiger hätte informieren müssen.

Und ich wunder mich einfach nur, dass das einige hier so "locker" hinnehmen und mir dann noch zu erklären versuchen, dass es das schon immer gegeben hat. Na und? Ist aber MIST und reine Gesetzes-Willkür! Bitte ändern! Punkt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.

Nicht der Gesetzgeber sollte etwas ändern, sondern die zuständige Behörde die notwendigen Beschilderungen anbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.
Weil keine Notwenigkeit besteht.

Wenn sich irgendwelche Leute nicht um Vorgaben kümmern
- hier die Fahrzeugführer gegenüber der StVO, und
- die Verwaltungen gegenüber der VwV zur StVO,
dann muss der Gesetzgeber etwas ändern?

Nur zum leichteren Verständnis dieser Logik:
Ab wie viel Morde muss das Verbot für Mord entfallen?

Hä??? Du wirst für eine Ordnungswidrigkeit verknackt von der Du nicht einmal ahnst, das es eine war und Du sagst, das ist gut so???

DEIN Vergleich ist Mist, denn ein Mörder WEISS ja immer, das Mord verboten ist.

Es ist doch eher so: Dir sagt einer: wir treffen uns um 8. Du fragst Wo? Er sagt: egal, aber wenn Du nicht pünktlich da auftauchst, wo ich warte, wirst Du verknackt. Alles klar?

Genau! Dann kommt es hier im Forum auch nicht zu solchen beschuldigung wie:,,Raser!`` usw. Vielleicht sind die ganzen +20km/h fahrer nur so schnell weil da kein Schild stand wo sie her kommen😉 Nur beim Anschnallen zieht das nicht🙂))

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Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Hä??? Du wirst für eine Ordnungswidrigkeit verknackt von der Du nicht einmal ahnst, das es eine war und Du sagst, das ist gut so???

Du wirst doch eben nicht verknackt, weil Du es nicht wußtest. 😕

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Hä??? Du wirst für eine Ordnungswidrigkeit verknackt von der Du nicht einmal ahnst, das es eine war und Du sagst, das ist gut so???

Du musst nichts reinfantasieren, kannst auch die persönlichen Angriffe weglassen, einfach meinen Beitrag vollständig lesen, da steht geneu, dass ein "verknacken" nicht möglich ist.

Allerdings wäre dann Deine ganze Aufregung nur ein Sturm im Wasserglas -also dann doch nicht genau lesen.

Zitat:

DEIN Vergleich ist Mist, denn ein Mörder WEI? ja immer, das Mord verboten ist.

Woher ?

Steht das im Lehrplan der Schule, müssen das Eltern den Kindern sagen, oder der eine Kumpel dem anderen?

Wenn man Glück hat, sagt das erst der Richter, danach.

Zitat:

Es ist doch eher so: Dir sagt einer: wir treffen uns um 8. Du fragst Wo? Er sagt: egal, aber wenn Du nicht pünktlich da auftauchst, wo ich warte, wirst Du verknackt. Alles klar?

Gehe erst mal ausschlafen, dann lassen auch die böse Tagträume nach.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Hä??? Du wirst für eine Ordnungswidrigkeit verknackt von der Du nicht einmal ahnst, das es eine war und Du sagst, das ist gut so???
Du wirst doch eben nicht verknackt, weil Du es nicht wußtest. 😕

DOCH, zumindest in dem angefügten Urteilsspruch wurde einer verknackt, weil er Zitat: " ...als Ortskundiger hätte wissen müssen, dass auf der Strecke eigentlich eine Limitierung ist".

Heißt also: ich muss also als Ortskundiger mich immer und überall um die aktuelle Beschilderung kümmern sonst werde ich verknackt.

Nebenbei: wie meint ihr denn funktioniert das bei ner Tempoprüfung. Du wirst geblitzt, kriegst nen Anhörungsboden und kannst dann für 15€ nen Haufen Papierkram erledigen, weil DU ja erst mal beweisen musst, dass DU faktisch aus der Seitenstraße gekommen bist und Ortsunkenntnis besitzt.

Ganz toll. DAS ist für mich einfach Willkür, fertig. Und ich frage mich, warum man so eine windige Rechtslage gutheißt...

Da sind wegen Formfehlern doch schon ganz andere Gesetze gekippt worden...

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Und ich frage mich, warum man so eine windige Rechtslage gutheißt...

Wegen der Regelhörigkeit und der festen Überzeugung, dass man selber ja blöde ist und derjenige der die Regel gemacht hat ja gaaanz bestimmt viel viel viel schlauer ist als man selber. Geringes Selbstwertgefühl oder so.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


DOCH, zumindest in dem angefügten Urteilsspruch wurde einer verknackt, weil er Zitat: " ...als Ortskundiger hätte wissen müssen, dass auf der Strecke eigentlich eine Limitierung ist".

Das ist doch Blödsinn und würde sich auch Dir erschließen, wenn Du etwas weiter gelesen hättest, denn dem Fahrer wurde die Ortskenntnis zweifelsfrei nachgewiesen - er fuhr die Strecke regelmäßig und kannte die Gegebenheiten.

Es ist trotzdem lächerlich, zu verlangen, dass man sämtliche Temposchilder auf seiner Hausstrecke auswendig lernt. Wir sind doch keine Rennfahrer, die ihre Kurse mit geschlossenen Augen aufzeichnen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.
Nicht der Gesetzgeber sollte etwas ändern, sondern die zuständige Behörde die notwendigen Beschilderungen anbringen.

Schilder bringen nicht immer was und sind unnötig teuer.

Einfach eine Regelung in die Gesetze und Verordnungen aufnehmen, von denen die Meisten eh schon glauben das es die Regel ist.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Zitat:

DEIN Vergleich ist Mist, denn ein Mörder WEI? ja immer, das Mord verboten ist.

Woher ?

Steht das im Lehrplan der Schule, müssen das Eltern den Kindern sagen, oder der eine Kumpel dem anderen?

Wenn man Glück hat, sagt das erst der Richter, danach.

Also entweder hat hier einer von uns beiden was nicht wirklich verstanden (ICH weiß auch wer 😉 ) oder wir reden die ganze Zeit aneinander vorbei. DAS da oben Geschriebene hast Du jetzt nicht wirklich ernst gemeint oder? Bitte nicht 😉

Also nochmal zum Mitschreiben, dann braucht hier auch keiner frühzeitig schlafen gehen:

DEIN Vergleich mit dem Mord: Jeder (vielleicht auch Du) kennt das StGB. Wenn nicht, sollte man es kennen, denn man kann da nachlesen, dass Mord verboten ist und was einen Mord ausmacht. OK? OK. Dass es ein solches Gesetzbuch gibt ist allgmein bekannt und wenn nicht, schützt das vor Strafe nicht, da es zu Deinen Staatsbürgerlichen Pflichten zählt, diese Gesetzeslage zu kennen. Wenn man sich hier nicht partout querstellen will, kannst Du auch nicht verleugnen, dass das eigentlich auch jeder im Groben und Ganzen weiß. UUUND! diese Paragraphen gelten IMMER und ich muss nicht erst durch ein Zeichen darauf hingewiesen werden, dass ich auf einem bestimmten Streckenabschnitt keinen Mord begehen kann. Soweit hast Dus? Prima.

So, jetzt gibt es eine StVO. Die muss man auch kennen, klar. In der steht auch viel drin. Z. B. auch, dass ich auf einem mit Zeichen 274 beschilderten Streckenabschnitt die darauf vermerkte zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten darf. Soweit ok? OK.
So, diese zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt für einen definierten Streckenabschnitt in Folge dieses Zeichens und nicht generell, ist also im Gegesatz zur Strafgesetzgebung ortsgebunden.
Komme ich nun aus einer Einmündung und biege in eine Straße ein, in der in die andere Richtung 100m weiter so ein Schild steht, habe ich leider NIE die Möglichkeit gehabt, dieses Schild zu sehen, kann also auch nicht wissen, dass da aktuell eine Limitierung gegeben ist. Trotz meiner generellen Kenntnis um ein Zeichen 274 habe ich also nicht die Kenntnis, dass es auf dem konkreten Streckenabschnitt Anwendung findet, weil ich es nicht sehen kann, da wo ich langfahre! Soweit ok? OK.
Nun verlangt ein Richter aber von mir als Ortskundigem, dass ich mich über den nicht bekannten Streckenabschnitt und dessen Limitierung trotzdem jederzeit informiere. Zu meinen staatsbürgerlichen Pflichten soll also nicht nur die generelle Kenntnis über ein Gesetz gehören sondern auch die Kenntnis über eine spezifische ortsabhängige Limitierung an einer bestimmten Stelle. Und DAS geht m. Ansicht nach nicht. WENN das so ist, warum dann überhaupt Schilder hinhängen? Kann man doch alles auswendig lernen. "Wie, da mit 60 herfahren: wohl nicht ins Anzeigenblättchen geschaut, was? Da haben wir doch letztens erst auf Seite 8 geschrieben, dass hier jetzt 30 ist. Pech gehabt, haste Dich wohl nicht genau genug informiert. Als Ortskundiger hättste Dir doch mal das Käseblättchen durchlesen können"
Wieso erinnert mich das irgendwie an "Per Anhalter durch die Galaxis"? 😉
So, und weil DAS nicht geht, finde ich die GANZE Regelung hanebüchen. Vielmehr DÜRFTE es dank der oben dargelegten Argumentation gar nicht anders sein, als das nach einer Kreuzung die Limitierung aufgehoben ist. DASS es so nicht ist, zeigt ja leider der angehängte Artikel. Aber ich finds Schwachsinn.
Soweit JETZT klar?
Wenn nicht geh ich glaub ich wirklich besser schlafen oder schäl Erbsen oder mach was sinnvolleres, als hier mit ner Wand zu quatschen 😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Nicht der Gesetzgeber sollte etwas ändern, sondern die zuständige Behörde die notwendigen Beschilderungen anbringen.

Schilder bringen nicht immer was und sind unnötig teuer.

DAS stimmt zwar, aber ausgerechnet auf DIE drei Schilder verzichten, ist mal wieder ein prima Beispiel für autofeindliche Regelerotik. In einem anderen Fred hier wird eine Situation dargelegt, wo ein Wald an Parkverboten aufgehägt wird mit 3 Zusatzschildern "von Mo-Fr. von 6-22.00Uhr aber nicht an ungeraden Tagen in Schaltjahren für Personen unter 60 Jahre" wo hinterher keiner mehr weiß, wann er wo parken darf (unterstelle ich jetzt einfach mal, dass man genau DAS bezweckt) und hier ist man zu knauserig, ein Schildchen mit ner 30 aufzustellen, das ausnahmsweise mal eine total uneindeutige Sachlage mit einem Rutsch klarziehen könnte? (da unterstelle ich jetzt auch einfach mal, dass man da bewusst eine Schwammigkeit erzielen will, damit möglichst viele ins "Fettnäpfchen" tappen)

Sorry, aber das entzieht sich leider jeglicher Logik, wenn man denn der (scheinbar irrigen) Ansicht ist, die Verkehrsbeschilderung soll dem Autofahrer helfen und Orientierung bieten.

Nicht den falschen anmaulen. popeye stimmt doch eigentlich mit uns überein, dass einfach die Common Sense Regel ins Gesetzbuch übernommen werden sollte, so dass auch die Regelerotiker damit leben können, dass Einmündungen und Kreuzungen das Tempolimit aufheben.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Nicht den falschen anmaulen. popeye stimmt doch eigentlich mit uns überein, dass einfach die Common Sense Regel ins Gesetzbuch übernommen werden sollte, so dass auch die Regelerotiker damit leben können, dass Einmündungen und Kreuzungen das Tempolimit aufheben.

Na ich hab ja eigentlich nicht gemault (hoffe ich), ich hab ihn ja nur argumentativ bestätigen wollen 🙂

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