Schilder-Frage
Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.
Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.
Moin,
leider🙁
Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." 😕
Gruss TAlFUN
122 Antworten
Hallo
An solchen Gesetzen merkt man doch wenigstens das man in Deutschland lebt, ich glaub sowas gibts nur hier. Unsere Politiker klopfen sich noch auf die Schultern und behaupten noch knochentrocken das die restlichen Länder mit neidvollen Blicken zu uns herauf schauen, dabei belächeln die uns eher von oben herab.
Gruß Dirk
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Immer wieder herlich diese Diskusion über aufhebung von Streckenverboten.
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig.Wo steht denn bitte, dass die an der nächsten Kreuzung oder Einmündung aufgehoben werden ?
nirgens.
Wo steht, dass Vorfahrt etwas mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, bzw. mit Streckenverboten etwas zu tun hat ?
nirgens.
Es passt den meisten nur nicht in den Kram und desshalb werden sich eigene Regeln ausgedacht...
Es ist wohl weniger die Tatsache, dass den meisten eine Regelung in der geschilderten Form nicht "in den Kram passt", sondern vielmehr das sie einfach hanebüchener Unsinn und ein erneuter Schildbürgerstreich par excellence ist.
Wie kann ich denn bitteschön fordern, dass ich als Einbiegender in eine Straße wissen muss, dass auf selbiger 300m vorher irgendwann mal eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, die auch für mich zu gelten hat, selbst wenn ich sie nicht zu Gesicht kriege? Hallo??? Nur weil ich ggf. in demselben Ort wohne, aber u. U. noch nie besagte Straße von der anderen Seite gekommen bin, muss ich als Einbiegender Ortsansässiger alle Geschwindigkeitslimits in meiner Heimatstadt auswendig wissen??? Das ist ja schlimmere Willkür als im mittelalterlichen Feudalismus UND heutigen Sharia-Iran zusammen...
Für mich schlicht UNGLAUBLICH, ein solcher Unfug. Noch unglaublicher finde ich allerdings, dass es Leute gibt, die das hier auch noch gutzuheißen scheinen. 😉
ICH habe seinerzeit in der Fahrschule genau das gelehrt bekommen, was auch viele andere schon berichtet haben: nach der Kreuzung entweder neues Schild oder Streckenbeschränkung aufgehoben. Punkt. DAS macht auch Sinn, alles andere sind Südstaaten-Methoden à la "mit der wandelnden Parkuhr rumgehen und Knöllchen schreiben"
Das hat doch nichts mit gutheißen oder verurteilen zu tun, sondern lediglich mit der Feststellung einer Tatsache.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Es wäre interessant zu wissen, mit welcher Beschilderung im Fall des TE die Limitierung auf 30 km/h eingeleitet wird. Es würde mich nicht wundern, wenn es sich um eine örtlich begrenzte Limitierung handeln würde.
Gibt sogar einen Zeitungsartikel mit Foto dazu:
Klick mich!
Das Bild zeigt allerdings die Gegenrichtung. Das Schild ist das Gleiche. Tempo 30 beginnt ungefähr dort, wo der Mittelstreifen aufhört.
Die Bundesstrasse kreuzt unmittelbar im Rücken des Fotografen.
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Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Gibt sogar einen Zeitungsartikel mit Foto dazu:
Klick mich!
Das Bild zeigt allerdings die Gegenrichtung. Das Schild ist das Gleiche. Tempo 30 beginnt ungefähr dort, wo der Mittelstreifen aufhört.
Die Bundesstrasse kreuzt unmittelbar im Rücken des Fotografen.
Wie geil ist das denn? 😎
Abgesehen von der völlig unsinnigen bundesweitern Rechtsprechung zu einer Streckenlimitierung, die ich als Ortsansässiger gefälligst auswendig zu wissen habe ist diese Limitierung also nur deswegen aufgestellt worden, weil die Schulkinder, für die eigens eine Fußgängerampel installiert wurde, sich einen Schei... um diese Ampel scheren? Das ist ja noch viel mehr Sharia als ich dachte. 😉 Lass mich mal raten, welche Fraktionsmehrheiten es da im Rat gibt harhar - einmal raten reicht schon...
Ampel und Zaun als auch 30 Schild wieder abbauen und den Rotzgören beibringen, dass sie vor'm Überqueren der Straße links und rechts schauen sollen, fertig. Man fragt sich echt...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Im übrigen hat das nichts mit "Verstand" zu tun, sondern mit Gesetzgebung.
Das sage ich doch ständig, dass Gesetze nichts mit Verstand zu tun haben.
Man kann's manchen VT echt nicht recht machen 😁
Einerseits ist der Schilderwald zu dicht, anderseits soll jedes Tempolimit an jeder Kreuzung wieder mit einem Schild weitergeführt werden 😁
Ich habe meinerseits in der Fahrschule gelernt das ein Tempolimit gillt bis es aufgehoben wird. Soweit ich sehe gillt es noch 🙂
Das Argument mit "Hab ich so gelernt, vor 30 Jahren war das noch so" zieht nicht. Gurtpflicht gilt auch für alle. Es gibt halt nun mal Änderungen an der StVO, und da ist jeder VT verantwortlich diese Änderungen mit zu verfolgen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich habe meinerseits in der Fahrschule gelernt das ein Tempolimit gillt bis es aufgehoben wird. Soweit ich sehe gillt es noch 🙂
Moin🙂
Aha, Du fährst also wenn Du an einer Kreuzung links abbiegen willst erstmal nach rechts um zu schauen ob da vorher irgendwo eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht die nach der Kreuzung noch gilt 🙄
Bzw, nach den Gerichtsurteilen zu urteilen schützt Unwissenheit (Ortsunkundigkeit) vor einer Strafe, Logik ist was anderes.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Aha, Du fährst also wenn Du an einer Kreuzung links abbiegen willst erstmal nach rechts um zu schauen ob da vorher irgendwo eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht die nach der Kreuzung noch gilt 🙄
Bzw, nach den Gerichtsurteilen zu urteilen schützt Unwissenheit (Ortsunkundigkeit) vor einer Strafe, Logik ist was anderes.Gruss TAlFUN
Ich muss ganz ehrlich sagen, das ich nicht verstehe was du meinst. Wenn ich jetzt spontan an Kreuzungen denke, die nicht in einer 30er Zone sind, dann fallen mir die ein, vor denen einerseits die Beschränkung aufgehoben wird, damit sie innerorts quasi Tempo 50 wird, hinter der Kreuzung einseitig jedoch wieder beschränkt wird.
Ansonsten kann ein Tempolimit auch links stehen, oder wie meinst du das ? Und wenn dann da nichts steht, dann gilt halt das Tempolimit von da wo mann herkommt.
Klar, da hast du recht, Logik ist was anderes 😁
Meine Aussage bezog sich vor allem auf
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
ICH habe seinerzeit in der Fahrschule genau das gelehrt bekommen, was auch viele andere schon berichtet haben: nach der Kreuzung entweder neues Schild oder Streckenbeschränkung aufgehoben. Punkt. DAS macht auch Sinn, alles andere sind Südstaaten-Methoden à la "mit der wandelnden Parkuhr rumgehen und Knöllchen schreiben"
Moin Felyxorez🙂
Ich bezog mich zuf das Beispiel in dem Link 😉
Ein Ortskundiger weiss dass vor der Kreuzung ein TL besteht und wird bei einer Überschreitung bestraft, ein Ortsunkundiger der es nicht weiss bzw. nicht wissen kann nicht, er darf davon ausgehen dass wenn er auf die Strasse einbiegt die ortsübliche Begrenzung von 50km/h gilt.
Und da wundern sich dann manche warum vor ihnen einer mit Tempo 30 schleicht 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
...
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
ICH habe seinerzeit in der Fahrschule genau das gelehrt bekommen, was auch viele andere schon berichtet haben: nach der Kreuzung entweder neues Schild oder Streckenbeschränkung aufgehoben. Punkt. DAS macht auch Sinn, alles andere sind Südstaaten-Methoden à la "mit der wandelnden Parkuhr rumgehen und Knöllchen schreiben"
Na das ist doch genau der Punkt, den Taifun anspricht: wenn Du aus der abzweigenden Straße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegst, KANNST Du ja gar nicht wissen, dass da weiter hinten irgendwo ein Schild mit 30 steht. Du biegst in eine Straße ein, fährst 50 und wirst verknackt, weil Du "...als Ortsansässiger Kenntnis darüber haben musst, dass im weiteren Verlauf der Straße VOR der Einmündung aus der Du kommst, irgendwo ein Schild mit nem Limit steht, dass Du gar nicht sehen KANNST, wenn Du die Straße nicht irgendwann mal aus der anderen Richtung befahren hast". Klar, der der geradeaus fährt, hat das Schild gesehen und kann streng genommen sagen: Kreuzung hebt Limit nicht auf. Aber dann gelten für 2 Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Geschwindigkeiten. Und das ist hanebüchener Unsinn, egal ob sich zwischenzeitlich die Rechtsprechung geändert hat oder nicht.
Nein, es gelten nicht zwei unterschiedliche Geschwindigkeiten.
Einer hat sie nur nicht gewusst.
Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Aber dann gelten für 2 Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Geschwindigkeiten.
Nein, es gilt nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung, diese in diesem Beispiel 30 km/h.
Es handelt sich um ein Streckenverbot, es gilt für die Strecke ("Fahrbahn"😉 und damit für alle, die auf dieser Strecke fahren.
Auch derjenige, der nicht an dem Schild vorbeigekommen ist, fährt unzulässig schnell, nur kann er nicht bestraft werden, weil er einen sogenannten "strafbefreienden Verbotsirrtum" begeht.
§17 StGB // §11 Abs.2 OWIG
Aber schon alles hier mehrfach im Forum auch mit Nachweisen dargelegt und erklärt. Einfach die Forensuche benutzen.
Zitat:
egal ob sich zwischenzeitlich die Rechtsprechung geändert hat oder nicht.
Da hat sich nicht irgendwann verändert, das ist schon immer so. Kann man auch in der Änderungshistorie der StVO nachlesen, präziser: kann man dort nicht nachlesen, weil dieses Ding nicht verändert wurde.
(Fast) alle Verbote (Geschwindigkeit, Überholverbot, ...) sind Streckenverbote, Ausnahme besteht nur bei Halt- und Parkverboten, nur die "erlöschen" an einer Kreuzung bzw. Einmündung. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Mea Culpa, zu früh geschossen 😁
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Der Gesetzgeber sollte dieses einfach ändern, macht er aber nicht...warum auch immer.
Weil keine Notwenigkeit besteht.
Wenn sich irgendwelche Leute nicht um Vorgaben kümmern
- hier die Fahrzeugführer gegenüber der StVO, und
- die Verwaltungen gegenüber der VwV zur StVO,
dann muss der Gesetzgeber etwas ändern?
Nur zum leichteren Verständnis dieser Logik:
Ab wie viel Morde muss das Verbot für Mord entfallen?