Scheiße Fahrerflucht !

Audi A4 B7/8E

Man sowas braucht kein Mensch !

War heute bei einem Kunden und bin in einer Einbahnstraße
nach hinten links eingeparkt, dabei muß ich wohl den Vordermann leicht berührt haben. Naja ich habe nix gemerkt (ehrlich!), las mein Auto dort stehen und gehe zum Kunden. Nach kurzer Zeit kommt ein Mitarbeiter meines Kunden und scherzt, was die Polizie denn an meinem Auto machen würde !
Ich sofort raus, die Grünen am Auto, mein Vordermann hat gesehen das dort ein leichter Lackschaden ist und hat die Polizei gerufen. OK kann ich verstehen, ich wollte auch nicht auf einem Schaden sitzen bleiben ( und ich habe Ihn definitiv berührt).
Ich habe sofort gesagt, dass es mein Fehler war und ich den Schaden übernehmen werde. Wenn man Scheiße gebaut hat muss man dazu stehen.
Nun gut damit ist die Sache aber nicht gegessen, nee habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Bein. Ich hätte vorsätzlich den Unfallort verlassen !
Man, wenn ich vorsätzlich gehandelt hätte wäre ich weggefahren und hätte den Schaden "weggewischt". Bei mir war nämlich nach einem Wisch mit dem Ärmel nix mehr zu sehen.Aber nee, ich bekomme jetzt eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht.

Sorry musste mir das mal von Seele schreiben.

Grüße

an alle "Nichtfahrerflüchtigen"

24 Antworten

Hallo,

das ist natürlich eine sehr ärgerliche Sache. Derjenige hätte ja auch zuerst zu dir kommen können, wenn er schon beobachtet hat, wie der Schaden entstanden ist.
Auch wenn du nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen hast, heißt das noch nicht, dass du deswegen verurteilt wirst. Wenn du nachweisen kannst, von dem Schaden nichts bemerkt zu haben - was ja auch danach aussieht, wenn man das Fahrzeug unverändert am Unfallort stehengelassen hat - kannst du nochmal mit "einem blauen Auge" davonkommen.
Ich würde diesbzgl. aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, der alles weitere klärt.

Gruß Jürgen

@Hartmann2

Das Du den Zusammenstoß nicht gemerkt hast ist unglaublich.
Ich will dich nicht als lügner hinstellen. Aber auf grund meiner Erfahrung, weiss ich das man den kleinsten kontakt zwischen Fahrzeugen, definitiv merkt! Und wenn noch ein sichtbarer Schaden entstanden ist, dann erst recht.
Sachverständige und Versicherungen machen zu sowas auch extra Tests und Schulungen. Man merkt wenn ein Fahrzeuge auch nur aufeinander von Hand auf etwas geschoben wird.
Da kann die Musik oder sonstiges im Auto noch so laut laufen, man spürt es.
Also da baruchst Du auf jeden fall einen sehr guten Anwalt wenn Du mit einem blauen Auge davonkommen willst!

Zitat:

Original geschrieben von JJ_Rafael


@Hartmann2

Das Du den Zusammenstoß nicht gemerkt hast ist unglaublich.
Ich will dich nicht als lügner hinstellen. Aber auf grund meiner Erfahrung, weiss ich das man den kleinsten kontakt zwischen Fahrzeugen, definitiv merkt! Und wenn noch ein sichtbarer Schaden entstanden ist, dann erst recht.
Sachverständige und Versicherungen machen zu sowas auch extra Tests und Schulungen. Man merkt wenn ein Fahrzeuge auch nur aufeinander von Hand auf etwas geschoben wird.
Da kann die Musik oder sonstiges im Auto noch so laut laufen, man spürt es.
Also da baruchst Du auf jeden fall einen sehr guten Anwalt wenn Du mit einem blauen Auge davonkommen willst!

du kannst ja einem so richtig mut machen.

gruß bebberl

Sind halt nun mal die Tatsachen, was meint Ihr wieviel solche kleinen Rempler die Versicherungen kosten. Die wollen ja auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Ich wollt ihm nur zeigen was auf ihn zukommen könnte.

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Jetzt macht mal keine Panik! Schalt den Rechtsanwalt ein und dann wird das in Ruhe geklärt!.

Zitat:

Original geschrieben von Designs


Wenn du nachweisen kannst, von dem Schaden nichts bemerkt zu haben - was ja auch danach aussieht, wenn man das Fahrzeug unverändert am Unfallort stehengelassen hat - kannst du nochmal mit "einem blauen Auge" davonkommen.

Du meinst sicher das Richtige, hast es aber falschrum geschrieben: Wir haben in unserem Rechtsstaat ja das Prinzip der Unschuldsvermutung. Nicht Hartmann muss beweisen, dass er es nicht bemerkt hat, sondern der Staatsanwalt müsste beweisen, dass Hartmann es gemerkt haben muss, so dass der Richter dann ebenfalls so sehr davon überzeugt ist, dass es für eine Verurteilung reicht. Und das wird hier aus den von Dir genannten Gründen kaum der Fall sein. Ansonsten ist der Tipp, einen Rechtsanwalt einzuschalten, natürlich vollkommen richtig.

Matthias

Wenn ich mich auch mal dazu äußern darf:

Wenn aus der Anzeige eine Bestrafung wird, dann taugt der Rechtsanwalt nichts.

Wie schon geschrieben, muß man ihm nachweisen, daß er den Zusammenstoß bemerkt hat. Die Tatsache, daß er die Spuren am Auto, obwohl möglich, nicht beseitigt hat und sogar noch dort geparkt hat, spricht doch sehr dafür, daß er es nicht bemerkt hat. Und einen Kontakt, der an einem Fahrzeug keinen bleibenden Schaden hinterläßt, muß man nicht unbedingt bemerkt haben.

Zum Beispiel kann der Kontakt zeitgleich mit dem Überfahren eines Bordsteins passieren, so daß man die Berührung mit dem Auto aufgrund des Bordsteins in dem Augenblick nicht merkt.

Und und und. Ich glaube nicht, daß hier eine Bestrafung zu befürchten ist, schon weil aufgrund der Umstände ein Vorsatz kaum nachzuweisen sein dürfte.

Grüße

Jan

Wer ist hier eigentlich der Kläger? Kann nicht der Beschädigte seine Anzeige zurückziehen, da Du ja aufgetaucht bist, und es wohl eindeutig ist, dass Du nicht vorsätzlich gehandelt hast?

Zitat:

Original geschrieben von jarod_W


Wer ist hier eigentlich der Kläger? Kann nicht der Beschädigte seine Anzeige zurückziehen, da Du ja aufgetaucht bist, und es wohl eindeutig ist, dass Du nicht vorsätzlich gehandelt hast?

Bitte nicht Zivil- und Strafrecht vermischen. Zivilrecht: Die Schramme am Auto des Gegners wird unser Ursprungs-Schreiber sicher gerne bezahlen. Strafrecht: Unfallflucht ist ein Offizialdelikt, da kann man keine Anzeige zurückziehen, sondern es muss ermittelt werden, da die Behörde davon nun bereits Kenntis hat. Das Verfahren kann aber eingestellt werden, wenn eine Bestrafung nicht sehr wahrscheinlich ist. Und genau dafür ist es besser, wenn der Anwalt die Briefe schreibt.

Matthias

@Pianist28

Danke für die Aufklärung! 😉

Danke für eure Antworten macht mir doch ein wenig Mut.

Grüße

Mir wurde auch einmal Fahrerflucht zur Last gelegt.

Die Situation: Dem Poizeibericht nach bin ich auf eine Autobahn aufgebogen, habe geblinkt, beschleunigt und bin am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die Autobahn aufgebogen. Die Autobahn war dreispurig, es war wenig Verkehr. Trotzdem habe ich wohl ein Fahrzeug beim Aufbiegen übersehen, welches sich im toten Winkel befand, und welches ich beim kurzen Blick über die linke Schulter übersah.

Dieses Auto wich aus (er hätte auch Abbremsen oder Beschleunigen können, aber - wie sich herausstellte, war dessen mögliches Fehlverhalten irrelevant) und berührte dabei ein anderes Auto auf dem mittleren Fahrstreifen sanft. Es entstand leichter Sachschaden (zwei verkratzte Außenspiegel). Der eien Fahrer fuhr weiter, der andere merkte sich mein Nummernschild und zeigte mich an. Keiner unternahm den versuch, mich auf die Situation hinzuweisen, obwohl ich nachweislich langsam fuhr.

Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich den Anhörungsbogen der Polizei erhielt. Ich machte mich sofort auf den Weg, erzählte dem Polizisten den Sachverhalt aus meienr Perspektive ("habe nix bekommen und dafür meine Frau als Zeugen"😉. Der Polizist fand das glaubwürdig, vermerkte wohlwollend "Schön, dass sie nicht gleich mit 'nem Anwalt anrücken" und ergänzte das Protokoll um eine positive persönliche Anmerkung.

Zwei Monate später wurde das Verfahren eingestellt.

Meine Einschätzung: Du hast Dich richtig verhalten, sofort ein Fehlverhalten einzuräumen. Das macht Dich glaubwürdig. Wenn der Staatsanwalt dieses "Offizialdelikt" weiter verfolgt und dann ein Verfahren eröffnet, ist es für das Einschalten eines Anwalts früh genug.

Greeetz, Thomas

du kannst evtl heile aus der sache rauskommen in dem der zeuge aussagt du nichts bemerkt bzw nichts gesehn hast. wenn er alles beobachtet hat kann er ja das auch zu protokoll geben, das du normal reagiert hast.....

@tho_schmitz,

Dein Fall ist völlig anders gelagert. Zwar hast du durch dein etwas wenig umsichtiges Verhalten in der konkreten Situation möglicherweise einen Unfall mitverursacht (das behauptete wohl dein Unfallgegner), aber du hast mit deinem Fahrzeug niemanden berührt und, da das andere Auto für dich wegen des toten Winkels nicht sichtbar war, durchaus auch glaubhaft machen können, nichts bemerkt zu haben. Hier gab es dann eine Vorermittlung, die ergeben hat, dass dir juristisch keine Unfallflucht nachzuweisen war. So wird ein solches Verfahren dann eingestellt.

Für hartmann2 wird es dagegen sehr eng und das Hinzuziehen eines Anwaltes ist mehr als ratsam. Ich muss JJ_Rafael da Recht geben. Ein Aufschrammen (Farbe wurde laut hartmann2 abgerieben) wird in jedem Fall bei einem normalen PKW im Fahrzeuginneren wahrgenommen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er einen Panzer eingeparkt hätte.

Für das Nichtwahrnehmen gehört schon eine große Portion an Desensibilisierung der Druckrezeptoren in der Haut und ein ausgeprägt schlechtes Hörvermögen. Wenn Farbe abgerieben worden ist, war es mehr als nur eine Berührung, zumal der Unfallgegner den Schaden sogleich bemerkt haben muss, weil er offensichtlich deutlich sichtbar war.

Über die Beweggründe des Unfallgegners hinsichtlich des Herbeiholens der Polizei kann nur spekuliert werden. Ich unterstelle dem Unfallgegner einfach mal keine Arglistigkeit, dass er nämlich den Unfall zuvor bemerkt und nur darauf gewartet hat, hartmann2 massiv reinzulegen.

Der grundlegende Fehler von hartmann2 war, sich persönlich von der (banalen) Unfallstelle zu entfernen. Das wird nun einmal einfach juristisch als Unfallflucht gewertet, daran gibt es nichts zu deuten. Der Verbleib des Autos von hartmann2 ist dabei nebensächlich. Um aus dieser Nummer herauszukommen, braucht man einen Anwalt und eine Menge Glück.

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