Scheinwerfergehäuse zerlegen.

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hi Leute,
hat jemand ne' Ahnung ob und wie man das Scheinwerfergehäuse zerlegen kann ?
Ich spiele mit dem Gedanken das häßliche Graue Kunststoffteil in den Klarglasscheinwerfern in Wagenfarbe (schwarz uni II) zu lackieren, bzw lackieren lassen.
und ev. noch die Weißen Blinkerabdeckungen gegen getönte so wie in den Blackline Heckleuchten zu tauschen.
Weis jemand wo ich sowas herbekomme, falls es so was überhaubt gibt.
Ich hab mal ganz Laienhaft im Photoshop einen Entwurf gefertigt wie ich mir das vorstelle.

Grüße
0016

18 Antworten

haste aber gut gemacht das Bild 😉 darf man denn die Farbe da so ohne weiteres in schwarz ändern

Ist in keinsterweise erlaubt. Würde aber geil aussehen.

Zitat:

Original geschrieben von 118d


Ist in keinsterweise erlaubt. Würde aber geil aussehen.

wollte ich auch erst schreiben war mir aber nicht ganz sicher, das würde doch die Beleuchtung bzw. Lichtverhältnisse total verändern oder ?

Warum sollte den das Gehäuse die Lichtausbeute beeinflussen?
Das Licht wird doch über den Reflektor nach Vorne geworfen,
so wie bei anderen Klarglasscheinwerfern auch.
Das Umfeld um den Reflektor hat keinerlei einfluss auf das Licht.
Grüße
0016

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Zitat:

Original geschrieben von 0016


Warum sollte den das Gehäuse die Lichtausbeute beeinflussen?
Das Licht wird doch über den Reflektor nach Vorne geworfen,
so wie bei anderen Klarglasscheinwerfern auch.
Das Umfeld um den Reflektor hat keinerlei einfluss auf das Licht.
Grüße
0016

selbst wenn nicht, es ist trotzdem verboten

Im E46 Form haben sich auch viele das Inlay von Schwarz in Silber lackiert (wie beim 330i), also dürfte das kein Problem sein, aber ein kurzer Anruf beim TÜV kostet ja nichts, fast nichts 😉

ob legal oder nicht sollte doch mein Problem sein,
mir würde ne konstruktive Antwort reichen.
Grüße
0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


ob legal oder nicht sollte doch mein Problem sein,
mir würde ne konstruktive Antwort reichen.
Grüße
0016

Nein!!!!! Das ist ja nicht ohne Grund verboten!!!!

Wenn du den Einsatz lackierst wirst du auf jeden Fall das Streuverhalten zum negativen verändern.

Tim

Zitat:

Original geschrieben von 118d


Nein!!!!! Das ist ja nicht ohne Grund verboten!!!!

Wenn du den Einsatz lackierst wirst du auf jeden Fall das Streuverhalten zum negativen verändern.

Tim

das war wieder keine konstruktive Antwort, aber ich werde mich mal bei der Rennleitung ekundigen ob erlaubt oder nicht.

ich geb dann wieder bescheid.

Ev. hat bis dahin jemand ne Lösung gefunden.

Grüße

0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


das war wieder keine konstruktive Antwort, aber ich werde mich mal bei der Rennleitung ekundigen ob erlaubt oder nicht.
ich geb dann wieder bescheid.

Glaub mir, wenn ich dir jetzt dazu eine wirklich konstruktive Antwort geben würde, dann hättest du tagelang wunde Finger vom Dubbel lesen.

Aber ich geb mal eine relativ konstruktive:

Serienzustand: Spritzgussteil mit großer Oberflächenrautiefe -> schwache reflexion, keine Spiegeleffekt

nach Modifikation: Spritzgussteil mit glatter lackierter Oberfläche -> geringe Oberflächenrautiefe -> hoher Reflexionsgrad, starker Spiegeleffekt.

Wie dir sicherlich schon aufgefallen ist, ist der Einsatz bei eingeschaltetem Licht mit beleuchtet wird, den Rest kannst du dir ja denken.

Die einzige Möglichkeit die ich dafür sehe ist den Einsatz einfach mit einem schwarzen matten Lack ein zu sprühen.

Das ist zwar auch nicht erlaubt, aber würde niemandem schaden.

Die Blinker müsstest du von einem lackierer lasieren lassen und hellere Blinkerbirnen einbauen.

Tim

Na das klingt doch schon ganz gut, mit Mattschwarz könnte ich mich anfreunden,
aber mit lasierten blinkerabdeckungen will ich nichts zu tun haben.
das ist nämlich Ilegal,
und ich wollte schon auf der sauberen Seite bleiben.
Zur Not auch mit den Standard Blinkergläsern.
ich frag trotzdem mal beim Tüv nach.
Grüße
0016
PS: kann man die Teile nun zerlegen oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Na das klingt doch schon ganz gut, mit Mattschwarz könnte ich mich anfreunden,
aber mit lasierten blinkerabdeckungen will ich nichts zu tun haben.
das ist nämlich Ilegal,
und ich wollte schon auf der sauberen Seite bleiben.
Zur Not auch mit den Standard Blinkergläsern.
ich frag trotzdem mal beim Tüv nach.
Grüße
0016
PS: kann man die Teile nun zerlegen oder nicht?

Ja, die Dinger kann man zerlegen, die wurden irgendwann ja auch mal zusammengebaut.

Aber wenn du schon vorhast die Einsätze zu lackieren, dann verstehe ih nicht, warum du dich gegen die lasierten Gläser sträubst!!! Das lackieren ist schließlich genau so verboten.

Tim

@118d
ich hab nie behauptet das ich was verbotenes machen will.
Falls die Rennleitung "NO" sagt dann lass ichs selbstverständlich.

Meine ursprüngliche Frage war ja nur nach der technischen Möglichkeit und nicht nach der Legalität.
trotzdem Danke für die Auskunft

Grüße
0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


@118d
ich hab nie behauptet das ich was verbotenes machen will.
Falls die Rennleitung "NO" sagt dann lass ichs selbstverständlich.

Meine ursprüngliche Frage war ja nur nach der technischen Möglichkeit und nicht nach der Legalität.
trotzdem Danke für die Auskunft

Grüße
0016

Hmmm das hat sich aber gerade noch danach angehört, dass es dir egal sei.

Naja, aber du brauchst dort erst garnicht anrufen ...... das lackieren ist verboten, egal ob es "stört" oder nicht.

Tim

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