Scheinwerfer zu niedrig->Polizei

VW Golf 1 (17, 155)

Hi Leutz,
ich hab nen 2'Er Golf Fire and Ice mit nem festen 80/60 drin und 14" OZ und 7x15...

Mich haben vorhin die Bullen rausgezogen und haben bemengelt das meine Scheinwerfer zu niedrig sein sollen, hab nen Mengelschein bekommen...

Was kann ich nun machen und wo kann ich raussuchen was die Grenzwerte sind?

Bitte helft mir...

Gruss Dalle

36 Antworten

re:

2 möglichkeiten...

TÜV: 0,5cm Tolleranz
KÜS: 5cm Tolleranz

Jedoch wenn die Bullen das nicht akzeptiren hast auch das Prob wie ich...

Gruss

daLLe

Zitat:

Original geschrieben von Griffin_16v


Ich hab 49 zur Lichtaustrittskante, meint ihr da kann was bemängelt werden oder sind die da so streng?

Wird keinem auffalllen.

Dieses Schreiben was hier im Umlauf ist, bringt euch GAR NIX.

Ein Ordnungshüter der es anzweifelt reicht und wenn ihr dann zu dem nächst gelegenen TÜV müsst seh ich schwarz mit dem Schreiben! 😁

wenn ihr dies meint:
http://www.motor-talk.de/.../scheinwerfer.jpg?s&%3Bpostid=6404082

Das bringt euch gar nix!!!

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Zitat:

Original geschrieben von schneider.ms


war eben bei mir mal mesen:47cm
wenn du ne Mängelkarte bekommen hast haste jetzt ein Problem. Entweder Fahrwerk tauschen oder auf Ralley-Front wechseln (ob die allerdings 4cm bringt ist fraglich)

Ralley Front bringt 7cm - durch die Linse ist die Lichtaustrittskante sehr weit oben.

Ansonsten mußt du nen anderes Fahrwerk rein machen.

Da du nur 10 Tage Zeit hast, rechne mal schnell durch was für Dich günstiger kommt, und bau um. (Front oder FW)

re:

So, mal sehen was morgen die Polizei sagt...

hab es hingeschafft....

Gruss

DaLLe

🙂 was haste gemacht? das Auto durch Federwegsbegrenzer hochgepuscht?

re:

ich hab das schreiben der polizei vorbeigeschafft...

der den mängelschein ausgestellt hat war nicht da und schaut es sich morgen an...

mal sehen..

*drückt mir die daumen*

das schreiben wird dir nix bringen... aber berichte mal was raus geworden ist!

meiner meinung nach ist das schreiben ein fake. da es keinerlei namen oder unterschrift und Stempel trägt. Im Normalfall volkommen wertlos.

da brauchst du nicht hoffen.

habe mit dem der das schreiben erstellt hat persönlich telefoniert.
( ich schien nicht der erste gewesen zu sein) 😁

naja auf jeden fall vergiss es.

hab übrigens zu dem thema bis jetzt 3 unterschiedliche thesen von 3 prüfern

naja egal

Ist immer wieder ein interessantes Thema. Hab da bislang jetzt verschiedene versionen gehört und will mal wissen was an welcher dran ist. Also...

Richtig oder Falsch?

1. Die Lichtaustrittsunterkante ist bei H4 Scheinwerfern in etwa die mitte vom Scheinwerfer. Sieht man beim TÜV auf dem Lichtbild.
Bei Xenon ist die Unterkante des Lichtbilds die Unterkante der Linse.
2. Fahrzeuge die eine ABE haben die vor 88 erstellt wurde sind davon nicht betroffen.
3. Fahrzeuge ohne LWR sind davon nicht betroffen.

Zitat:

Original geschrieben von 53B


Ist immer wieder ein interessantes Thema. Hab da bislang jetzt verschiedene versionen gehört und will mal wissen was an welcher dran ist. Also...

Richtig oder Falsch?

1. Die Lichtaustrittsunterkante ist bei H4 Scheinwerfern in etwa die mitte vom Scheinwerfer. Sieht man beim TÜV auf dem Lichtbild.
Bei Xenon ist die Unterkante des Lichtbilds die Unterkante der Linse.
2. Fahrzeuge die eine ABE haben die vor 88 erstellt wurde sind davon nicht betroffen.
3. Fahrzeuge ohne LWR sind davon nicht betroffen.

1. Keine Ahnung

2. Stimmt!

3. Stimmt nicht!

Zitat:

Original geschrieben von 53B



1. Die Lichtaustrittsunterkante ist bei H4 Scheinwerfern in etwa die mitte vom Scheinwerfer. Sieht man beim TÜV auf dem Lichtbild.

Falsch, Unterkante Reflektor zählt

Zitat:

Original geschrieben von 53B


Bei Xenon ist die Unterkante des Lichtbilds die Unterkante der Linse.

Richtig

Zitat:

Original geschrieben von 53B


2. Fahrzeuge die eine ABE haben die vor 88 erstellt wurde sind davon nicht betroffen.

Fast richtig, hier zählt aber der Tag der ersten Zulassung

Zitat:

Original geschrieben von 53B


3. Fahrzeuge ohne LWR sind davon nicht betroffen.

falsch

Je nachdem wie fit derjenige Ordnungshüter ist bringt das schreiben schon was. Ein Versuch könnte es wert sein, zuviel sollte man aber nicht erwarten da es nunmal falsch ist. Spätestens beim TÜV hat man dann ein kleines Prob...

@golfzwo: was hat der denn genau gesagt am Telefon? Würd mich mal interessieren wieso der sowas rausbringt...

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