Scheinwerfer vorne folieren. Punkte / Bußgeld oder nur Bußgeld ? (2018)

Hi zusammen,

eins vorweg - bitte keine Diskussionen wie sinnlos etc. das alles alles ist. Man bekommt so viele verschiedenen Antworten auf diese frage und der Tüv Prüfer war heute auch überfragt bzw. er will sich nächste Woche mal informieren. ImFforum konnte ich auf die schnelle auch nichts finden.

Was erwartet mich laut neuem Bußgeldkatalog wenn ich die vorderen Scheinwerfer etwas dunkler folieren lassen. Rückleuchten sind auch schon foliert - alles andere ist eingetragen.

Beste Antwort im Thema

Wie blöd muss man eigentlich sein, um eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs zum Teil unbrauchbar zu machen? Nach gesundem Menschenverstand gehört dir dafür die Fahrerlaubnis entzogen!

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Scheinwerfer folieren und dann die wunderhellen Extrembrenner einbauen und schon reduzieren sich die Nachteile oder Vorteile gen Null. Muss bloß noch der Typ vom TÜV dran glauben.
Mein Problem ist jetzt nur, warum ich eine Meinung dazu habe, was ein Depp als Thema in den Raum stellt.

ich werd mal klingeln..
der Thread wird ganz schnell zugemacht werden. Bin ich sicher!
Den Unfug braucht wirklich keiner!!!

Warum muss man da "klingeln"? Wir sind uns einig, dass es verboten ist und die meisten werden auch zustimmen, dass es unsinnig ist. Aber die rechtlichen Folgen kann man ja mal erörtern. Dann wird beispielsweise das Gerücht ausgeräumt, dass der Versicherungsschutz erlischt.

Zitat:

@ReAlThUg schrieb am 19. Januar 2018 um 13:13:19 Uhr:


eins vorweg - bitte keine Diskussionen wie sinnlos etc. das alles alles ist.

Schöner Versuch! "LEIDER" sind wir hier in Motor-Talk und DA KOMMST DU SCHLICHT NICHT um ungefragte Meinungen drum rum! 🙁

Solltest du dennoch (hoffentlich) noch nicht heulend in der Ecke sitzen aufgrund der vielen nichtsnützigen Antworten:

Zitat:

Was erwartet mich laut neuem Bußgeldkatalog wenn ich die vorderen Scheinwerfer etwas dunkler folieren lassen. Rückleuchten sind auch schon foliert - alles andere ist eingetragen.

Hier die gewünschten infos:

TBNR 117106 Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren.
0 Pkt. 20,00€
§ 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

TBNR 117107 Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren. Sie gefährdeten +) dadurch Andere.
0 Pkt. 25,00€
§ 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG

TBNR 117108 Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt *) waren. Es kam zum Unfall.
0 Pkt. 35,00€
§ 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG

-> ohne Unfall also max. 25€. Thema Versicherung wurde schon gesagt.
Entnommen aus dem aktuellen "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog":
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

Ein System, welches du schnell vor Ort wieder rückgängig machen könntest, wäre natürlich von Vorteil.
Schau z.B. mal hier:
http://www.xpel.com/headlight-protection-kits/
Ich weiß halt nicht, wie gut sich das Zeug wieder lösen lässt. Habe damit (noch) keine Erfahrung.

Also - hau rein! Grüße von jmd., der tagsüber auch mit schwarzen Scheinwerferabdeckungen rumfährt... kann meine zum Glück abnehmen, da nur gesteckt. Selbst die Freunde und Helfer hats bisher wider Erwarten noch nicht interessiert, was mich doch SEHR gewundert hat!
Gestorben ist deswegen auch noch keiner... 🙄

Cov01
Cov02
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Der Vollständigkeit halber sollte man aber auch noch folgende Verstöße auflisten:

TBNR 319500: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
0 Pkt. 50,00€

TBNR 319606: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
1 Pkt. 90,00€

Dann muss noch erörtern, ob tatsächlich die Betriebserlaubnis erloschen war. Das ist der Fall bei Änderungen, bei denen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (§ 19 StVZO). Diese schwammige Formulierung setzt eine Einzelfallprüfung voraus und dürfte vom Tönungsgrad abhängen. Bei komplett zugedeckten Scheinwerfern, bei denen gar kein Licht mehr ausgestrahlt werden kann, könnte das selbst am Tag der Fall sein, wenn Beleuchtung notwendig ist (Tunnel, Regen, Nebel, Schnee).

Schon richtig. Können/dürfen WIR aber eh nicht beurteilen.
Bei meinen Abdeckungen schien der Blinker zumindest immer noch halbwegs gut durch - selbst das Standlicht (womit man allein ja eh nicht tagsüber fahren darf) - also alles, was zum Fahren am Tage wichtig war - für mich und v.a. auch andere.
Nachts musste man sie wie gesagt eh abnehmen, da man sonst so ziemlich garnichts sehen würde.

edit - z.B.:
https://www.youtube.com/watch?v=XQuXFR4RqPE

Etwas OT.

Mein Auto wurde wegen einem zu lauten Auspuff abgeschleppt und zum TÜV gebracht.

Ich fuhr ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis usw...
Der Spaß kam über 650€.

Ich denke bei abdunkeln der Scheinwerfer könnte eine ähnlich hohe Summe zusammen kommen.
Im Bußgeldbescheid habe ich aber nichts von Punkten gelesen

Edit:
Genau 602,14€

Da das Folieren der Scheinwerfer verboten ist, fahre ich Nachts mit Sonnenbrille. Die koennen mich mal! Den zeig ichs. 😉

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Januar 2018 um 08:46:14 Uhr:


Da das Folieren der Scheinwerfer verboten ist, fahre ich Nachts mit Sonnenbrille.

Das ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO und somit ordnungswidrig.

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 20. Januar 2018 um 08:29:06 Uhr:


Im Bußgeldbescheid habe ich aber nichts von Punkten gelesen

Das steht nicht immer dabei. Wenn du den Bußgeldbescheid noch hast, kann man herausfinden, ob es Punkte gab.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 20. Januar 2018 um 09:19:14 Uhr:



Zitat:

@BerlinUser schrieb am 20. Januar 2018 um 08:29:06 Uhr:


Im Bußgeldbescheid habe ich aber nichts von Punkten gelesen

Das steht nicht immer dabei. Wenn du den Bußgeldbescheid noch hast, kann man herausfinden, ob es Punkte gab.

Ja den habe ich noch.
Der kam erst vorgestern.

Wie kann ich dies herausfinden?

Du kannst den genauen Tatvorwurf hier posten, wenn vorhanden auch die Tatbestandsnummer (TBNR).

Habe mal aus reiner Blödheit/Unwissenheit lasierte Rückleuchten verbaut.

Wurde aufgeschrieben (Polizeifahrzeug fuhr direkt hinter mir) und bekam eine Woche danach Post mit einer Strafe, ohne Punkte und der Aufforderung das Auto mit einwandfreier Beleuchtung wieder vor zu führen.

Tatvorwurf war auch erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Änderungen an den Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs...

HTC

Den ersten Tatvorwurf verstehe ich nicht so recht.“sie nahmen das Fahrzeug in betrieb ,obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

Durch zu viel DB beeinträchtigt man die Umwelt.
Ich verpeste sie doch damit nicht!?

Asset.JPG

Nennt sich dann "Lärmverschmutzung"...Du könntest mit einem zu lauten Fahrzeug andere Mitmenschen verpesten/belästigen...
Die Umwelt besteht ja nicht nur aus Tieren und Pflanzen sondern auch aus Deinen Mitmenschen

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