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Scheinwerfer mit Klarlack Versiegeln..?

Hallo Männer,

ich werde meine Scheinwerfer meines Opels schleifen polieren etc damit die wieder in Schuss kommen daher meine Frage.

Grundsätzlich benutzt man 2k in 1 Klarlack für die Scheinwerfer als Schutz wenn man sich an dem Polycarbonat zum aufbereiten begnügt.

Ich habe eine normale Klarlack Dose fürs Auto auch zuhause und könnte ich auch das benutzen auf die Scheinwerfer als Versieglung…?

Ansonsten wünsche ich schöne Feiertage und schöne Weihnachten.

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47 Antworten

"Was spricht dagegen, wenn nötig, neue Scheinwerfer zu kaufen und gut ist."
Bis auf den Preis nichts. Meist sind die Fahrzeuge mit den matten Scheinwerfern schon etwas älter und die Eigentümer etwas "sparsamer".

Ich mag sogar noch annehmen, dass es uU auch nicht mehr für jedes Modell so einfach neue SW gibt. Was dann natürlich noch blöder ist, als einfach nur keine neuen zahlen zu wollen (oder zu können)

Wenn die Ersatzteilpreise sich so weiterentwickeln, dann dürfte ein Satz neuer Scheinwerfer später bei manch einem Gebrauchtwagen dessen Wert übersteigen.

So,
da mittlerweile ganz klar ist das die Bearbeitung von Scheinwerfern Rechtlich Verboten ist
möchte ich hier mal an die Beitragsregeln und ganz Besonders an die Nutzungsbedingungen erinnern!
Ihr dürft gerne auf Theoretischer Basis weiterdiskutieren wieso-weshalb-warum.....
Aber Fakt ist das sobald hier Anleitungen dazu geschrieben werden geht die Sache zur Moderation und wird von dort Bewertet!
Gruß Jup

Naja das ist ja der Kern der Diskussion hier - ich habe mal gesucht und nichts konkretes gesetzliches gefunden - adac, Versicherungen und TÜV sind erstmal private Unternehmen und natürlich eine Referenz - aber nicht das Gesetz - da hilft es auch nicht wenn hier gerne eine andere Meinung vertreten wird. Wenn so eine Referenz z.b. in Form einer Rechtssprechung vorliegt - gerne her damit - das ist ja genau meine Frage gewesen, weil ich nichts finde dazu.
Um aber eine andere Analogie zu nennen - ein Reifen ist gleichermaßen im 22a stvo genannt - nach der Logik, die hier angewendet wird, wäre reifen flicken auch illegal.

@cmc2001 verstehst du das einfach nicht oder willst du das nicht verstehen.??

Oh mann,
wenn man hier die ganzen Klugscheisserermahnungen liest, möchte man raus aus Deutschland.
Hauptsache leermeistern, anstatt auf eine klar gestellte Frage konstruktiv zu antworten, oder gleich die Klappe zu halten.
Hier wird es objektiver dargestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=ba6e3jN5NlE

Ich habe letzten Monat beim "TÜV" vom Prüfer den Tipp bekommen, die Scheinwerfer mal zu polieren, da sie schon sehr matt geworden seien. Stimmte auch, Plakette gab's trotzdem, aber mit Hinweis: Hauptscheinwerfer matt.

Ich bin Lackierer (Meister), es ist nicht erlaubt Scheinwerfer aufzuarbeiten, wir machen es trotzdem regelmäßig (auf Kundenwusch) und es gab noch nie einen Kunden der damit im Unfallfall oder bei der TÜV Prüfung Probleme hatte, das einmal dazu...
Es wird immer geschliffen (nass) bis 10K Körnung, dann ist das eigentlich schon recht "klar", dann eine sorgfältige Reinigung, dann eine Lackierung mit Klarlack, ist das alles trocken, Polieren mit recht grober Schleifpaste, das hält für die nächsten 3-4 TÜV Prüfungen und verändert in keiner Weise die Ausleuchtung der Scheinwerfer, das merkt kein TÜV und ist IMMER BESSER ALS VERGILBTE ABGENUTZE SCHEINWERFER!!!

Zitat:

@zak1976 schrieb am 14. Februar 2025 um 21:39:46 Uhr:


Ich bin Lackierer (Meister), es ist nicht erlaubt Scheinwerfer aufzuarbeiten, wir machen es trotzdem regelmäßig (auf Kundenwusch) ...

Was soll man dazu noch sagen? Außer echt "

meisterlich

" ...

:rolleyes:

Es ist verboten, man macht es trotzdem, man nimmt natürlich das Geld, solche Empfehlungen braucht das Land und das von "Vermeintlichen Meister"Gratulation
Solchen sollte man den Meisterbrief anerkennen.

...das merkt kein TÜV...
...oder bei der TÜV Prüfung Probleme hatte...
Wenn der TÜV es nicht merkt, wird er auch keine Probleme bereiten. Verboten ist es trotzdem.
Steht dann auf der Rechnung "auf Kundenwunsch trotz Hinweises auf das gesetzliche Verbot wurden die Scheinwerfer überarbeitet"?

Weniger Aufregung bitte. Die heben wir uns für den Moment auf, in dem wir den Preis für zwei neue Scheinwerfer sehen, die wir dann kaufen müssen, um legal unterwegs zu sein. Da lohnt es sich dann wirklich.

Ich möchte hier nochmal klarstellen, das wir das auf Kundenwunsch machen!
Warum machen wir das, weil der Scheinwerfer anschließend auf dem Niveau eines Neuteiles sind. wir machen einen Lichtest, der ist nicht von einem Neuteil zu unterscheiden, nur weil es Auflagen gibt, die wirklich unsinnig sind und auch technisch keine Nachteil haben, es wird auch nicht bemerkt und kann auch nicht bemerkt werden.
Das muss natürlich jeder für sich entscheiden, alle diejenigen, die sich damit wohlfühlen und 100%tig gesetzeskonform, Ihr Auto, durch den TÜV bringen wollen kaufen sich neue Scheinwerfer, all diejenigen, die "verbrauchte" Scheinwerfer haben und das so richten lassen wollen, dass der Ursprungszustand wiederhergestellt wird, gehen zu einem Aufbereiter, der das genau so gut (wie wir) erledigt.
Das ist schon Aufwand, Schleifen und mit passendem Klarlack lackieren und anschließend polieren kostet auch Geld aber wenn das Ergebnis sich nicht von einem Neuteil unterscheidet und deutlich günstiger ist, warum sollte man das nicht bei (grad alten) Fahrzeugen machen lassen?
Mich wundern diese Ansichten hier schon manchmal, bzw. die Beitäge, es wir doch technisch alles erneuert, gestestet und die Tüv Prüfung bestanden. wo ist denn das Problem?

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