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Scheinwerfer mit Klarlack Versiegeln..?

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 1:04

Hallo Männer,

 

ich werde meine Scheinwerfer meines Opels schleifen polieren etc damit die wieder in Schuss kommen daher meine Frage.

 

Grundsätzlich benutzt man 2k in 1 Klarlack für die Scheinwerfer als Schutz wenn man sich an dem Polycarbonat zum aufbereiten begnügt.

 

Ich habe eine normale Klarlack Dose fürs Auto auch zuhause und könnte ich auch das benutzen auf die Scheinwerfer als Versieglung…?

 

Ansonsten wünsche ich schöne Feiertage und schöne Weihnachten.

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36 Antworten

Ich bin hier raus....

Also nein - und damit zumindest nicht illegal, weil Internet rumors und eigene Interpretation - so wie es die Befürworter auch machen. Wie gesagt- mich interessieren Urteile oder nachweisliche Belege

Zu dem Thema schreibt der ADAC auf seiner Homepage:

"Auf Anfrage der ADAC Experten bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Die Instandsetzung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben durch Schleifen, Polieren und Versiegeln oder ähnliche Verfahren ist unzulässig."

Übrigens eine lustige Auffassung, weil es unzulässig ist, würde es (auch von Profis) nicht gemacht. Im Straßenverkehr ist vieles verboten, was viele "Laien" wie auch "Profis" nicht unbedingt stört.

Hier mal die entsprechende Werbung: https://auto-stellar.de/.../

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 19:03

ich sehe die Meinung sind verschieden ganz ehrlich wenn man es schleift vernüftig poliert und die Scheinwerfer Neuwertiger aussehen finde ich daran nix verwerfliches.

 

Ich gefährde keinen,beschmutze somit die Umwelt auch nicht…

 

 

Trozdem habe ich keine Richtige Antwort auf meine Frage bekommen aber trozdem allen ein schönen Rest Sonntag Männer !

Zum lackieren mit Klarlack - könnte gehen muss aber nicht - mir wäre es an der Stelle zu heikel - weil eigentlich brauchst du ein Versuchsteil zum testen.

Also ich finde die Antwort schon ziemlich präzise;)

Aber wie du es machst musste du wissen - in diesem Sinne- ebenfalls einen schönen Sonntag

Zitat:

@Muro667226 schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:03:47 Uhr:

1.

ich sehe die Meinung sind verschieden ganz ehrlich wenn man es schleift vernüftig poliert und die Scheinwerfer Neuwertiger aussehen finde ich daran nix verwerfliches.

2.

Ich gefährde keinen

3.

Trozdem habe ich keine Richtige Antwort auf meine Frage bekommen

1. das ist idR immer die Meinung derer, die sich über Vorgaben hinweg setzen. Sie sehen da nix verwerfliches ... das heißt aber nicht automatisch, dass Deine Sichtweise korrekt und legal ist. Und neuwertiger Aussehen sagt nichts darüber, ob die Funktion sich ebenso entsprechend ändert

2. und ich wette, DAS kannst DU (und auch ich btw) NICHT beurteilen in Bezug auf das Leuchtverhalten der SW

3. keine richtige, oder keine die Dir passt?

Die Polizeikontrolle ist im Übrigen harmlos. Aber ein Unfall mit Personenschaden in der Dämmerung, nach dem der Wagen von der Staatsanwaltschaft zur Kontrolle Beschlagnahmt wird um Beweise fürs folgende Verfahren zu sichern ... dann hat sich das voll gelohnt dass man an gescheiter Arbeit gespart hat. Aber ich weiss, das passiert ja nie ... (dachte ich auch mal)

Polierte Scheinwerfer blenden weniger und geben besseres Licht als matte. Insofern steht man mit matten Scheinwerfern nach einem Unfall auch nicht besser da. Eher schlechter.

Matte Scheinwerfer blenden?

Ja, weil sie ihr Licht mehr streuen. Das Streulicht tritt in Richtungen aus, in die es nicht austreten darf und kann somit in diese Richtung blenden.

Okay, ich hab die Dinger im Gegenverkehr immer nur als trübe Funzeln wahrgenommen.

Kommt auf den Grad der Schädigung an. Aber auch sehr matte Scheinwerfer geben mehr Licht außerhalb des für asymmetrisches Licht definierten Kegels ab als neue oder polierte.

Zitat:

 

Die Polizeikontrolle ist im Übrigen harmlos. Aber ein Unfall mit Personenschaden in der Dämmerung, nach dem der Wagen von der Staatsanwaltschaft zur Kontrolle Beschlagnahmt wird um Beweise fürs folgende Verfahren zu sichern ... dann hat sich das voll gelohnt dass man an gescheiter Arbeit gespart hat. Aber ich weiss, das passiert ja nie ... (dachte ich auch mal)

Die Frage ist weniger, ob das passiert oder nicht, sondern ob das in der Realität überhaupt relevant ist.

Zwischen zwei HU-Besuchen liegt viel Zeit, in der

a) der Scheinwerfer weiter erblinden kann, was die Lichtausbeute/Streuung beeinflusst

b) der Reflektor bei älteren Modellen sich eintrüben oder ablösen kann, was Lichtausbeute/Streuung beeinflusst

c) die Glühbirne kaputtgegangen ist und durch den Fahrer durch eine neue ersetzt wurde, die nur leider nicht perfekt mittig sitzt oder von minderer Qualität sein kann, was Lichtausbeute/Streuung beeinflussen kann

d) die Höhenregulierung seit geraumer Zeit auf der falschen Einstellung steht oder defekt ist, was ebenfalls das Lichtbild beeinflusst

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele auf die Schnelle, die alle bei einem Unfall in der Dämmerung einen Einfluss haben können und die mit Sicherheit den definierten Prüfbereich des ursprünglich neuen Scheinwerfers verlassen.

Nur wird dafür wohl kein Autofahrer jemals wirklich belangt werden, ob das nun ein Gutachten so ermittelt oder nicht, zumal es darüber hinaus ja auch noch einen nachweisbar negativen Einfluss auf das explizite Unfallgeschehen haben muss. Gerade bei letzterem wäre es interessant, wie das aussehen soll, verglichen mit dem halb blinden Scheinwerferglas, welches zwar bei der letzten HU vor eineindreiviertel Jahren gerade so noch durchging, in der Zwischenzeit aber weiter vergilbt ist.

Eigentlich war ich hier ja raus..

 

https://www.allianzdirect.de/.../?...

 

Es sollte doch eigentlich jedem klar sein,der etwas Grips im Kopf hat,dass an sicherheitsrelevanten Bauteilen nicht herumgebastelt werden darf.

Was spricht dagegen,wenn nötig;neue Scheinwerfer zu kaufen und gut ist.

Herrlich:

"2. Kommt es zu einem Unfall, ist es möglich, dass deine Kfz-Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Kläre also im Vorfeld genau ab, wie deine Versicherung dazu steht."

Liebe Versicherung, ich möchte meine Scheinwerfer (illegal) überarbeiten lassen. Was haltet ihr davon? Stört es euch, dass damit die Betriebserlaubnis erlischt?

Abgesehen davon, "darf" die Kfz.-Versicherung bei einem Unfall auch bei erloschener Betriebserlaubnis den Schaden beim Unfallgegner übernehmen - eventuell aber ihren VN in Regress nehmen.

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