Scheinwerfer Haftpflichtschaden

Hallo zusammen,

meine geparktes Fahrzeug ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden.

Soweit ist auch alles Okay.

Nun will aber die Gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den Scheinwerfer bezahlen, sondern nur die Reparatur des gebrochenen Halters.

Wie gesagt am Scheinwerfer ist ein Halter gebrochen.

Ich sehe das so, das ich vor dem Unfall keinen instandgesetzten Scheinwerfer hatte und ich deshalb auch einen neuen Scheinwerfer erstattet haben möchte und nicht nur die Reparatur des Halters.

ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?

Wie schon geschrieben....Es ist ein Haftpflichtschaden.

Lg

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:



Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:



Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

...für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.

Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.

Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

Unfassbar...
🙄

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Ein dolles "Zitat". Ich schreib also mal extra laaaangsam:

Der TE ist Geschädigter in einem Haftpflichtschaden. Da muss er sich nicht auf Billigvarianten verweisen lassen. Auch nicht wenn sie vom Hersteller als ebenfalls fachgerecht und verkehrssicher angeboten werden. Der Hersteller bietet ja auch den kompletten Scheinwerfer als fachgerecht und verkehrssicher an. Beides mag für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sein. Daraus folgt aber keine Gleichwertigkeit im Sinne des Fahrzeugwertes.

Die Reparatur mit dem Rep.-kit führt nicht zu dem unbeschädigten Zustand, sondern nur zu einem reparierten solchen, der nicht dem Original entspricht (gleichwohl mag dieser Zustand fachgerecht sein). Vielleicht denkt auch mal einer daran, dass der nur mit dem Rep.-kit reparierte Scheinwerfer bereits sein Potential für die Reparatur verspielt hat, wenn der Geschädigte mal selbstverschuldet etwas leicht anrempelt und dabei der Scheinwerfer dann irreparabel wird und dann bei diesem späteren Bumser ausgetauscht werden muss. Warum soll man denn als Geschädigter dieses Potential zwangsweise zeitlich vorverlagern und an einen Dritten verschenken müssen? Mit fällt dafür jedenfalls keine akzeptable Begründung ein.

Ich glaub hier gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen von dem Reperatursatz:

Du gehat anscheinend davon aus, dass das Set aus irgendeinem Kleber besteht, mit dem man irgendein gebrochenes Plastikteil klebt und damit dann die Bruchstelle flickt,

So wie ich das verstehe sind die Halter am Scheinwerfer geclipst, so dass die Halter und Scheinwerfer nicht aus einem Spritzgußteil sondern Scheinwerfer, oberer iund unterer Halter drei unabhängige Teile sind. Das Set besteht dann aus zwei neuen Haltern. Die gebrochene werden vom Scheinwerfer gezogen und die neuen angesteckt.

Somit würde ich in dem Fall keine Nachteil oder Wertverlust sehen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. August 2016 um 22:09:48 Uhr:



Warum sollte ich ein Problem mit etwas haben, das es nicht gibt? Dieser Begriff ist eine Erfindung der Versicherungswirtschaft und kommt im Gesetz nicht vor, sondern ausschließlich in Versicherungsbedingungen.

Ihr habt recht, es ist wirklich Zeitverschwendung.

Ich zitiere nur einmal § 254 Abs. 2 BGB, damit jeder, der von dem Blabla ins Zweifeln gekommen ist, weiß, woher die Schadenminderungspflicht kommt; und dann noch ein absolut willkürlich ausgesuchtes Urteil des BGH, in dem er sich mit der Schadenminderungspflicht beschäftigt. Das tut er so oder ähnlich in Dutzenden von Urteilen. So viel zur Qualität der Beiträge eines bestimmten Users.

Und damit bin ich denn auch mal wieder raus hier.

Bis die Tage, Jungs.

@zille1976
Nein. Ich habe das schon gepeilt, dass das von Dir gemeinte Set nicht geklebt, sondern gesteckt wäre. Solange die Kiste nicht so vom Band rollt, ist das nicht das Selbe. Dass beides fachgerecht wäre, ist irrelevant. Tust Du verstehen das, wie ich gesprochen es habe? (Santa-Obiwan-Sprech 😁)

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und das ist der Punkt, der hier immer wieder zu Recht kritisiert wird:
Nämlich, dass man Bewertungen vornimmt die man mangels Expertise / in Augenscheinahme garnicht vornehmen kann. Drum schwafelt man um den heißen Brei herum, stellt irgendwelche Spekulationen auf, bläht den Thread mit unnötig spam, usw...

Letztlich ist das ganze Thema mit einem Satz zu beantworten:
Der TE hat Anrecht auf eine sach- und fachgerechte Reparatur, die zu dem Zustand (oder einem Gleichwertigen) führt, in dem sich das Auto vor dem Unfall befand.

Ob ein Aussatusch der Halterung sach- und fachgerecht ist und ob der Zustand gleichwertig ist überlasst doch bitte einem Fachmann, also einem Sachverständigen (Delle hat ja seine Meinung gesagt) oder Kfz-Meister, zu beurteilen. Alles andere ist Spekulation / unnötigen Diskussion um Sachen, die abschließend je nicht beurteilt werden können und schaden daher dem TE eher.

Sollten wir nicht konstruktiv bleiben?.. Naja...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 6. August 2016 um 23:56:44 Uhr:


So wie ich das verstehe sind die Halter am Scheinwerfer geclipst, so dass die Halter und Scheinwerfer nicht aus einem Spritzgußteil sondern Scheinwerfer, oberer iund unterer Halter drei unabhängige Teile sind.

Du verstehst das (vermutlich, da ich den hier diskutierten konkreten Scheinwerfer nicht kenne) falsch.

Werkseitig sind die Befestigungslaschen Teil des Gehäuses. Für die Anwendung des Rep-Satzes werden die dann beschädigten Laschen vom Gehäuse abgetrennt und die neuen angebracht (ob geclipst oder geschraubt mag vom Hersteller abhängen).

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 7. August 2016 um 00:07:42 Uhr:


Nämlich, dass man Bewertungen vornimmt die man mangels Expertise / in Augenscheinahme garnicht vornehmen kann. Drum schwafelt man um den heißen Brei herum, stellt irgendwelche Spekulationen auf, bläht den Thread mit unnötig spam, usw...

Das würde aber bedeuten, dass es hier im Forum demnächst nur noch so von statten geht:

TE: "Ich hatte letzte Woche einen Unfall, bei dem [beliebigen Sachverhalt einfügen]. Ist das so rechtens?"

Antwort desjenigen, der gerade online ist: "Da keiner hier dabei war können wir dir keine abschließende Empfehlung geben. Nimm dir einen Anwalt und eine Sachverständigen, die werden dir deine Fragen beantworten."

Twindance: "An der Stelle kann ich den Thread ja dann schließen. Sollte der TE noch was zu berichten haben kann er sich ja per PN an mich wenden. Twindance/mt-Moderation"

Ich könnte mir vorstellen, dass das durchaus in kürzester Zeit das Aus für das Forum wäre.

Lenk nicht ab. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2016 um 00:20:14 Uhr:


Lenk nicht ab. 😁

Lenk ich nicht. Wenn die drei Teile ab Werk schon Einzelteile sind (was ja nunmal niemand weis, weil keiner weis um welches Fahrzeug es geht) dann ist das aufclisen neuer Halter genau der Zustand ab Werk.

Da rennst Du bei mir offene Tore ein. Genau das schrob ich ja genau hier:
http://www.motor-talk.de/.../...r-haftpflichtschaden-t5771929.html?...

Nur ist es meines Wissens eben so, wie das hk_do hier
http://www.motor-talk.de/.../...r-haftpflichtschaden-t5771929.html?...
schrob. 😉

Meinst Du wirklich, dass Meinungen ohne Fundus, also eben nur Meinungen, tatsächlich vom TE nachgefragt werden? Ich denke eher Ratsuchende möchte fundiertes Wissen hören bzw. lesen.

Und auch den konkreten Fall bezogen ist eben die Frage, ob er Anspruch auf Scheinwerferersatz hat dichotomisch bzw. eigentlich ist die Rechtslage (R) ein Funktionswert der Argumente

  • sach- und fachgerechte Reparatur (SuF) und
  • gleichwertiger Zustand nach Reparatur (G)

Sei 0=Nein und 1=Ja, so ist R = SUF x G mit R,SUF,G € M={0,1}

So logischer geht es nicht.

Das ist nur eine Frage des Horizontes. 😉

Die Formel ist fehlerhaft.

R = SuF + G

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 7. August 2016 um 00:37:29 Uhr:



Und auch den konkreten Fall bezogen ist eben die Frage, ob er Anspruch auf Scheinwerferersatz hat dichotomisch ....So logischer geht es nicht.

Er meint "entweder - oder" (falls noch einer auf so niedrigem Bildungsniveau wie ich geblieben ist, aber trotzdem mitdenken möchte).

Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. August 2016 um 00:55:33 Uhr:


Die Formel ist fehlerhaft.

R = SuF + G

nö, dann könnte ja zwei herauskommen, was nicht definiert ist.
0x0=0
0x1=0
1x0=0
1x1=1

Der Uhrzeit geschuldet habe ich übersehen, dass für R die Definition umgedreht werden muss. :-)

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