Scheinwerfer Haftpflichtschaden

Hallo zusammen,

meine geparktes Fahrzeug ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden.

Soweit ist auch alles Okay.

Nun will aber die Gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den Scheinwerfer bezahlen, sondern nur die Reparatur des gebrochenen Halters.

Wie gesagt am Scheinwerfer ist ein Halter gebrochen.

Ich sehe das so, das ich vor dem Unfall keinen instandgesetzten Scheinwerfer hatte und ich deshalb auch einen neuen Scheinwerfer erstattet haben möchte und nicht nur die Reparatur des Halters.

ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?

Wie schon geschrieben....Es ist ein Haftpflichtschaden.

Lg

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:



Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:



Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

...für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.

Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.

Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

Unfassbar...
🙄

108 weitere Antworten
108 Antworten

Richtig so!

Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:


Okay....

Viel zu lesen gehabt.

Zu dem Fahrzeug:

Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

Ich sehe das auch so. für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

EDIT:
Wie hoch ist denn der Schaden inkl. der Scheinwerferreparatur. Vielleicht wurde nämlich diese Reparaturmethode gewählt, damit der Wagen kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

😁

Genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch schon.

Hier wird für das Alter und Fahrleistung des Fahrzeuges ganz schön viel Aufsehen gemacht.

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr

Die Klage geht, so mein jetziger Wissenstand, morgen raus.

lg

Martin

Berichte bitte mal wie es ausgeht.

Danke.

Ähnliche Themen

Es wäre sehr interessant, wenn der TE eine anonymisierte Kopie der Klageschrift hier veröffentlichen würde.
Nachtrag:
Würde auch die Glaubwürdigkeit vermitteln.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:



Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:



Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

...für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.

Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.

Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

Unfassbar...
🙄

Man hätte an dieser Stelle:

Zitat:

ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?

schon gewarnt sein müssen.

Oft erwächst das Misstrauen einem Fremden gegenüber aus der eigenen Art und Weise mit Fremden umzugehen 😉

Zitat:

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

ohh man hier gehts wieder heiß her...

ich finde diese abwertenden posts völlig deplatziert und deren inhalte hanebüchen.

Auch wenn der Wagen 500.000km auf der Uhr hat, hat der Anspruchsteller die gleichen Rechte als wenn der Wagen 50.000km auf der Uhr hat. Hier Leute, die vielleicht nicht das Geld für neuwertige Autos haben, rechtlich versuchen zu deklassieren ist unter aller Kanone.

Und selbst wenn der TE am Ende fiktiv abgerechnet und den Wagen zum gleichen Preis verkauft wie vorher - na und? Das ist sein Recht.

... ja, dieser Post kommt tatsächlich von einem Mitarbeiter einer Versicherung. Kinnlade kann jetzt wieder nach oben gehen...

Jeder, der sich angesprochen fühlt, sollte mal drüber nachdenken....

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. August 2016 um 19:15:09 Uhr:


ohh man hier gehts wieder heiß her...

ich finde diese abwertenden posts völlig deplatziert und deren inhalte hanebüchen.

meine Posts sollten nicht abwertend sein, sondern nur eine andere Betrachtungsweise aufzeigen.

Allerdings mache ich meinen Job auch nicht erst seit gestern, und es ist besonders häufig bei Stern-Haltern zu beobachten, dass Sie den Wert ihres Fahrzeuges falsch einschätzen. Außerdem ist es FAKT, dass das überwiegende Käuferklientel eines Fahrzeuges mit über 10 Jahren und / oder über 250.000 km aus Aufkäufern besteht. Desweiteren ist es FAKT, dass diese den Preis drücken möchten. Ob es nun der reparierte Unfallschaden oder der Scheinwerferhalter der Grund ist, ist dabei egal.

Zitat:

Auch wenn der Wagen 500.000km auf der Uhr hat, hat der Anspruchsteller die gleichen Rechte als wenn der Wagen 50.000km auf der Uhr hat. Hier Leute, die vielleicht nicht das Geld für neuwertige Autos haben, rechtlich versuchen zu deklassieren ist unter aller Kanone.

Ja und nein. Wenn die Wirtschaftlichkeit der Reparatur nicht mehr gegeben ist, dann hat der Geschädigte keinen Anspruch auf die Reparatur.

Und nochmal, wir haben hier einen Wagen mit einem Wiederbeschaffungswert zwischen 4.000,- und 6.000,- €. Hierbei kann ein Scheinwerfer, der 1.000,- € kostet, das Zünglein an der Waage sein ob ein das Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht. Gerade als Mitarbeiter einer Versicherung solltest Du wissen, was die Reparatur eines Frontschadens im oberen Mittelklassesegmentes der ABM-Klasse kosten kann.

Es hat nichts mit Arroganz zu tun, sich die Frage der wirtschaftlichen Rentabilität der Reparatur mit Scheinwerferersatz zu stellen. Es hat allerdings etwas mit Naivität zu tun, sich diese Frage, aufgrund der Fakten die der TE lieferte, nicht zu stellen.

Nicht falsch verstehen. Sollte der Ersatz noch innerhalb der 130%-Regel sich bewegen, wäre ich der Letzte, der dagegen wäre. Was ist allerdings wenn nicht?

Es wurde doch schon gepostet, dass, wenn der Hersteller eine Reparatur absegnet und sogar dafür die erforderlichen Teile liefert, nichts, aber auch gar nichts, gegen eine Reparatur spricht.
Vielleicht stellt der TE doch die Klageschrift hier ein, was ich persönlich nicht wirklich glaube.

Das Gegenteil ist richtig und das wurde in aller Deutlichkeit dargelegt. Vor dem posten den thread besser mal lesen. Sonst wirkt sowas recht provokant. Natürlich kann jeder dazu eine Meinung haben und diese auch kundtun.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 9. August 2016 um 21:05:47 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. August 2016 um 19:15:09 Uhr:


ohh man hier gehts wieder heiß her...

ich finde diese abwertenden posts völlig deplatziert und deren inhalte hanebüchen.

meine Posts sollten nicht abwertend sein, sondern nur eine andere Betrachtungsweise aufzeigen.

.....

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. August 2016 um 19:15:09 Uhr:


Jeder, der sich angesprochen fühlt, sollte mal drüber nachdenken....

komisch das der, der nicht gemeint war, sich angesprochen fühlt.

Ich halte das für sehr unglaubwürdig, dass hier nicht fiktiv abgerechnet werden soll.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. August 2016 um 19:15:09 Uhr:


Jeder, der sich angesprochen fühlt, sollte mal drüber nachdenken....
...

komisch das der, der nicht gemeint war, sich angesprochen fühlt.

Ich fühle mich nicht angesprochen und finde das Rumeiern ziemlich albern.

Solltest Du meinen Beitrag meinen, lies ihn gerne nochmal in Ruhe. Wenn Du danach immernoch denkst, dass Deine Kritik berechtigt war, melde dich, dann erkläre ich, was ich geschrieben habe.

Wenn ich auch nicht gemeint war, solltest Du um des Friedens Willen vielleicht etwas konkreter werden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen