Scheinwerfer Haftpflichtschaden

Hallo zusammen,

meine geparktes Fahrzeug ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden.

Soweit ist auch alles Okay.

Nun will aber die Gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den Scheinwerfer bezahlen, sondern nur die Reparatur des gebrochenen Halters.

Wie gesagt am Scheinwerfer ist ein Halter gebrochen.

Ich sehe das so, das ich vor dem Unfall keinen instandgesetzten Scheinwerfer hatte und ich deshalb auch einen neuen Scheinwerfer erstattet haben möchte und nicht nur die Reparatur des Halters.

ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?

Wie schon geschrieben....Es ist ein Haftpflichtschaden.

Lg

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:



Zitat:

@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:



Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr.

...für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.

Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.

Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.

Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.

Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.

Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.

Unfassbar...
🙄

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. August 2016 um 10:49:07 Uhr

Ich verstehe das auch nicht. In dem Gesetz, das ich kenne, steht nix von Anspruch auf Reparatur, sondern nur was von der Herstellung des vorherigen Zustands. Aber vielleicht hat sich das ja geändert?
Auch die Beurteilung, wie man den vorherigen Zustand bestmöglich erreicht, ist sehr unterschiedlich.
Da gibt es ja Sachverständige und Sachbearbeiter. Eine von beiden Gruppen soll Ahnung haben, die Andere nicht.
Aber wer ist wer? Die Einen behaupten so, die Anderen andersherum.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Und was ist mit denen, von denen nicht weiß, woher genau sie ihre Unkenntnis haben?
Fragen über Fragen...

Völlig irrelevant ist jedenfalls der Vergleich von Scheinwerfer vor und nach dem Unfall, denn erstens war der Scheinwerfer vor dem Unfall zwar unbeschädigt aber auch nicht neu.
Und zweitens könnte man damit ja jede Reparatur verweigern. Denn danach ist jedes Gut ja irgendwie anders als vorher.

Hier sagt der BGH schon seit Jahrzehnten, dass moderne Reparaturmethoden geeignet sind, Schäden so zu beseitigen, dass kein technischer Minderwert verbleibt.

Jedenfalls steht in der Vorschriftvon der du glaubst, sie zu kennen, dass wenn Schadensersatz zu leisten ist, der "erforderliche Geldbetrag" zur Wiederherstellung geschuldet wird.

Wie viel Geld zur Wiederherstellung erforderlich ist, richtet sich - neben den rechtlichen Bestimmungen - nach den anerkannten Regeln der Handwerkskunst oder eben nach den Vorgaben des Herstellers, wenn es denn welche gibt.

Wie das im vorliegenden Fall ist, weiß ich nicht, weil ich weder KFZ Meister noch noch KFZ SV bin und auch weder den Scheinwerfer noch die Beschädigung kenne.

Wenn man sich nicht einig wird, wird spätestens im gerichtlichen Verfahren jemand befragt, der es weiß und der im Gegensatz zu uns auch den Scheinwerfer und die Beschädigung kennt.

Und so wird es dann im Einzelfall, für das konkrete Fahrzeug, entschieden.

Alles andere ist leider nur Gelaber.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 6. August 2016 um 19:09:25 Uhr:


Wenn man sich nicht einig wird, wird spätestens im gerichtlichen Verfahren jemand befragt, der es weiß und der im Gegensatz zu uns auch den Scheinwerfer und die Beschädigung kennt.
Und so wird es dann im Einzelfall, für das konkrete Fahrzeug, entschieden.

Man kann durchaus allgemeingültige Aussagen treffen.
Das Gesetz ist eindeutig. Geschuldet wird vom Schädiger immer die bestmögliche Wiederherstellung.
Meist gibt es verschiedene Reparaturmöglichkeiten.Oft gibt es die Wahl zwischen Instandsetzung und Erneuerung. Wenn Erneuerung ein besseres Ergebnis bringt, ist dieser Weg zu wählen, genauso umgekehrt. Sind beide Methoden gleichwertig, muss die kostengünstigere Variante angewendet werden.
Die Entscheidung über die bestmögliche Reparaturmethode trifft in aller Regel der Sachverständige.

Um welches KFZ Alter geht es hier ?

Sein jüngster ist 11 der älteste ist 16

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. August 2016 um 20:25:26 Uhr:



Zitat:

@Hafi545 schrieb am 6. August 2016 um 19:09:25 Uhr:


Wenn man sich nicht einig wird, wird spätestens im gerichtlichen Verfahren jemand befragt, der es weiß und der im Gegensatz zu uns auch den Scheinwerfer und die Beschädigung kennt.
Und so wird es dann im Einzelfall, für das konkrete Fahrzeug, entschieden.

Man kann durchaus allgemeingültige Aussagen treffen.
Das Gesetz ist eindeutig. Geschuldet wird vom Schädiger immer die bestmögliche Wiederherstellung.

Das Gesetz ist eindeutig. Das stimmt. Und das Kriterium der "bestmöglichen Reparatur" ist dem Gesetz eindeutig unbekannt.

Dieses Kriterium hat es in 2000 Jahren Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Aber Hut ab, mit welcher Selbstsicherheit du sowas erfindest...

Das Kriterim heißt Totalreparation (nicht Reparatur) und bedeutet, dass der tatsächliche Schaden vollständig beseitigt werden soll.

Dabei ist der Geschädigte grundsätzlich in der Wahl der Mittel frei.

Allerdings hat er wegen der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht (ich weiß, dass du damit ein Problem hast. Trotzdem ist es so) verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

Hafi, lass es, dem ist nicht zu helfen. Schone Deine Hände für User, die Deine Ratschläge wirklich brauchen und ernstnehmen.

Ich bin in der Hauptsache eher passiver User.
Es ist schon traurig, was hier zum Besten gegeben wird.
Besonders der Kommentar vom Größten zu Germania.
Der "Größte" jedenfalls das, für was er sich fühlt, ist hiermit angesprochen. 🙂😠

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 6. August 2016 um 21:37:51 Uhr:


Das Gesetz ist eindeutig. Das stimmt. Und das Kriterium der "bestmöglichen Reparatur" ist dem Gesetz eindeutig unbekannt.
Dieses Kriterium hat es in 2000 Jahren Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Aber Hut ab, mit welcher Selbstsicherheit du sowas erfindest...

Mit Deiner Rabulistik magst Du vielleicht jemand Unbedarften beeindrucken, aber das ist einfach arm...

Ich sagte bestmögliche Wiederherstellung und zitiere das BGB: "Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre".

Zitat:

Das Kriterim heißt Totalreparation (nicht Reparatur) und bedeutet, dass der tatsächliche Schaden vollständig beseitigt werden soll.
Dabei ist der Geschädigte grundsätzlich in der Wahl der Mittel frei.

Ausnahmsweise liegst Du hier richtig.

Zitat:

Allerdings hat er wegen der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht (ich weiß, dass du damit ein Problem hast. Trotzdem ist es so)

Warum sollte ich ein Problem mit etwas haben, das es nicht gibt? Dieser Begriff ist eine Erfindung der Versicherungswirtschaft und kommt im Gesetz nicht vor, sondern ausschließlich in Versicherungsbedingungen.

Zitat:

Er ist verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

Nichts Anderes habe ich gesagt: "Sind beide Methoden gleichwertig, muss die kostengünstigere Variante angewendet werden."

Ich denke, dass Twin schon alleine zurecht kommt und wenn nicht würde er vermutlich Forenmods um Unterstütztung bitten. In jedem Fall wird er sich nicht wild onanierend auf den erstbesten Hilfssheriff, der sich anbietet, freuen.

In dem Sinne, kümmere Dich um Deinen Krams.

Ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt.

An ALLE Beteiligten - aufgemerkt!

  • Maßregeln, zur Ordnung rufen oder in sonstiger Art und Weise moderieren tut hier nur einer - ich bzw. meine Moderatoren-Kollegen! Wenn jemand meint, jemand hätte sich daneben benommen, so möge er sich an mich oder einen Moderatoren-Kollegen wenden. Selbstjustiz gibt es hier definitiv nicht!
  • Wenn jemand Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge bzgl. der Moderation anbringen möchte, so möge er die Funktion der PN nutzen - die sollte ja bekannt sein - und den Thread von derartigen Nebenlinien frei halten!
  • Wenn jemand meint, er habe das Recht, sich daneben zu benehmen - fatal error! Vor dem Moderator sind alle gleich! Wenn jemand fachlich falsch liegt, so möge eine freundliche und korrekte Richtigstellung gemäß der NUB und Beitragsregeln und ohne jegliche Diskreditierung erfolgen!
  • Wenn hier ein Vielfachverbannter den Rächer der Enterbten, den Stecher der Witwen und Waisen zu mimen gedenkt - schleiche er sich, sein Kredit ist verspielt!

Haben das jetzt alle Betroffenen( ich gehe mal davon aus, die Angesprochenen erkennen sich in meinen Worten) verinnerlicht? Sie mögen sich meine Worte zu Herzen nehmen, um nicht meine Taten zu provozieren

twindance/MT-Moderation

Toll...jetzt traut sich keiner mehr zu schreiben...Feiglinge 😁 😁 😁

Also hier nochmal aus einem anderen Forum ein Bildzitat.

Der Austausch der Plastiknasen ist wohl bei Mercedes Stand der Technik. Dieses System mit der Sollbruchstelle wurde ja genau deswegen eingeführt, um eben nach einem kleinen Anstupser nicht den teuren Scheinwerfer tauschen zu müssen.

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