Scheinwerfer Haftpflichtschaden
Hallo zusammen,
meine geparktes Fahrzeug ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden.
Soweit ist auch alles Okay.
Nun will aber die Gegnerische Haftpflichtversicherung nicht den Scheinwerfer bezahlen, sondern nur die Reparatur des gebrochenen Halters.
Wie gesagt am Scheinwerfer ist ein Halter gebrochen.
Ich sehe das so, das ich vor dem Unfall keinen instandgesetzten Scheinwerfer hatte und ich deshalb auch einen neuen Scheinwerfer erstattet haben möchte und nicht nur die Reparatur des Halters.
ist es Rechtens, das die Versicherung einen so abspeisen will?
oder versuchen die mal wieder nur einen Dummen über den Tisch zu ziehen?
Wie schon geschrieben....Es ist ein Haftpflichtschaden.
Lg
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:08:27 Uhr:
Zitat:
@Martin_230TE_87 schrieb am 8. August 2016 um 00:03:31 Uhr:
Es ist ein S211 E320CDI Bj 6/2005 mit derzeit 275000km auf der Uhr....für den Fall das ich mein Fahrzeuge veräußern wollte (was ich nicht vor habe) wäre der geflickte Scheinwerfer für jeden potenziellen Käufer ein Grund den tatsächlichen Wert (Preis) nicht bezahlen zu wollen....
Oder gar vom kauf abzusehen.Naja, in der Preisklasse wirst Du beim Privatverkauf sowieso nur ein gewisses Klientel als potenzielle Käufer haben. Und ob der Scheinwerfer geflickt oder neu gemacht wurde spielt bei deren Art von Preisverhandlung eh keine Rolle, da sie so oder so den Preis drücken werden.
Jetzt, wo ich weiß, um was es hier tatsächlich geht, erscheint jede Zeile dazu als reine Zeitvergeudung.
Als ich meinen S211 (unfallfrei, top gepflegt, gute Ausstattung, jünger und 50.000 weniger auf der Uhr als der vom TE) vor zwei Jahren !! verkauft habe, wollten den schon die "Letzte Preis" Jungs nicht mehr haben. Ich hab den damals für Kleingeld verschleudert, weil ihn keiner wollte. Tacho > 200 k war das Todesurteil. Unverkäuflich.
Und wir diskutieren hier ernstlich über einen Minderwert wegen eines reparierten Scheinwerferhalters.
Ein umgefallener Sack Reis ist beim Verkauf eine Sensation dagegen.
Unfassbar...
🙄
108 Antworten
Sorry Leute.
Ich war "leider" 4 Wochen im Urlaub.
Um es kurz zu machen....
Die gegnerische Versicherung hat nach erhalt der Klage sofort um Klagerücknahme gebeten und anstandslos gezahlt.
Soviel zu denen dir hier ihren Senf über Totalschaden und sonst noch was abgelassen haben.
Ich werde hier auch sicher keine Klageschriften oder ähnliches veröffentlichen, da ich dazu keinen wirklichen Grund erkennen kann!
@Dellenzaehler
Vielen Dank für deine Ausführungen.
Natürlich auch an diejenigen die hier was sinnvolles zu bei getragen haben.
Gern geschehen.
Grüße vom "Nonsenschreiber" 🙂
Zitat:
Die gegnerische Versicherung hat nach erhalt der Klage sofort um Klagerücknahme gebeten und anstandslos gezahlt.
Das erlebe ich immer wieder.
Ist halt Alltag. 😉