Scheinwerfer 50 cm über Boden
sers!
hat schon jemand erfahrung damit gemacht dessen scheinwerfer unter der 50 cm grenze liegt. und zwar wenn es vor der neuen regelung eingetragen wurde.
25 Antworten
Hey leute passt auf.. wenn ihr unter 50cm seit ist das illegal. Nicht das ein Mod euer Thema closed. 🙂
naja gerade beim 3 er bmw lässt sich die 50 cm marke nur schwer einhalten. selbst mit zugelassenen 60/30 federn von h&r ist man tiefer....
Nur mal grundsätzlich: Nicht die Höhe der Scheinwerfer ist entscheidend, sondern die der Lichtaustrittskante. Und die ist i.d.R. etwas höher.
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Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Nur mal grundsätzlich: Nicht die Höhe der Scheinwerfer ist entscheidend, sondern die der Lichtaustrittskante. Und die ist i.d.R. etwas höher.
nein!!!!
es zählt die scheinwerfer unterkante!
also ich hab noch nie etwas von solcher regelung gehört ..
und von wegen das das nummernschild nicht zutief hängen darf ... mich hat noch kein tüvler drauf angesprochen ...
gut es ist kein bmw .. aber trotzdem ...
Zitat:
Original geschrieben von MuratKreuzberg
nein!!!!
es zählt die scheinwerfer unterkante!
Woas? Seit wann denn das? Ist mir ja vollkommen neu. Da haben manche Autos echt ein Problem (z.B. der "Püschoh" von Peschi 😁
hehe ..
das will ich wohl meinen .. und ich war zuletzt vor 3 wochen beim tüv und der hat nix gesagt ....
Also § 50 Abs. 3 StVzo lautet:
" Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."
Spiegelkante ist für mich nicht Scheinwerferunterkante sondern Lichtaustrittskante. Gegenmeinungen? (Mach mich heut eh unbeliebt 😉 )
hier ... un was ist nu eigentlich mit angel eyes ohne elektr. weitenregelung, sind die denn dann noch legal ?!
Zitat:
Original geschrieben von Peschi
hier ... un was ist nu eigentlich mit angel eyes ohne elektr. weitenregelung, sind die denn dann noch legal ?!
Ab EZ 1/1991 ist eine LWR Pflicht. (Angaben ohne Gewähr)
und warum haben die die man kaufen kann ein e-zeichen obwohl sie nicht elektisch verstellbar sind ?!
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Woas? Seit wann denn das? Ist mir ja vollkommen neu. Da haben manche Autos echt ein Problem (z.B. der "Püschoh" von Peschi 😁
diese reglung gilt für "fast" alle KFZ bis auf die die ausnahme genehmigungen.
zb MX5 und weitere
Zitat:
Original geschrieben von MuratKreuzberg
diese reglung gilt für "fast" alle KFZ bis auf die die ausnahme genehmigungen.
zb MX5 und weitere
Das stimmt wohl, sonst hätte mancher Porsche oder BMW Z4 ein Problem 😁